UMSETZUNG DES ENERGIEEFFIZIENZGESETZES – ERFAHRUNGSBERICHTE EMAS ERFA, 6. April 2016, Korneuburg 6. April 2016 --- 1 --- bmlfuw.gv.at INTERVIEWPARTNER/INNEN − DI Alexandra AMERSTORFER Geschäftsführerin Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) Nachhaltigkeitsbeauftragte der Kommunalkredit-Gruppe Kommunalkredit-Gruppe ca. 300 MA, KPC ca. 120 MA, EMAS seit 1997 − Erwin GÖSSLER, Managementbeauftragter (Qualität, Umwelt, Arbeitssicherheit), Mayr-Melnhof Karton Gesellschaft m.b.H. 580 MA, EMAS seit 1997 − DI (FH) Bernd KLICKA, MSc, Leiter Energiemanagement, Flughafen Wien AG 4.300 MA, EMAS seit 2015 6. April 2016 --- 2 --- bmlfuw.gv.at FRAGE 1: ENERGIEEFFIZIENZGESETZ – WAS HAT ES GEBRACHT? Hintergrundinformation: Verpflichtung für große Unternehmen lt. § 9 EEffG für Zeitraum 2015-2020: ab 250 MA - unter 250 MA: Umsatz >50 Mio. und Bilanzsumme > 43 Mio € − anerkanntes Managementsystem zu implementieren, das auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfasst oder − alle vier Jahre ein externes Energieaudit gemäß §§ 17, 18 EEffG (Qualitätsstandards Energiedienstleister, Mindestkriterien für Energieaudits) durchführen Personen, die externe oder interne Energieaudits durchführen, müssen vorgegebene Qualifikationsstandards erfüllen und externe Auditoren in einem öffentlichen Register gelistet sein Unternehmen hat während des Verpflichtungszeitraums grundsätzlich die Möglichkeit auf die jeweils andere Option zu wechseln Anerkannte Managementsysteme: ISO 50001, EMAS, ISO 14001, gleichwertiges, innerstaatlich anerkanntes Managementsystem (z.B. „Responsible Care“ und „Entsorgungsfachbetriebe“) 6. April 2016 --- 3 --- bmlfuw.gv.at FRAGE 2: UMSETZUNG ENERGIEEFFIZIENZGESETZ – ERFAHRUNGEN UND AUFWAND? Hintergrundinformation: Regelung für Unternehmen mit Managementsystemen Wurden die Anforderungen nach § 18 und Anhang III EEffG von einem nach § 17 qualifizierten Energieauditor erhoben und dokumentiert, musste kein eigener Energieauditprozess durchgeführt und kein eigener Bericht erstellt werden. Erfüllung der Vorgaben durch Bestätigungsvermerk des Zertifizier belegt. Folgende Dokumente und Informationen waren an die Monitoringstelle zu übermitteln: 1. Gültiges Zertifikat des Managementsystems 2. Informationen zu Systemgrenzen des Managementsystems und des Energieaudits 3. Zusammenfassung des Energieaudits bzw. der relevanten Dokumentation zum Managementsystem mit der Unterschrift des federführenden internen Energieauditors 4. Inhalte und gewonnen Erkenntnisse im Hinblick auf Energieverbrauch und Einsparungen. Formular wurde von Monitoringstelle zu Verfügung gestellt 5. Bestätigungsvermerk des Managementgutachters/-auditors, dass die Anforderungen des EEffG erfüllt sind Auf Anfragen ist der Monitoringstelle ein Dokumentationshinweis in Form eines Kurzberichts oder Art Inhaltsverzeichnis zu übermitteln, aus dem hervorgeht, wo die wo die im EEffG geforderten Inhalte in der Managementsystemdokumentation zu finden sind. 6. April 2016 --- 4 --- bmlfuw.gv.at FRAGE 3: VERKAUF VON EINSPARUNGEN – ERFOLGE UND HÜRDEN Hintergrundinformation: Übertragung von Energieeffizienzmaßnahmen Kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden 2014 oder 2015 in einem Unternehmen umgesetzte Maßnahmen: − Verkauf/Übertragung an Energielieferanten bis 2/2016 oder − „Banking“ für die Verwertung zu einem späteren Zeitpunkt. Wert der 2014 und 2015 gesetzten anrechenbaren Energieeffizienzmaßnahmen blieb auch nach dem 14.2.2016 erhalten, wenn diese: − bis zum 14.2.2016 in die Datenbank der Monitoringstelle eintragen wurden - vorherige Registrierung im USP (Unternehmensserviceportal) war dazu notwendig − Alle auf Handelsplattformen angebotenen Maßnahmen, die bisher noch nicht übertragen wurden, bleiben gültig und können noch an Lieferanten verkauft werden. Auch diese Maßnahmen waren bis spätestens 14.2. in die Datenbank der Monitoringstelle einzumelden Beachten Sie, dass Maßnahmen, die 2016 umgesetzt werden, vom Unternehmen oder Energielieferanten bis spätestens 14. Februar 2017 an die Monitoringstelle gemeldet werden, um die Gültigkeit zu erhalten! 6. April 2016 --- 5 --- bmlfuw.gv.at
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