Rundschreiben 2/2015 - Deutsche Rentenversicherung

Leistungsabteilung I
Grundsatzreferat
Deutsche Rentenversicherung Westfalen • 48125 Münster
Münster, 03.12.2015
Auskunft erteilt:
Auskunft erteilt:
Thema: Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag
Thema: Der neue Rentenbescheid
Herr Geßmann
Frau Völmeke
Telefon: 0251 238-2387
Telefon: 0251 238-2073
E-Mail: Clemens.Geß[email protected]
E-Mail:
[email protected]
Thema: Alle weiteren Themen
Frau Oellermann
Telefon: 0251 238-3615
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0251 238-3004
Rundschreiben Nr. 2/2015
an alle antragaufnehmenden Stellen
– nachrichtlich auch an Krankenkassen und andere Stellen –
A) Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt zum 01.01.2016
auf 1,1 Prozent
B) Der neue Rentenbescheid
C) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu
Verteiler 3 A - 3 F
D) Vielen Dank
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A) Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt zum 01.01.2016
auf 1,1 Prozent
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird zum 01.01.2016 auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen. Damit liegt er
0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr 2015. Der Gesamtbeitrag (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag) zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dann
im Durchschnitt 15,7 Prozent. Die Höhe des individuellen Zusatzbeitragssatzes
legt jede Krankenkasse selbst fest.
Es ist davon auszugehen, dass eine Mehrzahl der Krankenkassen den individuellen Zusatzbeitrag zum 01.01.2016 erhöhen wird. Die Erhöhung des Zusatzbeitrages ist für den Rentenversicherungsträger grundsätzlich mit einer Verzögerung von 2 Kalendermonaten – zum 01.03.2016 – zu berücksichtigen. Die
Änderung des Rentenzahlbetrages werden die Rentenversicherungsträger in der
Regel mittels des so genannten Kontoauszugsverfahren bekannt geben.
B) Der neue Rentenbescheid
Wie Sie sicherlich schon festgestellt haben, werden unsere Bescheide zur Bewilligung von Rentenleistungen zurzeit neu gestaltet.
Dabei handelt es sich um ein Projekt aller Rentenversicherungsträger, mit dem
auch insbesondere auf Wünsche der Versicherten an die Gestaltung der Bescheide reagiert wird. Die Bescheide sollen künftig persönlicher und verständlicher formuliert sowie ansprechender gestaltet werden.
Die geplanten Veränderungen setzen wir schrittweise um, da sie mit einem erheblichen redaktionellen und technischen Aufwand verbunden sind.
In einem ersten Schritt haben wir folgende Veränderungen bereits umgesetzt:
– Die Anlagen zum Rentenbescheid werden nicht mehr mit einer Nummer
bezeichnet, sondern mit aussagekräftigen Bezeichnungen benannt. Diese
Anlagen werden auch in anderen Schreiben der Rentenversicherungsträger verwendet, zum Beispiel in der Rentenauskunft, dem Feststellungs-
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bescheid nach einer Kontenklärung oder der Ehezeitauskunft für das
Versorgungsausgleichsverfahren beim Familiengericht.
Eine Übersicht der bisherigen und neuen Anlagebezeichnungen haben wir
beigefügt.
– In den ersten Teil des Rentenbescheides wurde ein Inhaltsverzeichnis
aufgenommen, das die Anlagen des Bescheides auflistet.
– Sowohl die Höhe der monatlichen Bruttorente als auch die Höhe der laufenden Zahlung unter Berücksichtigung von Zusatzleistungen und den Abzügen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden bereits
auf der ersten Seite des Bescheides dargestellt.
Weitere Umsetzungsschritte werden in kommenden Jahren folgen. Alle Bestandteile des Bescheides werden neu gestaltet, die Inhalte der Anlagen in den Bescheid integriert und alle Seiten fortlaufend nummeriert.
Übersicht mit den bisherigen und neuen Bezeichnungen der Anlagen
bisherige Bezeichnung neue Bezeichnung der Anlagen
Anlage 1
Anlage „Berechnung der Rente“
Anlage 2
Anlage „Versicherungsverlauf“
Anlage 3
Anlage „Entgeltpunkte für Beitragszeiten“
Anlage 4
Anlage „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte
Zeiten“
Anlage 5
Anlage „Versorgungsausgleich“
Anlage 6
Anlage „Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte“
Anlage 7
Anlage „Zusammentreffen mehrerer Ansprüche“
Anlage 8
Anlage „Ermittlung des anzurechnenden Einkommens“
Anlage 9
Anlage „Höherversicherung“
Anlage 10
Anlage „Zeiten mit Tabellenwerten“
Anlage 11
Anlage „Berechnung der Zinsen“
Anlage 12
Anlage „Knappschaftliche Tätigkeiten“
Anlage 13
Anlage „Zusätzliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter
Tage“
Anlage 14
Anlage „ Entgeltpunkte für verdrängte deutsche freiwillige Beiträge“
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Anlage 15
Anlage „Persönliche Entgeltpunkte für die Zeit ab 01.01.1992“
Anlage 16
Anlage „Rente im Beitrittsgebiet“
Anlage 17
Anlage „Übergangsrente“
Anlage 18
Anlage „Waisenrenten-Unterschiedsbetrag“
Anlage 19
Anlage „Hinzuverdienstgrenzen“
Anlage 20
Anlage „Zuschlag an Entgeltpunkten“
Anlage 21
Anlage „Rente und Hinzuverdienst“
C) Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu
Die folgenden R-Vordrucke werden von der Auflage 01.16 an geändert.
