GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR VERBESSERUNG DER CHANCEN DER WIRTSCHAFT DURCH DIE FÖRDERUNG VON UNTERNEHMERTUM UND FORTBILDUNG ZWISCHEN DEM WIRTSCHAFTSMINISTERIUM DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN UND DEM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten, vertreten durch das Nationale Unternehmerinstitut (INADEM), und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland (BMWi), im Folgenden "die Seiten" genannt, - würdigen ihr gemeinsames Bestreben, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Mexikanischen Staaten und der Bundesrepublik Deutschland durch die Vertiefung bilateraler Programme mit dem Ziel der schrittweisen Stärkung von mehr und besseren Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern beider Länder zu fördern; - besinnen sich auf die am 27. Oktober 2014 in Köln unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Fortbildung von Führungskräften der Wirtschaft zwischen dem Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland, in der die Teilnehmer ihre Absicht zum Ausdruck bringen, bei der Umsetzung des Fortbildungsprogramms für Führungskräfte der Wirtschaft zusammen zu arbeiten; - weisen auf den Nutzen der Entwicklung eines bilateralen Programms für Führungskräfte der Wirtschaft aus Deutschland mit besonderem Schwerpunkt auf Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit möglichen Investitions- und/oder Produktionsabsichten in Mexiko hin; - teilen die Auffassung, dass sich für deutsche KMU durch die Stärkung von internationalen Geschäftsbeziehungen, Kenntnis landesspezifischer Bedingungen und Wissen über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Mexiko die Chancen erhöhen, neue Geschäftsmöglichkeiten erfolgreich zu ergreifen, die sich entweder unmittelbar oder im Rahmen von Joint Ventures mit mexikanischen Unternehmen in Mexiko ergeben. Beide Seiten haben sich deshalb auf Folgendes verständigt: 1. Sie beabsichtigen, folgende Programme durchzuführen: a) ein Pilotprogramm zur Förderung der drei besten von Absolventen des Programms "Fit for Partnership with Germany" mit der Absicht vorgestellten Wirtschaftsprojekte, finanzielle Unterstützung von INADEM für eine erfolgreiche Durchführung zu erhalten; b) 2. Hinsichtlich des Pilotprogramms sollten die Seiten die folgenden Aktivitäten durchführen: 3. 4. ein Fortbildungsprogramm für deutsche Führungskräfte der Wirtschaft in Mexiko ("das Programm") mit dem Ziel der Unterstützung deutscher Geschäftsleute mit Investitions- und Produktionsabsichten in Mexiko. a) AUSSCHREIBUNG - INADEM sollte alle Absolventen von fünf Jahrgängen dazu einladen, sich an dem Pilotprogramm zu beteiligen, um die drei besten Projekte der fünf Jahrgänge des Programms "Fit for Partnership with Germany" für eine Unterstützung seitens INADEM auszuwählen. b) ERSTE PHASE - Nach der Präsentation der Vorschläge sollte INADEM die besten 20 Projekte auswählen. c) ZWEITE PHASE - Ein Team bestehend aus mexikanischen und deutschen Mitarbeitern sollte zehn Projekte auswählen. d) DRITTE PHASE - Es sollte eine Videokonferenz der zehn Projektinhaber mit deutschen Kammern, Wirtschaftsverbänden oder Unternehmen im Zusammenhang mit dem Projekt mit dem Ziel der Verbesserung der Businesspläne für die Projekte stattfinden. e) VIERTE PHASE - Ein Auswahlkomitee sollte die drei Projekte auswählen, die sich für eine Unterstützung seitens INADEM am besten eignen. Das Auswahlkomitee sollte sich aus sechs Mitgliedern - drei Mitgliedern einer jeden Seite zusammensetzen und sollte von jeweils einem hochrangigen Vertreter einer jeden Seite gemeinsam geleitet werden. f) FÜNFTE PHASE - Unter Beteiligung von Regierungsbeamten aus Mexiko und Deutschland sollte eine Preisverleihung stattfinden. Das Programm sollte von den folgenden Einrichtungen gemeinsam koordiniert werden: - für das BMWi: von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ); - für das Wirtschaftsministerium der Vereinigten Mexikanischen Staaten: INADEM. Das BMWi wird die GIZ beauftragen, sich redlich zu bemühen, a) in Zusammenarbeit mit INADEM eine ausreichende Anzahl an fachlich und sprachlich geeigneten Kandidaten für das Programm anzuwerben und auszuwählen und dabei Chancengleichheit für alle Kandidaten aus allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten; 2 5. b) für die ausgewählten Teilnehmer eine vorbereitende Schulung für das Praktikum in Mexiko durchzuführen; die fachlichen Aspekte dieser vorbereitenden Schulung sollten vorab zwischen INADEM und der GIZ abgesprochen werden; c) einen Vorbereitungskurs durchzuführen, bevor die Teilnehmer, internationalen Reisekosten selbst tragen sollten, nach Mexiko abreisen. die ihre INADEM wird sich redlich bemühen, a) das Programm im Rahmen seiner Möglichkeiten zu finanzieren. Der Beitrag sollte betriebliche Praxis, Firmenbesichtigungen und zielgerichtete Unternehmensbesuche ergänzt durch Seminare und praxisorientierte Ausbildung in Mexiko sowie nachbereitende Maßnahmen umfassen. Die Anzahl der zum Programm zugelassenen Teilnehmer sollte sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln richten. Dauer und Inhalt der einzelnen Maßnahmen sollen sich nach dem fachlichen Bedarf und den sprachlichen Fähigkeiten der Teilnehmer sowie den Möglichkeiten der mexikanischen Wirtschaft richten; b) sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Programms im Hoheitsgebiet Mexikos einschließlich eines Tagegeldes, der Versicherung und Unterkunft für die Teilnehmer zu tragen. 6. Die Seiten haben die Absicht, die Bemühungen der ehemaligen Teilnehmer zu unterstützen, ein Netzwerk zur verstärkten Wirkung und Nachhaltigkeit des Programms aufzubauen. 7. Beide Seiten sollten dem deutsch-mexikanischen Lenkungsausschuss eine Bewertung der Ergebnisse der Durchführung des Programms vorlegen und bei Bedarf Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit der Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte der Wirtschaft unterbreiten. Die Verfahrensregeln für das Programm sollten gemeinsam auf der nächsten Sitzung beschlossen werden. 8. Jede Seite beabsichtigt, die mit seiner Teilnahme an dem Programm verbundenen Kosten zu tragen. 9. Diese Gemeinsame Erklärung wird ab dem Tag ihrer Unterzeichnung angewendet. 10. Diese Gemeinsame Erklärung kann im gegenseitigen Einvernehmen der Seiten geändert werden. 3 Unterzeichnet in Berlin am 12. April 2016 in zwei Exemplaren in spanischer, deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichwertig ist. Bei unterschiedlicher Auslegung sollte der englische Wortlaut verwendet werden. FÜR DAS WIRTSCHAFTSMINISTERIUM DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN FÜR DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Ildefonso Guajardo Villarreal Sigmar Gabriel 4
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