Veranstaltungsprogramm

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
Informationstag Energie
Kundeninsolvenz - Rückforderung durch den
Insolvenzverwalter
12. Mai 2016, Leipzig
Themen
neuen
Alle Infos zum
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Insolvenzrech
• Insolvenzfeste Forderungen nach neuem Insolvenzanfechtungsrecht
• Handlungsoptionen vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
• Anfechtungsrisiken in aktuellen Insolvenzverfahren der Praxis
(TelDaFax, Flexstrom und Co.)
• Unternehmenskrise und Zahlungsunfähigkeit - Ab wann besteht
Handlungsbedarf für den Energielieferanten?
• Kundeninsolvenz aus Sicht des Netzbetreibers und des
Energielieferanten
Moderation
RA Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
Referenten
Dr. Lars Gerke | Energie Südbayern GmbH, München
RA Niklas Lütcke | CMS Hasche Sigle, Berlin
Steffen Rohn | Amtsgericht Rostock
RA Carsten Wesche | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
In Zusammenarbeit mit:
Besuchen Sie uns unter www.bdew.de
Programm
Donnerstag, 12. Mai 2016
8.30 Uhr
Ausgabe der Tagungsunterlagen und Begrüßungskaffee
Moderation
RA Carsten Wesche, Rechtsanwalt und Fachgebietsleiter Vertragsrecht,
Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband
der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin
9.00 Uhr
Einführung in das Thema
• Überblick zur Insolvenzrechts-Novelle – Was ist zukünftig im
Forderungsmanagement zu beachten?
• Allgemeine Anforderungen an das Forderungsmanagement in der
Versorgungswirtschaft
• Maßnahmen zur präventiven Forderungssicherung
RA Carsten Wesche, BDEW e.V., Berlin
10.30 Uhr
Kaffeepause
11.00 Uhr
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
• Krise – Wann beginnt die Insolvenz?
• Überblick und Ablauf des Verfahrens
• Umgang mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter
• Insolvenzverwalter als Vertragspartner
• Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)
• Zwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren
• Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Steffen Rohn, Richter am Amtsgericht Rostock
12.45 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
13.45 Uhr
Handlungsbedarf des Energielieferanten
• Voraussetzungen der Anfechtung nach neuem Insolvenzrecht
• Begrenzung von Anfechtungsrisiken in der Praxis
• Insolvenzklauseln und vertragliche Sondervereinbarungen im Sonderkundenvertrag
• Grundversorgung und Vorleistungspflicht trotz Zahlungsunfähigkeit?
• Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei Ratenzahlungsvereinbarung?
• Rückforderung von “Druckzahlungen” wegen Androhung der
Liefersperre?
Dr. Lars Gerke, Leitung Stabsstelle Recht, Energie Südbayern GmbH,
München
15.15 Uhr
Kaffeepause
15.30 Uhr
Insolvenz des Netznutzers – Handlungsbedarf des Netzbetreibers
• Neues Insolvenzanfechtungsrecht aus Sicht des Netzbetreibers
• Anfechtung von Netzentgelten durch den Insolvenzverwalter in
laufenden Insolvenzverfahren (Flexstrom & Co.)
• Insolvenzfestigkeit von Sicherheitsleistungen
• Neuer Lieferantenrahmenvertrag 2016: Voraussetzungen zur
Kündigung von Netzzugangsverträgen
• Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters in der Praxis
RA Niklas Lütcke, Counsel, CMS Hasche Sigle, Berlin
16.15 Uhr
Abschlussdiskussion, anschließend Ende des Informationstages
Kurzbeschreibung
Hintergrund/Ziel
Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen sind spätestens seit den Insolvenzmeldungen der
TelDaFax GmbH und FlexStrom AG wieder verstärkt ins Bewusstsein der Energieversorger
gerückt. Diese können bei Energielieferanten und Netzbetreibern zu erheblichen Forderungsausfällen führen, da nicht nur etwaige Forderungsrückstände nicht mehr realisierbar sind,
sondern auch Anfechtungsmöglichkeiten für bereits vereinnahmte Forderungen bestehen
können. Mittlerweile ist auch der Gesetzgeber tätig geworden und hat das Insolvenzanfechtungsrecht angepasst, um der extensiven Auslegung der Insolvenzanfechtungsvoraussetzungen entgegenzuwirken.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechtes (§§ 129 ff. InsO) umfangreiche Möglichkeiten,
die vom Kunden bereits gezahlten Entgelte für die Netznutzung oder für die Energielieferung zurück zu verlangen, um im Interesse der Gläubigergemeinschaft die zu verteilende Insolvenzmasse
anzureichern. Die gesetzlichen Anfechtungsfristen, das heißt die Zahlungszeiträume, die einer
Anfechtung unterliegen können, reichen dabei von einem Monat bis hin zu mehreren Jahren und
bergen insoweit ein beachtenswertes Ausfall- bzw. Zahlungsrisiko. Die insolvenzrechtlichen
Risiken betreffen nicht nur Vertragsverhältnisse mit Großkunden, sondern sind gleichermaßen
bei kleineren Gewerbe- und Haushaltskunden zu berücksichtigen.
