Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7349 Fax +49 7531 - 88 7360 [email protected] www.seezeit.com Spk Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ Mietereinweisung Besonderer Teil für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Gustav-Schwab-Str. 7-13 Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, herzlich willkommen in unserer Wohnanlage. Mit dieser Mieter-Einweisung möchten wir Ihnen beim Einzug einige grundlegende Informationen zu Ihrer Wohnanlage sowie einige Verhaltenshinweise an die Hand geben. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Mietbedingungen. Des Weiteren existiert eine allgemeine Mietereinweisung (Allgemeiner Teil) mit wohnanlagenübergreifenden Informationen und Hinweisen. Wir möchten Sie eindringlich bitten, alle drei Dokumente (Allg. Mietbedingungen, allgemeine und besondere Mietereinweisung) sorgfältig zu lesen. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zu Ihrer Wohnanlage aufgeführt. Allgemeine Mietbedingungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee Diese sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen Ihnen und Seezeit Studierendenwerk Bodensee und stehen als Download unter www.seezeit.com/Wohnen/Formulare zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, diese sorgfältig zu lesen. Dabei wird vor allem noch einmal auf die folgenden Punkte der Allg. Mietbedingungen aufmerksam gemacht: Instandhaltung, Reinigung, Schäden, Baumaßnahmen; Pflichten des Mieters Schlüssel Überlassung des Mietraumes an Dritte Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Mietverhältnisses Abstellen von Fahrzeugen Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 1 von 8 Außen Ansicht Süd Mieterservice Als erste Anlaufstelle steht Ihnen für die Terminvereinbarung für den Einzug/die Schlüsselübergabe unser Mieterservice zur Verfügung. Auch allgemeine Fragen während der Mietzeit und bei Vertragsende die Termine für die Vorabnahme sowie den Auszugstermin werden hier beantwortet/vereinbart. Mieterservice: Frau Lungstras, Frau Schalk Das Büro befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoß (siehe Lageplan). Tel: +49 7531 88 7380 Email: [email protected] 1. OG Mieterservice + Teamleiter Hausmeister Hausmeister / Schadensmeldungen (technische Probleme) Als Betreuer für die Wohnanlage stehen unsere Mitarbeiter des HausmeisterTeams RHEINGUT für Sie als Ansprechpartner bei technischen Problemen (Schadensmeldung) vor Ort zur Verfügung: - telefonisch wie folgt beschrieben, - werfen Sie bitte eine kurze Notiz in den Hausmeisterbriefkasten oder - senden eine Email mit Ihrem Anliegen an: [email protected] Teamleiter: Herr Moser Das Büro von Herrn Moser befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoss (siehe Lageplan Mieterservice). Tel: +49 7531 88 7383 Email: [email protected] Hausmeister: Herr Targan, Herr Schaffert Das Büro finden Sie im Untergeschoss etwa in der Mitte der Wohnanlage, nahe dem Waschraum; siehe oben Aussenansicht.Regelmäßige Sprechzeiten vor Ort werden nicht angeboten. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter während der Bürozeiten auf den anderen Wohnanlagen. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 2 von 8 Hauptbüro Wohnanlage Jan-Hus-Haus Montag bis Donnerstag, 7:30 bis 8:30 Uhr sowie Freitag 7:30 bis 8:30 Uhr sowie Tel: +49 7531 58 13 – 23 15:30 bis 17:00 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr Hausverwalter Büro Wohnanlage Seerhein Montag, Mittwoch, Freitag, 7:30 bis 8:30 Uhr Tel: +49 7531 58 13 – 27 Email: [email protected] Reparaturdurchführung grundsätzlich ohne explizite Terminvereinbarung Bei eingegangener Schadensmeldung gehen wir die notwendige Reparatur schnellstmöglich an. Die Schadensbehebung erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten tagsüber von Montag bis Freitag. Während dieser Zeit sind Sie als Mieter/in in der Regel aufgrund des Vorlesungsbetriebs nicht in Ihrem Appartement/Zimmer anwesend, um den Zutritt zu ermöglichen. Wir empfehlen, uns bei der Schadensmitteilung gleichzeitig Ihr Einverständnis zu geben, Ihr Zimmer zur Schadensbehebung auch in Ihrer Abwesenheit betreten zu dürfen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird einer unserer Hausmeister die Handwerker in aller Regel begleiten und die Arbeiten überwachen. Ein wenig anders verhält es sich mit den Gemeinschaftsräumen (Küche, Bad, WC, Flur, Nebenräume). Um diese Räume betreten zu dürfen, bedarf es nicht Ihrer ausdrücklichen Genehmigung. Unsere Hausmeister sind generell dazu angehalten, sich bemerkbar zu machen, bevor sie die Gemeinschaftsräume betreten (Klingeln, Klopfen, Rufen). Notfall-Nummer (technische Störungen) In dringenden technischen (!) Notfällen (Ausfall Heizung, Stromausfall, Rohrbruch, o.