Merkblatt zur Erlaubniserteilung gemäß § 34c GewO

LANDRATSAMT TÜBINGEN
Merkblatt
Information zur Erlaubnis
gemäß § 34 c der Gewerbeordnung (GewO)
WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT?
Eine Erlaubnis nach § 34 c GewO benötigt,
wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über
-
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Verkauf, Belastung, Vermietung und
Verpachtung von Grundstücken und Wohnungseigentum etc.), Wohnräume,
gewerbliche Räume (alle Arten von Raumüberlassung einschließlich Pacht und
Untermiete)
-
Darlehen
vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will.
Außerdem benötigt die Erlaubnis wer,
- Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter
Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen
Nutzungsberechtigten, Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte vorbereiten
oder durchführen will
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung Bauvorhaben wirtschaftlich
vorbereiten oder durchführen will.
WAS MACHT MAN MIT DEM ANTRAG?
Das beiliegende Antragsformblatt ist vom Antragsteller vollständig auszufüllen
(sämtliche Fragen sind zu beantworten), zu unterzeichnen und an das Landratsamt zu
schicken.
BEACHTEN SIE: Je eher der ausgefüllte Antrag dem Landratsamt - Abt. Ordnung wieder vorliegt, umso schneller können von der Erlaubnisbehörde die
zur Erteilung der Erlaubnis notwendigen weiteren behördlichen
Stellungnahmen eingeholt werden.
WELCHE UNTERLAGEN MUSS MAN SELBST UNBEDINGT EINHOLEN?
Da das Erlaubnisverfahren der Prüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers
dient, hat er zu diesem Antrag auf Erteilung der genannten Erlaubnis die Einholung
folgender Unterlagen zu veranlassen:
1) Personalausweis oder Nationalpass (Kopie)
2) Führungszeugnis der Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde)
3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (zur Vorlage bei einer
Behörde)
2) + 3)
jeweils vom Antragsteller und dessen Ehepartner, wenn dieser mitarbeitet. Bei
einer juristischen Person vom Geschäftsführer und dessen Ehepartner. Bitte als
Verwendungszweck 31/1.3-121.270 Maklererlaubnis angeben. Diese Unterlagen
sind beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes zu beantragen.
4) Bescheinigung in Steuersachen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigung)
des Finanzamtes, in dessen Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder
eine gewerbliche Niederlassung hatten.
- Bei einer Einzelfirma vom Antragsteller,
- einer AG bzw. GmbH in Gründung vom Geschäftsführer,
- einer bereits bestehenden AG bzw. GmbH von dieser selbst.
5) Auszug aus der Schuldnerkartei gemäß § 915 ZPO des Amtsgerichts, in dessen
Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche
Niederlassung hatten
6) Bescheinigung des Insolvenzgerichts gemäß § 26 Abs. 2 InsO des
Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten 3 Jahren einen Wohnsitz oder
eine gewerbliche Niederlassung hatten
7) Bei juristischen Personen zusätzlich:
 Bei einer bestehenden AG bzw. GmbH
- Handelsregisterauszug
- Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages
 Bei einer AG bzw. GmbH in Gründung
- Kopie der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages
MIT WELCHEN GEBÜHREN MUSS MAN RECHNEN?
§ 1 Abs. 1 der Gebührenverordnung des Landratsamtes Tübingen vom 22.12.2006 in der
Fassung der Änderung vom 08.09.2010 i.V.m. Ziffer B 12.20.07-05 und 12.20.07-10 des
Gebührenverzeichnisses
Nr.
1
Erlaubnisteile
2
Darlehen
3
Vorbereitung/Durchführung von § 34 c Abs. 1 Nr. 3 a
Bauvorhaben als Bauherr in
eigenem Namen für
eigene/fremde Rechnung unter
Verwendung von
Vermögenswerten von
Erwerbern, Mietern, Pächtern,
sonstigen Nutzungsberechtigten,
von Bewerbern um Erwerbsoder Nutzungsrechte
Wirtschaftliche
§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 b
Vorbereitung/Durchführung von
Bauvorhaben als Baubetreuer im
fremden Namen für fremde
Rechnung
4
Gewerbeordnung
Grundstücke, grundstücksgleiche § 34 c Abs. 1 Nr. 1
Rechte, gewerbliche Räume,
Wohnräume
Gebühren NEU
Richtet sich nach dem
Verwaltungsaufwand.
(Entfällt, wenn in
Kombination mit Nr. 2
beantragt wird)
§ 34 c Abs. 1 Nr. 2
350 €
Richtet sich nach dem
Verwaltungsaufwand.
(Entfällt, wenn in
Kombination mit Nr. 2
beantragt wird)
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Erweiterung der Erlaubnis nach
§ 34 c GewO die Gebühren in voller Höhe anfallen, unabhängig der bereits für die
Ersterlaubnis entrichteten Gebühren.
SOLLTE MAN ES SICH ANDERS ÜBERLEGT HABEN?
Inanspruchnahme der Behörde
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
a) für die Rücknahme des Antrages
b) für den Fall der fehlenden Mitwirkung (Der Antrag wurde gestellt und die
erforderlichen Unterlagen beispielsweise nicht vorgelegt)
eine Gebühr für die Inanspruchnahme der Behörde festgesetzt wird.
AB WELCHEM ZEITPUNKT DARF MAN TÄTIG SEIN?
Beginn der Tätigkeit
Die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO dürfen erst nach
Aushändigung der Erlaubnisurkunde begonnen werden. Zuwiderhandlungen sind mit
erheblichen Geldbußen bedroht.
AN WAS MUSS MAN NOCH DENKEN?
Bei Beginn
Anmeldung des Gewerbes
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbe bei Beginn (unabhängig von
der Erlaubniserteilung) gemäß § 14 GewO gleichzeitig anzuzeigen ist. Die
Gewerbemeldung ist beim Bürgermeisteramt des Betriebssitzes vorzunehmen.
Ständig
Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV
Gewerbetreibende nach § 34 c GewO unterliegen den sich aus der Verordnung über
die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV in der
jeweils geltenden Fassung) ergebenden Verpflichtungen.
Jedes Kalenderjahr
Prüfungsberichte
Die Prüfungsberichte gemäß § 16 MaBV müssen für jedes Kalenderjahr bis spätestens
zum 31.12. des darauffolgenden Jahres dem Landratsamt Tübingen - Abt. Ordnung unaufgefordert vorgelegt werden.
SIND NOCH FRAGEN UNBEANTWORTET?
Rufen Sie uns doch einfach an! Telefon: 07071/207-3126
Sachbearbeiter: Frau Nitzschke
Stand: Januar 2013