Stellungnahme zum BGH-Urteil vom 1. März 2016 Urteilsbegründung zur Prüfpflicht von Bewertungsportalen: Anonymität von Bewertern bleibt geschützt +++ Bundesrichter betonen „gesellschaftlich erwünschte Funktion“ von Bewertungsportalen wie jameda +++ Notenbewertungen gelten als Meinungsäußerungen +++ Prüfprozess von jameda erfolgt bereits auf Basis des BGH-Entscheides vom ersten März München, 08.04.2016 – Der Bundesgerichtshof veröffentlichte gestern seine schriftliche Urteilsbegründung zum am 1. März 2016 gesprochenen Urteil und präzisierte die Prüfpflicht von (Arzt)Bewertungsportalen (VI ZR 34/15). Darin heißt es, dass Bestätigungen, Belege oder andere Dokumente von Patienten angefordert und an den bewerteten Arzt weitergeleitet werden müssen, wenn dieser bezweifelt, dass es sich um einen Patienten des Arztes handelt. Weiter betonten die Bundesrichter erneut die Bedeutung der Anonymität der Verfasser von Bewertungen, so dass die Weiterleitung der Patientenbestätigung nur soweit zu erfolgen hat, als dies ohne Verletzung der Anonymität (§ 12 Telemediengesetz) erfolgen kann. Zudem bestätigten sie, dass es sich bei den Noten, die Patienten ihren Ärzten auf jameda in verschiedenen Kategorien geben, um Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen handelt. Auch bekräftigten sie, dass Portalbetreiber wie jameda eine „gesellschaftlich erwünschte Funktion“ erfüllen und dass die konkreten Überprüfungspflichten hinsichtlich angegriffener Tatsachenbehauptungen jeweils im Einzelfall abzuwägen seien. jameda begrüßt die Konkretisierungen des Prüfprozesses durch die Bundesrichter, die so zu mehr Rechtssicherheit beigetragen haben. Die notwendigen Anpassungen des Prüfprozesses wurden von jameda bereits umgesetzt. Dr. Florian Weiß, CEO von jameda, zur Urteilsbegründung: „Die erforderlichen Anpassungen waren von geringem Umfang, da wir schon zuvor Bestätigungen von Patienten angefordert haben, wenn ein Arzt die Patienteneigenschaft bestritt. Nach dem Urteil der Bundesrichter leiten wir die Problemmeldung des bewerteten Arztes nun an den Verfasser der Bewertung weiter und legen dessen Bestätigung in geschwärzter Form wiederum dem bewerteten Arzt vor. Im Falle einer von Arztseite beantragten Überprüfung einer Bewertung sind wir wie bisher auch auf die Mithilfe der Patienten angewiesen: Nur, wenn diese sich im Rahmen des vorgeschriebenen Prüfprozesses auf unsere Anfrage zurückzumelden, können wir für den Erhalt kritischer Bewertungen eintreten und werden dies auch weiterhin tun. Anonyme Arztbewertungen machen die Qualität der medizinischen Versorgung transparent und tragen so entscheidend dazu bei, dass Patienten sich ausführlich informieren und darauf basierend eine individuell optimale Entscheidung für den passenden Arzt treffen können.“ Im zugrundeliegenden Fall hatte der klagende Zahnarzt jameda aufgefordert, eine kritische Bewertung zu löschen, da er bezweifelte, dass sie von einem seiner Patienten stamme. jameda nahm die Bewertung daraufhin vom Portal und forderte eine Bestätigung des Patienten sowie einen schriftlichen Beleg für die Behandlung an. Diese reichte jameda jedoch unter Berufung auf das Telemediengesetz nicht an den Zahnarzt weiter und veröffentlichte die kritische Meinungsäußerung wieder. Weitere Informationen darüber, wie jameda die Authentizität von Arztbewertungen sicherstellt, finden Sie unter: http://www.jameda.de/qualitaetssicherung/echte-bewertungen/ VI ZR 34/15 Über die jameda GmbH: jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. Rund 5 Mio. Patienten monatlich suchen auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Zudem können Patienten ihre Arzttermine über die Online-Terminbuchungsfunktion direkt auf jameda buchen. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH. Pressekontakt: jameda GmbH Elke Ruppert Leitung Unternehmenskommunikation Tel.: 089 / 2000 185 85 E-Mail: [email protected] www.jameda.de www.facebook.com/jameda.de www.twitter.com/jameda_de
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