Thema: Krankenkassenwechsel von Patienten Stand: Dezember 2015 Worauf Sie 2016 bei Kassenwechslern unbedingt achten müssen Zum 1. Januar 2016 ändern sich bei einigen Krankenkassen die Beitragssätze. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin weist ihre Mitglieder darauf hin, dass dies eventuell dazu führen kann, dass einige Versicherte die Krankenkasse wechseln. Die Leistungspflicht der Krankenkasse endet grundsätzlich mit dem Wechsel in eine andere Krankenkasse. Damit es keine Probleme gibt, sollten Sie folgende Punkte beachten: Ab dem 1. Januar 2016 ändern sich die Beitragssätze einiger Krankenkassen, dies kann einen Krankenkassenwechsel einiger Versicherter bedeuten Teilnahme / Einschreibung in Verträge / Programme Nimmt ein Patient an einem/mehreren DMP teil, so ist unbedingt eine Neueinschreibung in das DMP erforderlich. Die Teilnahme bei der alten Krankenkasse endet nämlich mit dem Kassenwechsel. Falls ein Patient an einem Selektivvertrag teilnimmt, endet ebenfalls die Teilnahme mit dem Kassenwechsel. Es ist dann zu prüfen, ob die neue Krankenkasse eventuell auch teilnimmt. Dann kann eine neue Teilnahme erklärt werden. Eine Abrechnung von Selektivvertragsleistungen ist immer davon abhängig, ob die aktuelle Kasse des Versicherten am Selektivvertrag teilnimmt. Die Teilnahme am Methadon-Programm ist gemäß der Richtlinie des G-BA zur Methodenbewertung meldepflichtig. Der Arzt meldet die Teilnahme der KV Berlin (Abteilung Qualitätssicherung), die KV Berlin macht der zuständigen Kasse gegenüber Meldung. Bei einem Kassenwechsel muss also eine neue Meldung erfolgen. Genehmigungen / Verordnungen Für Leistungen, für die der Versicherte die Genehmigung seiner Kasse benötigt, sind bei einem Kassenwechsel erneut Genehmigungen einzuholen – diesmal bei der neuen Krankenkasse. Das gilt natürlich nur für die bis zum Kassenwechsel nicht „verbrauchte“ Menge bzw. den nach dem Kassenwechsel noch bestehenden Bedarf. Heilmittel: Langfristverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalles (soweit die neue Kasse nicht auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet). Anträge auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel im Off-LabelUse. Verordnungen von Rehabilitationsmaßnahmen, Reha-Sport sowie Funktionstraining. Seite 1 Thema: Krankenkassewechsel von Patienten Bewilligungsbescheid für eine Psychotherapie: Anschreiben des Therapeuten an die neue Krankenkasse wegen der Übernahme der Reststunden. Verordnungen häuslicher Krankenpflege. Hilfsmittelverordnungen, soweit es sich um leihweise überlassene Mittel handelt (Gehhilfen, Pflegebetten etc.) oder die Hilfsmittel noch nicht hergestellt/ausgeliefert sind (beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Einlagen usw.). Verordnung ambulanter spezialisierter Palliativversorgung (SAPV). Stand: Dezember 2015 Überweisungen Die von Ihnen ausgestellte Überweisung zu einer Auftragsleistung, welche im Folgequartal verwendet werden kann, verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kostenträger sich ändert. Es ist also notwendig, Überweisungen neu auszustellen und die neue Kasse anzugeben. Bei Rückfragen steht Ihnen das Service-Center der KV Berlin telefonisch unter der Rufnummer 030 / 31003-999 zur Verfügung. Ansprechpartner Service-Center: 030 / 31003 – 999 Seite 2
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