Gemeinsame Erklärung

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR VERBESSERUNG DER
CHANCEN DER WIRTSCHAFT
DURCH DIE FÖRDERUNG VON UNTERNEHMERTUM UND FORTBILDUNG
ZWISCHEN DEM WIRTSCHAFTSMINISTERIUM DER VEREINIGTEN
MEXIKANISCHEN STAATEN
UND DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE DER
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten, vertreten durch das
Nationale Unternehmerinstitut (INADEM), und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWi), im Folgenden "die Seiten" genannt,
-
würdigen ihr gemeinsames Bestreben, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den
Vereinigten Mexikanischen Staaten und der Bundesrepublik Deutschland durch die
Vertiefung bilateraler Programme mit dem Ziel der schrittweisen Stärkung von mehr und
besseren Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern beider Länder zu fördern;
-
besinnen sich auf die am 27. Oktober 2014 in Köln unterzeichnete gemeinsame
Erklärung über die Fortbildung von Führungskräften der Wirtschaft zwischen dem
Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten und dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland, in der
die Teilnehmer ihre Absicht zum Ausdruck bringen, bei der Umsetzung des
Fortbildungsprogramms für Führungskräfte der Wirtschaft zusammen zu arbeiten;
-
weisen auf den Nutzen der Entwicklung eines bilateralen Programms für Führungskräfte
der Wirtschaft aus Deutschland mit besonderem Schwerpunkt auf Führungskräfte aus
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit möglichen Investitions- und/oder
Produktionsabsichten in Mexiko hin;
-
teilen die Auffassung, dass sich für deutsche KMU durch die Stärkung von
internationalen Geschäftsbeziehungen, Kenntnis landesspezifischer Bedingungen und
Wissen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Mexiko die
Chancen erhöhen, neue Geschäftsmöglichkeiten erfolgreich zu ergreifen, die sich
entweder unmittelbar oder im Rahmen von Joint Ventures mit mexikanischen
Unternehmen in Mexiko ergeben.
Beide Seiten haben sich deshalb auf Folgendes verständigt:
1.
Sie beabsichtigen, folgende Programme durchzuführen:
a)
ein Pilotprogramm zur Förderung der drei besten von Absolventen des Programms
"Fit for Partnership with Germany" mit der Absicht vorgestellten Wirtschaftsprojekte,
finanzielle Unterstützung von INADEM für eine erfolgreiche Durchführung zu
erhalten;
b)
2.
Hinsichtlich des Pilotprogramms sollten die Seiten die folgenden Aktivitäten durchführen:
3.
4.
ein Fortbildungsprogramm für deutsche Führungskräfte der Wirtschaft in Mexiko
("das Programm") mit dem Ziel der Unterstützung deutscher Geschäftsleute mit
Investitions- und Produktionsabsichten in Mexiko.
a)
AUSSCHREIBUNG - INADEM sollte alle Absolventen von fünf Jahrgängen dazu
einladen, sich an dem Pilotprogramm zu beteiligen, um die drei besten Projekte der
fünf Jahrgänge des Programms "Fit for Partnership with Germany" für eine
Unterstützung seitens INADEM auszuwählen.
b)
ERSTE PHASE - Nach der Präsentation der Vorschläge sollte INADEM die besten
20 Projekte auswählen.
c)
ZWEITE PHASE - Ein Team bestehend aus mexikanischen und deutschen
Mitarbeitern sollte zehn Projekte auswählen.
d)
DRITTE PHASE - Es sollte eine Videokonferenz der zehn Projektinhaber mit
deutschen Kammern, Wirtschaftsverbänden oder Unternehmen im Zusammenhang
mit dem Projekt mit dem Ziel der Verbesserung der Businesspläne für die Projekte
stattfinden.
e)
VIERTE PHASE - Ein Auswahlkomitee sollte die drei Projekte auswählen, die sich
für eine Unterstützung seitens INADEM am besten eignen. Das Auswahlkomitee
sollte sich aus sechs Mitgliedern - drei Mitgliedern einer jeden Seite zusammensetzen und sollte von jeweils einem hochrangigen Vertreter einer jeden
Seite gemeinsam geleitet werden.
f)
FÜNFTE PHASE - Unter Beteiligung von Regierungsbeamten aus Mexiko und
Deutschland sollte eine Preisverleihung stattfinden.
Das Programm sollte von den folgenden Einrichtungen gemeinsam koordiniert werden:
-
für das BMWi: von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ);
-
für das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten: INADEM.
Das BMWi wird die GIZ beauftragen, sich redlich zu bemühen,
a)
in Zusammenarbeit mit INADEM eine ausreichende Anzahl an fachlich und
sprachlich geeigneten Kandidaten für das Programm anzuwerben und auszuwählen
und dabei Chancengleichheit für alle Kandidaten aus allen Regionen Deutschlands zu
gewährleisten;
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5.
b)
für die ausgewählten Teilnehmer eine vorbereitende Schulung für das Praktikum in
Mexiko durchzuführen; die fachlichen Aspekte dieser vorbereitenden Schulung
sollten vorab zwischen INADEM und der GIZ abgesprochen werden;
c)
einen Vorbereitungskurs durchzuführen, bevor die Teilnehmer,
internationalen Reisekosten selbst tragen sollten, nach Mexiko abreisen.
die
ihre
INADEM wird sich redlich bemühen,
a)
das Programm im Rahmen seiner Möglichkeiten zu finanzieren. Der Beitrag sollte
betriebliche Praxis, Firmenbesichtigungen und zielgerichtete Unternehmensbesuche
ergänzt durch Seminare und praxisorientierte Ausbildung in Mexiko sowie
nachbereitende Maßnahmen umfassen. Die Anzahl der zum Programm zugelassenen
Teilnehmer sollte sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln richten.
Dauer und Inhalt der einzelnen Maßnahmen sollen sich nach dem fachlichen Bedarf
und den sprachlichen Fähigkeiten der Teilnehmer sowie den Möglichkeiten der
mexikanischen Wirtschaft richten;
b)
sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms im
Hoheitsgebiet Mexikos einschließlich eines Tagegeldes, der Versicherung und
Unterkunft für die Teilnehmer zu tragen.
6.
Die Seiten haben die Absicht, die Bemühungen der ehemaligen Teilnehmer zu unterstützen,
ein Netzwerk zur verstärkten Wirkung und Nachhaltigkeit des Programms aufzubauen.
7.
Beide Seiten sollten dem deutsch-mexikanischen Lenkungsausschuss eine Bewertung der
Ergebnisse der Durchführung des Programms vorlegen und bei Bedarf Vorschläge zur
Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit der Fortbildungsmaßnahmen für
Führungskräfte der Wirtschaft unterbreiten. Die Verfahrensregeln für das Programm sollten
gemeinsam auf der nächsten Sitzung beschlossen werden.
8.
Jede Seite beabsichtigt, die mit seiner Teilnahme an dem Programm verbundenen Kosten
zu tragen.
9.
Diese Gemeinsame Erklärung wird ab dem Tag ihrer Unterzeichnung angewendet.
10.
Diese Gemeinsame Erklärung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Seiten geändert
werden.
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Unterzeichnet in Berlin am 12. April 2016 in zwei Exemplaren in spanischer, deutscher und
englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichwertig ist. Bei unterschiedlicher Auslegung sollte
der englische Wortlaut verwendet werden.
FÜR DAS
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM
DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN
STAATEN
FÜR DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT UND ENERGIE
DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND
Ildefonso Guajardo Villarreal
Sigmar Gabriel
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