Mietereinweisung

Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349
Fax +49 7531 - 88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ
Mietereinweisung
Besonderer Teil
für die Wohnanlage
Sonnenbühl Ost Hochhaus
Jacob-Burckhardt-Str. 35
Sehr geehrte Mieterin,
sehr geehrter Mieter,
herzlich Willkommen in unserer Wohnanlage.
Mit dieser Mieter-Einweisung möchten wir Ihnen beim Einzug einige grundlegende
Informationen zu Ihrer Wohnanlage sowie einige Verhaltenshinweise an die Hand geben.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Mietbedingungen.
Des Weiteren existiert eine allgemeine Mietereinweisung (Allgemeiner Teil) mit
wohnanlagenübergreifenden Informationen und Hinweisen.
Wir möchten Sie eindringlich bitten, alle drei Dokumente (Allg. Mietbedingungen, allgemeine
und besondere Mietereinweisung) sorgfältig zu lesen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zu Ihrer Wohnanlage aufgeführt.
 Allgemeine Mietbedingungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee
Diese sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und Seezeit Studierendenwerk
Bodensee und stehen als Download unter www.seezeit.com/Wohnen/Formulare zur
Verfügung. Es wird dringend empfohlen, diese sorgfältig zu lesen.
Dabei wird vor allem noch einmal auf die folgenden Punkte der Allg. Mietbedingungen
aufmerksam gemacht:
Instandhaltung, Reinigung, Schäden, Baumaßnahmen; Pflichten des Mieters
Schlüssel
Überlassung des Mietraumes an Dritte
Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Mietverhältnisses
Abstellen von Fahrzeugen
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 Lageplan
Hausmeister
 Mieterservice
Als erste Anlaufstelle steht Ihnen für die Terminvereinbarung für den Einzug/die
Schlüsselübergabe unser Mieterservice zur Verfügung. Auch allgemeine Fragen
während der Mietzeit und bei Vertragsende die Termine für die Vorabnahme sowie
den Auszugstermin werden hier beantwortet/vereinbart.
Mieterservice: Frau Lungstras, Frau Schalk
Das Büro befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im
1. Obergeschoß (siehe Lageplan).
Tel: +49 7531 88 7380
Email: [email protected]
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1.
1. OG
Mieterservice +
Teamleiter
Hausmeister
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 Hausmeister / Schadensmeldungen (technische Probleme)
Als Betreuer für die Wohnanlage stehen unsere Mitarbeiter des HausmeisterTeams SONNENBÜHL für Sie als Ansprechpartner bei technischen Problemen
(Schadensmeldung) vor Ort zur Verfügung:
-
telefonisch wie folgt beschrieben,
-
werfen Sie bitte eine kurze Notiz in den Hausmeisterbriefkasten oder
-
senden eine Email mit Ihrem Anliegen an: [email protected]
Teamleiter: Herr Moser
Das Büro von Herrn Moser befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoss
(siehe Lageplan Mieterservice).
Tel: +49 7531 88 7383
Email: [email protected]
Hausmeister: Herr Weber,
Herr Staszewski,
Herr Kocsics
Das Büro finden Sie im letzten/ersten Wohnblock an der Werner-Sombart-Straße, direkt am
Fußweg durch die Wohnanlage (siehe Lageplan).
Das Büro im Sonnenbühl West ist das Hauptbüro des Hausmeister-Teams Sonnenbühl. Die
Bürozeiten sind
Montag bis Donnerstag,
7:30 bis 8:30 Uhr sowie
Freitag
7:30 bis 8:30 Uhr sowie
Tel:
+49 7531 58 13 – 13
Email: [email protected]
15:30 bis 17:00 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
 Reparaturdurchführung grundsätzlich ohne explizite Terminvereinbarung
Bei eingegangener Schadensmeldung gehen wir die notwendige Reparatur
schnellstmöglich an. Die Schadensbehebung erfolgt grundsätzlich während der üblichen
Geschäftszeiten tagsüber von Montag bis Freitag. Während dieser Zeit sind Sie als Mieter/in in der Regel aufgrund des Vorlesungsbetriebs nicht in Ihrem Appartement/Zimmer
anwesend, um den Zutritt zu ermöglichen. Wir empfehlen, uns bei der Schadensmitteilung
gleichzeitig Ihr Einverständnis zu geben, Ihr Zimmer zur Schadensbehebung auch in Ihrer
Abwesenheit betreten zu dürfen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird einer unserer
Hausmeister die Handwerker in aller Regel begleiten und die Arbeiten überwachen.
