Mietereinweisung

Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349
Fax +49 7531 - 88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ
Mietereinweisung
Besonderer Teil
für die Wohnanlage Paradies
Rheingutstr. 30
Sehr geehrte Mieterin,
sehr geehrter Mieter,
herzlich willkommen in unserer Wohnanlage.
Mit dieser Mieter-Einweisung möchten wir Ihnen beim Einzug einige grundlegende
Informationen zu Ihrer Wohnanlage sowie einige Verhaltenshinweise an die Hand geben.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Mietbedingungen.
Des Weiteren existiert eine allgemeine Mietereinweisung (Allgemeiner Teil) mit
wohnanlagenübergreifenden Informationen und Hinweisen.
Wir möchten Sie eindringlich bitten, alle drei Dokumente (Allg. Mietbedingungen, allgemeine
und besondere Mietereinweisung) sorgfältig zu lesen.
Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zu Ihrer Wohnanlage aufgeführt.
 Allgemeine Mietbedingungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee
Diese sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und Seezeit Studierendenwerk
Bodensee und stehen als Download unter www.seezeit.com/Wohnen/Formulare zur
Verfügung. Es wird dringend empfohlen, diese sorgfältig zu lesen.
Dabei wird vor allem noch einmal auf die folgenden Punkte der Allg. Mietbedingungen
aufmerksam gemacht:
Instandhaltung, Reinigung, Schäden, Baumaßnahmen; Pflichten des Mieters
Schlüssel
Überlassung des Mietraumes an Dritte
Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Mietverhältnisses
Abstellen von Fahrzeugen
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 Lageplan
 Mieterservice
Als erste Anlaufstelle steht Ihnen für die Terminvereinbarung für den Einzug/die
Schlüsselübergabe unser Mieterservice zur Verfügung. Auch allgemeine Fragen
während der Mietzeit und bei Vertragsende die Termine für die Vorabnahme sowie
den Auszugstermin werden hier beantwortet/vereinbart.
Mieterservice: Frau Lungstras, Frau Schalk
Das Büro befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoß (siehe Lageplan).
Tel: +49 7531 88 7380
Email: [email protected]
1. OG
Mieterservice +
Teamleiter
Hausmeister
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 Hausmeister / Schadensmeldungen (technische Probleme)
Als Betreuer für die Wohnanlage stehen unsere Mitarbeiter des HausmeisterTeams RHEINGUT für Sie als Ansprechpartner bei technischen Problemen
(Schadensmeldung) vor Ort zur Verfügung:
-
telefonisch wie folgt beschrieben,
-
werfen Sie bitte eine kurze Notiz in den Hausmeisterbriefkasten oder
-
senden eine Email mit Ihrem Anliegen an: [email protected]
Teamleiter: Herr Moser
Das Büro von Herrn Moser befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoss
(siehe Lageplan Mieterservice).
Tel: +49 7531 88 7383
Email: [email protected]
Hausmeister: Herr Targan,
Herr Schaffert
Das Büro finden Sie im Erdgeschoss am Haupteingang im Gebäude links.
Regelmäßige Sprechzeiten vor Ort werden nicht angeboten. Bitte kontaktieren Sie unsere
Mitarbeiter während der Bürozeiten auf den anderen Wohnanlagen.
Hauptbüro Wohnanlage Jan-Hus-Haus (zwei Häuser weiter)
Montag bis Donnerstag,
7:30 bis 8:30 Uhr sowie
Freitag
7:30 bis 8:30 Uhr sowie
Tel:
+49 7531 58 13 – 23
Email: [email protected]
15:30 bis 17:00 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
Hausverwalter
 Reparaturdurchführung grundsätzlich ohne explizite Terminvereinbarung
Bei eingegangener Schadensmeldung gehen wir die notwendige Reparatur
schnellstmöglich an. Die Schadensbehebung erfolgt grundsätzlich während der üblichen
Geschäftszeiten tagsüber von Montag bis Freitag. Während dieser Zeit sind Sie als Mieter/in in der Regel aufgrund des Vorlesungsbetriebs nicht in Ihrem Appartement/Zimmer
anwesend, um den Zutritt zu ermöglichen. Wir empfehlen, uns bei der Schadensmitteilung
gleichzeitig Ihr Einverständnis zu geben, Ihr Zimmer zur Schadensbehebung auch in Ihrer
Abwesenheit betreten zu dürfen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird einer unserer
Hausmeister die Handwerker in aller Regel begleiten und die Arbeiten überwachen.
