Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 06.04.2016 14. Stk. An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Stabsabteilung Personalentwicklung – gelangt im Bereich des Allgemeinen Universitätspersonals voraussichtlich ab 02. Mai 2016 befristet auf ein Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit auf unbestimmte Zeit die Stelle eines/einer Referenten/Referentin Personalentwicklung, mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (Verwendungsgruppe IIIa gem. § 54 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten) zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung beträgt derzeit € 960,75 brutto (14x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts kann vereinbart werden. Aufgabenbereiche Mitplanung, -organisation, -abwicklung und Administration von universitätsinternen Seminaren, Kursen und Workshops Mitarbeit in allen Bereichen der Personalentwicklung Beratung und Information der MitarbeiterInnen zu Vereinbarkeitsagenden Büroadministration Mitarbeit in Projekten Allgemeine Anstellungserfordernisse Matura, vorzugsweise an einer berufsbildenden höheren Schule mit betriebswirtschaftlichem-, kaufmännischem Schwerpunkt (HAK oder HLW) Mindestalter 18 Jahre, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst Mehrjährige Berufserfahrung im Weiterbildungsoder betriebswirtschaftlichkaufmännischen Bereich erwünscht Besondere Anstellungserfordernisse Sehr gute EDV Kenntnisse (Office Pakete) Gute Englischkenntnisse Erfahrung in der Organisation von Veranstaltungen Grundkenntnisse in der Personalentwicklung Kommunikations- und Teamfähigkeit Belastbarkeit, Flexibilität und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten Zuverlässige, ergebnisorientierte Arbeitsweise Interesse an der Arbeit an einer Kunstuniversität Interessentinnen/Interessenten mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 27. April 2016 unter der GZ 15/16 per E-Mail in einem PDF-Dokument an [email protected] zu senden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 06.04.2016 14. Stk. Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt. Elisabeth Freismuth Rektorin
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