Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 23.03.2016 12. Stk. An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Bühnentechnik – gelangt im Bereich des Allgemeinen Universitätspersonals ab dem ehestmöglichen Zeitpunkt befristet bis 30. September 2018 die Stelle einer/eines Abteilungssekretärin / Abteilungssekretärs, mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (Verwendungsgruppe KV IIa gem. § 54 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten) zur Besetzung. Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung beträgt derzeit € 841,50 brutto (14x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts kann vereinbart werden. Aufgabenbereiche allgemeine administrative Aufgaben / Schriftverkehr Angebotseinholung / Bestellungen / Rechnungsbearbeitung und -weitergabe Mitarbeit bei der Personaldisposition Inventarverwaltung Parteienverkehr Allgemeine Anstellungserfordernisse Mindestalter 18 Jahre, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst Abgeschossene kaufmännische Ausbildung oder äquivalente Ausbildung Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Verwaltungsbereich Besondere Anstellungserfordernisse Sehr gute EDV Kenntnisse (Office Pakete) Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Englischkenntnisse Interesse an der Arbeit an einer Kunstuniversität Belastbarkeit, Flexibilität und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten Kommunikations- und Teamfähigkeit Interessentinnen/Interessenten mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 13. April 2016 unter der GZ 09/16 per E-Mail in einem PDF-Dokument an [email protected] zu senden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt. Elisabeth Freismuth Rektorin
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