Europahaus

Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR Universitätsstraße 10 78464 Konstanz Geschäftsführer Helmut Baumgartl Tel +49 7531 - 88 7380
Fax +49 7531 - 88 7385 [email protected] www.seezeit.com Sparkasse Bodensee IBAN DE79 6905 0001 0000 0407 09 BIC SOLADES1KNZ
Mietereinweisung
Besonderer Teil
für die Wohnanlage Europahaus
Rheingutstraße 40
Sehr geehrte Mieterin,
sehr geehrter Mieter,
herzlich willkommen in unserer Wohnanlage.
Mit dieser Mieter-Einweisung möchten wir Ihnen beim Einzug einige grundlegende
Informationen zu Ihrer Wohnanlage sowie einige Verhaltenshinweise an die Hand geben.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen unserer Allgemeinen Mietbedingungen.
Des Weiteren existiert eine allgemeine Mietereinweisung (Allgemeiner Teil) mit
wohnanlagenübergreifenden Informationen und Hinweisen.
Wir möchten Sie bitten, alle drei Dokumente (Allg. Mietbedingungen, allgemeine und
besondere Mietereinweisung) sorgfältig zu lesen.
 Mieterservice und Hausmeister
Als erste Anlaufstelle steht Ihnen für die Terminvereinbarung für den Einzug/die
Schlüsselübergabe unser Mieterservice zur Verfügung. Auch allgemeine Fragen
während der Mietzeit und bei Vertragsende die Termine für die Vorabnahme sowie
den Auszugstermin werden hier beantwortet/vereinbart.
Das Büro befindet sich in der Jacob-Burckhardt-Str. 4 im 1. Obergeschoß.
Tel: +49 7531 88 7380
Email: [email protected]
Bei technischen Problemen (Schadensmeldung) stehen unsere Mitarbeiter des
Hausmeister-Teams als Ansprechpartner zur Verfügung:
-
senden Sie bitte eine Email mit Ihrem Anliegen an: [email protected]
 Teamleiter Mieterservice und Hausmeister: Herr Wild
Das Büro befindet sich in der Wohnanlage Jan-Hus-Haus, Rheingutstr. 34, 78462
Konstanz.
Tel: +49 7531 88 7450
Email: [email protected]
Seite 1 von 9
 Außen Ansicht Ost
 Reparaturdurchführung
Eingehende Schadensmeldungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Die Schadensbehebung erfolgt grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten tagsüber von Montag
bis Freitag. Während dieser Zeit sind Sie als Mieter/-in in der Regel an der Hochschule und
nicht in Ihrem Appartement/Zimmer anwesend, um den Zutritt zu ermöglichen. Wir bitten
daher darum, uns bei der Schadensmitteilung gleichzeitig Ihr Einverständnis zu geben, Ihr
Zimmer zur Schadensbehebung auch in Ihrer Abwesenheit betreten zu dürfen. In der Regel
wird einer unserer Hausmeister eventuell notwendige externe Firmen begleiten und die
Arbeiten überwachen.
Um die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, WC, Flur, Nebenräume) betreten zu dürfen,
bedarf es nicht Ihrer ausdrücklichen Genehmigung. Unsere Hausmeister sind jedoch
generell dazu angehalten, sich bemerkbar zu machen, bevor sie die Gemeinschaftsräume
betreten (Klingeln, Klopfen, Rufen).
 Notfall-Nummer (technische Störungen)
In dringenden technischen (!) Notfällen (Ausfall Heizung, Stromausfall, Rohrbruch,
o.ä.) besteht auch außerhalb der Sprechzeiten eine telefonische Erreichbarkeit
unter der folgenden Nummer:
+49 7531 88 7460
 Schließdienste bei eigenverschuldetem Aussperren aus der Wohnung
Nach Dienstschluss haben Sie die Möglichkeit, unter der oben angegebenen
Notruf-Nummer Hilfe anzufordern, wenn Sie sich durch eigenes Verschulden aus
Ihrer Wohnung ausgesperrt haben.
Dieser Service ist allerdings gebührenpflichtig.
Die Aufschließgebühren sind abhängig von der Uhrzeit und den Wochentagen
(abends/nachts und am Wochenende höher). Die genauen Gebühren entnehmen
Sie bitte der Gebührenverordnung.
Seite 2 von 9
 Flucht-und Rettungswege im Alarm- oder Notfall
In Notsituationen stehen Ihnen mehrere Wege zum Verlassen des Gebäudes zur
Verfügung. Bitte folgen Sie der Fluchtwegebeschilderung.
