PD Dr. Christoph Mandla Sommersemester 2016 Übung für Anfänger im Strafrecht – Hausarbeit A und B sind Nachbarn in einer Reihenhaussiedlung. Gelegentlich streiten sich beide, weil B nach Auffassung des A den Streifen vor seinem Vorgarten nicht ordentlich von Unkraut säubert. Eines Tages steht A vor seinem Grundstück und ärgert sich beim Anblick von Bs Gartenzaun, vor dem tatsächlich etwas Löwenzahn wächst. A gerät so in Wut, dass er seinen alten Schäferhund Wolf auf den vorbei gehenden B hetzt mit dem Ruf: „Fass, bring ihm Ordnung bei!“ Wolf springt auf B zu, der mittlerweile nur noch einige Meter von A entfernt ist. Um den Hund loszuwerden, nimmt B den Regenschirm seiner Mutter M, den er bei sich trägt, und spannt ihn auf. Obwohl er sich kurz erschreckt, springt Wolf sofort wieder auf B zu. Dabei stößt er den Schirm zu Boden, dessen Stoff einreißt und dessen Gestell an einigen Stellen bricht. Es kommt aber noch schlimmer: Angelockt von Wolfs Gebell, springt Zorro, der Rottweiler des N, As anderem Nachbarn, herbei und versucht ebenfalls, B zu beißen. In seiner Not reißt B As Briefkasten aus Metall, der an dessen hölzernen Gartenzaun geschraubt ist, ab und verwendet ihn erst als Schild, dann schlägt er damit nach Wolf und Zorro. Beide Hunde lassen nun von ihm ab und ziehen sich jaulend zurück. Zorro hat von der Kante des Briefkastens einen tiefen Riss auf dem Rücken, Wolf eine tiefe Wunde an der Schulter. Beide müssen vom Tierarzt versorgt werden. B ist allerdings auch nicht ungeschoren davongekommen. Wolf hat ihn in die rechte Hand gebissen. B eilt in die Notfallambulanz. Nach kurzem Warten wird er ins Behandlungszimmer gerufen. Chirurg C sieht, dass die Wunde verschmutzt ist. Er schneidet mit einem Skalpell ein Stück von Wolfs Zahn, das sich verkeilt hat, aus der Haut, entfernt auch den Schmutz und näht die Wunde, die er ordnungsgemäß desinfiziert, mit mehreren Stichen zu. Dann blickt er in die Patientenakte und erschrickt: Niemand hat B gesagt, dass bei der Behandlung geschnitten werden muss. Bs Hand verheilt folgenlos, die Narbe ist kaum zu erkennen. Ganz folgenlos bleibt die Angelegenheit nicht: A ist der Auffassung, B habe seinen Hund traumatisiert. Er beschließt, B zu zeigen, wie schlimm ein solches Briefkasten-Trauma ist. An einem dunklen, nebligen Abend lauert er hinter einem Baum am Straßenrand in Höhe der Grundstücksgrenze, als sich Bs Haustür öffnet und jemand heraustritt. A schlägt mit dem Briefkasten, den er deshalb extra nur provisorisch mit Draht am Zaun befestigt hat, mehrmals kräftig auf den Kopf der Person, die nun vor As Grundstück vorbei geht. Als sie aufschreit, erkennt A, dass es N ist, der bei B zu Besuch war. Nach dem Schrei öffnet sich die Tür von Bs Haus erneut und B tritt auf die Schwelle. In seiner Wut schleudert A den Briefkasten auf B. B bückt sich jedoch gerade, um seine Schuhe richtig anzuziehen und der Briefkasten trifft seine hinter ihm stehende Frau F an der Stirn. N und F tragen Beulen am Kopf davon. Aufgabenstellung: Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten gemäß dem StGB! Eventuell erforderliche Strafanträge gelten als gestellt. Viel Erfolg! Formalia: Der Umfang des Gutachtens darf 25 Seiten nicht überschreiten (Deckblatt, Sachverhalt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis zählen nicht mit). Es