BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Informationstag Energie Kundeninsolvenz - Rückforderung durch den Insolvenzverwalter 12. Mai 2016, Leipzig Themen neuen Alle Infos zum t! Insolvenzrech • Insolvenzfeste Forderungen nach neuem Insolvenzanfechtungsrecht • Handlungsoptionen vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens • Anfechtungsrisiken in aktuellen Insolvenzverfahren der Praxis (TelDaFax, Flexstrom und Co.) • Unternehmenskrise und Zahlungsunfähigkeit - Ab wann besteht Handlungsbedarf für den Energielieferanten? • Kundeninsolvenz aus Sicht des Netzbetreibers und des Energielieferanten Moderation RA Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Referenten Dr. Lars Gerke | Energie Südbayern GmbH, München RA Niklas Lütcke | CMS Hasche Sigle, Berlin Steffen Rohn | Amtsgericht Rostock RA Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin In Zusammenarbeit mit: Besuchen Sie uns unter www.bdew.de Programm Donnerstag, 12. Mai 2016 8.30 Uhr Ausgabe der Tagungsunterlagen und Begrüßungskaffee Moderation RA Carsten Wesche, Rechtsanwalt und Fachgebietsleiter Vertragsrecht, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 9.00 Uhr Einführung in das Thema • Überblick zur Insolvenzrechts-Novelle – Was ist zukünftig im Forderungsmanagement zu beachten? • Allgemeine Anforderungen an das Forderungsmanagement in der Versorgungswirtschaft • Maßnahmen zur präventiven Forderungssicherung RA Carsten Wesche, BDEW e.V., Berlin 10.30 Uhr Kaffeepause 11.00 Uhr Ablauf eines Insolvenzverfahrens • Krise – Wann beginnt die Insolvenz? • Überblick und Ablauf des Verfahrens • Umgang mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter • Insolvenzverwalter als Vertragspartner • Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO) • Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren • Aufrechnung im Insolvenzverfahren Steffen Rohn, Richter am Amtsgericht Rostock 12.45 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13.45 Uhr Handlungsbedarf des Energielieferanten • Voraussetzungen der Anfechtung nach neuem Insolvenzrecht • Begrenzung von Anfechtungsrisiken in der Praxis • Insolvenzklauseln und vertragliche Sondervereinbarungen im Sonderkundenvertrag • Grundversorgung und Vorleistungspflicht trotz Zahlungsunfähigkeit? • Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei Ratenzahlungsvereinbarung? • Rückforderung von “Druckzahlungen” wegen Androhung der Liefersperre? Dr. Lars Gerke, Leitung Stabsstelle Recht, Energie Südbayern GmbH, München 15.15 Uhr Kaffeepause 15.30 Uhr Insolvenz des Netznutzers – Handlungsbedarf des Netzbetreibers • Neues Insolvenzanfechtungsrecht aus Sicht des Netzbetreibers • Anfechtung von Netzentgelten durch den Insolvenzverwalter in laufenden Insolvenzverfahren (Flexstrom & Co.) • Insolvenzfestigkeit von Sicherheitsleistungen • Neuer Lieferantenrahmenvertrag 2016: Voraussetzungen zur Kündigung von Netzzugangsverträgen • Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in der Praxis RA Niklas Lütcke, Counsel, CMS Hasche Sigle, Berlin 16.15 Uhr Abschlussdiskussion, anschließend Ende des Informationstages Kurzbeschreibung Hintergrund/Ziel Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen sind spätestens seit den Insolvenzmeldungen der TelDaFax GmbH und FlexStrom AG wieder verstärkt ins Bewusstsein der Energieversorger gerückt. Diese können bei Energielieferanten und Netzbetreibern zu erheblichen Forderungsausfällen führen, da nicht nur etwaige Forderungsrückstände nicht mehr realisierbar sind, sondern auch Anfechtungsmöglichkeiten für bereits vereinnahmte Forderungen bestehen können. Mittlerweile ist auch der Gesetzgeber tätig geworden und hat das Insolvenzanfechtungsrecht angepasst, um der extensiven Auslegung der Insolvenzanfechtungsvoraussetzungen entgegenzuwirken. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechtes (§§ 129 ff. InsO) umfangreiche Möglichkeiten, die vom Kunden bereits gezahlten Entgelte für die Netznutzung oder für die Energielieferung zurück zu verlangen, um im Interesse der Gläubigergemeinschaft die zu verteilende Insolvenzmasse anzureichern. Die gesetzlichen Anfechtungsfristen, das heißt die Zahlungszeiträume, die einer Anfechtung unterliegen können, reichen dabei von einem Monat bis hin zu mehreren Jahren und bergen insoweit ein beachtenswertes Ausfall- bzw. Zahlungsrisiko. Die insolvenzrechtlichen Risiken betreffen nicht nur Vertragsverhältnisse mit Großkunden, sondern sind gleichermaßen bei kleineren Gewerbe- und Haushaltskunden zu berücksichtigen. Der BDEW-Informationstag bietet einen umfassenden Überblick zum aktuellen Insolvenzrecht und den insolvenzrechtlichen Konsequenzen für Netzbetreiber und Energielieferanten. Auf der Veranstaltung wird durch ausgewiesene Experten auf die bestehenden Anfechtungsrisiken hingewiesen und es werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Forderungen der Energieversorgungsunternehmen insolvenzfest zu machen. Weiterhin wird in praxisorientierter Weise auf typische Anfechtungsgründe des Insolvenzverwalters gegenüber Energieversorgungsunternehmen (Netz und Vertrieb) eingegangen und es werden mögliche Gegenargumente bzw. Einwendungen vorgetragen. Zielgruppe Fach- und Führungskräfte von Energieversorgungsunternehmen aus den Bereichen Geschäftsführung, Recht, Forderungsmanagement, Vertrieb, Inkasso, Mahnwesen und Vertragswesen. Weitere Veranstaltungen BDEW-Fachtagung Insolvenzrisiken in der Energiewirtschaft 17. März 2016, Berlin BDEW-Informationstag Gas- und Stromrechnungen im Fokus 18. Mai 2016, Dortmund BDEW-Fachtagung Forderungsmanagement 2016 14. bis 15. Juni 2016, Bad Neuenahr Anmeldung Kundeninsolvenz - Rückforderung durch den Insolvenzverwalter 12. Mai 2016, Leipzig Fax 0 69.7 10 46 87-9552 [email protected] Vor- und Nachname Funktion Fragen zur Anmeldung? Telefon 0 69.7 10 46 87-552 E-Mail* Unternehmen Ihre Ansprechpartner Projektleitung: Christina Berlin Projektassistenz: Denise Ahrendt Telefon 0 30.28 44 94-214 [email protected] Abteilung Postfach / Straße PLZ / Ort Telefon / Fax BDEW-Mitglied Ja Nein * Die Angabe der E-Mail Adresse ist freiwillig. Gerne lassen wir Ihnen über die E-Mail Adresse Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten zukommen. Sie können diese werbliche Nutzung jederzeit untersagen. Abweichende Rechnungsanschrift Unternehmen Straße / Postfach PLZ / Ort Datum Unterschrift / Stempel Termin und Ort Veranstaltungstermin Donnerstag, 12. Mai 2016, 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr Veranstaltungsort The Westin Leipzig Gerberstraße 15 04105 Leipzig Tel.: 03 41.98 80 Fax: 03 41.9 88 12 29 www.westin-leipzig.de Veranstalter EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße 88 60326 Frankfurt am Main [email protected] www.ew-online.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind. In Kooperation mit BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin Ansprechpartner: RA Carsten Wesche Telefon 0 30.30 01 99-1522 [email protected] Anreise Für Ihre Reise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter folgender Hotline 0 18 06 311153 mit dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten aus dem Netz der Deutschen Telekom betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.) Konditionen Teilnahmebeitrag € 870,- für BDEW-Mitglieder € 1.250,- für Nicht-Mitglieder (inkl. Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränke zzgl. MwSt.) Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind. www.ew-online.de Zimmerreservierung Für Teilnehmer, die bereits am Vortag anreisen, haben wir im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zum Sonderpreis (Einzelzimmer inklusive Frühstück) reserviert. Wir bitten Sie, diese Zimmer bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung unter dem Stichwort „EW Medien, Kundeninsolvenz“ im Hotel abzurufen und direkt mit dem Hotel abzurechnen. In Kooperation mit Datenschutzhinweis Ihre persönlichen Angaben werden von der EW Medien und Kongresse GmbH nur für eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Falls Sie keine weiteren Informationen mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung in die Zukunft mitteilen. Eine Veranstaltung der
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