Beleidigung eines Staatsoberhaupts ist strafbar

Pressemitteilung
Beleidigung eines Staatsoberhaupts ist strafbar
Straßburg, 11. April 2016 – „Die Pressefreiheit ist in Deutschland unantastbar. Sie
sollte es auch in der Türkei sein“, betont Bernd Lucke, Europaabgeordneter und
Bundesvorsitzender von ALFA. „Der Rechtsstaat ist in Deutschland ebenfalls
unantastbar. Er sollte es auch in der Türkei sein. Aber wenn wir den Rechtsstaat ernst
nehmen, dann müssen wir uns auch an seine Gesetze halten. Beleidigung eines
ausländischen Staatsoberhaupts ist strafbar.“
Kritik an einem ausländischen Staatsoberhaupt ist nicht strafbar. Daher habe Jan
Böhmermann alle Freiheit, Kritik an Erdogan zu üben, auch scharfe, satirische Kritik.
„Aber wenn er unsachlich beleidigt, greift eben auch das Strafrecht. ,Ziegenficker‘ und
Aussagen über den Geruch von Erdogans Geschlechtsteilen haben weder mit Kritik
noch mit Satire etwas zu tun“, so Bernd Lucke.
Dies seien unsachliche Beleidigungen und wären gegenüber jedem Bürger strafbar,
auch wenn er kein Staatsoberhaupt ist. Nichts spreche dagegen, dass ein
Staatsanwalt und ein deutsches Gericht sich mit Böhmermanns Schmähungen
befasse. „Das ist kein Einknicken vor der Türkei und kein Verrat europäischer Werte.
Im Gegenteil, es ist die Durchsetzung des deutschen Rechtsstaats“, betont Lucke.
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