Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349 Fax +49 7531 - 88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ Mietereinweisung Besonderer Teil für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Rheingutstr. 34 Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, herzlich willkommen in unserer Wohnanlage. Mit dieser Mieter-Einweisung möchten wir Ihnen beim Einzug einige grundlegende Informationen zu Ihrer Wohnanlage sowie einige Verhaltenshinweise an die Hand geben. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Mietbedingungen. Des Weiteren existiert eine allgemeine Mietereinweisung (Allgemeiner Teil) mit wohnanlagenübergreifenden Informationen und Hinweisen. Wir möchten Sie eindringlich bitten, alle drei Dokumente (Allg. Mietbedingungen, allgemeine und besondere Mietereinweisung) sorgfältig zu lesen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zu Ihrer Wohnanlage aufgeführt. Allgemeine Mietbedingungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee Diese sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und Seezeit Studierendenwerk Bodensee und stehen als Download unter www.seezeit.com/Wohnen/Formulare zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, diese sorgfältig zu lesen. Dabei wird vor allem noch einmal auf die folgenden Punkte der Allg. Mietbedingungen aufmerksam gemacht: Instandhaltung, Reinigung, Schäden, Baumaßnahmen; Pflichten des Mieters Schlüssel Überlassung des Mietraumes an Dritte Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Mietverhältnisses Abstellen von Fahrzeugen Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 1 von 10 Lageplan Grundriss EG Mieterservice Als erste Anlaufstelle steht Ihnen für die Terminvereinbarung für den Einzug/die Schlüsselübergabe unser Mieterservice zur Verfügung. Auch allgemeine Fragen während der Mietzeit und bei Vertragsende die Termine für die Vorabnahme sowie den Auszugstermin werden hier beantwortet/vereinbart. Mieterservice: Frau Lungstras, Frau Schalk Das Büro befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoß (siehe Lageplan). Tel: +49 7531 88 7380 Email: [email protected] 1. OG Mieterservice + Teamleiter Hausmeister Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 2 von 10 Hausmeister / Schadensmeldungen (technische Probleme) Als Betreuer für die Wohnanlage stehen unsere Mitarbeiter des HausmeisterTeams RHEINGUT für Sie als Ansprechpartner bei technischen Problemen (Schadensmeldung) vor Ort zur Verfügung: - telefonisch wie folgt beschrieben, - werfen Sie bitte eine kurze Notiz in den Hausmeisterbriefkasten oder - senden eine Email mit Ihrem Anliegen an: [email protected] Teamleiter: Herr Moser Das Büro von Herrn Moser befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoss (siehe Lageplan Mieterservice). Tel: +49 7531 88 7383 Email: [email protected] Hausmeister: Herr Targan, Herr Schaffert Das Büro finden Sie im Eingangsbereich (siehe Grundriss EG). Im Jan-Hus-Haus befindet sich das Hauptbüro des Hausmeister-Teams Rheingut. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag 7:30 bis 8:30 Uhr sowie Freitag 7:30 bis 8:30 Uhr sowie Tel: +49 7531 58 13 – 23 Email: [email protected] 15:30 bis 17:00 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Reparaturdurchführung grundsätzlich ohne explizite Terminvereinbarung Bei eingegangener Schadensmeldung gehen wir die notwendige Reparatur schnellstmöglich an. Die Schadensbehebung erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten tagsüber von Montag bis Freitag. Während dieser Zeit sind Sie als Mieter/in in der Regel aufgrund des Vorlesungsbetriebs nicht in Ihrem