An der Universität für Musik und darstellende Kunst gelangt

Studienjahr 2015/2016
Ausgegeben am 23.03.2016
12. Stk.
An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Bühnentechnik – gelangt im Bereich des
Allgemeinen Universitätspersonals ab dem ehestmöglichen Zeitpunkt befristet bis 30. September
2018 die Stelle einer/eines
Abteilungssekretärin / Abteilungssekretärs,
mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (Verwendungsgruppe KV IIa gem. § 54 des
Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten) zur Besetzung.
Das monatliche Mindestentgelt für die Verwendung beträgt derzeit € 841,50 brutto
(14x jährlich) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die
Anrechnung
tätigkeitsspezifischer
Vorerfahrungen
erhöhen.
Eine
Überzahlung
des
kollektivvertraglichen Mindestentgelts kann vereinbart werden.
Aufgabenbereiche
 allgemeine administrative Aufgaben / Schriftverkehr
 Angebotseinholung / Bestellungen / Rechnungsbearbeitung und -weitergabe
 Mitarbeit bei der Personaldisposition
 Inventarverwaltung
 Parteienverkehr
Allgemeine Anstellungserfordernisse
 Mindestalter 18 Jahre, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
 Abgeschossene kaufmännische Ausbildung oder äquivalente Ausbildung
 Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Verwaltungsbereich
Besondere Anstellungserfordernisse
 Sehr gute EDV Kenntnisse (Office Pakete)
 Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
 Englischkenntnisse
 Interesse an der Arbeit an einer Kunstuniversität
 Belastbarkeit, Flexibilität und Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten
 Kommunikations- und Teamfähigkeit
Interessentinnen/Interessenten mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre
schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
13. April 2016
unter der GZ 09/16 per E-Mail in einem PDF-Dokument an [email protected] zu senden.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich
zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und
Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz,
das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen
Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Elisabeth Freismuth
Rektorin