aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. BetrAV 04⏐2016 Betriebliche Altersversorgung 15. Juni 2016 ⏐ 71. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951 Aus dem Inhalt Der Kommentar Fahimi, Lebensstandard im Alter sichern – betriebliche Altersversorgung stärken 267 Abhandlungen 78. aba-Jahrestagung 269 Arteaga, Leitgedanken der Reformvorschläge im Rechtsgutachten von Hanau/Arteaga zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ 285 Kiesewetter/Grom/Menzel/Tschinkl, Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung 290 Zwanziger, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 293 Höfer, Beantwortung von Zweifelsfragen aus der Neuregelung des handelsbilanziellen Rechnungszinses 310 Informationen Richtigen Reformmix finden: aba begrüßt Gutachten aus BMF und BMAS 347 Schwind, Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2014 350 Rechtsprechung Abänderung eines Teilausgleichs wegen Umwertung eines betrieblichen Versorgungsanrechts BGH, Beschluss vom 13.4.2016 – XII ZB 226/13 355 Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach einer Finanzkrise BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 348/14 364 Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen Donnerstag, 8. September 2016, 9.00 bis 16.45 Uhr Mannheim Begrüßung, Einführung und Moderation Joachim Schwind Aktuelle Reformvorhaben in der Alterssicherung Peter Görgen Aktuelle Rechtsprechung zu Pensionskassen Marco Herrmann Defined Ambition oder Zielrente – Weniger Garantien für mehr Leistungen? Dr. Rafael Krönung Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung Konjunkturausblick und Entwicklungen der konjunkturabhängigen Assetklassen Das derzeitige Makroumfeld und potentielle Lösungsansätze für Investoren IORP-Richtlinie und weitere europäische Regulierungsvorhaben – Happy End oder Schrecken ohne Ende? Moderne bAV-Kommunikation – Anforderungen an Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen heute und morgen Stefan Wolf Dr. Harald Preißler Natascha Brook-Wolters Peter Becker Christian Röhle Dr. Claudia Picker Offene Diskussion aba-Tagungen 6.10.2016 aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Bonn 16.3.2017 aba-Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim 25.4.2017 aba-Forum Steuerrecht, Mannheim 26.4.2017 aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim 10./11.5.2017 79. aba-Jahrestagung, Berlin Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet: Ulrike Schulz Telefon 030 / 33 85 811-12 E-Mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen Richtigen Reformmix finden: aba begrüßt Gutachten aus BMF und BMAS Der Kommentar Fahimi, Lebensstandard im Alter sichern – betriebliche Altersversorgung stärken 347 BaFin-Präsident: Niedrige Zinsen belasten Finanzsektor 348 267 Abhandlungen Maßnahmen zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts bei Pensionskassen und anderen Einrichtungen der bAV 348 349 78. aba-Jahrestagung 269 Sinn stiften und gesellschaftliche Innovationen finanzieren – Chancen für Finanzinstitute Schwind, Bericht der Leitung der Fachvereinigung Pensionskassen 279 Statistik Arteaga, Leitgedanken der Reformvorschläge im Rechtsgutachten von Hanau/Arteaga zum „Sozial partnermodell Betriebsrente“ 285 Kiesewetter/Grom/Menzel/Tschinkl, Optimierungs möglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung 290 Zwanziger, Aktuelle Rechtsprechung des Bundes arbeitsgerichts 293 Konsultation zur „Europäischen Säule sozialer Rechte“ 354 Hufer/Karst, Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensionszusagen im Versorgungsausgleich 297 Neue polnische Regierung senkt Rentenalter 67 wieder ab Braun/Hartloff/Hoenes, Aktuelle Grundsatzentscheidungen zum Versorgungsausgleich 303 Veranstaltungen 310 Keil/Prost/Veh, Aus- und Nebenwirkungen des BMF-Schreibens vom 10.7.2015 313 322 Aus der Gesetzgebung Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung 335 Kapitalausstattungs-Verordnung 335 Anlageverordnung 335 Deckungsrückstellungs-Verordnung 340 342 Aus der Politik Betriebsrenten stärken und ausbauen: Gutachten zum Sozialpartnermodell liegt vor 342 Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung 343 Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden