21. Wettbewerb der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) Ausschreibung Die Niedersächsische Landesmedienanstalt ( NLM ) vergibt in 2015 zum 21. Mal ihren Medienpreis für herausragende journalistische und kreative Leistungen. Sie möchte auf diesem Weg die Medienvielfalt und publizistische Qualität im niedersächsischen Rundfunk anerkennen, fördern und anregen. Beteiligen können sich Mitarbeiter/innen von in Niedersachsen empfangbaren privaten Hörfunksendern, zugelassenen Bürgerradios und Internetradios mit Redaktionssitz in Niedersachsen sowie von hier zugelassenen privaten lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehveranstaltern und lizenziertem Bürgerfernsehen. Zusätzlich bekommen niedersächsische Schüler/innen wieder Gelegenheit, sich mit ihren im Internet veröffentlichten Hörfunkbeiträgen zu bewerben. Damit möchte die NLM auch einen Beitrag zur Förderung von Medienkompetenz leisten. I. Preiskategorien V. Teilnahmebedingungen A . H örfunk · Information und Wirtschaft ¹ · Unterhaltung und Kultur · Moderation · Sonderpreis „Schul-Internetradio“ · Förderpreis „Volontäre“ ² B. F ernsehen · Information und Wirtschaft ¹ · Unterhaltung und Kultur · Förderpreis „Volontäre“ ² II. Preise Insgesamt ist der „Niedersächsische Medienpreis 2015“ mit 17.500 Euro dotiert. Das Preisgeld beträgt pro Hauptkategorie 2.500 Euro und beim gestifteten Sonderpreis 1.000 Euro. Die Gewinner/innen der beiden Förderpreise erwartet eine „Medien-Reise“ für zwei Personen nach London auf Einladung von BBC World News bzw. ein einwöchiges Praktikum bei RTL Television in Köln. A. HÖRFUNK Für Bewerber/innen von privaten Hörfunksendern, Bürgerradios und Internetradios: 1. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen · von in Niedersachsen zugelassenen privaten Hörfunksendern · von nach Niedersachsen einstrahlenden privaten Hörfunksendern · von in Niedersachsen zugelassenen Veranstaltern von Bürgerrundfunk (Bürgerradios) · von Programmzulieferern, sofern die eingereichten Beiträge von oben genannten Sendern ausgestrahlt wurden · von Internetradios mit Redaktionssitz in Niedersachsen 2. Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in kann insgesamt bis zu 3 Beiträge einreichen. Es steht ihr/ihm frei, wie sich diese verteilen (z. B. 3 Einreichungen pro Kategorie oder 3 Einreichungen verteilt auf 2 bzw. 3 Kategorien). Zusätzlich können Privat- und Bürgersender sowie Programmzulieferer pro Autor/in bis zu 3 Beiträge vorschlagen. 3. Die Beiträge müssen in der Zeit vom 16. 04. 2014 – 30. 06. 2015 ausgestrahlt worden sein. Im Weiteren gelten umseitig genannte Teilnahmebedingungen Nr. 4–10. III. Jury Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine von der NLM berufene, aber unabhängige Jury. IV. Preisverleihung Die Preisverleihung findet am 03. 12. 2015 im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung in Hannover statt. Schirmherr ist traditionell der Niedersächsische Ministerpräsident. Anmerkungen: 1) Die bisherigen Kategorien „Information“ und „Sonderpreis Wirtschaft“ werden 2015 zu einer Kategorie zusammengefasst. 