21. Wettbewerb der Niedersächsischen Landesmedien

21.
Wettbewerb
der
Niedersächsischen
Landesmedienanstalt
(NLM)
Ausschreibung
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt
( NLM ) vergibt in 2015 zum 21. Mal ihren
Medienpreis für herausragende journalistische und kreative Leistungen. Sie möchte
auf diesem Weg die Medienvielfalt und
publizistische Qualität im niedersächsischen Rundfunk anerkennen, fördern und
anregen.
Beteiligen können sich Mitarbeiter/innen
von in Niedersachsen empfangbaren
privaten Hörfunksendern, zugelassenen
Bürgerradios und Internetradios mit Redaktionssitz in Niedersachsen sowie von hier
zugelassenen privaten lokalen, regionalen
und landesweiten Fernsehveranstaltern und
lizenziertem Bürgerfernsehen.
Zusätzlich bekommen niedersächsische
Schüler/innen wieder Gelegenheit, sich mit
ihren im Internet veröffentlichten Hörfunkbeiträgen zu bewerben. Damit möchte
die NLM auch einen Beitrag zur Förderung
von Medienkompetenz leisten.
I. Preiskategorien
V. Teilnahmebedingungen
A . H örfunk
· Information und Wirtschaft ¹
· Unterhaltung und Kultur
· Moderation
· Sonderpreis „Schul-Internetradio“
· Förderpreis „Volontäre“ ²
B.
F ernsehen
· Information und Wirtschaft ¹
· Unterhaltung und Kultur
· Förderpreis „Volontäre“ ²
II. Preise
Insgesamt ist der „Niedersächsische Medienpreis 2015“
mit 17.500 Euro dotiert. Das Preisgeld beträgt pro Hauptkategorie 2.500 Euro und beim gestifteten Sonderpreis
1.000 Euro. Die Gewinner/innen der beiden Förderpreise
erwartet eine „Medien-Reise“ für zwei Personen nach
London auf Einladung von BBC World News bzw. ein einwöchiges Praktikum bei RTL Television in Köln.
A. HÖRFUNK
Für Bewerber/innen von privaten Hörfunksendern,
Bürgerradios und Internetradios:
1. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen
· von in Niedersachsen zugelassenen privaten
Hörfunksendern
· von nach Niedersachsen einstrahlenden privaten Hörfunksendern
· von in Niedersachsen zugelassenen Veranstaltern von Bürgerrundfunk (Bürgerradios)
· von Programmzulieferern, sofern die eingereichten Beiträge von oben genannten Sendern ausgestrahlt
wurden
· von Internetradios mit Redaktionssitz in Niedersachsen
2. Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in kann insgesamt bis
zu 3 Beiträge einreichen. Es steht ihr/ihm frei,
wie sich diese verteilen (z. B. 3 Einreichungen pro
Kategorie oder 3 Einreichungen verteilt auf 2 bzw. 3
Kategorien). Zusätzlich können Privat- und Bürgersender sowie Programmzulieferer pro Autor/in bis zu
3 Beiträge vorschlagen.
3. Die Beiträge müssen in der Zeit vom 16. 04. 2014 –
30. 06. 2015 ausgestrahlt worden sein.
Im Weiteren gelten umseitig genannte Teilnahmebedingungen Nr. 4–10.
III. Jury
Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss
des Rechtsweges eine von der NLM berufene, aber unabhängige Jury.
IV. Preisverleihung
Die Preisverleihung findet am 03. 12. 2015 im Rahmen einer festlichen Abendveranstaltung in Hannover statt.
Schirmherr ist traditionell der Niedersächsische Ministerpräsident.
Anmerkungen:
1) Die bisherigen Kategorien „Information“ und „Sonderpreis
Wirtschaft“ werden 2015 zu einer Kategorie zusammengefasst.
2) Der beste Volontärsbeitrag wird von der Jury aus den
eingegangenen Beiträgen ermittelt. Bewerben können sich auch Praktikanten.
