Übung im Strafrecht für Anfänger

Privatdozent Dr. Christoph Mandla
Wintersemester 2015/16
Übung im Strafrecht für Anfänger
Hausarbeit
G, Kneipier (und ehemaliger hessischer Boxmeister) im Frankfurter Rotlichtviertel, möchte seinen Jaguar
verkaufen, findet jedoch wegen eines geruchsbezogenen Problems keinen Interessenten (G war nämlich infolge einer Lebensmittelvergiftung ein Malheur im Innenraum des Wagens unterlaufen). Er beschließt daher,
das Auto seiner Versicherung als gestohlen zu melden. Er findet es aber zu riskant, den Wagen selbst verschwinden zu lassen, und sucht in seinem Umfeld nach einer Person, die ihm geeignet dafür erscheint, den
Jaguar möglichst schnell weit weg zu bringen, ohne sie einweihen zu müssen. Eines Nachts wird er in der
Person eines seiner besonders zwielichtigen Stammgäste, des S, fündig und raunt diesem scheinbar beiläufig
am Bartresen zu: „Schon verrückt, dass der Maurizio (ein weiterer Stammgast zu Besuch an diesem Abend)
seinen Jaguar draußen unabgeschlossen vor der Tür abgestellt hat. Sogar der Schlüssel steckt noch! Wenn das
mal nicht schief geht ...“ Wie von G erhofft, geht S bald darauf vor die Kneipentür, setzt sich in den Wagen
des G und fährt damit davon. Als S aber kurz darauf in der heimischen Tiefgarage ankommt und der Adrenalinspiegel sinkt, fällt auch ihm der furchtbare Geruch auf. Ihm wird klar, dass er den Wagen nicht wie geplant
dem Hehler seines Vertrauens wird anbieten können. Frustriert fährt er den Wagen auf einen nahe gelegenen
Supermarktparkplatz, wirft den Wagenschlüssel nach dem Abschließen in den noch offenen Kofferraum,
schließt auch diesen und geht davon.
Noch bevor G den Jaguar der Polizei und Versicherung als gestohlen melden kann, erhält er aufgrund einer
Halteranfrage zwei Tage später die Aufforderung des Supermarktes, unverzüglich sein Fahrzeug vom Parkplatz zu entfernen. Enttäuscht darüber, dass sein Plan offensichtlich gescheitert ist, will G den Abend mit
exzessivem „Frustsaufen“ verbringen. Da er aus seinem Arbeitsumfeld allerdings nur allzu gut weiß, zu welchem Unsinn Betrunkene im Stande sind und er keinen Ärger möchte, entscheidet sich G für ein gänzlich
privates Trinkgelage: Er schließt sich zu Hause ein, schaltet sein Handy sowie die Türklingel aus und legt
sich mit einer Flasche Whisky sowie seinem Lieblingsbuch („Der Trinker“) ins Bett. Einige Stunden später
ist die Flasche leer. G ist infolge der Alkoholintoxikation geistig und körperlich erheblich beeinträchtigt
(womit er auch gerechnet hat) und schläft schließlich ein. Die Ruhe währt allerdings nicht lange, denn Waldi,
der verfressene Hund des Nachbarn N, hat lärmend Mülltonnen im Hinterhof umgeworfen, um sie nach Essbarem zu durchwühlen. Wütend reißt G sein Fenster auf und schleudert – nach wie vor im selben Zustand
wie beim Einschlafen – den Wurfstern aus seiner illegalen Waffensammlung auf das nur wenige Meter entfernte Tier. G möchte Waldi so auf schmerzhafte Weise klar zu machen, dass er sich künftig von den Mülltonnen fernhalten solle. Ihm ist zwar bewusst, dass dieser Wurf durch irgendwelche Gesetze verboten ist,
doch Sorge vor Strafe hat G nicht, denn von dem Jura-Langzeitstudenten L (L ist auch ein Stammgast des G)
hat er neulich gehört, dass Tiere gar keine Sachen seien. Der Wurf geht daneben. Zur Verblüffung des G
würgt Waldi aber sogleich den neben ihm zum Liegen gekommenen Wurfstern hastig herunter, weil er ihn
für einen von G spendierten Mitternachtshappen hält. Jaulend vor Schmerzen zieht sich das arme Tier vor
den Augen des bestürzten G sofort zum Sterben in eine Ecke des Hofes zurück und verendet wenige Augenblicke später. Mit einer Gefühlsmischung aus Mitleid und schlechtem Gewissen schließt G sodann das Fenster und legt sich wieder schlafen.
