Zu den Aufgaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gehören die Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter, die Aufsicht über deren Programme sowie die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes bei den in Niedersachsen ansässigen Anbietern von Telemedien. In der Abteilung Verwaltung/Finanzen/Personal ist zum 01.05.2016 die Stelle einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters zu besetzen. Ihre Aufgaben: • • • • Bearbeitung von Zuwendungsanträgen, Erstellung der Bescheide und Verwendungsnachweisprüfung Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung und des Jahresabschlusses Unterstützung in der Personalsachbearbeitung Vertretung und Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Rahmen der Aufgabengebiete der Verwaltungssachbearbeitung Ihr Profil: • • • • • • • Abschluss zum Verwaltungswirt (m/w) (II. Angestellten-Lehrgang) bzw. DiplomVerwaltungswirt FH (m/w) bzw. B.A. öffentliche Verwaltung Fundierte Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Haushaltsrechts des Landes Niedersachsen insbesondere im Zuwendungsrecht Gute Kenntnisse des Tarifrechts im öffentlichen Dienst (Anwendungsbereich TV-L) Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen (insbesondere Excel) Gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten Idealerweise Kenntnisse in der kaufmännischen Buchführung Wir bieten: • • Ein abwechslungsreiches und interessantes Arbeitsumfeld in einem kleinen Team Vergütung nach Entgeltgruppe E 9 TV-L Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Lattmann, Telefon: 0511 28 477-31. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Ihre aussagekräftige Bewerbung übersenden Sie bitte bis zum 29. Februar 2016 an die Niedersächsische Landesmedienanstalt, Seelhorststr. 18, 30175 Hannover oder per Mail an [email protected]. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
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