Infoblatt zur Urnennische im Kolumbarium

Kolumbarium
In Münster gibt es seit 2007
Kolumbarienwände auf dem Friedhof
Angelmodde, Am Hohen Ufer. Ab (Früh-)
Sommer 2014 wird diese Grabstätten
zusätzlich auf dem Friedhof Hohe Ward
angeboten. Die Urnennischen im
Kolumbarium sind für Urnenbeisetzungen
bestimmt. Das Nutzungsrecht wird für 30
Jahre vergeben und kann verlängert oder
wiedererworben werden. Die Lage der Urnennische wird von der Friedhofsverwaltung
mit dem Erwerber abgestimmt. In einer Urnennische können nur bis zu zwei Urnen
beigesetzt werden. Reicht die Nutzungszeit für die 20-jährige Ruhezeit der Urne nicht aus, muss
das Nutzungsrecht verlängert werden.
Die Urnennischen sind von der Stadt Münster mit Verschlussplatten aus Naturstein versehen, die
im Eigentum der Stadt Münster bleiben. Wenn Sie diese Verschlussplatten gegen andere austauschen möchten, müssen Sie eine Verschlussplatte aus Naturstein oder Sicherheitsglas wählen, die
die gleiche Größe und Stärke wie die von der Stadt gestellten Verschlussplatte hat. Sie brauchen
dafür die Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Als Nutzungsberechtigte/r können die Verschlussplatten, auch die von der Stadt gestellte, bei einem Bildhauer ihrer Wahl mit Namen und Daten
versehen lassen.
Grabschmuck jeglicher Art an den Verschlussplatten darf die benachbarten Urnennischen nicht
beeinträchtigen. Bringen Sie kleine Vasen am besten mit Saugnäpfen an der Verschlussplatte an.
Wenn Sie größere Vasen oder größeren Blumenschmuck mitbringen, benutzen Sie bitte die in der
Mitte der Fläche vorgesehene Abstellfläche.
Wenn das Nutzungsrecht an einer Urnennische abgelaufen ist und an die Stadt Münster zurückgegeben wird, entnimmt die Friedhofsverwaltung die Urne/n und setzt sie auf einer freien Fläche
auf dem Waldfriedhof wieder bei. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Münster.