Aus organisatorischen Gründen stehen die Papierversionen der geänderten Vordrucke jedoch erst Mitte Januar 2016 zur Verfügung. Wir bitten diesbezüglich um
Ihr Verständnis.
R0100
R0500
R0665
R0101
R0501
R0666
R0110
R0505
R0670
R0120
R0506
R0675
R0130
R0610
R0820
R0210
R0660
R0821
R0230
R0664
R0985
Auf folgende Änderungen der R-Vordrucke weisen wir insbesondere hin:
In dem Rundschreiben Nr. 1/2015 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass in den Vordrucken R0100 (Ziffer 4), R0500 (Ziffer 5), R0506 (Ziffer 5), R0610 (Ziffer 5),
R0615 (Ziffer 4) und R0985 (Ziffer 3) die Frage nach dem Zahlungsweg aufgrund
eines neu eingeführten Vordrucks angepasst wurde. Aus organisatorischen
Gründen ist jedoch erforderlich, diese Änderungen in den Vordrucken zunächst
zurückzunehmen und die Abfrage nach dem Zahlungsweg wie in der vorherigen
Auflage wieder darzustellen.
Die Angaben zum Zahlungsweg werden wieder wie folgt aussehen (Auszug aus
dem Vordruck R0100, Ziffer4):
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R0210
In dem Vordruck R0210 wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Hinweisen möchten wir Sie jedoch auf die neu gefasste „Erklärung und Information zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung“ (Seiten 9-12 des
Vordrucks).
Die Reihenfolge der Ziffern 1 – 3 wurde geändert. Die Ausführungen zur bisherigen Ziffer 1 „Einwilligungserklärung der Antragstellerin/des Antragstellers“ wurden als Ziffer 3.1 „Einwilligungserklärung der/des Rentenberechtigten“ unter der
Überschrift „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“ (Ziffer 3) übernommen.
Neu aufgenommen wurde unter Ziffer 3.2 die „Einwilligungserklärung der Betreuerin/des Betreuers bei fehlender Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit der/des
Rentenberechtigten“. Diese Ausführungen ermöglichen die Entbindung von der
ärztlichen Schweigepflicht durch einen Betreuer. Sie darf jedoch nur erfolgen,
wenn eine fehlende Einsichtsfähigkeit/Einwilligungsfähigkeit der betreuten Person nachgewiesen ist. Der Nachweis erfolgt durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung.
Grund für diese vorgenommenen Änderungen waren bestehende Schwierigkeiten bei der Antragsaufnahme, wenn die Antragstellung durch einen gerichtlich
bestellten Betreuer erfolgt.
In diesem Zusammenhang ergeben sich auch Neuerungen bezüglich der zu leistenden Unterschriften:
Die Ausführungen zu Ziffer 1 (Versicherung der Antragstellerin/des Antragstellers) und Ziffer 2 (Information der Antragstellerin/des Antragstellers) sind vom Antragsteller, dass heißt beispielsweise auch von einem Bevollmächtigten, zu unterschreiben.
Ausschließlich vom Rentenberechtigten sind jedoch die Ausführungen zu Ziffer 3.1 zu unterschreiben.
Die Ziffer 3.2 ist hingegen nur von der jeweiligen Betreuerin oder dem jeweiligen
Betreuer zu unterschreiben.
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In den Vordrucken R0120, R0610, und R0615 wurden diese Änderungen entsprechend umgesetzt.
In unserem letzten Rundschreiben haben wir Sie darüber informiert, dass sich für
die bundeseinheitlichen Antragsvordrucke neue Vordrucknummern ergeben aufgrund der Einführung eines gemeinsamen Textsystems bei den Rentenversicherungsträgern.
Die Umstellung auf die neuen Vordrucknummern ist für die R-Vordrucke – bis auf
wenige Vordrucke – abgeschlossen; auch die V-Vordrucke wurden zwischenzeitlich auf die neuen Vordrucknummern umgestellt und stehen entsprechend zur
Verfügung. Die noch vorhandenen Bestände der V-Vordrucke können – mit Ausnahme der im Folgenden genannten Vordrucke – zunächst noch verwendet werden.
Die V-Vordrucke V0005, V0015, V0020, V0021, V0023, V0024, V0025, V0030,
V0031, V0040, V0041, V0051, V0060, V0061, V0062 sowie V0900, V0910 sind
mit der Auflage 11.15 aktualisiert worden.
D) Vielen Dank
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit auch in diesem Jahr ganz herzlich bei Ihnen.
Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes Jahr 2016.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Gen.-Akte 38 – 02 – 200
Potthoff
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360 – 2708/2015
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