Ein wenig anders verhält es sich mit den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC, Flur,
Nebenräume). Um diese Räume betreten zu dürfen, bedarf es Ihrer ausdrücklichen
Genehmigung nicht. Unsere Hausmeister sind generell dazu angehalten, sich bemerkbar zu
machen, bevor sie die Gemeinschaftsräume betreten (Klingeln, Klopfen, Rufen).
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 Notfall-Nummer (technische Störungen)
In dringenden technischen (!) Notfällen (Ausfall Heizung, Stromausfall, Rohrbruch,
o.ä.) besteht auch außerhalb der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit
unter der folgenden Nummer:
+49 7531 58 13 – 91
 Schließdienste bei eigenverschuldetem Aussperren aus der Wohnung
Nach Dienstschluss haben Sie die Möglichkeit, unter der oben angegebenen
Notruf-Nummer Hilfe anzufordern, wenn Sie sich durch eigenes Verschulden aus
Ihrer Wohnung ausgesperrt haben.
Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig.
Die Aufschließgebühren sind abhängig von der Uhrzeit und den Wochentagen
(abends/nachts und am Wochenende höher). Die genauen Gebühren entnehmen
Sie bitte der Gebührenverordnung.
 Rauchwarnmelder
In jeder Wohnung ist sowohl in den Gemeinschaftsräumen wie auch in jedem
Zimmer ein Rauchwarnmelder installiert. Bei einer kritischen Rauchentwicklung
gibt der Melder Alarm.
Wenn das Warnsignal des Rauchwarnmelders ertönt, dann
-
verlassen Sie bitte rasch das Gebäude
-
warnen andere Bewohner
-
informieren Sie umgehend die Feuerwehr.
Die Rauchwarnmelder geben nur intern Signale. Es wird keine automatische Meldung an
die Notrufzentrale der Feuerwehr abgesetzt. Sie müssen selber die Feuerwehr informieren.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Hinweise
„Verhalten im Brandfall“ (siehe Allgemeine Mietereinweisung und Aushänge in den
Allgemeinbereichen).
Nichtraucher-Wohnanlage:
Die Rauchwarnmelder reagieren auch auf Zigarettenrauch innerhalb des Hauses. Ein
deshalb ausgelöster Alarm wird dem Verursacher gemäß der Kosten für den Fehlalarm in
Rechnung gestellt.
Jegliche Manipulation, Zerstörung, Entfernung, Abschaltung etc. der Rauchwarnmelder ist
zu unterlassen. Sie gefährden damit im Ernstfall Ihr eigenes sowie das Leben Ihrer
Mitbewohner. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern für Seezeit ein Grund, das
Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Infomationen der Firma Minol, die die
Rauchwarnmelder in unserem Auftrag installiert hat:
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 Flucht- und Rettungswege im Alarm- oder Notfall
In Notsituationen stehen Ihnen mehrere Wege zum Verlassen des Gebäudes zur
Verfügung. Bitte folgen Sie der Fluchtwegebeschilderung.
Siehe auch „Verhalten im Brandfall“ in der Allgemeinen Mietereinweisung
1. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung
Flucht über das Nottreppenhaus
Vom Flur vor Ihrer Wohnungstür kommen Sie in allen Etagen über eine
Fluchttür auf die Nottreppe. Diese Treppe ist eine Metallkonstruktion am
Gebäude. Die Nottreppe steht also im Freien und kann somit nur schwerlich
verqualmen.
Bitte nutzen Sie primär diesen Weg, um schnell ins Erdgeschoss zu kommen und entfernen
Sie sich vom Gebäude bzw. aus dem Gefahrenbereich.
2. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung
Flucht über das normale Treppenhaus
Bitte nutzen Sie diesen Weg nur, wenn die außenliegende Nottreppe nicht passierbar sind
(Feuer, Rauch, sonstige Hindernisse). Bitte folgen Sie den Treppen bis ins Erdgeschoss
und gehen Sie ins Freie ausreichend weit weg vom Gebäude
Im Notfall nicht den Aufzug benutzen. Dieser kann ausfallen oder stecken bleiben.
3. Rettungsweg: Gefahr im Treppenhaus oder im Etagenflurgang, Flucht nicht möglich
Rettung aus dem Zimmer über das Fenster nach Anleitern durch die Feuerwehr
Wenn beide Treppenhäuser oder schon der Etagenflur nicht passierbar sind (Feuer, Rauch,
sonstige Hindernisse), dann
- bleiben Sie bitte in Ihrem Appartement/Zimmer
- halten Sie die Wohnungstür zum Laubengang und alle Fenster geschlossen, damit kein
Rauch eindringt
- alarmieren Sie die Feuerwehr
- warten Sie auf Rettung
- machen Sie sich bitte am Fenster bemerkbar, wenn die Feuerwehr eingetroffen ist
damit Sie per Anleitern aus dem Zimmer gerettet werden können.
In den untersten Etagen ist in äußerster Not und als letzte Option eine Eigenrettung aus
dem Fenster durch Sprung oder Klettern möglich.
 Nottreppenhaus, Fluchttüren (1. Rettungsweg)
Das Nottreppenhaus darf ausschließlich in einem Notfall als Fluchtweg genutzen
werden. Damit der Weg dafür frei ist, darf auf keinen Fall etwas auf den Treppen
und Zuwegen abgestellt werden.
Auf jeder Etage führt eine Fluchttür in das Nottreppenhaus. Die Türen sind
alarmgesichert.
Im Notfall zum Öffnung der Tür einfach die Klinge nach unten drücken und die Tür
nach aussen öffnen.
Durch Betätigen der Klinke wird der Einhandtürwächter aktiviert. Es ertönt dann ein
lautes akustisches Warnsignal.
Wenn Sie das Warnsignal wahrnehmen, dann überprüfen Sie bitte die Situation.
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Bei Gefahr alarmieren Sie bitte die Feuerwehr (Allg. Mietereinweisung, „Verhalten im
Brandfall“), warnen Sie andere Bewohner und verlassen Sie das Gebäude.
Bei einem offensichtlichen Fehlalarm (durch missbräuchliches Öffnen der Fluchttür)
kontaktieren bitte unseren Notdienst (Notruf-Nummer)!
 Brandabschnitte, Brandabschnittstüren
Das gesamte Gebäude ist in Brandabschnitte (Treppenhaus, Etagenflure,
Wohnungen) unterteilt. Damit soll im Falle eines Brandes verhindert werden,
dass sich Flammen und vor allem Rauch im gesamten Gebäude verbreiten.
Dafür gibt es am Zugang zu jedem Etagenflur eine Brandabschnittstür. Diese Türen dürfen
nicht zugestellt, verkeilt oder anderweitig blockiert werden. Die Türen schließen sich immer
automatisch, damit sie auch im Notfall zwecks Abschottung geschlossen sind.
 Aufzug (eingeschlossene Person, Notfallregelung)
In seltenen Ausnahmefällen kann es passieren, dass der Aufzug stecken bleibt
bzw. sich die Türen nicht mehr öffnen. Wenn Sie eingeschlossen sind, dann haben
Sie zwei Möglichkeiten, Hilfe zu rufen:
1. Alarmknopf: Sie können den Alarmknopf drücken. Wenn das Signal ertönt, sollten die
übrigen Bewohner darauf aufmerksam werden und telefonisch Hilfe anfordern.
2. Anruf: Im Aufzug sind die Telefonnummer unserer eigenen Rufbereitschaft und
ersatzweise die der Notfallzentrale der Wartungsfirma ausgehängt. In aller Regel hat
man im Aufzug Netzempfang. Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Handy primär unsere
Rufbereitschaft und als zweite Möglichkeit die Aufzugsfirma.
