Bekanntmachung zur Satzung der

BKK Mobil Oil
Bekanntmachung
Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zum 01.01.2014 in der
Fassung des Nachtrages Nr. 8d vom 08.03.2016
Das Bundesversicherungsamt hat die vom Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Mobil Oil
am 08.03.2016 beschlossenen Änderungen der Satzung mit Bescheid vom 16.03.2016 (Aktenzeichen: 213-59327.0-4704/2013) genehmigt.
Der Verwaltungsrat hat folgende Änderungen beschlossen:
 Der § 11d (Wahltarif zu besonderer ambulanter ärztlicher Versorgung gemäß § 73c SGB V)
und deren Anlage wird gestrichen, da der § 73c SGB V durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aufgehoben wurde (bisher § 11d der Satzung und Anlage zu § 11d der
Satzung).
 Der Wahltarif zu integrierter Versorgung gemäß § 140a SGB V wird an die Regelungen des
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes angepasst (§ 11e der Satzung).
 Die Regelungen zum Bonus für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden grundlegend angepasst, um eine individuelle Abstimmung des Bonusmodells an die jeweiligen Strukturen und Bedingungen in den Unternehmen zu ermöglichen. Darüber hinaus
wird der § 11i umbenannt – neu: Arbeitgeberbonus für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 11i der Satzung).
 Der Wahltarif hausarztzentrierte Versorgung wird an die Regelungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes angepasst (§ 11l der Satzung).
Die Änderungen am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzungsänderung wird durch Aushang in den Räumen der Betriebskrankenkasse sowie im
Internet unter www.bkk-mobil-oil.de bekanntgemacht. Gemäß § 15 der Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist eine zweiwöchige Aushangfrist einzuhalten. Diese Bekanntmachung
wird während der Aushangfrist vom 31.03.2016 bis 13.04.2016 veröffentlicht.
München, 30.03.2016 (Tag des Anheftens)
14.04.2016 (Tag der Abnahme)