S8_Thenius_Energieeffizienzgesetz

Von 0 auf 100: Der Aufbau der
Werkzeuge – Welche Services sind
schon vorhanden? Was steht als
nächstes an?
Gregor Thenius
klimaaktiv Konferenz 2015 | S8: Energieeffizienzgesetz: Erste Einschätzungen
18. September 2015, Wien
Die Monitoringstelle
Energieeffizienz
UNSERE AUFGABEN LEITEN SICH AUS
DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ AB
§ 24 - § 25 - § 27
Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)
Richtlinien(-verordnung)
für die Tätigkeit der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle
gemäß § 27 EEffG
DIE MONITORINGSTELLE IST
ANLAUF- UND INFOSTELLE FÜR VERPFLICHTETE
Die laut Energieeffizienzgesetz
verpflichteten Unternehmen
und Organisationen
BMWFW
Auftraggeber
(Auftraggeber)
IT-Dienstleister
entwickelt Anwendung
zum Energieeffizienzgesetz
Monitoringstelle
Energieeffizienz
MELDUNGEN ERFOLGEN ÜBER EINE ONLINEANWENDUNG IM UNTERNEHMENSSERVICEPORTAL
Die laut Energieeffizienzgesetz
verpflichteten Unternehmen
und Organisationen
IT-Dienstleister
entwickelt
Anwendung
WIR STELLEN DIE INFRASTRUKTUR FÜR
EINE EFFIZIENTE ABWICKLUNG BEREIT
Mai
Jun
Jul
Aug
Anpassung des bestehenden
Methodendokuments*
Hotline
Website
Sep
Okt
Nov
Dez
Feb
Mär
Evaluierung der Verpflichtung
gemäß §9 EEffG (große Unternehmen)
Entwicklung neuer und Überarbeitung
bestehender Default-Methoden (laufend) *
Update und Erweiterung des Registers der Energiedienstleister
Diese Anwendungen werden im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundesministerium für
Finanzen betrieben. Ein Zugang zum USP ist
notwendig, um Meldungen machen zu können.
Jan
Evaluierung der Verpflichtung
gemäß §10 EEffG
(Energielieferanten)
Anwendung: Meldung von
Unternehmensdaten
Anwendung: Meldung von
Energieeffizienz-Maßnahmen
Anwendung: Meldung von
Energiedienstleistern und Audits
* Die Monitoringstelle entwickelt Vorschläge für Methoden. Die Veröffentlichung und der Erlass dieser Methoden obliegt dem
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) nach Abstimmung mit BMLFUW und BMASK.
DIE WEBSITE DER MONITORINGSTELLE
ERKLÄRT UNTERNEHMEN IHRE VERPFLICHTUNG
VON DEN 390 REGISTRIERTEN
EXTERNEN ENERGIEAUDITOREN SIND…
Quelle: Österreichische Energieagentur, Stand zum 17.09.2015
Anwendung zum
Energieeffizienzgesetz
ZWEISTUFIGER REGISTRIERUNGSPROZESS
FÜR DIE ANWENDUNG ZUM ENERGIEEFFIZIENZGESETZ
Bei Fragen
zum USP-Zugang:
0810 202 202
[email protected]
Bei Fragen
zur Anwendung:
01 20 52 20
[email protected]
www.usp.gv.at
> Administration aufrufen
> Anwendung zum
Energieeffizienzgesetz
Der USP-Administrator kann
Mitarbeitern oder Energieauditoren
ein Benutzerkonto erstellen
Nach Fertigstellung und
Freischaltung der Anwendung ist
diese hier sichtbar
Die Anwendung im USP wird schrittweise um Funktionen erweitert:
1. Unternehmensdaten einsehen, ändern und erweitern
2. Meldung von Energieaudits und Qualifizierung als Energiedienstleister
3. Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen
1. Stammdaten einsehen, ändern und erweitern

Kontaktdaten ändern

Besitzverhältnisse angeben

Energieabsatz verwalten u.v.m.
Wichtige nahende Fristen für Meldungen im USP
Große
Unternehmen
Energieauditoren
Energielieferanten
Effizienzmaßnahmen 14/15
im Umfang von 0,6 Prozent ihrer
Vorjahresenergieabsätze melden
Energieabsatz aus 2015
Bis 30. November 2015 durch
Auditoren oder Unternehmen zu melden.
Bis 14. Februar 2016 durch
Energielieferanten zu melden.
Weitere Informationen
zum Energieeffizienzgesetz
DIE MONITORINGSTELLE ENERGIEEFFIZIENZ
INFORMIERT LAUFEND
www.monitoringstelle.at
• Informationen und Downloads
• Häufig gestellte Fragen
• Registrierungsmöglichkeiten
Direkte
Kommunikation
• Newsletter
• Workshops mit Stakeholdern
• Veranstaltungen
Beantwortung
von Anfragen
• Anfrageformular auf der Website
• Hotline | 01 / 20 52 20
• [email protected]
Medienarbeit
• Anfragebeantwortung
• Presseaussendung bei Neuigkeiten
• Newsletter
Website
KONTAKT
Gregor Thenius
Stellvertretender Leiter
Monitoringstelle Energieeffizienz
ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR
AUSTRIAN ENERGY AGENCY
—

[email protected]
 www.monitoringstelle.at
01 – 20 52 20