Bitte helfen Sie auch anderen eingeschlossenen Mitbewohnern, wenn Sie das Alarmsignal
hören.
Im Notfall den Aufzug bitte nicht benutzen, sondern verlassen Sie das Gebäude bitte über
das Treppenhaus (siehe oben „Fluchtwege“). Der Aufzug kann durch Kurzschluss oder
andere technische Defekte stehen bleiben.
 Internet-Nutzung, Support-Hotline
Die Nutzung des Datennetzwerkes bzw. des Internets steht für Sie ohne weitere
Gebühren frei zur Verfügung.
Sie müssen lediglich Ihren Rechner mit der Netzwerkdose verbinden. Das dazu
benötigte Netzwerkkabel wird nicht gestellt.
Zur Meldung von Problemen, Störungen und für Hilfestellungen aller Art nutzen Sie
bitte ausschließlich die Hotline der beauftragten Firma encees:
0800 - 5 888 358 (kostenfrei) werktags, 9:00 bis 18:00 Uhr
[email protected]
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bittet die Firma encees um möglichst
vollständige Angaben, insbesondere hinsichtlich Fehlerbeschreibung, Ihrer Kontaktdaten,
Ihrer Wohnanlage und Ihrer Zimmernummer.
Für die Nutzung des Internets und des Datennetzwerks gilt die Datennutzungs-Ordnung
(Netzwerkregeln und Benutzerpflichten). Diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages.
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 TV-Sat-Anlage
Der Empfang von ca. 40 Fernsehsendern erfolgt als DVB-C-Signal. Hierzu
benötigen Sie einen entsprechenden DVB-C-Receiver.
Zusätzlich kommt von einer anderen Wohnanlage über Satellit ein analoges
Signal. Da diese Technik jedoch veraltet ist, kann es zu Ausfällen und sogar zum
Totalausfall kommen. Leider kann diese Technik nicht mehr repariert werden, da
es keine Ersatzteile mehr gibt. Somit kann es sein, dass das analoge Signal
kurzfristig dauerhaft ausfällt.
Wir bitten Sie dies dringend zu beachten und langfristig das DVB-C-Signal mit
entsprechendem Receiver zu nutzen.
 Waschmaschinen und Trockner
Der Waschmaschinenraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern
befindet sich im Untergeschoss. Bitte folgen Sie der Beschilderung bzw. den
Farbmarkierungen auf dem Boden.
Die Nutzung der Maschinen ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine Mensa-Karte
inkl. Guthaben. Die Karte kann man an unseren Mensen an beiden Hochschulen
(Uni oder HTWG) gegen eine Kaution bekommen. Dort sind auch die Automaten
aufgestellt, an denen man ein Guthaben auf die Karte aufladen kann.
Vor dem Start eines Waschgangs oder einer Trocknung muss die Karte in das Lesegerät
eingeführt werden. Danach kann man am Lesegerät gemäß der Nummerierung der
Maschinen das Gerät per Knopfdruck auswählen.
Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an
Kleidungsgegenständen im Rahmen der Gerätenutzung wird von Seezeit nicht
übernommen.
 Müllentsorgung
Der Müllplatz ist an der Jacob-Burckhardt-Straße (siehe Lageplan). Dort sind alle Müllsorten
vorhanden:





Restmüll
Altpapier
Biomüll
Wertstoffe
Altglas
große Mulde
große grüne Container
braune Bio-Mülltonnen
Gelber Sack, lose Lagerung in einer separaten Ecke
Glas-Sammel-Tonnen
 Fahrrad-Abstellmöglichkeit
An der Jacob-Burckhardt-Straße steht Ihnen ein großer offener
Fahrradabstellbereich zur Verfügung; siehe Lageplan. Bitte nutzen Sie
ausschließlich diese Zone für Ihr Fahrrad.
Auf dem Platz vor dem Hochhaus und im Gebäuden (Treppenhaus, Etagenflure,
WG-Flure, Zimmer) dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. In diesen Bereichen
kann Ihr Rad in einem Notfall (Brand, etc.) zu einem problematischen Hindernis
werden. Diese Flächen vor und im Gebäude sind deshalb als Fluchtwege
freizuhalten.
