BetrAV 04\2016 - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersver

aba – Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung e.V.
BetrAV 04⏐2016
Betriebliche Altersversorgung
15. Juni 2016 ⏐ 71. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951
Aus dem Inhalt
Der Kommentar
Fahimi, Lebensstandard im Alter sichern – betriebliche Altersversorgung
stärken
267
Abhandlungen
78. aba-Jahrestagung
269
Arteaga, Leitgedanken der Reformvorschläge im Rechtsgutachten von
Hanau/Arteaga zum „Sozialpartnermodell Betriebsrente“
285
Kiesewetter/Grom/Menzel/Tschinkl, Optimierungsmöglichkeiten bei den
Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
290
Zwanziger, Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
293
Höfer, Beantwortung von Zweifelsfragen aus der Neuregelung des
handelsbilanziellen Rechnungszinses
310
Informationen
Richtigen Reformmix finden: aba begrüßt Gutachten aus BMF und BMAS
347
Schwind, Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung in 2014
350
Rechtsprechung
Abänderung eines Teilausgleichs wegen Umwertung eines betrieblichen
Versorgungsanrechts
BGH, Beschluss vom 13.4.2016 – XII ZB 226/13
355
Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach einer Finanzkrise
BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 348/14
364
Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen
Donnerstag, 8. September 2016, 9.00 bis 16.45 Uhr
Mannheim
Begrüßung, Einführung und Moderation
Joachim Schwind
Aktuelle Reformvorhaben in der Alterssicherung
Peter Görgen
Aktuelle Rechtsprechung zu Pensionskassen
Marco Herrmann
Defined Ambition oder Zielrente – Weniger Garantien für mehr
Leistungen?
Dr. Rafael Krönung
Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung
Konjunkturausblick und Entwicklungen der konjunkturabhängigen
Assetklassen
Das derzeitige Makroumfeld und potentielle Lösungsansätze für
Investoren
IORP-Richtlinie und weitere europäische Regulierungsvorhaben –
Happy End oder Schrecken ohne Ende?
Moderne bAV-Kommunikation – Anforderungen an Arbeitgeber und
Versorgungseinrichtungen heute und morgen
Stefan Wolf
Dr. Harald Preißler
Natascha Brook-Wolters
Peter Becker
Christian Röhle
Dr. Claudia Picker
Offene Diskussion
aba-Tagungen
6.10.2016
aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Bonn
16.3.2017
aba-Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim
25.4.2017
aba-Forum Steuerrecht, Mannheim
26.4.2017
aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim
10./11.5.2017
79. aba-Jahrestagung, Berlin
Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet:
Ulrike Schulz
Telefon 030 / 33 85 811-12
E-Mail: [email protected]
Inhaltsverzeichnis
Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen
Richtigen Reformmix finden: aba begrüßt Gutachten
aus BMF und BMAS
Der Kommentar
Fahimi, Lebensstandard im Alter sichern – betriebliche
Altersversorgung stärken
347
BaFin-Präsident: Niedrige Zinsen belasten Finanzsektor 348
267
Abhandlungen
Maßnahmen zur Erhaltung des finanziellen
Gleichgewichts bei Pensionskassen und anderen
Einrichtungen der bAV
348
349
78. aba-Jahrestagung
269
Sinn stiften und gesellschaftliche Innovationen
finanzieren – Chancen für Finanzinstitute
Schwind, Bericht der Leitung der Fachvereinigung
Pensionskassen
279
Statistik
Arteaga, Leitgedanken der Reformvorschläge im
Rechtsgutachten von Hanau/Arteaga zum „Sozial­
partnermodell Betriebsrente“
285
Kiesewetter/Grom/Menzel/Tschinkl, Optimierungs­
möglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
290
Zwanziger, Aktuelle Rechtsprechung des Bundes­
arbeitsgerichts
293
Konsultation zur „Europäischen Säule sozialer Rechte“ 354
Hufer/Karst, Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensions­zusagen im Versorgungsausgleich
297
Neue polnische Regierung senkt Rentenalter 67
wieder ab
Braun/Hartloff/Hoenes, Aktuelle Grundsatzentscheidungen zum Versorgungsausgleich
303
Veranstaltungen
310
Keil/Prost/Veh, Aus- und Nebenwirkungen des
BMF-Schreibens vom 10.7.2015 313
322
Aus der Gesetzgebung
Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
335
Kapitalausstattungs-Verordnung
335
Anlageverordnung
335
Deckungsrückstellungs-Verordnung
340
342
Aus der Politik
Betriebsrenten stärken und ausbauen: Gutachten
zum Sozialpartnermodell liegt vor
342
Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den
Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
343
Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden
BT-Drucksache 18/8222 vom 26.4.2016
343
Strategische Sozialberichterstattung 2016
BT-Drucksache 18/8117 vom 14.4.2016
345
Das Bundeskabinett hat der Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 zugestimmt
347
Inhaltsverzeichnis
Europa
347
Rechtsprechung
Informationen
Übergangsregelung im Zusammenhang mit der
allgemeinen Anwendung der Grundsätze aus dem
BFH-Urteil I R 37/13 zu Vermögensübertragungen
bei Gruppenunterstützungskassen
BMF, Schreiben vom 22.4.2016
350
Kröger, Rentenanpassung 2016 – Ost-West-Angleichung
schreitet deutlich voran
351
100 und 75 Jahre bestens abgesichert: Zwei kommunale
Altersversorgungseinrichtungen feiern Jubiläum
354
Höfer, Beantwortung von Zweifelsfragen aus der
Neuregelung des handelsbilanziellen Rechnungszinses
Nellshen, Zusammenhänge zwischen Bedeckungs­
vorschriften, Anlagemöglichkeiten und Finanzierungs­
sicherheit der Leistungen einer Einrichtung der
betrieblichen Altersversorgung (EbAV)
Schwind, Die Deckungsmittel der betrieblichen
Altersversorgung in 2014
Abänderung eines Teilausgleichs wegen Umwertung
eines betrieblichen Versorgungsanrechts
BGH, Beschluss vom 13.4.2016 – XII ZB 226/13
355
Ermittlung des Ehezeitanteils gesetzlicher Rentenanrechte
BGH, Beschluss vom 3.2.2016 – XII ZB 313/15
357
Teilanfechtung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich durch einen Versorgungsträger
BGH, Beschluss vom 3.2.2016 – XII ZB 629/13
360
Betriebsrentenanpassung bei einer Bank nach einer
Finanzkrise
BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 348/14
364
Keine Anwendung von § 305c Abs. 2 BGB bei
Auslegung einer im Arbeitsvertrag in Bezug
genommenen Versorgungsordnung
BAG, Urteil vom 8.12.2015 – 3 AZR 267/14
369
Zur Zulässigkeit von Regelaltersgrenzen: Konkrete
Höhe des Rentenbezugs irrelevant
BAG, Urteil vom 9.12.2015 – 7 AZR 68/14
371
Berichtigung
376
Literatur
Buchbesprechungen
Laux, Trilogie meines Lebens – Erinnerungen
eines Aktuars
376
Literaturhinweise
379
Nachrichten
PSVaG legt Jahresabschluss 2015 vor
380
Betriebliche Altersversorgung 4/2016
1I
II
Betriebliche Altersversorgung 4/2016
Inhaltsverzeichnis
Der Kommentar
Yasmin Fahimi, Berlin
Lebensstandard im Alter sichern –
betriebliche Altersversorgung stärken
Die Sicherung des Lebensstandards
im Alter ist eine der wichtigen
gesellschaftspolitischen Aufgaben. Sie
steht häufig – so auch jetzt wieder – im
Zentrum der politischen Auseinander­
setzung. Es geht im Kern um die Zukunft
unseres Alterssicherungsmodells, um die
Tragfähigkeit der drei Säulen, auf denen es
ruht, und um Ideen und Vorschläge, wie
es stabilisiert werden kann. Dabei gibt es
keine Veranlassung für rentenpolitische
Panikmache oder Hektik, aber es gibt
zweifellos Handlungsbedarf. Nicht
alle Ziele der hinter uns liegenden
Reformen wurden erreicht. Es ist
Zeit für eine Bestandsaufnahme
und eine Debatte darüber, wie unser
bewährtes, aus umlagefinanzierten
und kapitalgedeckten Elementen beste­
hendes Alterssicherungssystem opti­
miert werden kann. Deshalb wird das
Bundesarbeitsministerium die Betei­
ligten zu einem entsprechenden Dialog
einladen.
Zugleich werden wir die von den
Regierungsparteien im Koalitionsvertrag
beschlossenen Vorhaben angehen und
möglichst noch in dieser Legislatur
umsetzen. Dazu gehört auch eine
Stär­
kung der betrieblichen Altersver­
sor­
gung. Ganz besonders haben wir
hier­
bei Geringverdiener und kleine
Betriebe im Blick, denn hier besteht
großer Nachholbedarf. Hier müssen wir
Ab­hilfe schaffen, indem wir die größten
Hinder­nisse aus dem Weg räumen: Die
Betriebsrente muss einfacher umsetzbar
und noch attraktiver werden.
In diesem Zusammenhang stehen
jetzt konkret zwei gesetzgeberische
Handlungsfelder an, die zusammen­
gehören und nur gemeinsam den
richtigen Weg weisen. Zum einen eine
Optimierung der steuerlichen Förde­
rung, deren Notwendigkeit auch das
Bundesfinanzministerium im Kern
anerkennt. Zum anderen geht es um
die Rolle der Tarifvertragsparteien beim
Der Kommentar
Auf- und Ausbau der Betriebsrente,
deren Stärkung wir uns im sog. Sozial­
partnermodell widmen. Die Grund­züge
des Modells: Die Tarifpartner sollen reine
Beitragszusagen vereinbaren können,
die von den Sozialpartnern organisiert
werden.
