Informationen zur Qualifizierungsinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Flüchtlinge in Deutschland Im Sommer 2015 startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Initiative zur beruflichen Qualifizierung von Flüchtlingen aus Krisenländern. Ziel des Programms ist es, Flüchtlingen in Deutschland eine Berufsausbildung zu ermöglichen, die sie nach der Rückkehr in ihre Heimat für den Wiederaufbau vor Ort nutzen können. Für die Koordinierung des Programms ist sequa verantwortlich. In 2015 wurden Fördermittel zur Durchführung von Pilotprojekten von Handwerksorganisationen bereitgestellt und 15 Einzelvorhaben begonnen. In diesen übernehmen Kammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen Verantwortung für Gruppen von Flüchtlingen, die sie für die Ausbildung vorbereiten, in Betriebe vermitteln und während der Ausbildung begleiten. Insgesamt 276 Flüchtlinge haben durch die Projekte einen Ausbildungsplatz erhalten, werden in ihrer Ausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung betreut, absolvieren ein betriebliches Praktikum oder befinden sich in einer Vorqualifizierung. Das Feedback von Betrieben und Flüchtlingen ist gleichermaßen positiv. Die Flüchtlinge werden in das deutsche duale System der Berufsbildung integriert und wirken als Multiplikatoren. Für das Jahr 2016 hat das BMZ eine Fortsetzung und Öffnung des Programms auch für Industrie- und Handelskammern sowie Verbände der deutschen Wirtschaft beschlossen. Im Folgenden werden die Kriterien, Möglichkeiten und Verfahren der Förderung dargestellt. Projektträger Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sowie deren Einrichtungen, welche entsprechend den nachfolgenden Zielsetzungen Flüchtlinge für eine erfolgreiche Ausbildung vermitteln und begleiten wollen, können eine Förderung ihrer Maßnahmen beantragen. Ziel der Förderung Ziel ist es, jungen Flüchtlingen aus Krisenregionen eine reguläre Ausbildung in deutschen Unternehmen zu ermöglichen, welche sie nach einer möglichen Rückkehr in ihre Heimat für den wirtschaftlichen Wiederaufbau nutzen können. Herkunftsländer und Teilnehmer Zielgruppe der Förderung sind ausschließlich Flüchtlinge aus den Krisenländern Afrikas und Asiens. In jedem Einzelvorhaben sollen mindestens 50% der geförderten Flüchtlinge aus den folgenden Fokusländern des Programms stammen: Syrien, Eritrea, Irak, Afghanistan, Somalia und Sudan. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gemäß § 29a Asylgesetz (z.Zt. Ghana, Senegal). Das BMZ legt Wert darauf, dass mit dem Programm auch weibliche Flüchtlinge erreicht und in Ausbildung gebracht werden. Ausbildungsberufe Durch die Projekte sollen vor allem Ausbildungen in Berufen mit hoher Relevanz für den wirtschaftlichen Wiederaufbau eines Landes gefördert werden. Insbesondere Ausbildungen in Bau- und Ausbauberufen sowie weitere Berufe des gewerblich-technischen Bereichs sollen im Fokus stehen. Im kaufmännischen Bereich sind insbesondere Berufe wie Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Industrie, Groß- und Außenhandel oder Datenverarbeitung von hoher Relevanz. sequa gGmbH, Alexanderstraße 10 - D-53111 Bonn, Tel. +49 (0) 228 - 98 23 8 - 0, Fax + 49 (0) 228 - 98 23 8 - 19, Internet: www.sequa.de Informationen zur BMZ-Qualifizierungsinitiative für Flüchtlinge in Deutschland (Stand April 2016) Förderzeitraum Die Förderung kann ausschließlich zur Durchführung von Maßnahmen in 2016 beantragt werden. Förderfähige Ausgaben Eine Verknüpfung der Projekte mit anderen Programmen und Förderinstrumenten ist möglich und gewünscht. Soweit keine Finanzierung aus eigenen Mitteln oder anderen Fördertöpfen möglich ist, können durch das BMZ-Programm gefördert werden: • • • • • Kosten der Begleitung von Teilnehmenden und Betrieben, z.B. Identifikation und Beratung von Teilnehmenden, sozialpädagogische Betreuung, interkulturelles Coaching etc. Kosten für Orientierung und Vorbereitung der Teilnehmenden, z.B. Kompetenzanalyse, Werkstatttage, Sprachunterricht, Nachhilfe für Berufsschule etc. falls notwendig Fahrt- und Sachkosten anteilige Personalkosten der Steuerung und Durchführung beim Projektträger nicht förderfähig sind z. B.: Öffentlichkeitsarbeit, allg. Hilfen zum Lebensunterhalt, Mietzuschüsse, Führerscheinerwerb sowie umfangreiche Vorqualifizierungen in Berufsbildungszentren. Es wird erwartet, dass der Projektträger Eigenleistungen finanzieller, personeller oder sonstiger Art in die Projektdurchführung einbringt. Im Förderantrag hat der Projektträger diese Eigenleistungen darzustellen. Antragstellung Die Förderung des BMZ erfolgt als Zuwendung auf Grundlage eines projektbezogenen Antrages. Der Projektträger reicht zunächst formlos bei sequa eine Skizze zu Maßnahmen und Budget ein. Als Hilfestellung zur Anfertigung dieser Skizze existiert ein Gliederungsmuster, welches bei sequa angefordert werden kann. Gemeinsam mit sequa erfolgt die Erstellung des Förderantrages. Dieser umfasst eine Darstellung der geplanten Maßnahmen, deren angestrebte Ergebnisse sowie einen Finanzierungsplan. Im Falle der Bewilligung der Förderung durch das BMZ schließt der Projektträger eine Vereinbarung mit sequa, welche die Projektdurchführung und Ausgabenerstattung regelt. Bericht und Abrechnung Der Projektträger leistet Berichterstattung zum Projekterfolg anhand der im Antrag formulierten Ziele und rechnet die förderfähigen Ausgaben gegenüber sequa ab. Kontakt und weitere Informationen sequa gGmbH, Bonn www.sequa.de Dr. Ralf Meier Tel. 0228 - 98238 -16 [email protected] Christiane Hardt Tel. 0228 - 98238 -25 [email protected] Bettina Müller Tel. 0228 - 98238 -31 [email protected] Stand: April 2016 2
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