Appartement/Zimmer anwesend, um den Zutritt zu ermöglichen. Wir empfehlen, uns bei der Schadensmitteilung gleichzeitig Ihr Einverständnis zu geben, Ihr Zimmer zur Schadensbehebung auch in Ihrer Abwesenheit betreten zu dürfen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird einer unserer Hausmeister die Handwerker in aller Regel begleiten und die Arbeiten überwachen. Ein wenig anders verhält es sich mit den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC, Flur, Nebenräume). Um diese Räume betreten zu dürfen, bedarf es nicht Ihrer ausdrücklichen Genehmigung. Unsere Hausmeister sind generell dazu angehalten, sich bemerkbar zu machen, bevor sie die Gemeinschaftsräume betreten (Klingeln, Klopfen, Rufen). Notfall-Nummer (technische Störungen) In dringenden technischen (!) Notfällen (Ausfall Heizung, Stromausfall, Rohrbruch, o.ä.) besteht auch außerhalb der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit unter der folgenden Nummer: +49 7531 58 13 – 91 Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 3 von 10 Schließdienste bei eigenverschuldetem Aussperren aus der Wohnung Nach Dienstschluss haben Sie die Möglichkeit, unter der oben angegebenen Notruf-Nummer Hilfe anzufordern, wenn Sie sich durch eigenes Verschulden aus Ihrer Wohnung ausgesperrt haben. Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig. Die Aufschließgebühren sind abhängig von der Uhrzeit und den Wochentagen (abends/nachts und am Wochenende höher). Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung. Flucht- und Rettungswege im Alarm- oder Notfall In Notsituationen stehen Ihnen mehrere Wege zum Verlassen des Gebäudes zur Verfügung. Bitte folgen Sie der Fluchtwegebeschilderung. Siehe auch „Verhalten im Brandfall“ in der Allgemeinen Mietereinweisung 1. Rettungsweg: Gefahr in der eigenen oder in einer anderen Wohnung Flucht über den Etagenflur durch das zentrale Treppenhaus nach draußen In der Mitte des Gebäudes befindet sich das zentrale Treppenhaus. Aus dem Treppenhaus führt ein Notausgang direkt ins Freie. Bitte nutzen Sie diesen Fluchtweg, wenn der Etagenflur frei von Rauch ist und entfernen Sie sich vom Gebäude bzw. aus dem Gefahrenbereich. 2. Rettungsweg: Gefahr im Flur, im Treppenhaus oder im Allgemeinbereich Rettung aus dem Zimmer über das Fenster nach Anleitern durch die Feuerwehr Wenn der Etagenflur und/oder das Treppenhaus nicht passierbar sind (Feuer, Rauch, sonstige Hindernisse), dann - bleiben Sie bitte in Ihrer Wohnung/Ihrem Zimmer - halten Sie die Wohnungstür zum Etagenflur und alle Fenster geschlossen, damit kein Rauch eindringt - alarmieren Sie die Feuerwehr - warten Sie auf Rettung - machen Sie sich bitte am Fenster bemerkbar, wenn die Feuerwehr eingetroffen ist damit Sie per Anleitern aus dem Zimmer gerettet werden können. In den untersten Etagen ist eine Eigenrettung aus dem Fenster durch Sprung oder Klettern möglich. Im Notfall nicht den Aufzug benutzen. Dieser kann ausfallen oder stecken bleiben. Notausgänge (im Erdgeschoss) Siehe Grundrissplan EG Notausgänge: Neben dem Haupteingang gibt es im Erdgeschoss zwei Notausgänge. Einer führt direkt aus dem Treppenhaus ins Freie (in Richtung Albert-Magnus-Haus). Der zweite Notausgang befindet sich auf der anderen Gebäudeseite (in Richtung Tomas-Blarer-Haus) beim Treppenabgang zum Waschraum. Notausstiege: Im Flur im Erdgeschoss gibt es an beiden Stirnseiten des Gebäudes (in Richtung Rhein und in Richtung Rheingutstraße) ein frei zugängliches Fenster, über das man ebenerdig ins Freie gelangen kann. Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 4 von 10 Rauchwarnmelder In jeder Wohnung ist sowohl in den Gemeinschaftsräumen wie auch in jedem Zimmer ein Rauchwarnmelder installiert. Bei einer kritischen Rauchentwicklung gibt der Melder Alarm. Wenn das Warnsignal des Rauchwarnmelders ertönt, dann - verlassen Sie bitte rasch das Gebäude - warnen andere Bewohner - informieren Sie umgehend die Feuerwehr. Die Rauchwarnmelder geben nur intern Signale. Es wird keine automatische Meldung an die Notrufzentrale der Feuerwehr abgesetzt. Sie müssen selber die Feuerwehr informieren. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Hinweise „Verhalten im Brandfall“ (siehe Allgemeine Mietereinweisung und Aushänge in den Allgemeinbereichen). Nichtraucher-Wohnanlage: Die Rauchwarnmelder reagieren auch auf Zigarettenrauch innerhalb des Hauses. Ein deshalb ausgelöster Alarm wird dem Verursacher gemäß der Kosten für den Fehlalarm in Rechnung gestellt. Jegliche Manipulation, Zerstörung, Entfernung, Abschaltung etc. der Rauchwarnmelder ist zu unterlassen. Sie gefährden damit im Ernstfall Ihr eigenes sowie das Leben Ihrer Mitbewohner. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern für Seezeit ein Grund, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Bitte beachten Sie auch die folgenden Infomationen der Firma Minol, die die Rauchwarnmelder in unserem Auftrag installiert hat: Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 5 von 10 Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 6 von 10 Brandabschnitte, Brandabschnittstüren Das gesamte Gebäude und jede Etage ist in mehrere Brandabschnitte unterteilt. Damit soll im Falle eines Brandes verhindert werden, dass sich Flammen und vor allem Rauch im gesamten Gebäude verbreiten. Dafür befinden sich in den Etagen 1. bis 7. OG jeweils im Flur und zum Treppenhaus hin insgesamt 3 Brandabschnittstüren. Sie dürfen nicht zugestellt, verkeilt oder anderweitig blockiert werden. Die Türen schließen sich immer automatisch, damit sie auch im Notfall zwecks Abschottung geschlossen sind. Im Erdgeschoss gibt es zwei Flurtüren. Diese stehen im Normallfall offen. Bitte lassen Sie sie offen. Auch hier dürfen die Türen nicht zugestellt, verkeilt oder anderweitig blockiert werden. Im Notfall schließen die Türen automatisch zwecks Abschottung. Dies ist nur möglich, wenn die Türflügel frei schwenken können. Haupteingang, Doppelschiebetür Tagschaltung: Tagsüber von 6:00 bis 17:00 Uhr ist die Haupteingangstür frei geschaltet. Sie öffnet sich per Bewegungsmelder automatisch für alle Personen. Nachtschaltung: Nachts zwischen 17:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens ist die Schiebetür nicht freigeschalten. Sie kann dann nur noch von den Bewohnern mit dem Zimmerschlüssel geöffnet werden. Auf der Außenseite (Eingang) befindet sich der Schalter auf der linken Seite. Mit einmaligem Drehen des Schlüssels öffnen Sie einmalig die Haupteingangstür. Sie müssen nicht wieder abschließen. Auf der Innenseite (Ausgang) ist ein Schalter. Hier müssen Sie zum Öffnen der Schiebetür lediglich den Schalter einmal drücken. Aufzug (eingeschlossene Person, Notfallregelung) In seltenen Ausnahmefällen kann es passieren, dass der Aufzug stecken bleibt bzw. sich die Türen nicht mehr öffnen. Wenn Sie eingeschlossen sind, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, Hilfe zu rufen: 1. Alarmknopf: Sie können den Alarmknopf drücken. Wenn das Signal ertönt, sollten die übrigen Bewohner darauf aufmerksam werden und telefonisch Hilfe anfordern. 2. Anruf: Im Aufzug sind die Telefonnummer unserer eigenen Rufbereitschaft und ersatzweise die der Notfallzentrale der Wartungsfirma ausgehängt. In aller Regel hat man im Aufzug Netzempfang. Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Handy primär unsere Rufbereitschaft und als zweite Möglichkeit die Aufzugsfirma. Bitte helfen Sie auch anderen eingeschlossenen Mitbewohnern, wenn Sie das Alarmsignal hören. Im Notfall den Aufzug bitte nicht benutzen, sondern verlassen Sie das Gebäude bitte über das Treppenhaus (siehe obigen Punkt „Fluchtwege“). Der Aufzug kann durch Kurzschluss oder andere technische Defekte stehen bleiben. Internet-Nutzung, Support-Hotline Die Nutzung des Datennetzwerkes bzw. des Internets steht für Sie ohne weitere Gebühren frei zur Verfügung. Sie müssen lediglich Ihren Rechner mit der Netzwerkdose verbinden. Das dazu benötigte Netzwerkkabel wird nicht gestellt. Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 7 von 10 Zur Meldung von Problemen und Störungen und für Hilfestellungen aller Art nutzen Sie bitte ausschließlich die Hotline der beauftragten Firma encees: 0800 - 5 888 358 (kostenfrei) werktags, 9:00 bis 18:00 Uhr [email protected] Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bittet die Firma encees um möglichst vollständige Angaben, insbesondere hinsichtlich Fehlerbeschreibung, Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Wohnanlage und Ihrer Zimmernummer. Für die Nutzung des Internets und des Datennetzwerks gilt die Datennutzungs-Ordnung (Netzwerkregeln und Benutzerpflichten). Diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. TV-Sat-Anlage Der Empfang von ca. 40 Fernsehsendern erfolgt als DVB-C-Signal. Hierzu benötigen Sie einen entsprechenden DVB-C-Receiver. Zusätzlich kommt von einer anderen Wohnanlage über Satellit ein analoges Signal. Da diese Technik jedoch veraltet ist, kann es zu Ausfällen und sogar zum Totalausfall kommen. Leider kann diese Technik nicht mehr repariert werden, da es keine Ersatzteile mehr gibt. Somit kann es sein, dass das analoge Signal kurzfristig dauerhaft ausfällt. Wir bitten Sie dies dringend zu beachten und langfristig das DVB-C-Signal mit entsprechendem Receiver zu nutzen. Waschmaschinen und Trockner Der Waschmaschinenraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern befindet sich im Untergeschoss. Dorthin führt eine separate Treppe, nicht im zentralen Treppenhaus (siehe Grundriss EG). Die Nutzung der Maschinen ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine Mensa-Karte inkl. Guthaben. Die Karte kann man an unseren Mensen an beiden Hochschulen (Uni oder HTWG) gegen eine Kaution bekommen. Dort sind auch die Automaten aufgestellt, an denen man ein Guthaben auf die Karte aufladen kann. Vor dem Start eines Waschgangs oder einer Trocknung muss die Karte in das Lesegerät eingeführt werden. Danach kann man am Lesegerät gemäß der Nummerierung der Maschinen das Gerät per Knopfdruck auswählen. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an Kleidungsgegenständen im Rahmen der Gerätenutzung wird von Seezeit nicht übernommen. Müllentsorgung Der Müllplatz ist nahe der Ausfahrt vom Parkplatz, auf der Seite in Richtung Thomas-BlarerHaus (siehe Lageplan). Alle Müllsorten sind dort vorhanden: Restmüll Altpapier Biomüll Wertstoffe Altglas Pressmüllcontainer große grüne Container braune Bio-Mülltonnen Gelber Sack, lose Lagerung in separaten Gitterverschlag Glas-Sammel-Tonnen Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 8 von 10 Fahrrad-Abstellmöglichkeit Neben dem Parkplatz nahe dem Haupteingang steht Ihnen ein großer, umzäunter Fahrradabstellbereich zur Verfügung (siehe Lageplan). Ihr Zimmerschlüssel passt auch dort. In den Etagenfluren dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. In diesen Bereichen kann Ihr Rad in einem Notfall (Brand, etc.) zu einem