Professor Dr. Gerhard Dannecker Hausarbeit Sommersemester 2016 Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sachverhalt Kunststudent A geht das Geld aus. Er kommt daher auf eine gewagte Idee, um seine finanzielle Lage durch eine neue regelmäßige Einnahmequelle aufzubessern, und setzt den Plan sogleich in einen ersten Vorstoß um: Er erstellt ein fotorealistisches Gemälde eines Goldbarrens vor dem Hintergrund einer Tischplatte. Auf diesen Bildhintergrund zeichnet A einen Kasten, der in Druckschrift handelsübliche Angaben zur Reinheit des Goldes, zum Barrengewicht etc. enthält. Das fertige – wertlose – Gemälde stellt er bei „Ebay“ in der Kategorie „Antiquitäten & Kunst“ zum Verkauf ein. Sein Angebot ist innerhalb der gesamten EU einseh- und erwerbbar. Als Überschrift und als Produktbeschreibung gibt er an: „Statt Tagesgeld oder Sparbuch: ‚Gold – Der schöne Schein‘, vgl. Foto [A hat bei Ebay ein Foto des Gemäldes hochgeladen]. Auf Wunsch Wertschätzung durch externen Gutachter möglich.“ In den sehr umfangreichen Erläuterungen des A zu möglichen Versandarten und Transportversicherungen sowie weiteren Geschäftsbedingungen am Ende der Internetseite findet sich auch der Satz „Versand erfolgt ohne Rahmen oder Signatur“. Um seine Identität zu verschleiern, bietet A noch vor dem Hochladen des Angebots dem S, einem Stammgast einer am anderen Ende der Stadt gelegenen Eckkneipe, einen „tollen Nebenverdienst“ an. Er, A, sei ein junger Goldhändler, der wegen Ärger mit der „Schufa“ leider kein Girokonto eröffnen könne. Wenn S ihm sein Girokonto zur Verfügung stelle, dürfe er von allen Eingängen, die er in bar an A zu übergeben habe, 5 % als Provision einbehalten. Er, A, käme ab jetzt einmal die Woche in die Kneipe, um sein Geld abzuholen. S erklärt sich einverstanden, denn angesichts der tiefroten Zahlen auf seinen Kontoauszügen ist er hoch erfreut über diese neue regelmäßige Einnahmequelle. Er teilt A seinen Namen und seine Kontodaten mit. Um sich das Geschäft nicht doch noch zu ruinieren, stellt S dem A dabei keine weiteren Fragen, obwohl er gehörige Zweifel daran hat, dass die Geschichte stimmt und A legale Geschäfte betreibt. A nutzt den Namen und die Kontodaten des S – ohne dessen Wissen – in seiner Ebay-Anzeige. Kurz darauf gibt der Rentner R auf der Suche nach einer Kapitalanlage in die Suchmaske auf der EbayStartseite „Gold“ ein. Als Ergebnis wird ihm u. a. das Angebot des A angezeigt. R greift zu dem für Goldbarren dieser Größe etwas unter dem aktuellen Marktpreis liegenden „Sofortpreis“ von EUR 10.000 zu, weil er – wie von A geplant – glaubt, einen echten Goldbarren zu erstehen, und überweist den Betrag auf das Konto des S. Das Kleingedruckte hatte R begonnen zu lesen, aber wegen seiner schlechten Augen aufgegeben, bevor er zu dem Satz über Rahmen und Signatur gelangte. Hocherfreut versendet A das Gemälde „Gold – Der schöne Schein“ an R und begibt sich sodann zu S in die Eckkneipe. Dort zeigt S dem A einen Umschlag mit nur EUR 7.600 vor, die er sich am Bankschalter hat auszahlen lassen, und behauptet wahrheitswidrig, es seien lediglich EUR 8.000 auf seinem Konto eingegangen. Zwar ist A sich sicher, dass S lügt, doch lässt er sich nichts anmerken und nimmt das Geld entgegen, weil er in der gut besuchten Kneipe keinen lauten Streit mit S anfangen möchte. Auch in dieser Höhe, so denkt sich A, reiche das Geld dafür aus, eine lange Weltreise zu machen, um dem scheußlichen Winterwetter zu entkommen. Er verzichtet daher nun auch darauf, weitere Gemälde anzufertigen. Zuhause angekommen, berichtet A seinem Mitmieter M stolz von seinem „genialen Trick“ gegenüber R und wedelt mit dem Geldbündel vor der Nase des M hin und her. M bemerkt dazu säuerlich, dann könne A ihm ja wohl endlich die längst fälligen EUR 500 zurückzahlen, die er ihm geborgt habe. A erwidert kühl, dass der gesamte Betrag bereits für eine Reise verplant sei. M droht nun A damit, ihn wegen der Ebay-Annonce bei der Polizei anzuzeigen, wenn A nicht noch am selben Tag bis 18 Uhr seine Schulden begleiche. A nimmt die Ankündigung durchaus ernst, beschließt aber, es darauf ankommen zu lassen, und bricht kurz vor Fristende für ein Beratungsgespräch zu einem Reisebüro auf. Sobald A die