Krankenkassenwechsel von Patienten

Thema: Krankenkassenwechsel von Patienten
Stand: Dezember 2015
Worauf Sie 2016 bei Kassenwechslern unbedingt achten
müssen
Zum 1. Januar 2016 ändern sich bei einigen Krankenkassen die Beitragssätze. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin weist ihre Mitglieder darauf hin, dass dies eventuell dazu führen kann, dass einige
Versicherte die Krankenkasse wechseln. Die Leistungspflicht der
Krankenkasse endet grundsätzlich mit dem Wechsel in eine andere
Krankenkasse. Damit es keine Probleme gibt, sollten Sie folgende
Punkte beachten:
Ab dem 1. Januar 2016
ändern sich die Beitragssätze einiger Krankenkassen, dies kann einen Krankenkassenwechsel einiger
Versicherter bedeuten
Teilnahme / Einschreibung in Verträge / Programme

Nimmt ein Patient an einem/mehreren DMP teil, so ist unbedingt eine Neueinschreibung in das DMP erforderlich. Die Teilnahme bei
der alten Krankenkasse endet nämlich mit dem Kassenwechsel.

Falls ein Patient an einem Selektivvertrag teilnimmt, endet ebenfalls
die Teilnahme mit dem Kassenwechsel. Es ist dann zu prüfen, ob
die neue Krankenkasse eventuell auch teilnimmt. Dann kann eine
neue Teilnahme erklärt werden. Eine Abrechnung von Selektivvertragsleistungen ist immer davon abhängig, ob die aktuelle Kasse
des Versicherten am Selektivvertrag teilnimmt.

Die Teilnahme am Methadon-Programm ist gemäß der Richtlinie
des G-BA zur Methodenbewertung meldepflichtig. Der Arzt meldet
die Teilnahme der KV Berlin (Abteilung Qualitätssicherung), die KV
Berlin macht der zuständigen Kasse gegenüber Meldung. Bei einem
Kassenwechsel muss also eine neue Meldung erfolgen.
Genehmigungen / Verordnungen
Für Leistungen, für die der Versicherte die Genehmigung seiner Kasse benötigt, sind bei einem Kassenwechsel erneut Genehmigungen einzuholen –
diesmal bei der neuen Krankenkasse. Das gilt natürlich nur für die bis zum
Kassenwechsel nicht „verbrauchte“ Menge bzw. den nach dem Kassenwechsel noch bestehenden Bedarf.

Heilmittel: Langfristverordnungen und Verordnungen außerhalb des
Regelfalles (soweit die neue Kasse nicht auf den Genehmigungsvorbehalt verzichtet).

Anträge auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel im Off-LabelUse.

Verordnungen von Rehabilitationsmaßnahmen, Reha-Sport sowie
Funktionstraining.
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
Bewilligungsbescheid für eine Psychotherapie: Anschreiben des
Therapeuten an die neue Krankenkasse wegen der Übernahme der
Reststunden.

Verordnungen häuslicher Krankenpflege.

Hilfsmittelverordnungen, soweit es sich um leihweise überlassene
Mittel handelt (Gehhilfen, Pflegebetten etc.) oder die Hilfsmittel noch
nicht hergestellt/ausgeliefert sind (beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Einlagen usw.).

Verordnung ambulanter spezialisierter Palliativversorgung (SAPV).
Stand: Dezember 2015
Überweisungen
Die von Ihnen ausgestellte Überweisung zu einer Auftragsleistung, welche
im Folgequartal verwendet werden kann, verliert ihre Gültigkeit, wenn der
Kostenträger sich ändert. Es ist also notwendig, Überweisungen neu auszustellen und die neue Kasse anzugeben.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Service-Center der KV Berlin telefonisch
unter der Rufnummer 030 / 31003-999 zur Verfügung.
Ansprechpartner
Service-Center:
030 / 31003 – 999
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