Spital Uster bleibt öffentlich! (8.4.2015)

aktuell
8.4.2015
Spital Uster bleibt öffentlich
Die Stimmberechtigten im Zweckverband Spital Uster haben entschieden: Das
Regionalspital Uster soll öffentlich bleiben und nicht in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt werden. Den Ausschlag gaben die Stimmberechtigten der Standortgemeinde Uster. Aber auch Pfäffikon ZH und Wildberg stimmten dagegen.
Sie haben mit ihrem Nein die geplante Privatisierung verhindert.
Die Meinungen waren gemacht und die Diskussion im Vorfeld der Abstimmung
verlief sehr kontrovers: Die Spitaldirektion und die bürgerlichen Parteien setzten
sich für eine Privatisierung ein. SP, Grüne, VPOD und der Gewerkschaftsbund des
Kantons Zürich GBKZ nahmen dagegen Stellung . Der Verband des Personals
öffentlicher Dienste VPOD als Gewerkschaft des Gesundheitspersonals argumentierte klar gegen eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, da diese dem Verkauf
von Aktien an Private Tür und Tor öffne und mit der damit verbundenen Gewinnorientierung die Profite wichtiger würden als die Pflege. PatientInnen und Personal
wären die Leidtragenden einer Privatisierung.
Die Bevölkerung ist dieser Argumentation gefolgt und schickt die Privatisierung mit
einem doppelten NEIN bachab. Für eine Annahme der Vorlage zur Umwandlung in
eine Aktiengesellschaft wäre Einstimmigkeit der Gemeinden erforderlich gewesen.
Neben Pfäffikon ZH und Wildberg stimmte aber auch Uster als Standort des Spitals
und grösste Gemeinde im Zweckverband mit fast 60 Prozent Nein zur Privatisierung.
Der VPOD fordert den für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsrat
Thomas Heiniger auf, endlich von seiner Privatisierungspolitik abzulassen und
den Willen der Bevölkerung zu akzeptieren, dass die Gesundheitsversorgung nicht
in die Hände der Geschäftemacher gehört. Der VPOD hat bereits klargemacht,
dass er die geplante Privatisierung des Kantonsspitals Winterthur KSW und der
Integrierten Psychiatrie Winterthur ipw nicht akzeptieren und nötigenfalls mit
einem Referendum bekämpfen wird. Gesundheit ist zu wichtig, als dass wir sie
Geschäftemachern überlassen dürfen.
§ 51.2 Personalverordnung: „Die Personalverbände und Personalausschüsse haben das Recht in der Nähe aller Eingänge zu den
Verwaltungs- und Betriebsgebäuden Anschlagbretter für ihre Informationen und Flugblätter anzubringen.“
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