Stellungnahme Kosmetik transparent

Kosmetikprodukte sind sicher und gesundheitlich unbedenklich
Geprüfte Wirkung von Antifaltencremen
Für die Wirksamkeit kosmetischer Produkte gibt es eindeutige Vorschriften. Das gilt auch für
Antifaltencremen. Jede versprochene Wirkung muss wissenschaftlich belegt sein. Dies wird
durch die zuständigen Überwachungsbehörden kontrolliert. Es müssen detaillierte Angaben zum
Produkt und Nachweise für die ausgelobte Wirkung bereitgehalten werden.
Grundsätzlich kommen für den Beweis der Wirksamkeit drei Methoden zur Anwendung:
1. Allgemeine wissenschaftliche Literatur
2. Wissenschaftliche Studien mit den Wirkstoffen und / oder fertigen Produkten
3. Verbrauchertests
Häufig kombinieren die Hersteller unterschiedliche Untersuchungsmethoden. Entscheidend ist, dass sie
am Ende einen verlässlichen, eindeutigen Beleg für die Wirksamkeit liefern. Jede Werbeaussage muss
vom Hersteller nachgewiesen werden können. Das legt eine EU-Verordnung fest, die um die Leitlinie
655 vom Juli 2013 ergänzt wurde. Sie gibt noch detaillierter vor, wie Werbeaussagen zu kosmetischen
Mitteln beschrieben sein sollen.
Technisches Testprogramm für Antifaltencremen
Für Antifaltencremes wird ein umfangreiches technisches Testprogramm durchgeführt, um die Verbesserungen der Hauttrockenheit, der Weichheit, der Glattheit und des Hauterscheinungsbildes zu beurteilen. Zur Messung werden häufig FOITS (Fast Optical In-vivo Topometry of Human Skin), das Streifenprojektionsverfahren oder andere bildgebende (Imaging-) Methoden verwendet. Die Testdesigns variieren je nach zu messendem Parameter. Teilnehmerinnen werden innerhalb der Zielgruppe des Produktes rekrutiert, um die Repräsentativität der Ergebnisse für die Verwenderinnen sicherzustellen. Im sogenannten Split-Face-Design (Halbseitentest) wird auf der einen Hälfte des Gesichts das zu testende
Produkt und auf der anderen Seite des gleichen Gesichts eine Feuchtigkeitscreme aufgetragen. Die
ausreichende Zahl der Teilnehmerinnen wird mit statistischen Methoden bestimmt. Außerdem werden
von den Herstellern bei Produkteinführungen Verbrauchertests durchgeführt, die eine entscheidende
Basis für die Werbeaussage eines Produktes darstellen. Die eingesetzten Testprogramme zeigen
nachvollziehbar, dass mit den Produkten eine Reduktion von Falten erzielt werden kann.
 Fazit
Die Wirksamkeit der Antifaltencremen wird vor der Markteinführung sorgfältig geprüft. Deshalb ist die Bewertung der untersuchten Antifaltencremen durch Stiftung Warentest im
„test“-Heft Januar 2016 und in Folge im „Konsument“ März 2016 nicht nachvollziehbar.
Wien, 15. April 2016
Wie sicher sind Kosmetikprodukte?
In Testberichten von Konsumentenschutz-Magazinen wird kosmetischen Produkten immer wieder unterstellt, dass sie „gesundheitlich bedenkliche“ Stoffe enthalten. Mineralöl-Derivate, Silikone, Parabene,
Duftstoffe, Nanopartikel und ganz allgemein „synthetische Chemikalien“ stehen in der Kritik. Viele Verbraucher reagieren verständlicher Weise verunsichert und sind verängstigt.
Alle Hersteller von Kosmetikprodukten sind verpflichtet, die Sicherheit, Verträglichkeit, Wirksamkeit und
Haltbarkeit zu gewährleisten und in Produktinformationen zu dokumentieren. Strenge Gesetze kontrollieren den gesamten Produktionsprozess, von der Auswahl der Rohstoffe bis zum fertigen Kosmetikprodukt. Die Bewertung von Inhaltsstoffen für Kosmetikprodukte erfolgt durch unabhängige Toxikologen
des wissenschaftlichen Beratungskomitees Scientific Committee on Consumer Safety, kurz SCCS. Sie
werden von der EU-Kommission aufgrund ihrer medizinisch-toxikologischen Qualifikation nominiert und
arbeiten in deren Auftrag. Sie bewerten die Inhaltsstoffe toxikologisch, ob sie für die Konsumenten sicher und unbedenklich sind.

Fazit
Kosmetik transparent stellt klar: Wer in Österreich, Haut- und Körperpflegemittel kauft, kann
diese Produkte ohne Bedenken verwenden. Kosmetische Mittel unterliegen EU-weit einer
Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die die Sicherheit der Produkte für die Verbraucher
gewährleisten.
Rückfragen an Kosmetik transparent, p.A. Prima PR, 1010 Wien, Stubenbastei 2,
Tel (01) 533 66 70-0, Fax DW 60, [email protected] www.kosmetik-transparent.at
Wien, 15. April 2016