Anhörung Anschreiben

BAUMINISTERKONFERENZ
KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN
MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU)
DER VORSITZENDE DER FACHKOMMISSION BAUTECHNIK
MINISTERIALRAT DR.-ING. GERHARD SCHEUERMANN
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart
Bearbeiter: Dr. G. Scheuermann
Telefon: 0711 126 2765
Aktenzeichen: 45W-2602.1/109
Adressen gemäß Verteiler
nur per E-Mail
Stuttgart, den 15.10.2015
Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) aufgrund des
EuGH-Urteils C-100/13
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil vom 16.10.2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass
bestehende zusätzliche Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte gegen die
Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) verstießen. Daraufhin hat die Bauministerkonferenz
beschlossen, das System der landesbauordnungsrechtlichen Regulierung von Bauwerken
und Bauprodukten zu prüfen und ggf. anzupassen.
Nunmehr liegt ein Entwurf einer Änderung der Musterbauordnung (MBO) vor, zu dem die
betroffenen Kreise angehört werden sollen.
Sofern Sie hierzu Anmerkungen haben, sind Sie eingeladen, sich bis zum
13. November 2015
durch E-Mail an folgende Adresse zu äußern: [email protected].
MINISTERIUM FÜR UMW ELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-W ÜRTTEMBERG
KERNERPLATZ 9, 70182 STUTTGART
TELEFON: (0711) 126 27 65, TELEFAX: (0711) 126 28 67
E-MAIL: [email protected] L.DE
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Außerdem möchten wir die bestehenden Fragen mit Ihnen in einem mündlichen Anhörungstermin erörtern. Dieser wird am
13. November 2015,
Uhrzeit: 10:00 bis 15:00 Uhr
im
Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30B, 10829 Berlin, Saal A-B
stattfinden.
Der Entwurf der Änderung der MBO (synoptische Darstellung der Änderungen im Vergleich
zur MBO 2012) einschließlich Begründung sind im Internet unter
http://www.bauministerkonferenz.de/anhoerung
eingestellt.
Auf dem Anhörungstermin möchten wir zudem erste Überlegungen zum Erlass von Technischen Baubestimmungen in der geplanten neuen Verwaltungsvorschrift vorstellen und diskutieren.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl kann pro Verband jeweils leider nur eine
Person teilnehmen. Daher bitte ich Sie, bereits mit der schriftlichen Stellungnahme mitzuteilen, ob Sie Ihrerseits beabsichtigen, einen Vertreter zur mündlichen Anhörung zu entsenden.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Scheuermann
Ministerialrat
98001.04