25 Fakten zum thema 20 000 300 Schweizer Firmen wurden auf dem Portal Kununu von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewertet. neue Bewertungen kommen pro Tag auf den bekannten Bewertungsportalen hinzu. In Spitzenzeiten 1000 Bewertungen täglich. 2006 war das Entstehungsjahr der ersten ArbeitgeberBewertungsplattformen in Deutschland. Seitdem entstanden jährlich neue Portale. «Wir erhalten oft Post vom Anwalt» Florian Mann Der Chef der Firmen-Bewertungsseite Kununu über die Kritik an seinem Geschäft. Interview: Jan vollmer Eines der ersten Suchergebnisse zu Kununu auf Google heisst: «Negative Bewertungen entfernen.» Anwälte werben damit. Wie oft müssen Sie denn nun Ergebnisse entfernen? Florian Mann: Da muss ich zynisch sagen: Ich freu mich, dass wir da einen ganzen neuen Berufszweig unterhalten können. In den allermeisten Fällen kann man sich aber das Geld für einen Anwalt sparen. Wenn die Firma uns selbst schreibt, prüfen wir die Bewertung. Wenn es wirklich unzulässig ist, nehmen wir sie raus – wir kennen die rechtliche Lage sehr gut. Für Anwälte ist das Geschäft natürlich attraktiv, sie werden ja schon für das Schreiben von Briefen bezahlt, egal was dabei herauskommt. Auf der Seite werben Sie mit einer Toolbox für 500 Franken und dem Spruch «Steigern Sie die Anzahl positiver Bewertungen». Kann man sich die Bewertungen bei Ihnen also kaufen? In der Toolbox sind verschiedene Hilfsmittel, mit der Sie die Anzahl der Bewertungen steigern können. Statistisch gesehen haben Bewertungen, wenn es nur wenige Bewertungen zu der Firma gibt, oft einen negativeren Bias. Aber wenn Sie die Anzahl der Bewertungen steigern, werden die auch positiver. Wir können da eine sehr deutliche Korrelation zwischen Anzahl der Bewertungen und positiver Bewertung feststellen. Als Unternehmen kann mal also Ihren Service kaufen und bekommt ein repräsentatives Profil oder man hat im Kununu-Netzwerk verloren, richtig? Ich sehe das nicht so schwarz und weiss. Auf Kununu gibt es verschiedene Arten, sich zu engagieren. Das eine Extrem ist: Ich tu nichts und mich bewertet auch niemand. Dann bin ich auf dem Netzwerk schlicht nicht präsent. Sobald die ersten Bewertungen abge geben werden, entsteht automatisch ein kostenloses Profil der Firma ohne Bild. Dann ist sie immerhin vertreten. Die zweite Stufe wäre dann für Sie als Unternehmung, die Bewertungen, die dort abgegeben werden, zu lesen, sich zu überlegen, was Sie aus der Kritik ableiten können, und möglicherweise durch eine Stellungnahme zu rea gieren. Damit sind Sie zumindest im Dialog. Dadurch bekommen auch die zukünftigen Bewertungen eine andere Qualität, denn die Verfasser der Bewertungen merken: Ich bekomme eine Reaktion. Sie können sich für die Bewertung bedanken oder etwas richtigstellen. Sie bauen sich dadurch eine Identität auf. Der nächste Schritt wäre dann, ein repräsentatives Selbstbild zu erstellen, dort Texte, Videos und Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Aber letztlich bleibt dem Arbeitgeber keine Wahl, er muss reagieren, oder? Wenn er reagiert, steigt der Wert der Plattform für ihn erheblich. Natürlich kann es auch einen Arbeitgeber geben mit Top-Bewertungen, der trotzdem nicht darauf reagiert, dass da 20 bis 30 Leute für ihn Werbung machen. Aber es ist besser für die Kommunikation der Unternehmung, wenn man Ohren und Augen nicht verschliesst. Kommuni kation und Feedback sind immer ein Geschenk. «Rufschädigung ist nicht erlaubt. Es gilt aber das Recht auf freie Meinungsäusserung.» Florian Mann CEO Kununu Wie oft erhalten Sie Post von Anwälten? Das passiert häufig. Das folgt in den allermeisten Fällen einem vorgegebenen Schema, das wir gut kennen, so wie alle Bewertungsportale im Internet. Post vom Anwalt ist gewissermassen der Standardprozess, wenn Unternehmen die Chance des Feedbacks