Zinssätze66 Stand 13_05_15

Zinssätze für die TOP-Jungunternehmer-Förderung
Stand: 01.05.2015
halbjährliche
Anpassung
vierteljährliche
Anpassung
Höchstzinssatz Jungunternehmerförderung
(Einreichung ab dem 1. 1. 2007)
Basisindikator 3-Monats-Euribor
Geldmarktsatz, 2 Banktage vor Stichtag (Primo)
(Quelle: http://www.euribor-ebf.eu/euribor-og/euribor-rates.html)
gültig für die Periode von / bis
gültig für die Periode von / bis
1. Mai. 15
1. Mai. 15
31. Okt. 15
31. Aug. 15
0,000%
zulässiger Höchstzinssatz: 3-Monats-Euribor + 200 Basispunkte
2,000%
2) 3)
0,000%
2,000%
Die Kreditinstitute haben die Möglichkeit zwischen halb- und vierteljährlicher Zinsanpassung zu
wählen. Die einmal gewählte Vorgangsweise muss jedoch während der gesamten Kreditlaufzeit
beibehalten werden.
Für Vorhaben von TOP-Jungunternehmern mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten unter € 1 Mio.,
entfällt ohne Bundeshaftung ab dem Einreichungstermin 19.1.2011 die Zinsbindung.
Höchstzinssätze TOP-Zuschuss-Förderung
(Einreichung bis zum 31.12.2006)
Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen UDRB
Feb.15
Mai.15
(Quelle: www.oenb.at/isaweb/report.do?&lang=DE&report=2.11)
gültig für die Periode von / bis
gültig für die Periode von / bis
1. Mai. 15
1. Mai. 15
31. Okt. 15
31. Jul. 15
zulässiger Höchstzinssatz variabel
zulässiger Höchstzinssatz fix
0,45%
0,45%
1,750%
3,125%
1,625%
3,000%
Für Förderungsfälle im Bereich TOP-Zuschuss, die ab dem 1. 1. 2007 eingereicht wurden,
gibt es keine Zinsbindung.
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1) Monatsdurchschnitt; bis 31.3.2015 SMR-Bund arithmetisch gerundet auf Achtel-Prozent (UDRB = Nachfolgeindikator)
2) Zinssatz für das 2. Quartal (Richtwert), Halbjahreszinssatz berechnet auf Basis Indikatorwert 29.4./30.7.14 kal./360.
3) Zero-Floor, d.h. es kommt kein negativer Basiszinssatz zur Anwendung.
Zinssätze66 Stand 13_05_15\TOP-Zuschuss JU