Ein wenig anders verhält es sich mit den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC, Flur,
Nebenräume). Um diese Räume betreten zu dürfen, bedarf es nicht Ihrer ausdrücklichen
Genehmigung. Unsere Hausmeister sind generell dazu angehalten, sich bemerkbar zu
machen, bevor sie die Gemeinschaftsräume betreten (Klingeln, Klopfen, Rufen).
 Notfall-Nummer (technische Störungen)
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In dringenden technischen (!) Notfällen (Ausfall Heizung, Stromausfall, Rohrbruch,
o.ä.) besteht auch außerhalb der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit
unter der folgenden Nummer:
+49 7531 58 13 – 91
 Schließdienste bei eigenverschuldetem Aussperren aus der Wohnung
Nach Dienstschluss haben Sie die Möglichkeit, unter der oben angegebenen
Notruf-Nummer Hilfe anzufordern, wenn Sie sich durch eigenes Verschulden aus
Ihrer Wohnung ausgesperrt haben.
Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig.
Die Aufschließgebühren sind abhängig von der Uhrzeit und den Wochentagen
(abends/nachts und am Wochenende höher). Die genauen Gebühren entnehmen
Sie bitte der Gebührenverordnung.
 Rauchwarnmelder
In allen Einzel- wie auch Doppelappartements sowie in den Etagenfluren und
Treppenhäusern sind Rauchwarnmelder. Bei einer kritischen Rauchentwicklung
geben alle Melder im Gebäude Alarm.
Wenn das Warnsignal des Hausalarms ertönt, dann
-
verlassen Sie bitte rasch das Gebäude
-
warnen andere Bewohner
-
informieren Sie umgehend die Feuerwehr.
Die Brandmeldeanlage gibt nur intern Signale. Es wird keine automatische Meldung an die
Notrufzentrale der Feuerwehr abgesetzt. Sie müssen selber die Feuerwehr informieren.
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Hinweise
„Verhalten im Brandfall“ (siehe Allgemeine Mietereinweisung und Aushänge in den
Allgemeinbereichen aushängen.
Nichtraucher-Wohnanlage:
Die Rauchwarnmelder reagieren auch auf Zigarettenrauch innerhalb des Hauses. Ein
deshalb ausgelöster Alarm wird dem Verursacher gemäß der Kosten für den Fehlalarm in
Rechnung gestellt.
Jegliche Manipulation, Zerstörung, Entfernung, Abschaltung etc. der Rauchwarnmelder ist
zu unterlassen. Sie gefährden damit im Ernstfall Ihr eigenes sowie das Leben Ihrer
Mitbewohner. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern für Seezeit ein Grund, das
Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Infomationen der Firma Minol, die die
Rauchwarnmelder in unserem Auftrag installiert hat:
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 Flucht- und Rettungswege im Alarm- oder Notfall
In Notsituationen stehen Ihnen mehrere Wege zum Verlassen des Gebäudes zur
Verfügung. Bitte folgen Sie der Fluchtwegebeschilderung.
Siehe auch „Verhalten im Brandfall“ in der Allgemeinen Mietereinweisung
1. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung
Flucht über den Flur und eines der beiden Treppenhäuser ins Freie
Wenn Sie über den Etagenflur laufen, kommen Sie an beiden Gebäudeseiten
an ein Treppenhaus. Auf diesen Wegen kommen Sie zu einem der beiden
Haupteingänge (in Richtung Rheingutstraße oder in Richtung Rhein).
Bitte nutzen Sie diese Fluchtwege, wenn der Etagenflur frei von Rauch ist.
2. Rettungsweg: Gefahr im Laubengang/Treppenhaus, Flucht nicht möglich
Rettung aus dem Zimmer über das Fenster nach Anleitern durch die Feuerwehr
Wenn der Etagenflur und/oder das Treppenhaus nicht passierbar sind (Feuer, Rauch,
sonstige Hindernisse), dann
- bleiben Sie bitte in Ihrem Appartement/Zimmer
- halten Sie die Appartementtür zum Etagenflur und alle Fenster geschlossen, damit kein
Rauch eindringt
- alarmieren Sie die Feuerwehr
- warten Sie auf Rettung
- machen Sie sich bitte am Fenster bemerkbar, wenn die Feuerwehr eingetroffen ist
damit Sie per Anleitern aus dem Zimmer gerettet werden können.
In den untersten Etagen ist eine Eigenrettung aus dem Fenster durch Sprung oder Klettern
möglich.
 Brandabschnitte, Brandabschnittstüren
Das gesamte Gebäude ist in vier Brandabschnitte unterteilt. Damit soll im
Falle eines Brandes verhindert werden, dass sich Flammen und vor allem
Rauch im gesamten Gebäude verbreiten.
