duales Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt/in

Was muss ich mitbringen?
• Ein gutes Abitur oder einen als gleichwertig
anerkannten Schulabschluss
• Die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates
(Ausnahmeregelungen sind möglich)
• Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
• Kommunikationsstärke und Freude am Umgang
mit Menschen
• Zuverlässigkeit
• Verantwortungsbewusstsein
• Teamfähigkeit
• Flexibilität und Veränderungsbereitschaft für das
dynamische Feld des Steuerrechts
• Entschlusskraft
Interkulturelle Vielfalt
Hamburg ist schön, Hamburg ist weltoffen. Klar, dass Mehrsprachigkeit und Erfahrungen mit anderen Kulturkreisen
fürs Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt wichtig sind. Genau deshalb freuen wir uns auch
auf Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Kompetenzen.
• Individuelles Bewerbungsschreiben
• Aktuelles Lichtbild (freiwillig)
• Tabellarischer Lebenslauf
• Kopien der letzten zwei Schulzeugnisse bzw. des
Abschlusszeugnisses
• Zeugnisse zur Berufsausbildung (sofern vorhanden)
Schwerbehinderte haben bei gleicher Qualifikation Vorrang
vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und
Bewerbern.
Kontakt
M
Wusstest Du, dass die Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung – mit ihren 14 Finanzämtern und knapp 3.600
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die finanziellen
Grundlagen aller Bereiche staatlichen Handelns sorgt?
Steuern sind nämlich die wichtigste Einnahmequelle des
Staates und dienen am Ende uns allen. Engagiere auch Du
Dich für diese wichtige Sache und sorge dafür, dass der
Staat seine vielfältigen Aufgaben erfüllen und die unterschiedlichsten Dienstleistungen erbringen kann.
Bewirb Dich bitte frühzeitig, rund ein Jahr vor Ausbildungsbeginn ab dem 01. Juli. Es gibt keinen festen Bewerbungsschluss. Wir nehmen Bewerbungen entgegen, bis alle Ausbildungsplätze besetzt sind. Du kannst Dich schriftlich, online
oder per E-Mail mit folgenden Unterlagen bewerben:
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T DI R D
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G G IB
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Du hast die Schule erfolgreich beendet oder wirst sie
in Kürze erfolgreich beenden? Dann starte jetzt Deine
Karriere beim Fiskus – der Hamburger Steuerverwaltung.
Wir bieten Dir eine hervorragende und praxisorientierte
Ausbildung, die wir mit vielseitigen und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldern kombinieren, gute Übernahmechancen inklusive.
Bewerbung
H
Duales Studium
zur Diplom-Finanzwirtin/
zum Diplom-Finanzwirt
FISKUS
S
Finanzbehörde Hamburg – Steuerverwaltung –
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Du hast Fragen oder wünschst sonstige Informationen?
Dann ruf uns gerne an:
Frau Schopf/Frau Waldeck
Telefon: 040/42823-2382
Oder sende eine E-Mail an:
[email protected]
Starte Deine zukunftssichere Karriere jetzt!
Denn Hamburg gibt Dir den Fiskuss!
… und da wir hipper sind als Du vielleicht denkst, folge uns
doch auf Facebook und Instagram. Erhalte ein paar spannende Einblicke in den Alltag bei der Steuerverwaltung.
EINE JOB-PERSPEKTIVE
MIT ZUKUNFT:
Duales Studium bei der
Hamburger Steuerverwaltung.
ZT!
BEWIRB DICH JET
www.fiskuss.hamburg
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt dauert insgesamt drei Jahre, findet im dualen System
statt und beginnt am 01. Oktober des Einstellungsjahres.
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T DI R D
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G G IB
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Während Deiner Ausbildung wechseln sich berufspraktische
Abschnitte in einem von zehn Ausbildungsfinanzämtern
mit fachtheoretischen Studienzeiten an der Norddeutschen
Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg ab. Du
genießt schon während des dualen Studiums berufliche und
finanzielle Sicherheit, weil sie bereits im Beamtenverhältnis
stattfindet.
FISKUS
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Wir schließen mit Dir keinen Ausbildungsvertrag ab, sondern
Du erhältst am Tag Deiner Einstellung eine Urkunde, mit der
Du zur Finanzanwärterin/zum Finanzanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt wirst.
Was sind die Studieninhalte?
Vier Studienabschnitte (insgesamt 21 Monate)
• kleine Studiengruppen an der Norddeutschen Akademie
für Finanzen und Steuerrecht Hamburg
• Kombination aus Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuerrecht
• schriftliche Zwischenprüfung (nach 6 Monaten)
Vier Praxisabschnitte (insgesamt 15 Monate)
• direkt vor Ort in einem von zehn Ausbildungsfinanzämtern
• direkte Verknüpfung von Theorie und Praxis
• intensive Betreuung durch erfahrene Ausbilderinnen und
Ausbilder in verschiedenen Dienststellen des Innen- und
Außendienstes
Nach den drei Jahren erfolgt eine schriftliche und mündliche
Abschlussprüfung (die sogenannte Laufbahnprüfung). Mit
erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung wird Dir der
akademische Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)/DiplomFinanzwirt (FH)“ verliehen.
www.fiskuss.hamburg
Wie sind die Übernahmechancen?
Unser Ausbildungsplatzangebot orientiert sich am voraussichtlichen Personalbedarf der Hamburger Steuerverwaltung. Deshalb bieten wir bei guten Ausbildungsleistungen
beste Aussichten auf Übernahme in eine auf Dauer angelegte Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Wir bieten Dir
einen Job mit Perspektive.
Wie könnte Dein späterer Arbeitsplatz
aussehen?
Ausgebildeten Diplom-Finanzwirtinnen und DiplomFinanzwirten stehen über 50 verschiedene, spannende
und attraktive Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im
Innen- und Außendienst (z. B. in der Betriebsprüfung oder
Steuerfahndung) der Hamburger Steuerverwaltung offen.
Was verdient man eigentlich?
Beim Fiskus bist Du flexibel!
Während Deiner Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin/zum
Diplom-Finanzwirt werden Dir Anwärterbezüge von rund
1.160 Euro (brutto) gezahlt. Außerdem werden Dir verschiedene Sozialleistungen und ggf. Familienzuschläge gewährt.
Beamtinnen und Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Wir bieten Dir flexible Arbeitszeitvarianten, verschiedene
Teilzeitmodelle, Möglichkeiten zur Beurlaubung sowie
Sabbaticals. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden bei gleitender Arbeitszeit.
Unser Gleitzeitmodell lässt Dir die Wahl, ob Du bereits um
06:00 Uhr morgens oder erst um 09:00 Uhr anfängst zu
arbeiten. Deinen Feierabend kannst Du ab 15:00 Uhr –
freitags sogar schon ab 12:00 Uhr – genießen.
Daher entfallen die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherungsbeiträge. Bei Krankheit werden zu den
notwendigen Behandlungskosten „Beihilfen“ gewährt, die
im Allgemeinen 50 v. H. der Aufwendungen betragen. Zur
Abdeckung der übrigen Kosten ist der Abschluss einer
Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Studiengebühren erheben wir übrigens nicht.