Per Klick zur Baugenehmigung

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07.04.2016
Daten | Fakten | Argumente
THEMA
DER
WOCHE
Per Klick zur Baugenehmigung
Baugenehmigungsverfahren belastet
Unternehmen
Unternehmen, die eine Betriebsstätte planen oder erweitern wollen, beklagen vor allem langwierige und damit kostspielige Verfahren. Das ergab eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes.
Bis zu zwei Jahren dauert es demnach, bis eine Baugenehmigung vorliegt.
Informationen
sind nicht einfach
zugänglich, …
Ein großes Problem sind dabei mangelnde Informationen über die Anforderungen für das
Bauvorhaben: Was muss bis wann wo vorgelegt werden? Für Betriebe ist oft nicht erkennbar,
ob ein Bauantrag bei der Baubehörde reicht, oder ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich
sind. Baurecht ist Ländersache und deshalb traditionell sehr unterschiedlich geregelt.
… es fehlt an
eindeutigen
Ansprechpartnern
Ähnliches gilt für die Ansprechpartner in den Ämtern: Wer ist der richtige für den Bau­antrag,
das Bodengutachten oder den Denkmalschutz? In Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise einen Ansprechpartner für Bürger und Unternehmen für alle das
Bauvorhaben betreffenden Fragen. In Bayern oder Berlin ist die Baugenehmigungsbehörde nur
für die Prüfung von baurechtlichen Fragen zuständig. Solche Unterschiede verwirren vor allem
Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg aktiv sind.
Digitale Lösungen
und One-Stop-Shops
könnten helfen
Digitale Informationen, One-Stop-Shops und bundesweit einheitliche Regelungen könnten die
Verfahren deutlich vereinfachen und beschleunigen.
Die Bauministerkonferenz überarbeitet derzeit die Musterbauordnung (MBO). Anlass ist eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Verwendung von Bauprodukten – die
deutschen Anforderungen sind demnach zu hoch und müssen angepasst werden. Aus Sicht der
gewerblichen Wirtschaft sollte bei dieser Gelegenheit eine bundesweit einheitliche Bauordnung
angestrebt werden.
Informationsblätter und Antragsunterlagen sollten in den Behörden, aber auch im Internet angeboten werden. Das könnte Betrieben eine bessere Übersicht verschaffen. Ein wichtiger Schritt
dafür wäre es, die Einführung von elektronischen Informationstechnologien auch für die Bau­
genehmigungsverfahren in der MBO vorzuschreiben – ganz im Sinne von E-Government.
Durch One-Stop-Shops für Baugenehmigungsverfahren hätten alle Antragsteller einen einheitlichen Ansprechpartner. Mit der Erteilung der Baugenehmigung sollten sich die Unternehmen
zugleich darauf verlassen können, dass alle anderen – ihr Bauwerk betreffenden – Vorgaben und
Vorschriften eingehalten sind und die Baugenehmigung deshalb Bestandskraft hat. Das Ergebnis:
ein einfacherer Informationszugang und kürzere Verfahren – nicht nur für die Unternehmen.
Was in einem Bundesland genehmigungsfrei errichtet werden darf, dafür ist im zweiten Bundesland ein Bauanzeigeverfahren erforderlich, und das dritte Bundesland verlangt sogar eine Bau­
genehmigung. Auch hier könnte die MBO für mehr Einheitlichkeit und schnellere Verfahren sorgen.
Ansprechpartnerin:
Tine Fuchs, DIHK Berlin, Telefon 030 20308-2105