Von einem Tierarzt über Waldis Schicksal informiert, will N den G zur Rede stellen, doch ignoriert G dessen
Versuche einer Kontaktaufnahme: Wenn er die Stimme des N am Telefon erkennt, legt er auf, und er öffnet
nicht die Tür, wenn N klingelt und sich an der Gegensprechanlage zu erkennen gibt. Zwar schafft es G, dem
N auch an den nächsten Tagen aus dem Weg zu gehen, doch trifft er schließlich in einer bitterkalten Nacht
(minus 15° C) im Hinterhof auf N, der ihm dort aufgelauert hat. Mit dem tränenerstickten Schrei: „Hier hast
Du meinen Waldi gemeuchelt!“, stürzt N, ein Messer gezückt, auf G zu. Dieser könnte sich zwar noch in seinem Hausflur in Sicherheit bringen, beschließt aber, sich dem Kampf mit N zu stellen. Nachdem er dem ersten Stichversuch gerade noch hat ausweichen können, schickt G den N – der gerade zum nächsten Hieb ausholt – mit einer krachenden Rechten zu Boden, wo er im Schatten der Mülltonnen bewusstlos liegen bleibt.
Ein Versterben des N durch den Faustschlag hält er dabei nicht für möglich. G, der es eilig hat, in seine
Kneipe zurückzukehren, entscheidet sich, sich nicht weiter um den nicht schwer verletzten N zu kümmern. Er
ruft auch keinen Rettungswagen, obwohl er es nach einem letzten Blick für hoch wahrscheinlich hält, dass
die Kälte fatale Folgen für N haben wird. Tatsächlich erfriert N in dieser Nacht, wobei ihn bis zuletzt Hilfe
gerettet hätte.
Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen G lässt sich wegen einer erheblich verzögerten Blutabnahme bei G später nicht mehr aufklären, ob er an dem Abend, an dem Waldi starb, infolge der Alkoholintoxikation schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder sogar voll schuldfähig war.
Aufgabenstellung:
Prüfen Sie die Strafbarkeit von S und G gemäß dem StGB! §§ 246, 248b, 259, 261, 263, 265 StGB sind
nicht zu prüfen. Etwaig erforderliche Strafanträge gelten als gestellt. Viel Erfolg!
Formalia:
Der Umfang des Gutachtens darf 25 Seiten nicht überschreiten (Deckblatt, Sachverhalt, Inhaltsverzeichnis
und Literaturverzeichnis zählen nicht mit).
Es ist auf der linken Seite ein Korrekturrand von 7 cm zu lassen. Der Zeilenabstand ist auf 1,5 einzustellen.
Die Schriftgröße des Textes muss 12 pt, die der Fußnoten 10 pt betragen. Der Zeilenabstand in den Fußnoten
ist auf 1,0 einzustellen. Endnoten oder das mehrspaltige Formatieren der Fußnoten sind nicht zulässig. Es ist
der normale Zeichenabstand zu verwenden. Als Schrifttyp ist Times New Roman zu wählen. In anderen Betriebssystemen als Windows ist eine äquivalente Schriftart zu wählen (MacOS: Times Roman; Unix: Nimbus
Roman No 9 L).
Auf dem Deckblatt sind folgende Angaben zu vermerken:
-
Name der Bearbeiterin/des Bearbeiters
Anschrift
E-Mail-Adresse
Fachsemester
Matrikelnummer
Geburtsdatum und Geburtsort
Name des Aufgabenstellers
Semester
Veranstaltung
Wertung der Hausarbeit für das Sommersemester 2015 oder das Wintersemester 2015/2016 (bei fehlender Angabe wird die Hausarbeit für das Wintersemester 2015/2016 gewertet)
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Zudem sind ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis anzufertigen. Im Literaturverzeichnis ist die
Zitierweise anzugeben. Im Übrigen gelten die üblichen Form- und Zitiervorschriften für juristische Hausarbeiten, vgl. z.B. Tiedemann, Die Anfängerübung im Strafrecht, 4. Aufl. 1999.
