BKK Mobil Oil Bekanntmachung Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zum 01.01.2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 8b vom 08.03.2016 Das Bundesversicherungsamt hat die vom Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Mobil Oil am 08.03.2016 beschlossenen Änderungen der Satzung mit Bescheid vom 16.03.2016 (Aktenzeichen: 213-59327.0-4704/2013) genehmigt. Der Verwaltungsrat hat folgende Änderungen beschlossen: Die Satzungsleistungen „Osteopathie“ und „Künstliche Befruchtung“ werden im Rahmen der Neuausrichtung des Bonusprogramms gestrichen (bisher § 10b Abs. 1 und 6 der Satzung). Das (bisherige) Bonusprogramm für das gesundheitsbewusste Verhalten der Versicherten (fitforcash-Programm) wird gestrichen (bisher § 11f der Satzung). Die Änderungen treten zum 01.04.2016 in Kraft. Die Satzungsänderung wird durch Aushang in den Räumen der Betriebskrankenkasse sowie im Internet unter www.bkk-mobil-oil.de bekanntgemacht. Gemäß § 15 der Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist eine zweiwöchige Aushangfrist einzuhalten. Diese Bekanntmachung wird während der Aushangfrist vom 31.03.2016 bis 13.04.2016 veröffentlicht. München, 30.03.2016 (Tag des Anheftens) 14.04.2016 (Tag der Abnahme)
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