Siehe auch „Verhalten im Brandfall“ in der Allgemeinen Mietereinweisung
1. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung
Flucht über den Laubengang und die Außen Treppen ins Freie
Wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, kommen Sie über den offenen Laubengang
zu den dortigen Treppen. Die Treppen liegen im Freien und können somit nur
schwerlich verqualmen. Folgen Sie den Treppen nach unten bis Sie im Garten
ankommen sind.
Wenn der Laubengang und die Treppe(n) frei und sicher passierbar sind (frei von Rauch
und sonstigen Hindernissen), dann nutzen Sie bitte diesen Weg, um schnell ins
Erdgeschoss zu kommen und entfernen Sie sich vom Gebäude bzw. aus dem
Gefahrenbereich.
2. Rettungsweg: Gefahr in der Wohnung
Flucht über den Laubengang zum zentralen Treppenhaus in der Mitte des Gebäudes
Bitte nur benutzen, wenn die Treppen im Außenbereich an den Laubengängen nicht
passierbar sind. Bitte folgen Sie den Treppen bis ins Erdgeschoss und gehen Sie ins Freie
ausreichend weit weg vom Gebäude
3. Rettungsweg: Gefahr im Laubengang/Treppenhaus, Flucht nicht möglich
Rettung aus dem Zimmer über das Fenster nach Anleitern durch die Feuerwehr
Wenn der Laubengang und die freien Treppen und auch das zentrale Treppenhaus nicht
passierbar sind (Feuer, Rauch, sonstige Hindernisse), dann
- bleiben Sie bitte in Ihrem Appartement/Zimmer
- halten Sie die Wohnungstür zum Laubengang und alle Fenster geschlossen, damit kein
Rauch eindringt
- alarmieren Sie die Feuerwehr
- warten Sie auf Rettung
- machen Sie sich bitte am Fenster bemerkbar, wenn die Feuerwehr eingetroffen ist
damit Sie per Anleitern aus dem Zimmer gerettet werden können.
Im Notfall nicht den Aufzug benutzen. Dieser kann ausfallen oder stecken bleiben.
 Rauchwarnmelder
In jeder Wohnung ist sowohl in den Gemeinschaftsräumen wie auch in jedem
Zimmer ein Rauchwarnmelder installiert. Bei einer kritischen Rauchentwicklung
gibt der Melder Alarm.
Wenn das Warnsignal des Rauchwarnmelders ertönt, dann
-
verlassen Sie bitte rasch das Gebäude
-
warnen andere Bewohner
-
informieren Sie umgehend die Feuerwehr.
Die Rauchwarnmelder geben nur intern Signale. Es wird keine automatische Meldung an
die Notrufzentrale der Feuerwehr abgesetzt. Sie müssen selber die Feuerwehr informieren.
Seite 3 von 9
Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch unsere allgemeinen Hinweise
„Verhalten im Brandfall“ (siehe Allgemeine Mietereinweisung und Aushänge in den
Allgemeinbereichen).
Nichtraucher-Wohnanlage:
Die Rauchwarnmelder reagieren auch auf Zigarettenrauch innerhalb des Hauses. Ein
deshalb ausgelöster Alarm wird dem Verursacher gemäß der Kosten für den Fehlalarm in
Rechnung gestellt.
Jegliche Manipulation, Zerstörung, Entfernung, Abschaltung etc. der Rauchwarnmelder ist
zu unterlassen. Sie gefährden damit im Ernstfall Ihr eigenes sowie das Leben Ihrer
Mitbewohner. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern für Seezeit ein Grund, das
Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Infomationen der Firma Minol, die die
Rauchwarnmelder in unserem Auftrag installiert hat:
Seite 4 von 9
Seite 5 von 9
 Brandabschnittstüren im zentralen Treppenhaus
Das zentrale Treppenhaus ist als 2. Rettungsweg ein gesonderter
Brandabschnitt. Im Falle eines Brandes soll verhindert werden, dass
Flammen und vor allem Rauch in das Treppenhaus eindringen oder sich von
dort ausbreiten und weitere Rettungswege blockieren.
Dafür befindet sich in jeder Etage am Aus-/Eingang vom Treppenhaus zum Laubengang
eine Brandabschnittstür. Diese Türen dürfen nicht zugestellt, verkeilt oder anderweitig
blockiert werden. Die Türen schließen sich immer automatisch, damit sie auch im Notfall
zwecks Abschottung geschlossen sind.