ä.) besteht auch außerhalb der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit unter der folgenden Nummer: +49 7531 58 13 – 91 Schließdienste bei eigenverschuldetem Aussperren aus der Wohnung Nach Dienstschluss haben Sie die Möglichkeit, unter der oben angegebenen Notruf-Nummer Hilfe anzufordern, wenn Sie sich durch eigenes Verschulden aus Ihrer Wohnung ausgesperrt haben. Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig. Die Aufschließgebühren sind abhängig von der Uhrzeit und den Wochentagen (abends/nachts und am Wochenende höher). Die genauen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenverordnung. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 3 von 8 Flucht-und Rettungswege im Alarm- oder Notfall In Notsituationen stehen Ihnen mehrere Wege zum Verlassen des Gebäudes zur Verfügung. Bitte folgen Sie der Fluchtwegebeschilderung. Siehe auch „Verhalten im Brandfall“ in der Allgemeinen Mietereinweisung 1. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung Flucht über den Etagenflur auf den Laubengang, über die die Außen Treppen ins Freie Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, kommen Sie über den Etagenflur auf den offenen Laubengang. Von dort führen zwei Treppen ins Erdgeschoss. Die Laubengänge mit den beiden Treppen liegen im Freien und können somit nur schwerlich verqualmen. Wenn der Laubengang und die Treppe(n) frei und sicher passierbar sind (frei von Rauch und sonstigen Hindernissen), dann nutzen Sie bitte diesen Weg, um schnell nach draußen und weg vom Gefahrenbereich zu gelangen. 2. Rettungsweg: Gefahr im Laubengang/Treppenhaus, Flucht nicht möglich Rettung aus dem Zimmer über das Fenster nach Anleitern durch die Feuerwehr Wenn der Laubengang und die Außen Treppen gar nicht passierbar sind (Feuer, Rauch, sonstige Hindernisse), dann - bleiben Sie bitte in Ihrer Wohnung/Zimmer, - halten Sie die Wohnungstür zum Flur und alle Fenster geschlossen, damit kein Rauch eindringt - alarmieren Sie die Feuerwehr - warten Sie auf Rettung - machen Sie sich bitte am Fenster bemerkbar, wenn die Feuerwehr eingetroffen ist damit Sie per Anleitern aus dem Zimmer/aus der Wohnung gerettet werden können. In den untersten Etagen ist eine Eigenrettung aus dem Fenster durch Sprung oder Klettern möglich. Im Notfall nicht den Aufzug benutzen. Dieser kann ausfallen oder stecken bleiben. Oberlichter, Dachflächenfenster in den Fluren Bitte bedienen Sie die in den Fluren befindlichen Schalter für das Dachflächenfenster (Oberlicht) nicht, da dieses automatisch funktioniert. Sie müssen manuell nicht eingreifen. Dachlawinen bei Schneefall im Winter Grundsätzlich ist bei Schneefall im Winter bei allen Fenstern (egal welche Etage), die auf die Innenhöfe ausgerichtet sind, Vorsicht geboten. Vor allem aber die Mieter der Zimmer im Erdgeschoß werden um besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht gebeten. Laubengang, unerlaubte Nutzungen Die Laubengänge dienen ausschließlich als Verkehrsflächen, damit Sie von den Treppen zu Ihrer Wohnung und zurück gelangen können. Alle weiteren Nutzungen (Grillen, Aufstellen von Sofas, Abstellen von Fahrrädern, Lagern von Gegenständen) können leider nicht gestattet werden. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 4 von 8 Die Gänge müssen als Flucht- und Rettungsweg jederzeit freigehalten werden (siehe separater Punkt „Flucht- und Rettungswege“). Beim Grillen entsteht außerdem sehr viel Qualm und Dreck. Bitte gehen Sie dafür an einen öffentlichen Grillplatz mit geeigneter Grillstelle. Personenaufzug Der Personenaufzug am Haus 13 gehört nicht zur Wohnanlage und somit nicht zu Zuständigkeitsbereich von Seezeit. Aus diesem Grund können wir Ihnen den Aufzug bedauerlicherweise nicht zur Verfügung stellen. Internet-Nutzung, Support-Hotline Die Nutzung des Datennetzwerkes bzw. des Internets steht für Sie ohne weitere Gebühren frei zur Verfügung. Sie müssen lediglich Ihren Rechner mit der Netzwerkdose verbinden. Das dazu benötigte Netzwerkkabel wird nicht gestellt. Zur