BKK Mobil Oil Bekanntmachung Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zum 01.01.2014 in der Fassung des Nachtrages Nr. 8c vom 08.03.2016 Das Bundesversicherungsamt hat die vom Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Mobil Oil am 08.03.2016 beschlossene Änderung der Satzung mit Bescheid vom 16.03.2016 (Aktenzeichen: 213-59327.0-4704/2013) genehmigt. Der Verwaltungsrat hat folgende Änderung beschlossen: Das Bonusprogramm für das gesundheitsbewusste Verhalten wird neu aufgelegt. Zukünftig wird den Versicherten der Bonus in zwei alternativen Formen gewährt: o Aktiv-Prämie – einfache Auszahlung, maximal 90,00 Euro, o Aktiv-Konto – zweckgebundene Erstattung privater Gesundheitskosten, maximal 250,00 Euro (neu § 11f der Satzung). Die Änderung tritt zum 01.04.2016 in Kraft. Die Satzungsänderung wird durch Aushang in den Räumen der Betriebskrankenkasse sowie im Internet unter www.bkk-mobil-oil.de bekanntgemacht. Gemäß § 15 der Satzung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ist eine zweiwöchige Aushangfrist einzuhalten. Diese Bekanntmachung wird während der Aushangfrist vom 31.03.2016 bis 13.04.2016 veröffentlicht. München, 30.03.2016 (Tag des Anheftens) 14.04.2016 (Tag der Abnahme)
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