BVK-Vorwurf der Gesprächsverweigerung Die BVK wirft in ihrem „Merkblatt“ dem VPOD Gesprächsverweigerung vor: „Später hat der VPOD die Einladung zur Besprechung der Grundlagen, die zum Entschluss geführt haben, abgelehnt.“ Hier der Mailwechsel dazu: Mail von Lilo Lätzsch am 10.12.2015: Im Nachgang an unser letztes Treffen vom 4. 11. und in der Gewissheit, dass der Stiftungsrat an seinem klaren Entscheid fest hält, lade ich euch zu einem Fachgespräch "BVK – Grundlagen ab 1.1.2017" ein. Ein Grund ist auch, dass wir feststellen, dass es zunehmend Versicherte gibt, die sich an den nicht auf Fakten basierten Aktivitäten der Personalverbände stören und sich durch diese immer weniger vertreten fühlen. Dies betrifft insbesondere Versicherte (und Verbandsmitglieder) mit Jahrgang 60 und jünger, die erkannt haben, dass sie ab 2017 zu wesentlich mehr (zu 60% durch den Arbeitgeber finanziertes) Sparkapital erhalten und um die veränderten Rahmenbedingungen auf dem Finanzmarkt wissen. Wir möchten uns die Zeit nehmen, euch unsere Gründe für die Änderungen zu erläutern. Vielen Dank, dass ihr uns die konkreten Fragen im Voraus schickt, damit wir die entsprechenden Unterlagen zusammenstellen können. Wie bereits an der Sitzung erwähnt, wird das Thema "Klage im Korruptionsfall" von diesem Meeting ausgeschlossen; aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine Unterlagen veröffentlicht werden. Gerne erwarten wir eurer Rückmeldungen bis Ende Jahr und werden dann einen Termin suchen. Antwort von Roland Brunner am 10.12.2015: Danke für eine Mail, die mich doch etwas erstaunt hat. Ich weiss nicht, wer hier „nicht auf Fakten basierte Aktivitäten“ unternimmt. (…) Falls sich die Aussage auf den VPOD bezieht, bitte ich um eine schriftliche Mitteilung der inkriminierten Aussagen und eine dokumentierte Richtigstellung. Genauso wenig weiss ich, welche Mitglieder sich durch welche Verbände „immer weniger vertreten fühlen“. (…) Für den VPOD trifft es jedenfalls nicht zu. Wir erhalten massenhaft Unterstützung und die breite der Proteste sollte der BVK eigentlich zeigen, dass es hier nicht um den VPOD geht. Wenn ihr uns also faktische Falschaussagen belegen und diese richtigstellen könnt, nehmen wir dies selbstverständlich gerne entgegen. Für ein „Fachgespräch“, wie du es vorschlägst, sehe ich keinen Bedarf. Zu einer Aussprache über die seitens BVK behaupteten und belegten Falschaussagen durch den VPOD respektive die Interpretation der BVK der beanstandeten Aussagen sind wir aber natürlich jederzeit bereit. Merke: Die BVK hat nicht zur Diskussion eingeladen, sondern zur „Erklärung“ (Belehrung). Ihre Entscheide sollten dabei nicht zur Diskussion gestellt (d.h. hinterfragt werden). Belege oder konkrete Hinweise auf Falschaussagen seitens VPOD wurden nie geliefert. Der Verzicht auf Klagen infolge Korruptionsschäden wurde explizit ausgeschlossen. Fazit: Der VPOD hat eine Aussprache ausdrücklich gutgeheissen. Die BVK hat nicht darauf reagiert.
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