Exclusivhaus Bayern - Fachagentur für Hausbau Ablauf Ihres Bauvorhabens Sehr geehrte Bauherrn, als erstes möchte ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen durch den Abschluss Ihres Bauvertrages mit dem Bauträger bedanken. Natürlich verstehe ich, dass Sie jetzt mit Spannung die Realisierung Ihres Bauvorhabens abwarten und einige Termine wissen möchten. Es ist auch verständlich, dass Sie Ihre weitere Planung (z.B. Urlaub ....) davon abhängig machen und einfach dabei seien möchten, wenn Ihr Bauvorhaben in die physische Bauphase eintritt, denn man baut ja schließlich nicht jeden Tag ein neues Haus. Um Ihr Bauvorhaben professionell abwickeln und realisieren zu können, bedarf es eines bestimmten Ablaufes. Diesen würde ich Ihnen sehr gerne hiermit kurz skizzieren: 1. 2. 3. 4. Nach der Bestätigung Ihres Bauvertrages durch den Bauträger wird die Architektin/Architekt mit der Planung Ihres Bauvorhaben zeitnah beginnen. Wir setzen uns nach Absprache mit Ihnen wegen eines ersten Planungstermins in Verbindung. An diesem Ersttermin, der bei Ihnen zu Hause stattfinden kann, sind auch wir als Ihr Beratungs- und Vertriebspartner anwesend. Erst nach Ende der Planung können wir auch die Energieberechnung für Ihr Bauvorhaben nach der EnEV durch unseren Energieberater veranlassen. Warum erst jetzt? Weil es für die Berechnung folgender Angaben bedarf: a. b. c. d. e. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Positionierung des Hauses auf dem Grundstück Lageplan und Ausrichtung des Gebäudes auf Ihrem Grundstück Fensterflächen in Größe und Ausrichtung für den Wärmeeintrag in das Gebäude Exakte und endgültige Wohnfläche sowie Art des Unterbaus (Bodenplatte, Keller) Ausstattungsumfänge (Heizungsart, Kamin, Solar- und/oder PV-Anlage,........ Diese Angaben bekommen wir nur durch die Planung zwischen Architekt und Ihnen, weil durch Sie dabei noch Wünsche berücksichtigt werden können und diese entsprechend einzuplanen sind (z.B. Grundriss, Kamin, Fenster.... siehe Pkt. 4) Nach Ende der Planung mit Ihnen wird der Bauantrag vom Architekten gefertigt und bei der Gemeinde/Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Nach der Erteilung der Baugenehmigung werden Sie dann zeitnah zu Ihrer Bemusterung eingeladen, um die letzten Details der Ausstattung und eine Auswahl darüber zu treffen. Ab diesem Zeitpunkt und bei dieser Gelegenheit können wir Ihr Bauvorhaben in unsere interne Planung mit einbeziehen und Ihnen dann ungefähre Termine für die einzelnen Baugewerke nennen bzw. diese mit Ihnen gemeinsam festlegen. Wir betonieren Bodenplatten bzw. erstellen den Keller ca. 3 Wochen vor der Montage des Hauses, wenn der Unterbau auch Bauvertragsleistung ist. Bei Eigenleistung Unterbau (Fremdgewerke durch Eigenvergabe) müssen wir 3 Wochen vor der geplanten Anlieferung und Montage des Hauses den Unterbau abnehmen und vermessen lassen, denn der Bauträger für Ihr Haus muss absolut sicher sein, dass Unterbau und Haus auch zueinander passen (Maßhaltigkeit, Anschlüsse, Durchleitungen ........) Unter Berücksichtigung des aktuellen Auftragsbestandes gibt es Bauzeiten im Werk und Lieferzeiten (Beginn Hausmontage) von ca. 2-3 Monaten nach der Bemusterung Ihres Hauses. Deshalb ist es auch erst nach Abarbeitung der o.g. Punkte möglich, Ihnen einen konkreten Liefertermin für Ihr Bauvorhaben zu nennen. Es liegt jetzt vordringlich an Ihnen, wie schnell Sie Ihr Haus mit unserer Architektin/Architekten planen und entsprechende planungsrelevante Entscheidungen treffen können, damit der Bauantrag erstellt und dann von Ihnen bei der Gemeinde bzw. dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann. Ab diesem Zeitpunkt (Bauantrag) liegt die Erteilung der Baugenehmigung und der dafür notwendige zeitliche Bedarf bei den Behörden. Das kann ggfs. sehr schnell gehen (ev. innerhalb von 14 Tagen) aber auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Auf diesen Zeitbedarf der Gemeinden/Landratsämter/Lokalbaukommissionen haben wir leider keinerlei Einfluss. Physisch kann mit Ihrem Bauvorhaben erst dann begonnen werden (Erdbau, Keller, Bodenplatte, Hauslieferung, Aufbau, Ausbau), wenn die Baugenehmigung rechtskräftig erteilt wurde. Davor wäre die Aufnahme von Bautätigkeit ein "Schwarzbau", der ungesetzlich sein würde und erhebliche Konsequenzen für Sie als Bauherr und uns als Bauträger haben kann. 16. Realistisch gehen wir aus Erfahrung - auch bei unserem eigenen Hausbau 2010 - davon aus, dass der Hausbau vom Abschluss des Bauvertrages mit Ihnen bis zum Einzug in das schlüssel- bzw. einzugsfertige Haus rund 6 bis 8 Monate dauern kann. Dies ist nicht nur abhängig von den vorgenannten Punkten sondern natürlich auch etwas von der Größe des Hauses bzw. den durch den Bauträger zu erbringenden Leistungen lt. Bauvertrag. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Heimo Kandler (c) Heimo Kandler Gestaltung & Inhalt 06/2015 85456 Wartenberg Thenn 40 0177-2584218
© Copyright 2024 ExpyDoc