in Abteilung Verwaltung

Zu den Aufgaben der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gehören die Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter, die Aufsicht über deren Programme sowie die Kontrolle
der Einhaltung des Jugendschutzes bei den in Niedersachsen ansässigen Anbietern von Telemedien.
In der Abteilung Verwaltung/Finanzen/Personal ist zum 01.05.2016 die Stelle
einer Sachbearbeiterin / eines Sachbearbeiters
zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
•
•
•
•
Bearbeitung von Zuwendungsanträgen, Erstellung der Bescheide und Verwendungsnachweisprüfung
Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung und des Jahresabschlusses
Unterstützung in der Personalsachbearbeitung
Vertretung und Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Rahmen der Aufgabengebiete der
Verwaltungssachbearbeitung
Ihr Profil:
•
•
•
•
•
•
•
Abschluss zum Verwaltungswirt (m/w) (II. Angestellten-Lehrgang) bzw. DiplomVerwaltungswirt FH (m/w) bzw. B.A. öffentliche Verwaltung
Fundierte Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Haushaltsrechts des Landes Niedersachsen insbesondere im Zuwendungsrecht
Gute Kenntnisse des Tarifrechts im öffentlichen Dienst (Anwendungsbereich TV-L)
Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen (insbesondere Excel)
Gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Idealerweise Kenntnisse in der kaufmännischen Buchführung
Wir bieten:
•
•
Ein abwechslungsreiches und interessantes Arbeitsumfeld in einem kleinen Team
Vergütung nach Entgeltgruppe E 9 TV-L
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Lattmann, Telefon: 0511 28 477-31.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Ihre aussagekräftige Bewerbung übersenden Sie bitte bis zum 29. Februar 2016 an die
Niedersächsische Landesmedienanstalt, Seelhorststr. 18, 30175 Hannover oder per Mail an
[email protected].
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.