 Aufzug (eingeschlossene Person, Notfallregelung)
In seltenen Ausnahmefällen kann es passieren, dass der Aufzug stecken bleibt
bzw. sich die Türen nicht mehr öffnen. Wenn Sie eingeschlossen sind, dann haben
Sie zwei Möglichkeiten, Hilfe zu rufen:
1. Alarmknopf: Sie können den Alarmknopf drücken. Wenn das Signal ertönt,
sollten die übrigen Bewohner darauf aufmerksam werden und telefonisch Hilfe
anfordern.
2. Anruf: Im Aufzug sind die Telefonnummer unserer eigenen Rufbereitschaft und
ersatzweise die der Notfallzentrale der Wartungsfirma ausgehängt. In aller
Regel hat man im Aufzug Netzempfang. Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Handy
primär unsere Rufbereitschaft und als zweite Möglichkeit die Aufzugsfirma.
Bitte helfen Sie auch anderen eingeschlossenen Mitbewohnern, wenn Sie das Alarmsignal
hören.
Im Notfall den Aufzug bitte nicht benutzen, sondern Sie verlassen das Gebäude bitte über
die Treppen oder das Treppenhaus (siehe obigen Punkt „Fluchtwege“). Der Aufzug kann
durch Kurzschluss oder andere technische Defekte stehen bleiben.
 Laubengang, unerlaubte Nutzungen
Achtung Rutschgefahr: Die Bodenbeschaffenheit auf den Laubengängen ist sehr glatt.
Schon bei Regen und erst recht bei Schnee werden die Flächen gefährlich glatt. Bitte
gehen Sie dann sehr vorsichtig!
Die Laubengänge dienen ausschließlich als Verkehrsflächen, damit Sie vom Aufzug bzw.
Treppenhaus zu Ihrer Wohnung und zurück gelangen können.
Alle weiteren Nutzungen (Grillen, Aufstellen von Sofas, Abstellen von Fahrrädern, Lagern
von Gegenständen) können leider nicht gestattet werden. Die Gänge müssen als Fluchtund Rettungsweg jederzeit freigehalten werden (siehe separater Punkt „Flucht- und
Rettungswege“).
Beim Grillen entsteht außerdem sehr viel Qualm und Dreck. Bitte gehen Sie dafür an einen
öffentlichen Grillplatz mit geeigneter Grillstelle.
 Internet-Nutzung, Support-Hotline
Die Nutzung des Datennetzwerkes bzw. des Internets steht für Sie ohne weitere
Gebühren frei zur Verfügung. Sie müssen lediglich Ihren Rechner mit der
Netzwerkdose verbinden. Das dazu benötigte Netzwerkkabel wird nicht gestellt.
Zur Meldung von Problemen, Störungen und für Hilfestellungen aller Art nutzen Sie
bitte ausschließlich:
Tel: 07531 88 7499
Seite 6 von 9
Web: https://helpdesk.seezeit.com
Mail: [email protected]
(Montag - Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr)
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir um möglichst vollständige
Angaben, insbesondere hinsichtlich Fehlerbeschreibung, Ihrer Kontaktdaten, Ihrer
Wohnanlage und Ihrer Zimmernummer.
Für die Nutzung des Internets und des Datennetzwerks gilt die Datennutzungs-Ordnung
(Netzwerkregeln und Benutzerpflichten). Diese ist Bestandteil Ihres Mietvertrages.
 TV-Sat-Anlage
Der Empfang von ca. 40 Fernsehsendern erfolgt als DVB-C-Signal. Hierzu
benötigen Sie einen entsprechenden DVB-C-Receiver.
Zusätzlich kommt von einer anderen Wohnanlage über Satellit ein analoges Signal.
Da diese Technik jedoch veraltet ist, kann es zu Ausfällen und sogar zum
Totalausfall kommen. Leider kann diese Technik nicht mehr repariert werden, da
es keine Ersatzteile mehr gibt. Somit kann es sein, dass das analoge Signal
kurzfristig dauerhaft ausfällt.
Wir bitten Sie dies dringend zu beachten und langfristig das DVB-C-Signal mit
entsprechendem Receiver zu nutzen.
 Waschmaschinen und Trockner
Der Waschmaschinenraum mit mehreren Waschmaschinen und Trocknern
befindet sich im 1. Obergeschoss. Der Raum ist vom zentralen Treppenhaus bzw.
vom Aufzug aus über einen kurzen Steg erreichbar (siehe Seitenansicht Ost oben).
Die Nutzung der Maschinen ist kostenpflichtig. Sie benötigen eine Mensa-Karte
inkl. Guthaben. Die Karte kann man an unseren Mensen an beiden Hochschulen
(Uni oder HTWG) gegen eine Kaution bekommen. Dort sind auch die Automaten
aufgestellt, an denen man ein Guthaben auf die Karte aufladen kann.
