Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 23.03.2016 12. Stk. Erteilung von Bevollmächtigungen gem. § 28 UG Aufgrund der Richtlinien des Rektorats für Bevollmächtigungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz werden folgende Personen zum Abschluss von Rechtsgeschäften im Sinne dieser Richtlinien bevollmächtigt: Büros der Rektoratsmitglieder Bevollmächtigte/r Büro der Vizerektorin für Kunst Dr.in Sieglinde Roth Büro für Wettbewerbe Mag.a Britta Reininghaus
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