Dafür befinden sich auf jeder Etage 3 Brandabschittstüren. Die Türen stehen im Normallfall
offen. Bitte lassen Sie sie offen.
Die Brandabschnittstüren dürfen nicht zugestellt, verkeilt oder anderweitig blockiert werden.
Im Notfall schließen die Türen automatisch zwecks Abschottung. Dies ist nur möglich wenn
die Türflügel frei schwenken können.
 Internet-Nutzung, Support-Hotline
Die Nutzung des Datennetzwerkes bzw. des Internets steht für Sie ohne weitere
Gebühren frei zur Verfügung.
Sie müssen lediglich Ihren Rechner mit der Netzwerkdose verbinden. Das dazu
benötigte Netzwerkkabel wird nicht gestellt.
Zur Meldung von Problemen und Störungen und für Hilfestellungen aller Art nutzen
Sie bitte ausschließlich die Hotline der beauftragten Firma encees:
0800 - 5 888 358 (kostenfrei) werktags, 9:00 bis 18:00 Uhr
[email protected]
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Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bittet die Firma encees um möglichst
vollständige Angaben, insbesondere hinsichtlich Fehlerbeschreibung, Ihrer Kontaktdaten,
Ihrer Wohnanlage und Ihrer Zimmernummer.
Für die Nutzung des Internets und des Datennetzwerks gilt die Datennutzungs-Ordnung
(Netzwerkregeln und Benutzerpflichten). Diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages.
 TV-Sat-Anlage
Der Empfang von ca. 40 Fernsehsendern erfolgt als DVB-C-Signal. Hierzu
benötigen Sie einen entsprechenden DVB-C-Receiver.
Zusätzlich kommt von einer anderen Wohnanlage über Satellit ein analoges
Signal. Da diese Technik jedoch veraltet ist, kann es zu Ausfällen und sogar zum
Totalausfall kommen. Leider kann diese Technik nicht mehr repariert werden, da
es keine Ersatzteile mehr gibt. Somit kann es sein, dass das analoge Signal
kurzfristig dauerhaft ausfällt.
Wir bitten Sie dies dringend zu beachten und langfristig das DVB-C-Signal mit
entsprechendem Receiver zu nutzen.
 Waschmaschinen und Trockner
Der Waschmaschinenraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern
befindet sich im 1. OG am Ende des Gebäudes Richtung Rhein, Raum-Nr. 130;
siehe Lageplan.
Die Nutzung der Maschinen ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine Mensa-Karte inkl.
Guthaben. Die Karte kann man an unseren Mensen an beiden Hochschulen gegen eine
Kaution bekommen. Dort sind auch die Automaten aufgestellt, an denen man ein Guthaben
auf die Karte aufladen kann.
Vor dem Start eines Waschgangs oder einer Trocknung muss die Karte in das Lesegerät
eingeführt werden. Danach kann man am Lesegerät gemäß der Nummerierung der
Maschinen das Gerät per Knopfdruck auswählen.
Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an
Kleidungsgegenständen im Rahmen der Gerätenutzung wird von Seezeit nicht
übernommen.
 Müllentsorgung
Müllhäuschen am Parkplatz, Richtung Thomas-Blarer-Haus; siehe Lageplan
Alle Müllsorten
 Restmüll
 Altpapier
 Biomüll
 Wertstoffe
 Altglas
Pressmüllcontainer
große grüne Container
braune Bio-Mülltonnen
Gelber Sack, lose Lagerung im separate Raum links
Glas-Sammel-Tonnen
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 Fahrrad-Abstellmöglichkeit
Neben dem Parkplatz steht Ihnen ein großer, umzäunter Fahrradabstellbereich zur
Verfügung; siehe Lageplan. Ihr Zimmerschlüssel passt auch dort.
In den Etagenfluren dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. In diesen Bereichen
kann Ihr Rad in einem Notfall (Brand, etc.) zu einem problematischen Hindernis
werden. Die Flächen vor und in den Gebäuden sind deshalb als Fluchtwege
freizuhalten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihr Fahrrad nicht in Ihrem Zimmer abzustellen.
Benutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Abstellplätze im Fahrradhaus. Dort steht Ihr
Fahrrad witterungsgeschützt und sicher.
 Parkplatz
Die Parkplätze auf der Außenanlage sind nicht zur allgemeinen freien Verfügung,
sondern kostenpflichtig. Für die Nutzung muss zusätzlich zur eigentlichen
Zimmeranmietung ein separater Mietvertrag geschlossen werden. Bitte
kontaktieren Sie hierfür den zuständigen Sachbearbeiter in unserer Verwaltung.
