Was muss ich mitbringen? • Ein gutes Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss • Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates (Ausnahmeregelungen sind möglich) • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge • Kommunikationsstärke und Freude am Umgang mit Menschen • Zuverlässigkeit • Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit • Flexibilität und Veränderungsbereitschaft für das dynamische Feld des Steuerrechts • Entschlusskraft Interkulturelle Vielfalt Hamburg ist schön, Hamburg ist weltoffen. Klar, dass Mehrsprachigkeit und Erfahrungen mit anderen Kulturkreisen fürs Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt wichtig sind. Genau deshalb freuen wir uns auch auf Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Kompetenzen. • Individuelles Bewerbungsschreiben • Aktuelles Lichtbild (freiwillig) • Tabellarischer Lebenslauf • Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. des Abschlusszeugnisses • Zeugnisse zur Berufsausbildung (sofern vorhanden) Schwerbehinderte haben bei gleicher Qualifikation Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern. Kontakt M Wusstest Du, dass die Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung – mit ihren 14 Finanzämtern und knapp 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die finanziellen Grundlagen aller Bereiche staatlichen Handelns sorgt? Steuern sind nämlich die wichtigste Einnahmequelle des Staates und dienen am Ende uns allen. Engagiere auch Du Dich für diese wichtige Sache und sorge dafür, dass der Staat seine vielfältigen Aufgaben erfüllen und die unterschiedlichsten Dienstleistungen erbringen kann. Bewirb Dich bitte frühzeitig, rund ein Jahr vor Ausbildungsbeginn ab dem 01. Juli. Es gibt keinen festen Bewerbungsschluss. Wir nehmen Bewerbungen entgegen, bis alle Ausbildungsplätze besetzt sind. Du kannst Dich schriftlich, online oder per E-Mail mit folgenden Unterlagen bewerben: UR B T DI R D EN G G IB A Du hast die Schule erfolgreich beendet oder wirst sie in Kürze erfolgreich beenden? Dann starte jetzt Deine Karriere beim Fiskus – der Hamburger Steuerverwaltung. Wir bieten Dir eine hervorragende und praxisorientierte Ausbildung, die wir mit vielseitigen und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldern kombinieren, gute Übernahmechancen inklusive. Bewerbung H Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin/ zum Diplom-Finanzwirt FISKUS S Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung – Gänsemarkt 36 20354 Hamburg Du hast Fragen oder wünschst sonstige Informationen? Dann ruf uns gerne an: Frau Schopf/Frau Waldeck Telefon: 040/42823-2382 Oder sende eine E-Mail an: [email protected] Starte Deine zukunftssichere Karriere jetzt! Denn Hamburg gibt Dir den Fiskuss! … und da wir hipper sind als Du vielleicht denkst, folge uns doch auf Facebook und Instagram. Erhalte ein paar spannende Einblicke in den Alltag bei der Steuerverwaltung. EINE JOB-PERSPEKTIVE MIT ZUKUNFT: Duales Studium bei der Hamburger Steuerverwaltung. ZT! BEWIRB DICH JET www.fiskuss.hamburg Wie läuft die Ausbildung ab? Die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt dauert insgesamt drei Jahre, findet im dualen System statt und beginnt am 01. Oktober des Einstellungsjahres. UR B T DI R D EN G G IB H A M Während Deiner Ausbildung wechseln sich berufspraktische Abschnitte in einem von zehn Ausbildungsfinanzämtern mit fachtheoretischen Studienzeiten an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg ab. Du genießt schon während des dualen Studiums berufliche und finanzielle Sicherheit, weil sie bereits im Beamtenverhältnis stattfindet. FISKUS S Wir schließen mit Dir keinen Ausbildungsvertrag ab, sondern Du erhältst am Tag Deiner Einstellung eine Urkunde, mit der Du zur Finanzanwärterin/zum Finanzanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt wirst. Was sind die Studieninhalte? Vier Studienabschnitte (insgesamt 21 Monate) • kleine Studiengruppen an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg • Kombination aus Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht • schriftliche Zwischenprüfung (nach 6 Monaten) Vier Praxisabschnitte (insgesamt 15 Monate) • direkt vor Ort in einem von zehn Ausbildungsfinanzämtern • direkte Verknüpfung von Theorie und Praxis • intensive Betreuung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder in verschiedenen Dienststellen des Innen- und Außendienstes Nach den drei Jahren erfolgt eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung (die sogenannte Laufbahnprüfung). Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung wird Dir der akademische Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)/DiplomFinanzwirt (FH)“ verliehen. www.fiskuss.hamburg Wie sind die Übernahmechancen? Unser Ausbildungsplatzangebot orientiert sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Hamburger Steuerverwaltung. Deshalb bieten wir bei guten Ausbildungsleistungen beste Aussichten auf Übernahme in eine auf Dauer angelegte Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Wir bieten Dir einen Job mit Perspektive. Wie könnte Dein späterer Arbeitsplatz aussehen? Ausgebildeten Diplom-Finanzwirtinnen und DiplomFinanzwirten stehen über 50 verschiedene, spannende und attraktive Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im Innen- und Außendienst (z. B. in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung) der Hamburger Steuerverwaltung offen. Was verdient man eigentlich? Beim Fiskus bist Du flexibel! Während Deiner Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt werden Dir Anwärterbezüge von rund 1.160 Euro (brutto) gezahlt. Außerdem werden Dir verschiedene Sozialleistungen und ggf. Familienzuschläge gewährt. Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Wir bieten Dir flexible Arbeitszeitvarianten, verschiedene Teilzeitmodelle, Möglichkeiten zur Beurlaubung sowie Sabbaticals. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden bei gleitender Arbeitszeit. Unser Gleitzeitmodell lässt Dir die Wahl, ob Du bereits um 06:00 Uhr morgens oder erst um 09:00 Uhr anfängst zu arbeiten. Deinen Feierabend kannst Du ab 15:00 Uhr – freitags sogar schon ab 12:00 Uhr – genießen. Daher entfallen die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Bei Krankheit werden zu den notwendigen Behandlungskosten „Beihilfen“ gewährt, die im Allgemeinen 50 v. H. der Aufwendungen betragen. Zur Abdeckung der übrigen Kosten ist der Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Studiengebühren erheben wir übrigens nicht.
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