BT-Drucksache 18/8222 vom 26.4.2016 343 Strategische Sozialberichterstattung 2016 BT-Drucksache 18/8117 vom 14.4.2016 345 Das Bundeskabinett hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 zugestimmt 347 Inhaltsverzeichnis Europa 347 Rechtsprechung Informationen Übergangsregelung im Zusammenhang mit der allgemeinen Anwendung der Grundsätze aus dem BFH-Urteil I R 37/13 zu Vermögensübertragungen bei Gruppenunterstützungskassen BMF, Schreiben vom 22.4.2016 350 Kröger, Rentenanpassung 2016 – Ost-West-Angleichung schreitet deutlich voran 351 100 und 75 Jahre bestens abgesichert: Zwei kommunale Altersversorgungseinrichtungen feiern Jubiläum 354 Höfer, Beantwortung von Zweifelsfragen aus der Neuregelung des handelsbilanziellen Rechnungszinses Nellshen, Zusammenhänge zwischen Bedeckungs vorschriften, Anlagemöglichkeiten und Finanzierungs sicherheit der Leistungen einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) Schwind, Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2014 Abänderung eines Teilausgleichs wegen Umwertung eines betrieblichen Versorgungsanrechts BGH, Beschluss vom 13.4.2016 – XII ZB 226/13 355 Ermittlung des Ehezeitanteils gesetzlicher Rentenanrechte BGH, Beschluss vom 3.2.2016 – XII ZB 313/15 357 Teilanfechtung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich durch einen Versorgungsträger BGH, Beschluss vom 3.2.2016 – XII ZB 629/13 360 Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach einer Finanzkrise BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 348/14 364 Keine Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB bei Auslegung einer im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Versorgungsordnung BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 267/14 369 Zur Zulässigkeit von Regelaltersgrenzen: Konkrete Höhe des Rentenbezugs irrelevant BAG, Urteil vom 9.12.2015 – 7 AZR 68/14 371 Berichtigung 376 Literatur Buchbesprechungen Laux, Trilogie meines Lebens – Erinnerungen eines Aktuars 376 Literaturhinweise 379 Nachrichten PSVaG legt Jahresabschluss 2015 vor 380 Betriebliche Altersversorgung 4/2016 1I II Betriebliche Altersversorgung 4/2016 Inhaltsverzeichnis Der Kommentar Yasmin Fahimi, Berlin Lebensstandard im Alter sichern – betriebliche Altersversorgung stärken Die Sicherung des Lebensstandards im Alter ist eine der wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgaben. Sie steht häufig – so auch jetzt wieder – im Zentrum der politischen Auseinander setzung. Es geht im Kern um die Zukunft unseres Alterssicherungsmodells, um die Tragfähigkeit der drei Säulen, auf denen es ruht, und um Ideen und Vorschläge, wie es stabilisiert werden kann. Dabei gibt es keine Veranlassung für rentenpolitische Panikmache oder Hektik, aber es gibt zweifellos Handlungsbedarf. Nicht alle Ziele der hinter uns liegenden Reformen wurden erreicht. Es ist Zeit für eine Bestandsaufnahme und eine Debatte darüber, wie unser bewährtes, aus umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Elementen beste hendes Alterssicherungssystem opti miert werden kann. Deshalb wird das Bundesarbeitsministerium die Betei ligten zu einem entsprechenden Dialog einladen. Zugleich werden wir die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag beschlossenen Vorhaben angehen und möglichst noch in dieser Legislatur umsetzen. Dazu gehört auch eine Stär kung der betrieblichen Altersver sor gung. Ganz besonders haben wir hier bei Geringverdiener und kleine Betriebe im Blick, denn hier besteht großer Nachholbedarf. Hier müssen wir Abhilfe schaffen, indem wir die größten Hindernisse aus dem Weg räumen: Die Betriebsrente muss einfacher umsetzbar und noch attraktiver werden. In diesem Zusammenhang stehen jetzt konkret zwei gesetzgeberische Handlungsfelder an, die zusammen gehören und nur gemeinsam den richtigen Weg weisen. Zum einen eine Optimierung der steuerlichen Förde rung, deren Notwendigkeit auch das Bundesfinanzministerium im Kern anerkennt. Zum anderen geht es um die Rolle der Tarifvertragsparteien beim Der Kommentar Auf- und Ausbau der Betriebsrente, deren Stärkung wir uns im sog. Sozial partnermodell widmen. Die Grundzüge des Modells: Die Tarifpartner sollen reine Beitragszusagen vereinbaren können, die von den Sozialpartnern organisiert werden. Wir haben dieses Modell durch ein Gutachten von Herrn Professor Hanau und Herrn Dr. Arteaga untersuchen lassen. Das Gutachten bestätigt uns in der Grundannahme, dass kollektive tarifliche Lösungen ein richtiger Ansatz sind, um die Betriebsrente zu stärken. Das vorgesehene Zusammenspiel von „Pay-and-forget“, also der Enthaftung des Arbeitsgebers für die eigentliche Betriebsrentenzahlung, und tariflichem Qualitätssiegel für Pensionsanbieter bietet ganz offenbar viele Vorteile. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen hierzu größere Gestaltungsspielräume und zugleich auch größere Verant wor tung erhalten. Zwei interessante Vorschläge aus dem Gutachten darf ich hier hervorheben: Die Gutachter schlagen vor, dass die Sozialpartner Gemeinsame Ein richtungen bilden können, dies aber nicht müssen. Die Sozialpartner könnten sich auch auf andere Weise an der Durchführung und Steuerung der neuen Betriebsrente beteiligen. Hier soll also das Prinzip der Modellvielfalt gelten: Bestehende Modelle der bAV sollten genutzt werden können. Der zweite Vorschlag betrifft sog. OptingOut-Systeme. Hier werden bisher zwei Modellvarianten diskutiert. Zum einen sollen ausnahmslos alle Arbeitgeber ihre Beschäftigten in ein solches System aufnehmen müssen. Dies würde sicher zu einer höheren Verbreitung der Betriebsrenten beitragen, aber zugleich eine Mehrbelastung gerade für kleine Arbeitgeber bedeuten. Zum anderen wird diskutiert, ob es Arbeitgebern nicht freigestellt sein soll, ob sie alle ihre Beschäftigten in ein solches System aufnehmen können. Hier bieten die Gutachter nun einen Mittelweg an: Nur wenn ein Tarifvertrag es zulässt und die Voraussetzungen festlegt, soll ein Arbeitgeber für seine komplette Belegschaft ein OptingOut-System vorsehen dürfen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Beschäftigten von effizienten und kostengünstigen Systemen profitieren, dürfte erheblich höher sein, wenn die Sozialpartner beteiligt sind. Das Sozialpartnermodell kann die Betriebsrente und damit die Alters sicherung nach unserer festen Über zeugung ein gutes Stück voranbringen. Doch es bedarf weiterer Überlegungen, etwa zur Altersvorsorge von Gering verdienern, in deren Branchen keine bAV etabliert werden kann. Auch die Absicherung von Selbstständigen muss diskutiert werden. Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Alterssicherung derer, die langjährig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, aber infolge geringen Erwerbseinkommens nur eine sehr Betriebliche Altersversorgung 4/2016 267 kleine Rente erhalten. An dieser Stelle wird die im Koalitionsvertrag fest geschriebene solidarische Lebens leis tungsrente relevant. Das Thema grund sicherungsnaher Kleinstrenten wird uns also weiter begleiten. Gerade in letzter Zeit ist die Riester-Rente ganz besonders intensiv diskutiert und kritisiert worden, teils überzogen, aber nicht ganz zu Unrecht. Die Riester-Rente muss erheblich kostengünstiger und effizienter werden. Im Koalitionsvertrag war bereits vereinbart worden, die Riester-Rente verbraucherfreundlicher zu gestalten. Bereits 2013 war zu diesem 268 Betriebliche Altersversorgung 4/2016 Zweck die Einführung eines Produkt informationsblatts beschlossen worden. Ziel ist es, dass über eine bessere Trans parenz ungünstige Produkte vom Markt verschwinden. Die konkrete Einführung des Produktinformationsblatts steht jetzt 2017 an. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sicher nicht die Lösung aller Probleme bei der RiesterRente. All dies zeigt, wie wichtig es ist, alle Komponenten unseres Alterssicherungs systems gleichermaßen zukunftsfest zu gestalten, wenn wir nicht nur Alters armut vermeiden, sondern den Lebens standard im Alter sichern wollen. Dazu brauchen wir selbstverständlich auch faire Löhne und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen die gesetz liche Rentenversicherung mit Blick auf den demografischen Wandel solide auf stellen. Und wir werden – parallel zur Optimierung der privaten Alters vorsorge – dafür sorgen, dass in Zukunft mehr Geringverdiener von einer Betriebsrente profitieren können. Yasmin Fahimi Staatssekretärin im BMAS Der Kommentar
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