Von 0 auf 100: Der Aufbau der Werkzeuge – Welche Services sind schon vorhanden? Was steht als nächstes an? Gregor Thenius klimaaktiv Konferenz 2015 | S8: Energieeffizienzgesetz: Erste Einschätzungen 18. September 2015, Wien Die Monitoringstelle Energieeffizienz UNSERE AUFGABEN LEITEN SICH AUS DEM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ AB § 24 - § 25 - § 27 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Richtlinien(-verordnung) für die Tätigkeit der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß § 27 EEffG DIE MONITORINGSTELLE IST ANLAUF- UND INFOSTELLE FÜR VERPFLICHTETE Die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen und Organisationen BMWFW Auftraggeber (Auftraggeber) IT-Dienstleister entwickelt Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Monitoringstelle Energieeffizienz MELDUNGEN ERFOLGEN ÜBER EINE ONLINEANWENDUNG IM UNTERNEHMENSSERVICEPORTAL Die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen und Organisationen IT-Dienstleister entwickelt Anwendung WIR STELLEN DIE INFRASTRUKTUR FÜR EINE EFFIZIENTE ABWICKLUNG BEREIT Mai Jun Jul Aug Anpassung des bestehenden Methodendokuments* Hotline Website Sep Okt Nov Dez Feb Mär Evaluierung der Verpflichtung gemäß §9 EEffG (große Unternehmen) Entwicklung neuer und Überarbeitung bestehender Default-Methoden (laufend) * Update und Erweiterung des Registers der Energiedienstleister Diese Anwendungen werden im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundesministerium für Finanzen betrieben. Ein Zugang zum USP ist notwendig, um Meldungen machen zu können. Jan Evaluierung der Verpflichtung gemäß §10 EEffG (Energielieferanten) Anwendung: Meldung von Unternehmensdaten Anwendung: Meldung von Energieeffizienz-Maßnahmen Anwendung: Meldung von Energiedienstleistern und Audits * Die Monitoringstelle entwickelt Vorschläge für Methoden. Die Veröffentlichung und der Erlass dieser Methoden obliegt dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) nach Abstimmung mit BMLFUW und BMASK. DIE WEBSITE DER MONITORINGSTELLE ERKLÄRT UNTERNEHMEN IHRE VERPFLICHTUNG VON DEN 390 REGISTRIERTEN EXTERNEN ENERGIEAUDITOREN SIND… Quelle: Österreichische Energieagentur, Stand zum 17.09.2015 Anwendung zum Energieeffizienzgesetz ZWEISTUFIGER REGISTRIERUNGSPROZESS FÜR DIE ANWENDUNG ZUM ENERGIEEFFIZIENZGESETZ Bei Fragen zum USP-Zugang: 0810 202 202 [email protected] Bei Fragen zur Anwendung: 01 20 52 20 [email protected] www.usp.gv.at > Administration aufrufen > Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Der USP-Administrator kann Mitarbeitern oder Energieauditoren ein Benutzerkonto erstellen Nach Fertigstellung und Freischaltung der Anwendung ist diese hier sichtbar Die Anwendung im USP wird schrittweise um Funktionen erweitert: 1. Unternehmensdaten einsehen, ändern und erweitern 2. Meldung von Energieaudits und Qualifizierung als Energiedienstleister 3. Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen 1. Stammdaten einsehen, ändern und erweitern Kontaktdaten ändern Besitzverhältnisse angeben Energieabsatz verwalten u.v.m. Wichtige nahende Fristen für Meldungen im USP Große Unternehmen Energieauditoren Energielieferanten Effizienzmaßnahmen 14/15 im Umfang von 0,6 Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze melden Energieabsatz aus 2015 Bis 30. November 2015 durch Auditoren oder Unternehmen zu melden. Bis 14. Februar 2016 durch Energielieferanten zu melden. Weitere Informationen zum Energieeffizienzgesetz DIE MONITORINGSTELLE ENERGIEEFFIZIENZ INFORMIERT LAUFEND www.monitoringstelle.at • Informationen und Downloads • Häufig gestellte Fragen • Registrierungsmöglichkeiten Direkte Kommunikation • Newsletter • Workshops mit Stakeholdern • Veranstaltungen Beantwortung von Anfragen • Anfrageformular auf der Website • Hotline | 01 / 20 52 20 • [email protected] Medienarbeit • Anfragebeantwortung • Presseaussendung bei Neuigkeiten • Newsletter Website KONTAKT Gregor Thenius Stellvertretender Leiter Monitoringstelle Energieeffizienz ÖSTERREICHISCHE ENERGIEAGENTUR AUSTRIAN ENERGY AGENCY — [email protected] www.monitoringstelle.at 01 – 20 52 20
© Copyright 2024 ExpyDoc