Energieeffizienzgesetz Rückblick und Vorschau Dr. Heidelinde Adensam Symposium Verkehr und Umwelt 2016 WKÖ, 13. Juni 2016 Warum Energieeffizienz 2 Umsetzung in Österreich bisher 11. August 2014: Energieeffizienzgesetz kundgemacht Einsparverpflichtung Energielieferanten Einsparverpflichtung Bund Energieaudits für große Betriebe April 2015: Energieeffizienzmonitoringstelle wird festgelegt November 2015: Energieeffizienz-Richtlinienverordnung kundgemacht allgemeine Bewertungsregeln mehr als 100 Energieeffizienzmethoden Dezember 2015: Meldung von Energieaudits 14. Februar 2016: Deadline Maßnahmenmeldung 2014 und 2015 3 Energieaudits Erste Erfahrung Energiedienstleister rund 2000 Unternehmen haben Verpflichtung gemeldet in Summe mehr als 1000 Energieaudits gemeldet 22 % Energieaudits im Rahmen von Energiemanagementsystemen 78% Energieaudits EEffG motiviert zu EMS - lt. Umfrage EIW soll der Anteil der EMS und EMS/EA Kombis auf über 60% steigen! Bisher rund 980 Registrierungen, davon rund 450 § 9 EEffG Auditoren Maßnahmen vorläufige Ergebnisse: ~550 Energielieferanten Verpflichtung gemeldet ~ 420 erfüllen Verpflichtung ausschließlich mit Maßnahmenmeldung ~ 405 erfüllen Haushaltsquote ausschließlich mit Maßnahmenmeldung mehr als 10.000 Maßnahmen gemeldet Maßnahmenevaluierung noch nicht abgeschlossen, Zielübererfüllung aber absehbar, auch bei der Haushaltsquote Ausblick Novellierung der Richtlinienverordnung, geplant: SpritsparApp Öffentlicher Verkehr Reifendruckkontrolle Elektrofahrräder Vereinfachungen der Datenbank Evaluierung und Verifizierung durch die Monitoringstelle Desktop-Plausibilisierung -automatisierte Prüfroutinen, hochgeladene Dokumente werden gescreent gezielte Nachfragen – stichprobenartig und bei negativer Plausibilitätskontrolle, weitere Dokumente sind zu übermitteln Vor Ort Überprüfungen 5 Resümee (1) notwendige Schritte für Umsetzung wurden gesetzt Administrative Erleichterungen wurde ermöglicht: Dokumentation von Massenmaßnahmen (z. B. LED) Banking auch für Nicht-Verpflichtete Teilbarkeit von Maßnahmen gesetzliche Effizienzverpflichtungen sind insgesamt erfüllbar, sowohl: die Energieeinsparverpflichtung als auch die Energieauditverpflichtung 6 Resümee (2) Monitoringstelle und Datenbank zur Erfassung der Meldungen eingerichtet und funktionsfähig derzeit intensiver Dialog mit Betroffenen zur besseren Handhabung/Vereinfachung der Meldeprozesse und Datenbank weitere Verbesserungen sind vorgesehen Weiterentwicklung von Methoden findet statt FAZIT: Start der gesetzlichen Umsetzung war zweifellos herausfordernd taugliche Grundlage für Weiterentwicklung liegt vor 7 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Dr. Heidelinde Adensam Leiterin Abteilung Energiebilanzen und Energieeffizienz Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Sektion Energie und Bergbau
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