Wir haben dieses Modell durch ein
Gutachten von Herrn Professor Hanau
und Herrn Dr. Arteaga untersuchen
lassen. Das Gutachten bestätigt uns in
der Grundannahme, dass kollektive
tarifliche Lösungen ein richtiger Ansatz
sind, um die Betriebsrente zu stärken.
Das vorgesehene Zusammenspiel von
„Pay-and-forget“, also der Enthaftung
des Arbeitsgebers für die eigentliche
Betriebsrentenzahlung, und tariflichem
Qualitätssiegel für Pensionsanbieter
bietet ganz offenbar viele Vorteile.
Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen
hierzu größere Gestaltungsspielräume
und zugleich auch größere Verant­
wor­
tung erhalten.
Zwei interessante Vorschläge aus dem
Gutachten darf ich hier hervorheben:
Die Gutachter schlagen vor, dass
die Sozialpartner Gemeinsame Ein­
richtungen bilden können, dies aber
nicht müssen. Die Sozialpartner
könnten sich auch auf andere Weise
an der Durchführung und Steuerung
der neuen Betriebsrente beteiligen. Hier
soll also das Prinzip der Modellvielfalt
gelten: Bestehende Modelle der bAV
sollten genutzt werden können. Der
zweite Vorschlag betrifft sog. OptingOut-Systeme. Hier werden bisher zwei
Modellvarianten diskutiert. Zum einen
sollen ausnahmslos alle Arbeitgeber
ihre Beschäftigten in ein solches
System aufnehmen müssen. Dies würde
sicher zu einer höheren Verbreitung
der Betriebsrenten beitragen, aber
zugleich eine Mehrbelastung gerade
für kleine Arbeitgeber bedeuten.
Zum anderen wird diskutiert, ob es
Arbeitgebern nicht freigestellt sein soll,
ob sie alle ihre Beschäftigten in ein
solches System aufnehmen können.
Hier bieten die Gutachter nun einen
Mittelweg an: Nur wenn ein Tarifvertrag
es zulässt und die Voraussetzungen
festlegt, soll ein Arbeitgeber für seine
komplette Belegschaft ein OptingOut-System vorsehen dürfen. Denn
die Wahrscheinlichkeit, dass die
Beschäftigten von effizienten und
kostengünstigen Systemen profitieren,
dürfte erheblich höher sein, wenn die
Sozialpartner beteiligt sind.
Das Sozialpartnermodell kann die
Betriebsrente und damit die Alters­
sicherung nach unserer festen Über­
zeugung ein gutes Stück voranbringen.
Doch es bedarf weiterer Überlegungen,
etwa zur Altersvorsorge von Gering­
verdienern, in deren Branchen keine
bAV etabliert werden kann. Auch die
Absicherung von Selbstständigen muss
diskutiert werden. Des Weiteren stellt
sich die Frage nach der Alterssicherung
derer, die langjährig Beiträge in
die gesetzliche Rentenversicherung
eingezahlt haben, aber infolge geringen
Erwerbseinkommens nur eine sehr
Betriebliche Altersversorgung 4/2016
267
kleine Rente erhalten. An dieser Stelle
wird die im Koalitionsvertrag fest­
geschriebene solidarische Lebens­
leis­
tungs­rente relevant. Das Thema grund­
sicherungsnaher Kleinst­renten wird uns
also weiter begleiten.
Gerade in letzter Zeit ist die Riester-Rente
ganz besonders intensiv diskutiert und
kritisiert worden, teils überzogen, aber
nicht ganz zu Unrecht. Die Riester-Rente
muss erheblich kostengünstiger und
effizienter werden. Im Koalitionsvertrag
war bereits vereinbart worden, die
Riester-Rente verbraucherfreundlicher
zu gestalten. Bereits 2013 war zu diesem
268
Betriebliche Altersversorgung 4/2016
Zweck die Einführung eines Produkt­
informationsblatts beschlossen worden.
Ziel ist es, dass über eine bessere Trans­
parenz ungünstige Produkte vom Markt
verschwinden. Die konkrete Einführung
des Produktinformations­blatts steht jetzt
2017 an. Dies ist ein Schritt in die
richtige Richtung, aber sicher nicht die
Lösung aller Probleme bei der RiesterRente.
All dies zeigt, wie wichtig es ist, alle
Komponenten unseres Alterssicherungs­
systems gleichermaßen zukunftsfest zu
gestalten, wenn wir nicht nur Alters­
armut vermeiden, sondern den Lebens­
standard im Alter sichern wollen. Dazu
brauchen wir selbstverständlich auch
faire Löhne und Ordnung auf dem
Arbeitsmarkt. Wir müssen die gesetz­
liche Rentenversicherung mit Blick auf
den demografischen Wandel solide
auf­
stellen. Und wir werden – parallel
zur Optimierung der privaten Alters­
vorsorge – dafür sorgen, dass in Zukunft
mehr Geringverdiener von einer
Betriebsrente profitieren können.
Yasmin Fahimi
Staatssekretärin im BMAS
Der Kommentar