Bitte ketten Sie Ihr Fahrrad im gesamten Wohnanlagengelände nicht an den
Treppengeländern an. Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihr Fahrrad nicht in Ihrem
Zimmer abzustellen. Benutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Abstellplätze.
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 Parkplatz
An der Wohnanlage stehen oberirdische Stellplätze zur Verfügung (siehe
Lageplan).
Diese sind nicht zur allgemeinen freien Verfügung, sondern kostenpflichtig. Für die
Nutzung muss zusätzlich zur eigentlichen Zimmeranmietung ein separater
Mietvertrag geschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den zuständigen
Sachbearbeiter in unserer Verwaltung.
Die Parkberechtigungen werden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Dafür müssen die
ausgestellten Parkberechtigungsausweise gut sichtbar im Fahrzeug auf dem
Armaturenbrett hinterlegt werden.
Hinweis aus den Allg. Mietbedingungen: Jeder Mieter mit einem Fahrzeug ist verpflichtet,
im Rahmen der Verfügbarkeit einen Stellplatz auf dem Wohnanlagengelände anzumieten.
Tipp für Gäste, Besucher, Kurzzeit Parker und Gelegenheitsautofahrer:
Allgemeine öffentliche Parkplätze stehen im Viertel rund um die Wohnanlage zur
Verfügung. Die Benutzung richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung und der konkreten
Beschilderung.
 Klingel- und Briefkastenanlage, Namensschilder
An der Hauseingangstür gibt es eine elektronische Klingelanlage. Darin sind alle
Wohnungs- und Zimmernummern abrufbar.
Dort hängt in einem Schaukasten eine Liste mit den aktuellen Mieternamen inkl.
Wohnungsnummer aus. Die Liste wird von uns regelmäßig aktualisiert.
Im Eingangsbereich ist die zentrale Briefkastenanlage installiert. Dort ist ein weiterer
Schaukasten angebracht, in dem nochmals eine Mieterliste aushängt.
An den Briefkästen werden keine Namensschilder angebracht. Entweder ist die
Wohnungsnummer im Adressfeld erwähnt oder der Postzusteller sucht über die
ausgehängte Mieterliste die Wohnungsnummer (=Briefkastennummer) heraus. Die
Postzustellung funktioniert auf diese Weise erstaunlich gut. Bitte unterstützen Sie uns,
indem Sie keine Namenschilder oder –aufkleber eigenhändig an Ihrem Briefkasten
anbringen.
 Keine baulichen Veränderungen, kein Bohren in Boden und Wände
Wir weisen bei diesem Punkt ausdrücklich auf unsere Allgem. Mietbedingungen hin,
wonach bauliche Veränderungen in den Mieträumen durch Mieter ohne Rücksprache mit
Seezeit Studierendenwerk Bodensee untersagt sind.
Wir weisen ganz besonders darauf hin, dass Sie keinesfalls Bohrungen in den Wänden,
Decken und Böden vornehmen dürfen.
 Lüften in Küchen und im Bad/WC, ausreichend lüften
Ein ausreichender Luftaustausch ist wichtig für die Vermeidung von Feuchtigkeit und
Schimmelbildung.
In den innenliegenden Bädern gibt es eine Abluftanlage. Der Lüfter wird über den
Lichtschalter aktiviert. Bitte lassen Sie die Lüftung vor allem nach dem Duschen
ausreichend lange laufen (Licht an).
Bitte lassen Sie die Tür zu den Bädern möglichst auch lange auf, damit auch auf diesem
Weg ein Luftaustausch stattfinden kann.
Siehe auch „Richtig Lüften“ in der Allgemeinen Mietereinweisung.
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Bitte sehen Sie diese aufgeführten Punkte als Hilfestellung für sich, aber auch als
Instrument für uns als Wohnungsgeber, um die Wohnanlage möglichst lange baulich und
auch optisch in einem guten, schönen Zustand für die jetzige wie auch für künftigen
Studierenden-Generationen zu erhalten.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Wohnzeit in unserer
Wohnanlage.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Hausmeister-Team Sonnenbühl & Mieterservice
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