Wohnung verlassen hat, macht sein Mitbewohner ernst: M betritt das abgeschlossene Schlafzimmer des A mit Hilfe des Zweitschlüssels, den A in einem Küchenschrank versteckt hält, und findet nach einigem Suchen das Geldbündel in einem ausgehöhlten Buch („Das Kapital“). Er entnimmt zunächst einen 500-Euro-Schein. Dann entscheidet sich M dazu, einen weiteren 100-EuroSchein an sich zu nehmen, um sich nach dem ganzen Ärger ein wenig Genugtuung zu verschaffen. Den Schlüssel legt er wieder zurück. Sodann erstattet er Strafanzeige gegen A bei der örtlichen Polizei im Hinblick auf die Ebay-Annonce und was darauf folgte. Um sicher zu gehen, dass die angeblich stets überlasteten Ermittlungsbehörden die Verfolgung des A nicht auf die lange Bank schieben, fügt er kurzerhand hinzu, dass A diese Masche schon seit langem und regelmäßig betreibe. Er habe bestimmt schon 50 Menschen oder mehr hereingelegt. Die daraufhin sofort angesetzte Telefonüberwachung und die später in der Wohngemeinschaft durchgeführte Durchsuchung führen – wenig überraschend – zu keinen Erkenntnissen, die dieses Szenario stützen könnten. Inzwischen hatte sich A in den – wie er weiß – stark reparaturbedürftigen VW Polo des M (den er mitbenutzen darf) gesetzt, um zum Reisebüro zu fahren. Weil er es eilig hatte (das Reisebüro schloss um 18 Uhr) und die kurze Strecke sehr gut kannte, verzichtete A trotz seiner starken Kurzsichtigkeit (−6,00 dpt) auf seine irgendwo in der Wohnung verlegte Brille. Ihm war dabei klar, dass er Gegenstände bereits bei mittlerer Entfernung nur noch schemenhaft wahrnehmen konnte, hielt es aber nicht für möglich, dass es auf der überschaubaren Route – zumal innerorts – deshalb oder wegen des „altersschwachen“ Fahrzeugs zu einem Unfall kommen würde. Als A auf Höhe des Rathauses aufgrund der ausgeschlagenen Lenkung des Wagens ins Schleudern geriet, konnte er nur mit viel Glück verhindern, dass der Polo frontal auf die fragile Holzskulptur „Bürgersinn“ prallte, die die Stadt gerade für EUR 50.000 von einem bekannten Künstler erworben und vor dem Rathaus aufgestellt hatte. Doch damit nicht genug: Kurz vor dem Ziel rammt A den Radfahrer X – einen Bekannten des A –, da er ihn wegen der fehlenden Brille trotz heller Fahrradbeleuchtung nicht hatte erkennen können. A steigt kurz aus und beugt sich über X, der in einem von der Straße aus nicht einsehbaren Graben gelandet ist. Der im Gesicht blutende X fragt benommen: „A, warst Du das etwa?“ Dieser bejaht bedauernd. A entscheidet sich wegen des nahenden Feierabends des Reisebüros nun dafür, weiterzufahren, obwohl er den gerade bewusstlos werdenden X – fälschlicherweise – für lebensgefährlich verletzt hält und es für sehr wahrscheinlich hält, dass X ohne ärztliche Hilfe alsbald versterben könnte. Schon beim Anfahren muss er allerdings mit Blick auf die Uhr am Armaturenbrett feststellen, dass es gerade 18 Uhr geworden ist. Frustriert wendet A und sieht zu seiner Verblüffung, wie der wieder zu Bewusstsein gekommene X auf der Fahrbahn zum nächsten Wohnhaus humpelt, um sich Hilfe zu erbitten. Auch A erkennt nun, dass X nicht lebensbedrohlich verletzt ist. Er überlegt kurz, den X durch erneutes Rammen zu töten, um sich dessen etwaige „Anschwärzerei“ zu ersparen, verzichtet aber darauf („In der Südsee findet mich eh keiner!“, denkt sich A) und fährt weiter. Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB! Gehen Sie dabei davon aus, dass alle etwaig erforderlichen Strafanträge gestellt wurden. Viel Erfolg! 2 Bearbeitervermerk: Der Umfang des Gutachtens sollte 30 Seiten nicht überschreiten. (Deckblatt, Sachverhalt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis zählen nicht mit.) Es ist auf der linken Seite ein Korrekturrand von 7 cm zu lassen. Der Zeilenabstand ist auf 1,5 einzustellen. Die Schriftgröße des Textes muss – bei jeweils normalem Zeichenabstand – 12 pt, die der Fußnoten 10 pt betragen. Der Zeilenabstand in den Fußnoten ist auf 1,0 einzustellen. Endnoten oder das mehrspaltige Formatieren der Fußnoten sind nicht zulässig. Als Schrifttyp ist Times New Roman zu wählen. In anderen Betriebssystemen als Windows ist eine äquivalente Schriftart zu wählen (MacOS: Times Roman; Unix: Nimbus Roman No 9 L). Auf dem Deckblatt