Der Verstoß gegen die formalen Vorschriften der Hausarbeit kann mit deutlichem Punktabzug bewertet werden.
Die Hausarbeit ist eigenständig anzufertigen, auf der letzten Seite zu unterschreiben und mit der Versicherungserklärung gemäß § 4 Abs. 4 Zwischenprüfungsordnung zu versehen. Jeglicher Versuch des Unterschleifs führt zu einer Bewertung der Hausarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkten). Auskünfte zum Inhalt der
Hausarbeit werden während der Bearbeitungszeit nicht erteilt.
Die Abgabe der Hausarbeit in ausgedruckter Form erfolgt spätestens am Freitag, dem 16. Oktober
2015, bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhlvertreters PD Dr. Christoph Mandla (Zi. 327). Sollte
die Hausarbeit per Post zugesandt werden, genügt der Poststempel vom 16. Oktober 2015. Die Abgabe
der Hausarbeit in elektronischer Form, z.B. auf CD oder Diskette oder per Fax bzw. E-Mail, ist ausgeschlossen.
Zur Plagiatskontrolle ist der Text des Gutachtens (ohne Deckblatt, Aufgabentext, Gliederung, Literaturverzeichnis, Versicherung) bis zum 16. Oktober 2015 (24.00 Uhr) in elektronischer Fassung (Word- oder vergleichbare Textverarbeitungsdatei etwa von OpenOffice [kein PDF]) hochzuladen unter
https://www1.ephorus.com/students/handin_de
Das Hochladen entbindet Sie nicht davon, Ihre Hausarbeit in ausgedruckter Form spätestens am Freitag, dem
16. Oktober 2015, bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhlvertreters PD Dr. Christoph Mandla (Zi. 327)
abzugeben oder per Post (der Poststempel vom 16. Oktober 2015 genügt) zuzusenden. Für die Einhaltung der
Abgabefrist kommt es ausschließlich auf die Abgabe Ihrer ausgedruckten Hausarbeit an.
Die in ausgedruckter Form abgegebene Hausarbeit muss folgende zusätzliche Erklärung enthalten:
„Hiermit versichere ich, [Vor- und Nachname, Matrikelnummer], dass die abgegebene Schriftfassung der
hochgeladenen elektronischen Version entspricht“ [Datum, eigenhändige Unterschrift].
Wenn Sie Ihre Hausarbeit hochgeladen haben, sind Änderungen der hochgeladenen Arbeit nicht mehr möglich. Lädt ein Teilnehmer mehrere Arbeiten hoch, wird nur die zuerst hochgeladene Arbeit berücksichtigt.
Zum Hochladen Ihrer Hausarbeit gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Rufen Sie die oben genannte Seite auf.
2. Geben Sie als Code bitte den Codenamen SRWS15Mandla ein.
3. Geben Sie bitte mindestens Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Vor- und Nachnamen an. Wenn Sie
auch Ihre E-Mail-Adresse angeben, werden Sie automatisch über das erfolgreiche Hochladen benachrichtigt.
4. Laden Sie sodann Ihre Hausarbeit (nur das Gutachten, NICHT Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis o.Ä.) hoch. Zu beachten ist:
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Es können nur Dateien im Word-Format oder OpenOffice hochgeladen werden.
PDF-Dokumente sind nicht zulässig!
Ihre Datei sollte folgenden Dateinamen tragen, um Ihre Datei klar zuordnen zu können:
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HausarbeitSRWS15[Ihr Vor- und Nachname], also z.B.: HausarbeitSRWS15PeterMueller
5. Stimmen Sie dann bitte den Nutzungsbedingungen von Ephorus zu und versenden Sie das Dokument.
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Sie diese Bestätigung bitte aus und bewahren Sie diese auf.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
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