2) Der beste Volontärsbeitrag wird von der Jury aus den eingegangenen Beiträgen ermittelt. Bewerben können sich auch Praktikanten. Für Bewerber/innen in der Kategorie S c hul - I nternetra d io : 1. Die Bewerber/innen sind Schüler/innen einer niedersächsischen Schule. Wichtig: Wenn Schüler/innen für einen Beitrag einen Preis erhalten, der im Rahmen einer AG, eines Wahlpflichtkurses, eines Seminarfachs, im Unterricht oder in einer außerschulischen Einrichtung entstanden ist, so können die Projektverantwortlichen über das Preisgeld verfügen. Wünschenswert wäre dabei eine Verwendung mit medienthematischem Bezug. Reichen Schüler/innen hingegen allein – ohne Unterstützung der Schule oder einer schulischen Einrichtung und mit eigenen Aufnahmegeräten – einen Beitrag ein, so erhalten sie das gesamte Preisgeld. 2. Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in kann bis zu 3 Hörfunkbeiträge einreichen. 3. Die Beiträge müssen in der Zeit vom 01. 05. 2014 – 30. 06. 2015 im Internet veröffentlicht worden sein. Im Weiteren gelten die Teilnahmebedingungen Nr. 4–10. B. F E R N S E H E N 1. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen · von in Niedersachsen zugelassenen privaten lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehveranstaltern · von in Niedersachsen zugelassenen Veranstaltern von Bürgerrundfunk (Bürgerfernsehen). Bewerben können sich auch private niedersächsische Hörfunkveranstalter mit ihren eigenproduzierten Abrufvideos. 2. Jede(r) Wettbewerbsteilnehmer(in) kann insgesamt bis zu 3 Beiträge einreichen. Es steht ihr/ihm frei, wie sich diese verteilen (z. B. 3 Einreichungen pro Kategorie oder 3 Einreichungen verteilt auf 2 Kategorien). Zusätzlich können Fernsehveranstalter pro Autor/in bis zu 3 Beiträge vorschlagen. 3. Die Fernsehbeiträge müssen in der Zeit vom 16. 04. 2014 – 30. 06. 2015 als Erstsendung ausgestrahlt worden sein. Die Abrufvideos müssen in diesem Zeitraum erstmalig eingestellt worden sein. Im Weiteren gelten die Teilnahmebedingungen Nr. 4–10. H Ö R F U N K un d F E R N S E H E N : 4. Die eingereichten Beiträge dürfen nicht länger als 15 Minuten sein. Außer bei der Kategorie „Moderation“ dürfen bei längeren Sendungen oder Serien keine „Best-Of“Zusammenschnitte eingereicht werden. 5. Bei der Anmeldung sind einzureichen: HÖRFUNK: Pro Beitrag 1 ausgefüllter Anmeldebogen und 1 ausreichend beschriftete CD (Audio- oder MP3Format) FERNSEHEN: Pro Beitrag 1 ausgefüllter Anmeldebogen und 2 ausreichend beschriftete DVDs 6. Bei Autorenteams bitte nur maximal 2 Personen angeben. Bitte beachten: Im Vorfeld ist mit sämtlichen an der Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei Uneinigkeiten kann der Beitrag aus dem Wettbewerb genommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 7. Die Bewerber/innen erhalten von der NLM keine Eingangsbestätigung. Die Nominierungen werden im Oktober 2015 im Internet unter www.nlm.de/medienpreis.html bekannt gegeben. 8. Mit der Bewerbung werden vorgenannte Teilnahmebedingungen anerkannt. Dadurch werden der NLM alle Rechte für die Vorführung vor Jury und Öffentlichkeit überlassen. Es entstehen ihr daraus keine Kosten und Verpflichtungen. 9. Anmeldebogen und Datenträger sind unter dem Stichwort „Niedersächsischer Medienpreis 2015“ zu senden an: Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Seelhorststraße 18 30175 Hannover 10. Einsendeschluss (Poststempel gilt): 30. 06. 2015 Kontakt/Organisation: Katica Priesnitz Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Tel: 0511/28477-47 E-Mail: [email protected] Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.nlm.de/medienpreis.html als Download bereit. Die Ausschreibungsunterlagen für die Kategorie „Schul-Internetradio“ stehen zusätzlich unter www.n-21.de zur Verfügung.
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