Energieeffizienzgesetz Rückblick und Vorschau

Energieeffizienzgesetz Rückblick und
Vorschau
Dr. Heidelinde Adensam
Symposium Verkehr und Umwelt 2016
WKÖ, 13. Juni 2016
Warum Energieeffizienz
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Umsetzung in Österreich bisher
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11. August 2014: Energieeffizienzgesetz kundgemacht
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Einsparverpflichtung Energielieferanten
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Einsparverpflichtung Bund
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Energieaudits für große Betriebe
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April 2015: Energieeffizienzmonitoringstelle wird festgelegt
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November 2015: Energieeffizienz-Richtlinienverordnung kundgemacht
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allgemeine Bewertungsregeln
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mehr als 100 Energieeffizienzmethoden
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Dezember 2015: Meldung von Energieaudits
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14. Februar 2016: Deadline Maßnahmenmeldung 2014 und 2015
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Energieaudits
Erste Erfahrung
Energiedienstleister
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rund 2000 Unternehmen haben Verpflichtung gemeldet
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in Summe mehr als 1000 Energieaudits gemeldet
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22 % Energieaudits im Rahmen von Energiemanagementsystemen
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78% Energieaudits
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EEffG motiviert zu EMS - lt. Umfrage EIW soll der Anteil der EMS und EMS/EA Kombis
auf über 60% steigen!
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Bisher rund 980 Registrierungen,
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davon rund 450 § 9 EEffG Auditoren
Maßnahmen
vorläufige Ergebnisse:
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~550 Energielieferanten Verpflichtung gemeldet
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~ 420 erfüllen Verpflichtung ausschließlich mit Maßnahmenmeldung
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~ 405 erfüllen Haushaltsquote ausschließlich mit Maßnahmenmeldung
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mehr als 10.000 Maßnahmen gemeldet
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Maßnahmenevaluierung noch nicht abgeschlossen, Zielübererfüllung aber absehbar,
auch bei der Haushaltsquote
Ausblick
 Novellierung der Richtlinienverordnung, geplant:
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
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SpritsparApp
Öffentlicher Verkehr
Reifendruckkontrolle
Elektrofahrräder
 Vereinfachungen der Datenbank
 Evaluierung und Verifizierung durch die Monitoringstelle
 Desktop-Plausibilisierung -automatisierte Prüfroutinen, hochgeladene
Dokumente werden gescreent
 gezielte Nachfragen – stichprobenartig und bei negativer
Plausibilitätskontrolle, weitere Dokumente sind zu übermitteln
 Vor Ort Überprüfungen
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Resümee (1)
 notwendige Schritte für Umsetzung wurden gesetzt
 Administrative Erleichterungen wurde ermöglicht:
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Dokumentation von Massenmaßnahmen (z. B. LED)
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Banking auch für Nicht-Verpflichtete
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Teilbarkeit von Maßnahmen
 gesetzliche Effizienzverpflichtungen sind insgesamt erfüllbar,
sowohl:
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die Energieeinsparverpflichtung als auch
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die Energieauditverpflichtung
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Resümee (2)
 Monitoringstelle und Datenbank zur Erfassung der Meldungen
eingerichtet und funktionsfähig
 derzeit intensiver Dialog mit Betroffenen zur besseren
Handhabung/Vereinfachung der Meldeprozesse und Datenbank
 weitere Verbesserungen sind vorgesehen
 Weiterentwicklung von Methoden findet statt
FAZIT:
 Start der gesetzlichen Umsetzung war zweifellos herausfordernd
 taugliche Grundlage für Weiterentwicklung liegt vor
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DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Dr. Heidelinde Adensam
Leiterin Abteilung Energiebilanzen und Energieeffizienz
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
Sektion Energie und Bergbau