Näheres zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Informationen zur Qualifizierungsinitiative des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
für Flüchtlinge in Deutschland
Im Sommer 2015 startete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) eine Initiative zur beruflichen Qualifizierung von Flüchtlingen aus Krisenländern. Ziel des Programms ist es, Flüchtlingen in Deutschland eine Berufsausbildung zu
ermöglichen, die sie nach der Rückkehr in ihre Heimat für den Wiederaufbau vor Ort nutzen
können.
Für die Koordinierung des Programms ist sequa verantwortlich. In 2015 wurden Fördermittel
zur Durchführung von Pilotprojekten von Handwerksorganisationen bereitgestellt und 15
Einzelvorhaben begonnen. In diesen übernehmen Kammern, Kreishandwerkerschaften und
Innungen Verantwortung für Gruppen von Flüchtlingen, die sie für die Ausbildung vorbereiten, in Betriebe vermitteln und während der Ausbildung begleiten. Insgesamt 276 Flüchtlinge
haben durch die Projekte einen Ausbildungsplatz erhalten, werden in ihrer Ausbildung bzw.
Einstiegsqualifizierung betreut, absolvieren ein betriebliches Praktikum oder befinden sich in
einer Vorqualifizierung. Das Feedback von Betrieben und Flüchtlingen ist gleichermaßen
positiv. Die Flüchtlinge werden in das deutsche duale System der Berufsbildung integriert
und wirken als Multiplikatoren.
Für das Jahr 2016 hat das BMZ eine Fortsetzung und Öffnung des Programms auch für
Industrie- und Handelskammern sowie Verbände der deutschen Wirtschaft beschlossen. Im
Folgenden werden die Kriterien, Möglichkeiten und Verfahren der Förderung dargestellt.
Projektträger
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände sowie deren
Einrichtungen, welche entsprechend den nachfolgenden Zielsetzungen Flüchtlinge für eine
erfolgreiche Ausbildung vermitteln und begleiten wollen, können eine Förderung ihrer Maßnahmen beantragen.
Ziel der Förderung
Ziel ist es, jungen Flüchtlingen aus Krisenregionen eine reguläre Ausbildung in deutschen
Unternehmen zu ermöglichen, welche sie nach einer möglichen Rückkehr in ihre Heimat für
den wirtschaftlichen Wiederaufbau nutzen können.
Herkunftsländer und Teilnehmer
Zielgruppe der Förderung sind ausschließlich Flüchtlinge aus den Krisenländern Afrikas und
Asiens. In jedem Einzelvorhaben sollen mindestens 50% der geförderten Flüchtlinge aus den
folgenden Fokusländern des Programms stammen: Syrien, Eritrea, Irak, Afghanistan,
Somalia und Sudan. Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gemäß
§ 29a Asylgesetz (z.Zt. Ghana, Senegal). Das BMZ legt Wert darauf, dass mit dem
Programm auch weibliche Flüchtlinge erreicht und in Ausbildung gebracht werden.
Ausbildungsberufe
Durch die Projekte sollen vor allem Ausbildungen in Berufen mit hoher Relevanz für den
wirtschaftlichen Wiederaufbau eines Landes gefördert werden. Insbesondere Ausbildungen
in Bau- und Ausbauberufen sowie weitere Berufe des gewerblich-technischen Bereichs
sollen im Fokus stehen. Im kaufmännischen Bereich sind insbesondere Berufe wie Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Industrie, Groß- und Außenhandel oder Datenverarbeitung von hoher Relevanz.
sequa gGmbH, Alexanderstraße 10 - D-53111 Bonn, Tel. +49 (0) 228 - 98 23 8 - 0, Fax + 49 (0) 228 - 98 23 8 - 19, Internet: www.sequa.de
Informationen zur BMZ-Qualifizierungsinitiative
für Flüchtlinge in Deutschland
(Stand April 2016)
Förderzeitraum
Die Förderung kann ausschließlich zur Durchführung von Maßnahmen in 2016 beantragt
werden.
Förderfähige Ausgaben
Eine Verknüpfung der Projekte mit anderen Programmen und Förderinstrumenten ist möglich
und gewünscht. Soweit keine Finanzierung aus eigenen Mitteln oder anderen Fördertöpfen
möglich ist, können durch das BMZ-Programm gefördert werden:
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Kosten der Begleitung von Teilnehmenden und Betrieben, z.B. Identifikation und
Beratung von Teilnehmenden, sozialpädagogische Betreuung, interkulturelles
Coaching etc.
Kosten für Orientierung und Vorbereitung der Teilnehmenden, z.B. Kompetenzanalyse, Werkstatttage, Sprachunterricht, Nachhilfe für Berufsschule etc.
falls notwendig Fahrt- und Sachkosten
anteilige Personalkosten der Steuerung und Durchführung beim Projektträger
nicht förderfähig sind z. B.: Öffentlichkeitsarbeit, allg. Hilfen zum Lebensunterhalt,
Mietzuschüsse, Führerscheinerwerb sowie umfangreiche Vorqualifizierungen in
Berufsbildungszentren.
Es wird erwartet, dass der Projektträger Eigenleistungen finanzieller, personeller oder sonstiger Art in die Projektdurchführung einbringt. Im Förderantrag hat der Projektträger diese
Eigenleistungen darzustellen.
Antragstellung
Die Förderung des BMZ erfolgt als Zuwendung auf Grundlage eines projektbezogenen
Antrages. Der Projektträger reicht zunächst formlos bei sequa eine Skizze zu Maßnahmen
und Budget ein. Als Hilfestellung zur Anfertigung dieser Skizze existiert ein Gliederungsmuster, welches bei sequa angefordert werden kann.
Gemeinsam mit sequa erfolgt die Erstellung des Förderantrages. Dieser umfasst eine Darstellung der geplanten Maßnahmen, deren angestrebte Ergebnisse sowie einen Finanzierungsplan. Im Falle der Bewilligung der Förderung durch das BMZ schließt der Projektträger
eine Vereinbarung mit sequa, welche die Projektdurchführung und Ausgabenerstattung
regelt.
Bericht und Abrechnung
Der Projektträger leistet Berichterstattung zum Projekterfolg anhand der im Antrag formulierten Ziele und rechnet die förderfähigen Ausgaben gegenüber sequa ab.
Kontakt und weitere Informationen
sequa gGmbH, Bonn
www.sequa.de
Dr. Ralf Meier
Tel. 0228 - 98238 -16
[email protected]
Christiane Hardt
Tel. 0228 - 98238 -25
[email protected]
Bettina Müller
Tel. 0228 - 98238 -31
[email protected]
Stand: April 2016
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