ist auf der linken Seite ein Korrekturrand von 7 cm zu lassen. Der Zeilenabstand im Text beträgt 1,5, in den Fußnoten 1,0, die Schriftgröße des Textes ist 12 pt, die der Fußnoten 10 pt. Endnoten oder das mehrspaltige Formatieren der Fußnoten sind unzulässig. Es ist der normale Zeichenabstand zu verwenden. Schrifttyp ist Times New Roman, in anderen Betriebssystemen als Windows eine äquivalente Schrift (MacOS: Times Roman; Unix: Nimbus Roman No 9 L). Auf dem Deckblatt sind folgende Angaben zu vermerken: - Name und Vorname der Bearbeiterin/des Bearbeiters - Anschrift - E-Mail-Adresse - Fachsemester - Matrikelnummer - Geburtsdatum und Geburtsort - Name des Aufgabenstellers - Semester - Veranstaltung - Wertung der Hausarbeit für das Sommersemester 2016 oder das Wintersemester 2015/2016 (bei fehlender Angabe wird die Hausarbeit für das Sommersemester 2016 gewertet) Ein Inhalts- und ein Literaturverzeichnis sind der Arbeit voranzustellen. Im Literaturverzeichnis ist die Zitierweise anzugeben. Im Übrigen gelten die üblichen Form- und Zitiervorschriften für juristische Hausarbeiten, vgl. z.B. Tiedemann, Die Anfängerübung im Strafrecht, 4. Aufl. 1999. Die formalen Vorschriften einzuhalten, ist Teil der zu bewertenden Leistung. Ein Verstoß gegen die formalen Vorschriften der Hausarbeit kann mit deutlichem Punktabzug bewertet werden. Die Hausarbeit ist eigenständig anzufertigen, auf der letzten Seite zu unterschreiben und mit der Versicherungserklärung gemäß § 4 Abs. 4 Zwischenprüfungsordnung zu versehen. Jeglicher Versuch des Unterschleifs führt zu einer Bewertung der Hausarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkten). Auskünfte zum Inhalt der Hausarbeit werden während der Bearbeitungszeit nicht erteilt. Die Hausarbeit ist in ausgedruckter Form spätestens am Freitag, dem 22. April 2016 bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhlvertreters PD Dr. Christoph Mandla (Zi. 327) abzugeben. Sollte die Hausarbeit per Post zugesandt werden, genügt der Poststempel vom 22. April 2016. Die Abgabe der Hausarbeit in elektronischer Form, z. B. auf CD oder Diskette oder per Fax bzw. E-Mail, ist ausgeschlossen. Zur Plagiatskontrolle ist der Text des Gutachtens (ohne Deckblatt, Aufgabentext, Gliederung, Literaturverzeichnis, Versicherung) bis zum 22. April 2016 (24.00 Uhr) in elektronischer Fassung (Word- oder vergleichbare Textverarbeitungsdatei etwa von OpenOffice [kein PDF]) hochzuladen unter https://www1.ephorus.com/students/handin_de Das Hochladen entbindet Sie nicht davon, Ihre Hausarbeit in ausgedruckter Form spätestens am Freitag, dem 22. April 2016, bis 12.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhlvertreters PD Dr. Christoph Mandla (Zi. 327) abzugeben oder per Post (Poststempel vom 22. April 2016) zuzusenden. Für die Einhaltung der Abgabefrist kommt es ausschließlich auf die Abgabe der ausgedruckten Hausarbeit an. Die in ausgedruckter Form abgegebene Hausarbeit muss folgende zusätzliche Erklärung enthalten: „Hiermit versichere ich, (Vor- und Nachname, Matrikelnummer), dass die abgegebene Schriftfassung der hochgeladenen elektronischen Version entspricht“ (Datum, eigenhändige Unterschrift). Wenn Sie Ihre Hausarbeit hochgeladen haben, sind Änderungen der hochgeladenen Arbeit nicht mehr möglich. 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