BAUMINISTERKONFERENZ KONFERENZ DER FÜR STÄDTEBAU, BAU- UND WOHNUNGSWESEN ZUSTÄNDIGEN MINISTER UND SENATOREN DER LÄNDER (ARGEBAU) DER VORSITZENDE DER FACHKOMMISSION BAUTECHNIK MINISTERIALRAT DR.-ING. GERHARD SCHEUERMANN Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart Bearbeiter: Dr. G. Scheuermann Telefon: 0711 126 2765 Aktenzeichen: 45W-2602.1/109 Adressen gemäß Verteiler nur per E-Mail Stuttgart, den 15.10.2015 Anhörung zum Entwurf der Änderung der Musterbauordnung (MBO) aufgrund des EuGH-Urteils C-100/13 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Urteil vom 16.10.2014 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass bestehende zusätzliche Anforderungen an CE-gekennzeichnete Bauprodukte gegen die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) verstießen. Daraufhin hat die Bauministerkonferenz beschlossen, das System der landesbauordnungsrechtlichen Regulierung von Bauwerken und Bauprodukten zu prüfen und ggf. anzupassen. Nunmehr liegt ein Entwurf einer Änderung der Musterbauordnung (MBO) vor, zu dem die betroffenen Kreise angehört werden sollen. Sofern Sie hierzu Anmerkungen haben, sind Sie eingeladen, sich bis zum 13. November 2015 durch E-Mail an folgende Adresse zu äußern: [email protected]. MINISTERIUM FÜR UMW ELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-W ÜRTTEMBERG KERNERPLATZ 9, 70182 STUTTGART TELEFON: (0711) 126 27 65, TELEFAX: (0711) 126 28 67 E-MAIL: [email protected] L.DE -2- Außerdem möchten wir die bestehenden Fragen mit Ihnen in einem mündlichen Anhörungstermin erörtern. Dieser wird am 13. November 2015, Uhrzeit: 10:00 bis 15:00 Uhr im Deutschen Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30B, 10829 Berlin, Saal A-B stattfinden. Der Entwurf der Änderung der MBO (synoptische Darstellung der Änderungen im Vergleich zur MBO 2012) einschließlich Begründung sind im Internet unter http://www.bauministerkonferenz.de/anhoerung eingestellt. Auf dem Anhörungstermin möchten wir zudem erste Überlegungen zum Erlass von Technischen Baubestimmungen in der geplanten neuen Verwaltungsvorschrift vorstellen und diskutieren. Aufgrund der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl kann pro Verband jeweils leider nur eine Person teilnehmen. Daher bitte ich Sie, bereits mit der schriftlichen Stellungnahme mitzuteilen, ob Sie Ihrerseits beabsichtigen, einen Vertreter zur mündlichen Anhörung zu entsenden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Scheuermann Ministerialrat 98001.04
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