Stopp der Steuerflucht! Schluss mit Geldverstecken.

Presseunterlage | 14. April 2016
Stopp der Steuerflucht!
Schluss mit Geldverstecken.
(„Panama-Paket“: Österreichische Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit Offshore-Briefkastenfirmen)
mit
Sonja Steßl
(Staatssekretärin für Digitales,
Verwaltung und öffentlichen Dienst)
und
Gerhard Schmid
(SPÖ-Bundesgeschäftsführer)
14. April 2016 • SPÖ-Bundesgeschäftsstelle, 1., Löwelstraße 18 • www.spoe.at
Das 10-Punkte-Paket gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche mit
­Offshore-Briefkastenfirmen im Überblick:
1. Nationale „Blacklist Steueroasen“
Das BMF führt eine nationale Liste nicht-kooperativer Drittstaaten („Blacklist Steueroasen“). Um mittelfristig ein europäisches Vorgehen gegen Steueroasen zu ermöglichen, soll diese auch in die Blacklist der
EU-Kommission einfließen.
2. Verpflichtende Meldung von Kapitalflüssen in und aus Steueroasen ­
(Novellierung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes)
Die Banken melden dem BMF alle Kapitalflüsse über 50.000 Euro in und aus den gelisteten Steueroasen
sowie die vergebenen Kredite und Kreditkarten, die mit Konten oder Wertpapierdepots in Steueroasen besichert sind.
3. Mehr Druck auf Steueroasen zum Abschluss von Steuerabkommen
Das BMF hat seine Anstrengungen zu verstärken, die in der Blacklist aufscheinenden Steueroasen zum Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit umfassender Amtshilfe zu bewegen.
4. Keine Anonymität für EigentümerInnen von Unternehmen, Briefkastenfirmen und Trusts
Alle juristischen Personen in Österreich müssen ihre wirtschaftlichen EigentümerInnen an ein Register
melden, das mit vergleichbaren Registern im (EU-)Ausland vernetzt wird. Ziel ist ein globales Netzwerk nationaler „Transparenzregister“. Die Verletzung der Meldepflicht wird mit hohen Verwaltungsstrafen geahndet.
5. Höhere Geldstrafen bei Verletzung der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten
Der Strafrahmen für Geldstrafen bei Verletzung der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten (derzeit für Verantwortliche von Banken bis zu 150.000 Euro laut § 99 BWG) wird deutlich erhöht. Auch für AnwältInnen und SteuerberaterInnen soll der Strafrahmen erhöht werden.
6. Strafzuschläge für Selbstanzeigen nach Offshore-Leaks
Derzeit werden bei Selbstanzeigen vor Betriebsprüfungen gestaffelte Zuschläge von bis zu 30% fällig (§ 29
Abs. 6 FinStrG). Diese Regelung soll auf Selbstanzeigen nach Offshore-Leaks ausgedehnt werden. Wenn der
Abgabenpflichtige aufgrund der medialen Berichterstattung von einem finanzbehördlichen Prüfverfahren
ausgehen musste, soll eine strafbefreiende Selbstanzeige nur mehr mit Strafzuschlägen möglich sein.
Schärfere Geldwäschebestimmungen:
7. Ausdehnung der Festsetzungsverjährung für Verwaltungsstrafen bei Verletzung der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten von derzeit 18 Monaten (§ 99b BWG) auf fünf Jahre (EZB-Empfehlung). Die Frist läuft ab Anzeige bzw. Kenntnis durch die Finanzmarktaufsicht.
8. Übermittlung aller Geldwäschemeldungen an die Finanz zur weiteren Prüfung (§ 81 FinStrG). Derzeit entscheidet die Geldwäschemeldestelle, ob ein Finanzvergehen vorliegt, nicht die Finanz selbst.
9. Aufnahme von vorsätzlicher Abgabenhinterziehung und Abgabenbetrug in den Vortatenkatalog zur Geldwäsche (§ 165 StGB).
10. Einrichtung einer österreichischen Task-Force Geldwäsche
Eine interministerielle Task-Force soll die Aktivitäten der Geldwäschemeldestelle, der Aufsichtsorgane zur
Einhaltung der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten und der Verfahrenseröffnungen durch die Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit den Geldwäschebestimmungen evaluieren.
14. April 2016 • SPÖ-Bundesgeschäftsstelle, 1., Löwelstraße 18 • www.spoe.at
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