Pressemitteilung

Stellungnahme zum BGH-Urteil vom 1. März 2016
Urteilsbegründung zur Prüfpflicht von Bewertungsportalen:
Anonymität von Bewertern bleibt geschützt
+++ Bundesrichter betonen „gesellschaftlich erwünschte Funktion“ von
Bewertungsportalen wie jameda
+++ Notenbewertungen gelten als Meinungsäußerungen
+++ Prüfprozess von jameda erfolgt bereits auf Basis des BGH-Entscheides vom
ersten März
München, 08.04.2016 – Der Bundesgerichtshof veröffentlichte gestern seine schriftliche
Urteilsbegründung zum am 1. März 2016 gesprochenen Urteil und präzisierte die Prüfpflicht von (Arzt)Bewertungsportalen (VI ZR 34/15). Darin heißt es, dass Bestätigungen, Belege oder andere Dokumente
von Patienten angefordert und an den bewerteten Arzt weitergeleitet werden müssen, wenn dieser
bezweifelt, dass es sich um einen Patienten des Arztes handelt. Weiter betonten die Bundesrichter erneut
die Bedeutung der Anonymität der Verfasser von Bewertungen, so dass die Weiterleitung der
Patientenbestätigung nur soweit zu erfolgen hat, als dies ohne Verletzung der Anonymität (§ 12
Telemediengesetz) erfolgen kann. Zudem bestätigten sie, dass es sich bei den Noten, die Patienten ihren
Ärzten auf jameda in verschiedenen Kategorien geben, um Meinungsäußerungen und keine
Tatsachenbehauptungen handelt. Auch bekräftigten sie, dass Portalbetreiber wie jameda eine
„gesellschaftlich erwünschte Funktion“ erfüllen und dass die konkreten Überprüfungspflichten hinsichtlich
angegriffener Tatsachenbehauptungen jeweils im Einzelfall abzuwägen seien.
jameda begrüßt die Konkretisierungen des Prüfprozesses durch die Bundesrichter, die so zu mehr
Rechtssicherheit beigetragen haben. Die notwendigen Anpassungen des Prüfprozesses wurden von
jameda bereits umgesetzt. Dr. Florian Weiß, CEO von jameda, zur Urteilsbegründung: „Die erforderlichen
Anpassungen waren von geringem Umfang, da wir schon zuvor Bestätigungen von Patienten angefordert
haben, wenn ein Arzt die Patienteneigenschaft bestritt. Nach dem Urteil der Bundesrichter leiten wir die
Problemmeldung des bewerteten Arztes nun an den Verfasser der Bewertung weiter und legen dessen
Bestätigung in geschwärzter Form wiederum dem bewerteten Arzt vor. Im Falle einer von Arztseite
beantragten Überprüfung einer Bewertung sind wir wie bisher auch auf die Mithilfe der Patienten
angewiesen: Nur, wenn diese sich im Rahmen des vorgeschriebenen Prüfprozesses auf unsere Anfrage
zurückzumelden, können wir für den Erhalt kritischer Bewertungen eintreten und werden dies auch
weiterhin tun. Anonyme Arztbewertungen machen die Qualität der medizinischen Versorgung transparent
und tragen so entscheidend dazu bei, dass Patienten sich ausführlich informieren und darauf basierend
eine individuell optimale Entscheidung für den passenden Arzt treffen können.“
Im zugrundeliegenden Fall hatte der klagende Zahnarzt jameda aufgefordert, eine kritische Bewertung zu
löschen, da er bezweifelte, dass sie von einem seiner Patienten stamme. jameda nahm die Bewertung
daraufhin vom Portal und forderte eine Bestätigung des Patienten sowie einen schriftlichen Beleg für die
Behandlung an. Diese reichte jameda jedoch unter Berufung auf das Telemediengesetz nicht an den
Zahnarzt weiter und veröffentlichte die kritische Meinungsäußerung wieder.
Weitere Informationen darüber, wie jameda die Authentizität von Arztbewertungen sicherstellt, finden Sie
unter: http://www.jameda.de/qualitaetssicherung/echte-bewertungen/
VI ZR 34/15
Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Rund 5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda
nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von
den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Zudem können Patienten
ihre Arzttermine über die Online-Terminbuchungsfunktion direkt auf jameda buchen. Ärzte haben die
Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu
informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine
100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.
Pressekontakt:
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Elke Ruppert
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