nicht erkannt haben. Die denken dann: «O je, ich wurde bewertet und vielleicht stehen da sogar kritische Punkte drin!» Wir sagen dazu: Lies die Bewertung, denk darüber nach und gib eine kostenlose Stellungnahme ab. Es gibt aber immer noch Unternehmen, die versuchen, das rechtlich zu lösen. Wann verstösst eine Bewertung gegen geltendes Recht? Es gibt ja ein Recht auf freie Meinungsäusserung. Die Grenzen dessen sind nur Tatsachenbehauptung, Schmäh kritik und bewusste Rufschädigung. Schreibe ich «Ich fühle mich schlecht behandelt» oder schreibe ich «Ich werde schlecht behandelt». Oder sogar: «Der Arbeitgeber bezahlt mein Gehalt nicht regelmässig». In letzter Konsequenz müsste der Autor dann beweisen, dass es so ist. Wenn es primär darum geht, zu schaden, lässt sich das klar herauslesen, meist schon am Schreibstil. Wir haben dazu umfas sende Mechanismen, die filtern, und ein Team, welches Bewertungen im Verdachtsfall überprüft. Wie streng Firmen bewertet werden dürfen erlaubt Gehaltsangaben Nach Meinung von Rechtsexperten ist die Angabe des Gehalts auf Bewertungsplattformen grundsätzlich zulässig. Das Portal Glassdoor wirbt sogar explizit damit. Werturteile Aussagen wie «demo tivierende Stimmung» oder «fehlende Strategie» sind von der freien Meinungsäusserung gedeckt. Fotos vom Arbeitsplatz Bilder aus der Firma dürfen online gestellt werden, sofern der Arbeitgeber die Aufnahme der Fotos nicht explizit verboten hat. verboten Schmähkritik Den Vorgesetzten auf Arbeitgeber-Bewertungsseiten mit Beleidigungen zuzudecken, ist nicht erlaubt. «Herr Müller ist ein Idiot», «Die Firma ist ein Sauladen» geht zu weit. Aussagen wie «Das Gehalt wird nicht gezahlt» müssen belegbar sein. Betriebsgeheimnisse Plaudert ein Arbeitnehmer auf einer Bewertungsplattform Betriebsgeheimnisse aus und verstösst damit gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht, so kann ein solcher Kommentar eine Kündigung nach sich ziehen. © Alle Rechte vorbehalten - Axel Springer Schweiz SE, - Jede Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über www.as-infopool.de/lizenzierung HANDELSZEITUNG-2015-05-13-tui- 63409910822800004dccb50ae3ddfd7e 5 ist die höchste Punktezahl, die Firmen auf dem Bewertungsportal Kununu von ihren Mitarbeitern erhalten können. Digitales leben Smartphone-Verbot im Meeting tim Höfinghoff M eetings sind meistens öde und dauern viel zu lange. Trotzdem ist es bisher noch niemandem gelungen, solche Treffen abzuschaffen. Also wird es sie noch sehr lange geben. Zum Glück haben wir Smartphones und Tablets erfunden. Und wenn es keinen Obermanager gibt, der in Meetings ein knallhartes Gadget-Verbot verhängt, können wir uns schön ablenken lassen. Wir ziehen einfach das Gerät aus der Tasche und können während des Meetings EMails lesen. Oder E-Mails beantworten. Oder beides. Vielleicht gucken wir auch nur Facebook-Einträge an. Die ganz Hartgesottenen bestellen beim Online-Shop mal eben ein Paar neue Schuhe. Früher geschah das alles noch etwas verschämt mit dem Gerät unter dem Tisch. Diese Zeiten sind längst vorbei. Mittlerweile halten wir die Dinger – sichtbar für alle – lässig vors Gesicht. Knigge mässig ist solch ein Einsatz digitaler Technik in Meetings natürlich ganz schlecht. Es zeigt schliesslich den anderen Teilnehmern: Was ihr da redet, interessiert mich überhaupt nicht. Und wenn dazu noch das Telefon klingelt oder auch nur ständig vibriert, heisst das: Der Nutzer ist superwichtig und muss ständig erreichbar sein, auch wenn die Besprechung nur zehn Minuten dauert. Bringe ich mein Smartphone also noch ins Meeting? Natürlich! Spiele ich daran herum, während ich im Meeting sitze? Na klar! Weiss ich, dass das eine ganz schlimme Marotte ist? Logo! Will ich mich bessern? Bestimmt. [email protected] anzeige
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