Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 23.03.2016 12. Stk

Studienjahr 2015/2016
Ausgegeben am 23.03.2016
12. Stk.
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Jazz, gelangt ab dem
Wintersemester 2017/18 eine
Universitätsprofessur für Posaune-Jazz
gemäß § 98 des Universitätsgesetzes und § 25 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der
Universitäten in Form eines vollbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses befristet auf fünf
Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit zur Besetzung.
Für BerufungswerberInnen, die sich zum Zeitpunkt der angestrebten Besetzung der Stelle in einem
aufrechten vergleichbaren Arbeitsverhältnis zu einer anderen Universität oder einer gleichwertigen
tertiären Bildungseinrichtung befinden, kann der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses auf
unbestimmte Zeit angeboten werden (Zweitberufung).
Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestentgelts von derzeit 4.842,70 €
brutto (14 x jährlich) kann vereinbart werden.
Aufgabenbereiche
 Unterricht im zentralen künstlerischen Fach Posaune der Studienrichtungen Jazz sowie
Instrumental(Gesangs-)Pädagogik (Jazz)
 aktive Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehrkultur und am künstlerischen und
wissenschaftlichen Leben der Universität
 Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsaufgaben
Gesucht wird eine herausragende künstlerische Persönlichkeit von internationalem Rang.
I. Grundsätzliche Anstellungserfordernisse
 eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige
ausländische Hochschulausbildung, bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung
 höchste künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach
 eine international herausragende künstlerische Laufbahn
 eine hervorragende pädagogische und didaktische Befähigung
 Genderkompetenz
II. Spezifische Anstellungserfordernisse
Erwartet werden
 eine teamfähige Persönlichkeit mit nachgewiesener qualifizierter Unterrichtserfahrung auf
höchstem Niveau
 langjährige Erfahrung im internationalen Jazzbetrieb
 Konzeption und Organisation künstlerischer Projekte
Erwünscht ist die Bereitschaft, den Raum Graz als Lebensmittelpunkt zu wählen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben an der Universität.
InteressentInnen mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung
mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
29. Juli 2016
unter der GZ 13/16 per E-Mail in einem PDF-Dokument an [email protected] zu senden.
Es ist erwünscht, Tonträger bzw. DVDs per Post zu übermitteln.
Studienjahr 2015/2016
Ausgegeben am 23.03.2016
12. Stk.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen Personal an und fordert
deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher
Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die
durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz,
das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen
Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Elisabeth Freismuth
Rektorin