Für Bewerber/innen in der Kategorie
S c hul - I nternetra d io :
1. Die Bewerber/innen sind Schüler/innen einer niedersächsischen Schule.
Wichtig: Wenn Schüler/innen für einen Beitrag einen
Preis erhalten, der im Rahmen einer AG, eines Wahlpflichtkurses, eines Seminarfachs, im Unterricht oder
in einer außerschulischen Einrichtung entstanden
ist, so können die Projektverantwortlichen über das
Preisgeld verfügen. Wünschenswert wäre dabei eine
Verwendung mit medienthematischem Bezug. Reichen
Schüler/innen hingegen allein – ohne Unterstützung
der Schule oder einer schulischen Einrichtung und
mit eigenen Aufnahmegeräten – einen Beitrag ein, so
erhalten sie das gesamte Preisgeld.
2. Jede/r Wettbewerbsteilnehmer/in kann bis zu 3
Hörfunkbeiträge einreichen.
3. Die Beiträge müssen in der Zeit vom 01. 05. 2014 –
30. 06. 2015 im Internet veröffentlicht worden
sein. Im Weiteren gelten die Teilnahmebedingungen
Nr. 4–10.
B. F E R N S E H E N
1. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen
· von in Niedersachsen zugelassenen privaten
lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehveranstaltern
· von in Niedersachsen zugelassenen Veranstaltern
von Bürgerrundfunk (Bürgerfernsehen).
Bewerben können sich auch private niedersächsische
Hörfunkveranstalter mit ihren eigenproduzierten
Abrufvideos.
2. Jede(r) Wettbewerbsteilnehmer(in) kann insgesamt
bis zu 3 Beiträge einreichen. Es steht ihr/ihm
frei, wie sich diese verteilen (z. B. 3 Einreichungen
pro Kategorie oder 3 Einreichungen verteilt auf
2 Kategorien). Zusätzlich können Fernsehveranstalter
pro Autor/in bis zu 3 Beiträge vorschlagen.
3. Die Fernsehbeiträge müssen in der Zeit vom
16. 04. 2014 – 30. 06. 2015 als Erstsendung ausgestrahlt worden sein. Die Abrufvideos müssen
in diesem Zeitraum erstmalig eingestellt worden
sein.
Im Weiteren gelten die Teilnahmebedingungen
Nr. 4–10.
H Ö R F U N K un d F E R N S E H E N :
4. Die eingereichten Beiträge dürfen nicht länger
als 15 Minuten sein.
Außer bei der Kategorie „Moderation“ dürfen
bei längeren Sendungen oder Serien keine „Best-Of“Zusammenschnitte eingereicht werden.
5. Bei der Anmeldung sind einzureichen:
HÖRFUNK:
Pro Beitrag 1 ausgefüllter Anmeldebogen und 1
ausreichend beschriftete CD (Audio- oder MP3Format)
FERNSEHEN:
Pro Beitrag 1 ausgefüllter Anmeldebogen und 2 ausreichend beschriftete DVDs
6. Bei Autorenteams bitte nur maximal 2 Personen angeben.
Bitte beachten: Im Vorfeld ist mit sämtlichen an der
Produktion des eingereichten Beitrags beteiligten
Personen die Rechtesituation eindeutig zu klären. Bei
Uneinigkeiten kann der Beitrag aus dem Wettbewerb
genommen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Die Bewerber/innen erhalten von der NLM keine
Eingangsbestätigung. Die Nominierungen werden im
Oktober 2015 im Internet unter www.nlm.de/medienpreis.html bekannt gegeben.
8. Mit der Bewerbung werden vorgenannte Teilnahmebedingungen anerkannt. Dadurch werden der NLM alle
Rechte für die Vorführung vor Jury und Öffentlichkeit
überlassen. Es entstehen ihr daraus keine Kosten
und Verpflichtungen.
9. Anmeldebogen und Datenträger sind unter dem
Stichwort „Niedersächsischer Medienpreis 2015“ zu
senden an:
Niedersächsische Landesmedienanstalt
(NLM)
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
10. Einsendeschluss (Poststempel gilt): 30. 06. 2015
Kontakt/Organisation:
Katica Priesnitz
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Tel: 0511/28477-47
E-Mail: [email protected]
Die Ausschreibungsunterlagen stehen
unter www.nlm.de/medienpreis.html als
Download bereit.
Die Ausschreibungsunterlagen für die
Kategorie „Schul-Internetradio“
stehen zusätzlich unter www.n-21.de
zur Verfügung.