Vor dem Start eines Waschgangs oder einer Trocknung muss die Karte in das Lesegerät
eingeführt werden. Danach kann man am Lesegerät gemäß der Nummerierung der
Maschinen das Gerät per Knopfdruck auswählen.
Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden an
Kleidungsgegenständen im Rahmen der Gerätenutzung wird von Seezeit nicht
übernommen.
 Müllentsorgung
Der Müllplatz ist im Erdgeschoss nahe dem Aufzug (siehe Seitenansicht Ost oben). Alle
Müllsorten sind dort vorhanden:
 Restmüll
Pressmüllcontainer
 Altpapier
große grüne Container
 Biomüll
braune Bio-Mülltonnen
 Wertstoffe Gelber Sack, lose Lagerung in separaten Gitterverschlag
 Altglas
Glas-Sammel-Tonnen
Seite 7 von 9
 Fahrrad-Abstellmöglichkeit
Im Zugangsbereich der Wohnanlage links neben dem Büro-Container steht Ihnen
ein großer, umzäunter Fahrradabstellbereich zur Verfügung (siehe Seitenansicht
Ost oben). Ihr Zimmerschlüssel passt auch dort.
Auf den Laubengängen und den Etagenfluren dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. In
diesen Bereichen kann Ihr Rad in einem Notfall (Brand, etc.) zu einem problematischen
Hindernis werden. Diese Flächen vor und im Gebäude sind deshalb als Fluchtwege
freizuhalten.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihr Fahrrad nicht in Ihrem Zimmer abzustellen.
Benutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Abstellplätze im Fahrradhaus. Dort steht Ihr
Fahrrad witterungsgeschützt und sicher.
 Parkplatz
Achtung: Ein Großteil der Parkplätze vor dem Gebäude ist öffentlicher Parkraum.
Dort gilt die Parkordnung gemäß der Beschilderung der Stadt Konstanz.
Die restlichen Parkplätze nahe der Zufahrt zur Tiefgarage (siehe Beschilderung)
und alle Parkplätze in der Tiefgarage gehören zu Seezeit. Die Stellplätze sind nicht
zur allgemeinen freien Verfügung, sondern kostenpflichtig. Für die Nutzung muss
ein separater Mietvertrag geschlossen werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür den
zuständigen Sachbearbeiter in unserer Verwaltung.
Die Parkberechtigungen werden regelmäßig vor Ort kontrolliert. Dafür müssen die
ausgestellten Parkberechtigungsausweise gut sichtbar im Fahrzeug auf dem
Armaturenbrett hinterlegt werden.
Hinweis aus den Allg. Mietbedingungen: Jeder Mieter mit einem Fahrzeug ist verpflichtet,
im Rahmen der Verfügbarkeit einen Stellplatz auf dem Wohnanlagengelände anzumieten.
 Klingel- und Briefkastenanlage, Namensschilder
Die Klingel- und Briefkastenanlagen befinden sich zentral am Aufzug direkt am
Hausmeister-Büro (roter Container). Dort hängt eine Liste mit den aktuellen Mieternamen
inkl. Wohnungsnummer aus. Die Liste wird von uns regelmäßig aktualisiert.
An den Briefkästen werden keine Namensschilder angebracht. Entweder ist die
Zimmer/Appartement-Nummer im Adressfeld erwähnt oder der Postzusteller sucht über die
ausgehängte Mieterliste die Wohnungsnummer (=Briefkastennummer) heraus. Die
Postzustellung funktioniert auf diese Weise erstaunlich gut. Bitte unterstützen Sie uns,
indem Sie keine Namenschilder oder –aufkleber eigenhändig an Ihrem Briefkasten
anbringen.
 Keine baulichen Veränderungen, kein Bohren in Boden und Wände
Wir weisen bei diesem Punkt ausdrücklich auf unsere Allgem. Mietbedingungen hin,
wonach bauliche Veränderungen in den Mieträumen durch Mieter ohne Rücksprache mit
Seezeit Studierendenwerk Bodensee untersagt sind.
Wir weisen ganz besonders darauf hin, dass Sie keinesfalls Bohrungen in den Fliesen,
Wänden, Decken und Böden vornehmen dürfen.
Seite 8 von 9
Bitte sehen Sie diese aufgeführten Punkte als Hilfestellung für sich, aber auch als
Instrument für uns als Wohnungsgeber, um die Wohnanlage möglichst lange baulich und
auch optisch in einem guten, schönen Zustand für die jetzige wie auch für künftigen
Studierenden-Generationen zu erhalten.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schöne Wohnzeit in unserer
Wohnanlage.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Mieterservice/Hausmeister-Team
Seite 9 von 9