problematischen Hindernis werden. Die Flächen vor und in den Gebäuden sind deshalb als Fluchtwege freizuhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihr Fahrrad nicht in Ihrem Zimmer abzustellen. Benutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Abstellplätze im Fahrradhaus. Dort steht Ihr Fahrrad witterungsgeschützt und sicher. Parkplatz Die Parkplätze auf der Außenanlage sind nicht zur allgemeinen freien Verfügung, sondern kostenpflichtig. Für die Nutzung muss zusätzlich zur eigentlichen Zimmeranmietung ein separater Mietvertrag geschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den zuständigen Sachbearbeiter in unserer Verwaltung. Die Parkberechtigungen werden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Dafür müssen die ausgestellten Parkberechtigungsausweise gut sichtbar im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett hinterlegt werden. Hinweis aus den Allg. Mietbedingungen: Jeder Mieter mit einem Fahrzeug ist verpflichtet im Rahmen der Verfügbarkeit einen Stellplatz auf dem Wohnanlagengelände anzumieten. Tipp für Gäste, Besucher, Kurzzeit Parker und Gelegenheitsautofahrer: Allgemeine öffentliche Parkplätze stehen im Viertel rund um die Wohnanlage zur Verfügung. Die Benutzung richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung und der konkreten Beschilderung. Klingel- und Briefkastenanlage, Namensschilder Die Briefkastenanlagen befinden sich direkt im Hauseingang. Direkt vor dem Hauseingang sind die Klingelanlagen und hängen Listen mit den aktuellen Mieternamen inkl. Zimmernummer aus. Die Listen werden von uns regelmäßig aktualisiert. An den Briefkästen werden keine Namensschilder angebracht. Entweder ist die Zimmer/Appartement-Nummer im Adressfeld erwähnt oder der Postzusteller sucht über die ausgehängte Mieterliste die Wohnungsnummer (=Briefkastennummer) heraus. Die Postzustellung funktionert auf diese Weise erstaunlich gut. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie keine Namenschilder oder –aufkleber eigenhändig an Ihrem Briefkasten anbringen. Keine baulichen Veränderungen, kein Bohren in Boden und Wände Wir weisen bei diesem Punkt ausdrücklich auf unsere Allg. Mietbedingungen hin, wonach bauliche Veränderungen in den Mieträumen durch Mieter ohne Rücksprache mit Seezeit Studierendenwerk Bodensee untersagt sind. Wir weisen ganz besonders darauf hin, dass Sie keinesfalls Bohrungen in den Wänden, Decken und Böden vornehmen dürfen. Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 9 von 10 Lüftungen in Küchen und im Bad/WC, ausreichend lüften In den Küchen und in den innenliegenden Bädern gibt es eine Abluftanlage. Bitte drehen Sie die Luftauslässe nicht zu, stellen Sie nichts davor und verkleben Sie diese nicht. Ein ausreichender Luftaustausch ist wichtig für die Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Bitte lassen Sie die Türen in die Bäder und die Küche möglichst lange auf, damit auch auf diesem Weg ein Luftaustausch stattfinden kann. Siehe auch „Richtig Lüften“ in der Allgemeinen Mietereinweisung. Bitte sehen Sie diese aufgeführten Punkte als Hilfestellung für sich, aber auch als Instrument für uns als Wohnungsgeber, um die Wohnanlage möglichst lange baulich und auch optisch in einem guten, schönen Zustand für die jetzige wie auch für künftige Studierenden-Generationen zu erhalten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Wohnzeit in unserer Wohnanlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Ihr Hausmeister-Team Rheingut + Mieterservice Mietereinweisung für die Wohnanlage Jan-Hus-Haus Seite 10 von 10
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