Die Parkberechtigungen werden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Dafür müssen die
ausgestellten Parkberechtigungsausweise gut sichtbar im Fahrzeug auf dem
Armaturenbrett hinterlegt werden.
Zum Öffnen der Schranke benötigen die Stellplatzmieter einen Chip. Diesen erhalten Sie
bei unseren Hausmeistern.
Hinweis aus den Allg. Mietbedingungen: Jeder Mieter mit einem Fahrzeug ist verpflichtet,
im Rahmen der Verfügbarkeit einen Stellplatz auf dem Wohnanlagengelände anzumieten.
Tipp für Gäste, Besucher, Kurzzeit Parker und Gelegenheitsautofahrer: Allgemeine
öffentliche Parkplätze stehen im Viertel rund um die Wohnanlage zur Verfügung. Die
Benutzung richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung und der konkreten Beschilderung.
 Klingel- und Briefkastenanlage, Namensschilder
Klingel- und Briefkastenanlage befinden sich direkt am bzw. neben dem Haupteingang in
Richtung Rheingutstraße.
In der Klingelanlage sind alle aktuellen Mieternamen inkl. Zimmernummer elektronisch
erfasst. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
An den Briefkästen werden keine Namensschilder angebracht. Entweder ist die
Zimmer/Appartement-Nummer im Adressfeld erwähnt oder der Postzusteller sucht über die
Mieterliste in der Klingelanlage die Nummer heraus. Die Postzustellung funktioniert auf
diese Weise erstaunlich gut. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie keine Namenschilder
oder –aufkleber eigenhändig an Ihrem Briefkasten anbringen.
 Keine baulichen Veränderungen, kein Bohren in Boden und Wände
Wir weisen bei diesem Punkt ausdrücklich auf unsere Allgem. Mietbedingungen hin,
wonach bauliche Veränderungen in den Mieträumen durch Mieter ohne Rücksprache mit
Seezeit Studierendenwerk Bodensee untersagt sind.
Wir weisen ganz besonders darauf hin, dass Sie keinesfalls Bohrungen in den Wänden,
Decken und Böden vornehmen dürfen. Ebenfalls ist es untersagt, Nägel in die Wände zu
schlagen. In allen genannten Bauteilen ist die moderne Heizungsanlage integriert. Bei
Eingriffen in die Bausubstanz riskieren Sie, den geschlossen Heizkreislauf zu beschädigen
und erhebliche Wasserschäden im Gebäude zu verursachen.
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 Heizung
Es handelt sich hierbei um eine Fußbodenheizung.
Die Heizungsanlage arbeitet mit Nieder-Temperatur. Die Grundlast der Wärmeerzeugung
wird über Erdwärmesonden und Wärmepumpen erzeugt, die von geothermischer Energie
gespeist werden. Die Spitzenlast wird über Fernwärme aus einer Hackschnitzelheizanlage
in der direkten Nachbarschaft abgedeckt.
Bedenken Sie bitte, dass diese Art von Heizung träge arbeitet. Temperaturveränderungen
stellen sich erst nach 1 bis 2 Stunden ein.
Bei längeren Abwesenheiten die Heizung bitte herunterregeln. So helfen Sie Energie zu
sparen.
 Licht und Lüfter im Bad/WC
Der Lichterschalter in der Nasszelle wird über einen Bewegungsmelder gesteuert. Ebenso
wird darüber die Lüftung aktiviert. Wenn Sie den Nassbereich betreten, geht automatisch
das Licht und die Lüftung an. Wenn Sie das Bad wieder verlassen, bleibt das Licht und der
Lüfter noch für kurze Zeit an.
Die Nachlaufzeit des Lüfters ist wichtig, da die Nasszelle über kein Fenster verfügt. So wird
die Luft in der Sanitärzelle noch einmal komplett ausgetauscht.
Sie können das Licht beim Verlassen auch manuell durch Betätigung des Lichtschalters auf
herkömmliche Weise ausschalten. Die bewegungsgelenkte automatische Lichtsteuerung
aktiviert sich kurze Zeit später wieder selbstständig.
Bitte sehen Sie diese aufgeführten Punkte als Hilfestellung für sich, aber auch als
Instrument für uns als Wohnungsgeber, um die Wohnanlage möglichst lange baulich und
auch optisch in einem guten, schönen Zustand für die jetzige wie auch für künftigen
Studierenden-Generationen zu erhalten.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Wohnzeit in unserer
Wohnanlage.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Hausmeister-Team Rheingut & Mieterservice
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