14 Newsletter 07.04.2016 Daten | Fakten | Argumente THEMA DER WOCHE Per Klick zur Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren belastet Unternehmen Unternehmen, die eine Betriebsstätte planen oder erweitern wollen, beklagen vor allem langwierige und damit kostspielige Verfahren. Das ergab eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes. Bis zu zwei Jahren dauert es demnach, bis eine Baugenehmigung vorliegt. Informationen sind nicht einfach zugänglich, … Ein großes Problem sind dabei mangelnde Informationen über die Anforderungen für das Bauvorhaben: Was muss bis wann wo vorgelegt werden? Für Betriebe ist oft nicht erkennbar, ob ein Bauantrag bei der Baubehörde reicht, oder ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind. Baurecht ist Ländersache und deshalb traditionell sehr unterschiedlich geregelt. … es fehlt an eindeutigen Ansprechpartnern Ähnliches gilt für die Ansprechpartner in den Ämtern: Wer ist der richtige für den Bauantrag, das Bodengutachten oder den Denkmalschutz? In Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise einen Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen für alle das Bauvorhaben betreffenden Fragen. In Bayern oder Berlin ist die Baugenehmigungsbehörde nur für die Prüfung von baurechtlichen Fragen zuständig. Solche Unterschiede verwirren vor allem Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg aktiv sind. Digitale Lösungen und One-Stop-Shops könnten helfen Digitale Informationen, One-Stop-Shops und bundesweit einheitliche Regelungen könnten die Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen. Die Bauministerkonferenz überarbeitet derzeit die Musterbauordnung (MBO). Anlass ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Verwendung von Bauprodukten – die deutschen Anforderungen sind demnach zu hoch und müssen angepasst werden. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft sollte bei dieser Gelegenheit eine bundesweit einheitliche Bauordnung angestrebt werden. Informationsblätter und Antragsunterlagen sollten in den Behörden, aber auch im Internet angeboten werden. Das könnte Betrieben eine bessere Übersicht verschaffen. Ein wichtiger Schritt dafür wäre es, die Einführung von elektronischen Informationstechnologien auch für die Bau genehmigungsverfahren in der MBO vorzuschreiben – ganz im Sinne von E-Government. Durch One-Stop-Shops für Baugenehmigungsverfahren hätten alle Antragsteller einen einheitlichen Ansprechpartner. Mit der Erteilung der Baugenehmigung sollten sich die Unternehmen zugleich darauf verlassen können, dass alle anderen – ihr Bauwerk betreffenden – Vorgaben und Vorschriften eingehalten sind und die Baugenehmigung deshalb Bestandskraft hat. Das Ergebnis: ein einfacherer Informationszugang und kürzere Verfahren – nicht nur für die Unternehmen. Was in einem Bundesland genehmigungsfrei errichtet werden darf, dafür ist im zweiten Bundesland ein Bauanzeigeverfahren erforderlich, und das dritte Bundesland verlangt sogar eine Bau genehmigung. Auch hier könnte die MBO für mehr Einheitlichkeit und schnellere Verfahren sorgen. Ansprechpartnerin: Tine Fuchs, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2105
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