Meldung von Problemen und Störungen und für Hilfestellungen aller Art nutzen Sie bitte ausschließlich die Hotline der beauftragten Firma encees: 0800 - 5 888 358 (kostenfrei) werktags, 9:00 bis 18:00 Uhr [email protected] Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bittet die Firma encees um möglichst vollständige Angaben, insbesondere hinsichtlich Fehlerbeschreibung, Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Wohnanlage und Ihrer Zimmernummer. Für die Nutzung des Internets und des Datennetzwerks gilt die Datennutzungs-Ordnung (Netzwerkregeln und Benutzerpflichten). Diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. TV-Sat-Anlage Sie benötigen kein eigenes Receiver-Gerät. Sie installieren lediglich Ihr eigenes Fernsehgerät mit dem normalen Koaxial-Kabel in der dafür vorgesehenen Buchse. Die TV-Signale werden in einer Form eines Kabelanschlusses von einem lokalen Anbieter eingespeist. Waschmaschinen und Trockner Der Waschmaschinenraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern befindet sich im Untergeschoss; siehe oben Aussenansicht Süd. Die Nutzung der Maschinen ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine Mensa-Karte inkl. Guthaben. Die Karte kann man an unseren Mensen an beiden Hochschulen (Uni oder HTWG) gegen eine Kaution bekommen. Dort sind auch die Automaten aufgestellt, an denen man ein Guthaben auf die Karte aufladen kann. Vor dem Start eines Waschgangs oder einer Trocknung muss die Karte in das Lesegerät eingeführt werden. Danach kann man am Lesegerät gemäß der Nummerierung der Maschinen das Gerät per Knopfdruck auswählen. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an Kleidungsgegenständen im Rahmen der Gerätenutzung wird von Seezeit nicht übernommen. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 5 von 8 Müllentsorgung Müllraum neben dem Fahrstuhl, Haus Nr. 13; siehe oben Aussenansicht Süd Restmüll große schwarze Container Altpapier große grüne Container Biomüll kleine Container Gelber Sack, Wertstoffe: Bitte sammeln Sie die vollen Gelben Säcke in Ihrer Küche/Wohnung. Die Abholung erfolgt 14-tätig. Bitte stellen Sie die Gelben Säcke zum Abholungstermin an die Schneckenburgstraße. In der Anlaufphase weisen wir auf die einzelnen Termine per Rundmail vorab noch einmal hin. Altglas: bitte an der öffentliche Sammelstelle in der Steinstraße neben der ZeppelinGewerbeschule entsorgen Fahrrad-Abstellmöglichkeit Im Untergeschoss (Tiefgarage) stehen Ihnen zwei Fahrradräume zur Verfügung, erreichbar entweder über die Treppen vom Laubengang oder über die Tiefgaragenzufahrt. In den Laubengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. In diesen Bereichen kann Ihr Rad in einem Notfall (Brand, etc.) zu einem problematischen Hindernis werden. Diese Flächen vor und in den Gebäuden sind deshalb als Fluchtwege freizuhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihr Fahrrad nicht in Ihrem Zimmer abzustellen. Benutzen Sie nur die vorgesehenen Abstellplätze im Untergeschoss. Parkplatz Parkplätze stehen in begrenzter Anzahl in der Tiefgarage zur Verfügung. Diese Stellplätze sind nicht zur allgemeinen freien Verfügung, sondern kostenpflichtig. Für die Nutzung muss zusätzlich zur eigentlichen Zimmeranmietung ein separater Mietvertrag geschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den zuständigen Sachbearbeiter in unserer Verwaltung. Die Parkberechtigungen werden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Dafür müssen die ausgestellten Parkberechtigungsausweise gut sichtbar im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett hinterlegt werden. Hinweis aus den Allg. Mietbedingungen: Jeder Mieter mit einem Fahrzeug ist verpflichtet, im Rahmen der Verfügbarkeit einen Stellplatz auf dem Wohnanlagengelände anzumieten. Tipp für Gäste, Besucher, Kurzzeit Parker und Gelegenheitsautofahrer: Allgemeine öffentliche Parkplätze stehen im Viertel rund um die Wohnanlage zur Verfügung. Die Benutzung richtet sich nach der Straßenverkehrsordnung und der konkreten Beschilderung. Klingel- und Briefkastenanlage, Namensschilder Die Briefkastenanlagen befinden sich jeweils im Erdgeschoss-Laubengang vor den einzelnen Häusern. In den Schaukästen direkt an den Briefkastenanlagen hängen Listen mit den aktuellen Mieternamen inkl. Zimmernummer aus. Die Listen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 6 von 8 An den Briefkästen werden keine Namensschilder angebracht. Entweder ist die Zimmer/Appartement-Nummer im Adressfeld erwähnt oder der Postzusteller sucht über die ausgehängte Mieterliste die Wohnungsnummer (=Briefkastennummer) heraus. Die Postzustellung funktioniert auf diese Weise erstaunlich gut. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie keine Namenschilder oder –aufkleber eigenhändig an Ihrem Briefkasten anbringen. Laubengang, unerlaubte Nutzungen Achtung Rutschgefahr: Die Bodenbeschaffenheit auf den Laubengängen ist sehr glatt. Schon bei Regen und erst recht bei Schnee werden die Flächen gefährlich glatt. Bitte gehen Sie dann sehr vorsichtig! Die Laubengänge dienen ausschließlich als Verkehrsflächen, damit Sie vom Treppenhaus zu Ihrer Wohnung und zurück gelangen können. Alle weiteren Nutzungen (Grillen, Aufstellen von Sofas, Abstellen von Fahrrädern, Lagern von Gegenständen) können leider nicht gestattet werden. Die Gänge müssen als Fluchtund Rettungsweg jederzeit freigehalten werden (siehe separater Punkt „Flucht- und Rettungswege“). Beim Grillen entsteht außerdem sehr viel Qualm und Dreck. Bitte gehen Sie dafür an einen öffentlichen Grillplatz mit geeigneter Grillstelle. Keine baulichen Veränderungen, kein Bohren in Fliesen und in Böden Wir weisen bei diesem Punkt ausdrücklich auf unsere Allgem. Mietbedingungen hin, wonach bauliche Veränderungen in den Mieträumen durch Mieter ohne Rücksprache mit Seezeit Studierendenwerk Bodensee untersagt sind. Insbesondere in die Fliesen in den Bädern und in den Küchen darf nicht gebohrt werden. Gleiches gilt für den Fußboden. Niemals in den Boden bohren. Für die Fußbodenheizung sind Spiralen und Schläuche in den Boden eingelassen. Wenn hier eine Beschädigung eintritt, ist der Schaden groß. Heizung Es handelt sich hierbei um eine Fußbodenheizung. Jedes Zimmer kann individuell geregelt werden. Bei längeren Abwesenheiten den Regler bitte auf das Eis-Symbol/Sternchen stellen. So helfen Sie Energie zu sparen. Bedenken Sie bitte, dass diese Art von Heizung träge arbeitet. Temperaturveränderungen stellen sich erst nach 1 bis 2 Stunden ein. Küche: Induktionskochfeld, Pflegehinweise Das Kochfeld funktioniert nach dem Prinzip der Induktion. Seien Sie am Anfang vorsichtig mit den Temperaturen. Induktionskochfelder sind bekannt dafür, dass sie mit niedrigen Temperaturen bereits eine hohe thermische Leistung haben. Tasten Sie sich langsam an diese Technik heran. Es können nur speziell dafür geeignete Töpfe und Pfannen benutzt werden. Bei normalem Kochgeschirr wird der Herd erst gar nicht heiß. Für die Reinigung beachten Sie bitte die besonderen Pflegehinweise für ein solches Kochfeld. Sollte das Induktionskochfeld beim Kochen einmal verkrustet werden, diese Verkrustungen bitte niemals mit einem Messer oder anderen spitzen Gegenständen wegkratzen. Zum Reinigen verkrusteter Induktionskochfelder gibt es im Handel entsprechende Schaber und auch Reinigungsmittel. Bitte verwenden Sie nur zugelassene Reinigungsmittel. Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 7 von 8 Wir empfehlen eine regelmäßige Reinigung des Backofens, um hartnäckigen Verkrustungen entgegenzuwirken. Lüfter Bad/WC Der dafür erforderliche Schalter ist beleuchtet. Die Lüftung hat zwei Funktionen, die Sie über diesen Schalter bedienen können. In der ersten Stufe wird ein leiser kaum wahrnehmbarer permanenter Luftstrom erzeugt. In der zweiten Stufe wird mit dem Einschalten des Lichtes nach ca. 1 Minute der Lüfter eingeschaltet. Beim Verlassen des Raumes und Ausschalten des Lichtes läuft das Relais noch eine gewisse Zeit nach und schaltet sich dann automatisch ab. Klingel und Gegensprechanlage Bedienfelder der Gegensprechanlage: Lauter / Leiser (Lautstärke Klingel) Aktivierung der Gegensprechfunktion Ohne Funktion Türöffner Bitte sehen Sie diese aufgeführten Punkte als Hilfestellung für sich, aber auch als Instrument für uns als Wohnungsgeber, um die Wohnanlage möglichst lange baulich und auch optisch in einem guten, schönen Zustand für die jetzige wie auch für künftigen Studierenden-Generationen zu erhalten. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Wohnzeit in unserer Wohnanlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Ihr Hausmeister-Team Rheingut & Mieterservice Mietereinweisung für die Wohnanlage Petershauser Bahnhof Seite 8 von 8
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