Die Hochschule Niederrhein ist mit über 14.000 Studierenden, mehr als 70 Studiengängen und zehn Fachbereichen an den Standorten Krefeld und Mönchengladbach eine der größten und leistungsfähigsten deutschen Fachhochschulen. Sie hat eine mehr als 150-jährige Tradition. Angewandte Forschung und projektorientiertes Studieren sind Grundlage unserer Wissensvermittlung. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte stellen wir eine optimale Basis für Forschung und Lehre bereit. Die Hochschule Niederrhein verfügt über ein enges kooperatives Verhältnis zu Unternehmen, Kommunen und Institutionen in der Region. Im Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin / eines wissenschaftlichen Mitarbeiters befristet für zunächst 1 Jahr mit 80 v.H. der vollen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (derzeit 31 Stunden 52 Minuten) zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere die folgenden Tätigkeiten: • Mitwirkung an der Entwicklung des Fachgebiets Gerontologie im Bereich Forschung und Lehre, insbesondere o Systematische Auswertung von Projektaufrufen im Bereich Alternsforschung, Altenhilfe und Seniorenarbeit o Mitwirkung bei der Beantragung von Projekten o Eigenständige Literaturanalysen und Unterstützung beim Transfer von Forschungsinhalten in der Lehre o Mitwirkung bei der Erstellung wissenschaftlicher Publikationen Neben den Tätigkeiten soll die Gelegenheit zur Kooperative Promotion gegeben werden. Eine Weiterbeschäftigung über 1 Jahr hinaus ist grundsätzlich nur möglich, wenn diese Gelegenheit wahrgenommen wird. Bewerberinnen und Bewerber müssen einen Hochschulabschluss (Uni oder FH) im Bereich der Gerontologie, Sozialwissenschaften oder Soziale Arbeit vorweisen. Bewerberinnen und Bewerber sollten ein Interesse an alternswissenschaftlichen Fragenstellungen mitbringen und über interkulturelle Kompetenzen verfügen, bzw. die Bereitschaft, sich in diesem Bereich weiterzubilden mitbringen. Erfahrung in der Projektarbeit, wie auch anwendungssichere Kenntnisse im Bereich MS-Office und der Literaturverwaltung (z.B. Citavi) wird vorausgesetzt. Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung werden ebenso erwartet wie solide englische Sprachkenntnisse. Berufserfahrungen im Bereich der Lehre werden als vorteilhaft angesehen. Teamfähigkeit setzen wir ebenso voraus wie sich selbständig organisieren zu können und auch hohem Arbeitsanfall gewachsen zu sein. Sie sollten über eine gewissenhafte sowie verantwortungsbewusste Arbeitsweise verfügen. Freundliches und sicheres Auftreten sind unerlässlich. Für fachliche Rückfragen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Claudia Kaiser (E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. Die hier geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen sind von Bewerberinnen und Bewerbern nachzuweisen oder zumindest im Bewerbungsschreiben zu benennen. Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert. Es gelten die eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der wahrzunehmenden Tätigkeiten in Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Die Hochschule Niederrhein fördert Frauen und fordert sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber senden ihre Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) – vorzugsweise auf elektronischem Wege – bis (01.05.2016) unter Angabe der Kennziffer 06/1-0216-1 an den Präsidenten der Hochschule Niederrhein, z. Hd. Frau Strauß, Reinarzstraße 49, 47805 Krefeld. Ich bitte elektronische Bewerbungen ausschließlich in einer Datei im PDF-Format an [email protected] zu senden. Für den Fall der schriftlichen Bewerbung, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen/Klarsichtfolien, da eine Rückgabe aus Kostengründen nicht erfolgt. Eine Vernichtung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
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