Der BDEW-Informationstag bietet einen umfassenden Überblick zum aktuellen Insolvenzrecht
und den insolvenzrechtlichen Konsequenzen für Netzbetreiber und Energielieferanten. Auf der
Veranstaltung wird durch ausgewiesene Experten auf die bestehenden Anfechtungsrisiken hingewiesen und es werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Forderungen der Energieversorgungsunternehmen insolvenzfest zu machen. Weiterhin wird in praxisorientierter Weise
auf typische Anfechtungsgründe des Insolvenzverwalters gegenüber Energieversorgungsunternehmen (Netz und Vertrieb) eingegangen und es werden mögliche Gegenargumente bzw.
Einwendungen vorgetragen.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte von Energieversorgungsunternehmen aus den Bereichen Geschäftsführung, Recht, Forderungsmanagement, Vertrieb, Inkasso, Mahnwesen und Vertragswesen.
Weitere Veranstaltungen
BDEW-Fachtagung
Insolvenzrisiken in der Energiewirtschaft
17. März 2016, Berlin
BDEW-Informationstag
Gas- und Stromrechnungen im Fokus
18. Mai 2016, Dortmund
BDEW-Fachtagung
Forderungsmanagement 2016
14. bis 15. Juni 2016, Bad Neuenahr
Anmeldung
Kundeninsolvenz - Rückforderung durch den Insolvenzverwalter
12. Mai 2016, Leipzig
Fax 0 69.7 10 46 87-9552
[email protected]
Vor- und Nachname
Funktion
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Telefon 0 69.7 10 46 87-552
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Ihre Ansprechpartner
Projektleitung: Christina Berlin
Projektassistenz: Denise Ahrendt
Telefon 0 30.28 44 94-214
[email protected]
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PLZ / Ort
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zu eigenen ähnlichen Produkten zukommen. Sie können diese werbliche Nutzung jederzeit untersagen.
Abweichende Rechnungsanschrift
Unternehmen
Straße / Postfach
PLZ / Ort
Datum
Unterschrift / Stempel
Termin und Ort
Veranstaltungstermin
Donnerstag, 12. Mai 2016,
9.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Veranstaltungsort
The Westin Leipzig
Gerberstraße 15
04105 Leipzig
Tel.: 03 41.98 80 Fax: 03 41.9 88 12 29
www.westin-leipzig.de
Veranstalter
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
[email protected]
www.ew-online.de
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse
GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind.
In Kooperation mit
BDEW Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32,
10117 Berlin
Ansprechpartner: RA Carsten Wesche
Telefon 0 30.30 01 99-1522
[email protected]
Anreise
Für Ihre Reise können Sie das kostengünstige
Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf
unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter folgender Hotline 0 18 06 311153 mit
dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten
aus dem Netz der Deutschen Telekom betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis
Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.)
Konditionen
Teilnahmebeitrag
€ 870,- für BDEW-Mitglieder
€ 1.250,- für Nicht-Mitglieder
(inkl. Tagungsunterlagen, Mittagessen,
Pausengetränke zzgl. MwSt.)
Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. Es
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf
Anfrage erhältlich sind.
www.ew-online.de
Zimmerreservierung
Für Teilnehmer, die bereits am Vortag anreisen,
haben wir im Tagungshotel ein begrenztes
Zimmerkontingent zum Sonderpreis (Einzelzimmer inklusive Frühstück) reserviert. Wir bitten Sie, diese Zimmer bis spätestens 4 Wochen
vor der Veranstaltung unter dem Stichwort „EW
Medien, Kundeninsolvenz“ im Hotel abzurufen
und direkt mit dem Hotel abzurechnen.
In Kooperation mit
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Ihre persönlichen Angaben werden von der
EW Medien und Kongresse GmbH nur für
eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter
Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet.
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