sind folgende Angaben zu vermerken: - Name des Bearbeiters Anschrift E-Mail-Adresse Fachsemester Matrikelnummer Geburtsdatum und Geburtsort Name des Aufgabenstellers Semester Veranstaltung Wertung der Hausarbeit für das Sommersemester 2016 oder das Wintersemester 2015/2016 (bei fehlender Angabe wird die Hausarbeit für das Sommersemester 2016 gewertet) Zudem sind ein Inhaltsverzeichnis und ein Literaturverzeichnis anzufertigen. Im Literaturverzeichnis ist die Zitierweise anzugeben. Im Übrigen gelten die üblichen Form- und Zitiervorschriften für juristische Hausarbeiten, vgl. z.B. Tiedemann, Die Anfängerübung im Strafrecht, 4. Aufl. 1999. Der Verstoß gegen die formalen Vorschriften der Hausarbeit kann mit deutlichem Punktabzug bewertet werden. Die Hausarbeit ist eigenständig anzufertigen, auf der letzten Seite zu unterschreiben und mit der Versicherungserklärung gemäß § 4 Abs. 4 Zwischenprüfungsordnung zu versehen. Jeglicher Versuch des Unterschleifs führt zu einer Bewertung der Hausarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkten). Auskünfte zum Inhalt der Hausarbeit werden während der Bearbeitungszeit vom Lehrstuhl nicht erteilt. Die Abgabe der Hausarbeit in ausgedruckter Form erfolgt am Montag, den 18. April 2016, bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Gerhard Dannecker (Zi. 115). Sollte die Hausarbeit per Post zugesandt werden, genügt der Poststempel vom 18. April 2016. Die Abgabe der Hausarbeit in elektronischer Form, z.B. auf CD oder Diskette oder per Fax bzw. E-Mail, ist ausgeschlossen. Als Leistungsnachweis für das Bestehen der Übung Strafrecht für Anfänger ist hinten in die Arbeit der Schein der Übung Strafrecht für Anfänger in Kopie oder das Zwischenzeugnis in Kopie lose einzulegen. 3 Merkblatt zur Handhabung von Ephorus: Sehr geehrte Übungsteilnehmer-/innen, bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um die nachfolgenden Erläuterungen zur Plagiatssoftware Ephorus zu lesen. Um Plagiatsvorwürfen vorzubeugen, empfiehlt Ihnen die Juristische Fakultät, Ihre Hausarbeit zur Plagiatsüberprüfung unter folgendem Link hochzuladen: https://www1.ephorus.com/students/handin_de Das Hochladen entbindet Sie nicht davon, Ihre Hausarbeit in ausgedruckter Form am Montag, den 18. April 2016, bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Gerhard Dannecker (Zi. 115) abzugeben oder per Post (der Poststempel vom 18. April 2016 genügt) zuzusenden. Für die Einhaltung der Abgabefrist kommt es ausschließlich auf die Abgabe Ihrer ausgedruckten Hausarbeit an. Das Hochladen Ihrer Hausarbeit ist bis zum 18. April 2016 (bis 24.00 Uhr) möglich. Die in ausgedruckter Form abgegebene Hausarbeit muss dann folgende zusätzliche Erklärung enthalten: „Hiermit versichere ich, [Vor- und Nachname, Matrikelnummer], dass die abgegebene Schriftfassung der hochgeladenen elektronischen Version entspricht“ [Datum, eigenhändige Unterschrift]. Wenn Sie Ihre Hausarbeit hochgeladen haben, sind Änderungen der hochgeladenen Arbeit nicht mehr möglich. Lädt ein Teilnehmer mehrere Arbeiten hoch, wird nur die zuerst hochgeladene Arbeit berücksichtigt. Zum Hochladen Ihrer Hausarbeit gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 1. Rufen Sie die oben genannte Seite auf. 2. Geben Sie als Code bitte den Codenamen SRSS16Dannecker ein. 3. Geben Sie bitte mindestens Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Vor- und Nachnamen an. Wenn Sie auch Ihre E-Mail-Adresse angeben, werden Sie automatisch über das erfolgreiche Hochladen benachrichtigt. 4. Laden Sie sodann Ihre Hausarbeit hoch. Zu beachten ist: - Es können nur Dateien im Word-Format hochgeladen werden. PDF-Dokumente sind nicht zulässig! - Ihre Datei sollte folgenden Dateinamen tragen, um Ihre Datei klar zuordnen zu können: HausarbeitSRSS16[Ihr Vor- und Nachname], also z.B. HausarbeitSRSS16PeterMueller 5. Stimmen Sie dann bitte den Nutzungsbedingungen von Ephorus zu und versenden Sie das Dokument. 6. Bei erfolgreichem Versand wird in einem neuen Fenster eine Versandbestätigung angezeigt. Drucken Sie diese Bestätigung bitte aus und bewahren Sie diese auf. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und viel Erfolg! 4
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