Die nachfolgenden Bestattungsarten sind auf fast allen Friedhöfen möglich. Ausnahmen werden mit Angabe der Örtlichkeit ergänzt. Urnengrabstätten: Anonyme Urnengrabstätte sind Grabstätten in einem anonymen Grabfeld für eine Beisetzung. Es besteht nur aus einer Rasenfläche ohne Hinweise auf die verstorbene Person. Die Art der Bestattung wird ausschließlich in Kemel und Laufenselden angeboten. Nutzungsrecht: 15 Jahre Rasenurnengrabstätten sind pflegeleichte Grabanlagen für eine Beisetzung. In die Rasenfläche wird eine Grabplatte mit der Größe von 40 x 40cm eingelassen. Die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht und es bedarf keiner weiteren Pflege durch Angehörige (keine Möglichkeit Grabschmuck abzulegen). Nutzungsrecht: 15 Jahre Urnenwahlgrabstätten sind Familiengrabstätten, in denen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können. Die Nutzungsdauer kann bei Bedarf verlängert werden. Die Grabanlage können Sie nach ihren eigenen Ideen gestalten (Satzung ist zu beachten). Nutzungsrecht: 20 Jahre* Urnenkammer sind Urnengrabstätten in der Urnenwand. Jede dieser Kammern kann mit bis zu 2 Urnen belegt werden. Die Urnenkammer kann bei Interesse vorab erworben werden. In diesem Fall bietet die Gemeinde Heidenrod an, sich eine Grabkammer in der Urnenwand auszusuchen. Die Urnenwand steht auf dem Friedhof in Laufenselden. Nutzungsrecht: 20 Jahre* Baumbestattungen: Baumbestattungen sind Urnengrabstätten im Heidenroder Bestattungswald. Hier besteht die Möglichkeit der freien Grabwahl. Es werden 13 Bäume (Kiefer, Eiche, Hain- und Rotbuche) zur Beisetzung angeboten. Der Bestattungswald befindet sich im Anschluss an den Friedhof in Watzelhain. Die Möglichkeit des Vorverkaufes einer Grabstätte wird angeboten. Nutzungsrecht: 20 Jahre* Erdgrabstätten: Anonyme Erdgrabstätte sind Grabstätten in einem anonymen Grabfeld für eine Beisetzung. Es besteht nur aus einer Rasenfläche ohne Hinweise auf die verstorbene Person. Die Art der Bestattung wird ausschließlich in Kemel angeboten. Nutzungsrecht: 30 Jahre Rasenerdgrabstätten sind pflegeleichte Grabanlagen für eine Beisetzung. In die Rasenfläche wird eine Grabplatte mit der Größe von 40 x 40cm eingelassen. Die Beisetzung von einer Urne ist möglich, wenn die restliche Nutzungsdauer noch 15 Jahre beträgt. Die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht und es bedarf keiner weiteren Pflege durch Angehörige (keine Möglichkeit Grabschmuck abzulegen). Nutzungsrecht: 30 Jahre Für nähere Informationen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Ihre Gemeinde Heidenrod Volker Diefenbach Bürgermeister Ansprechpartner im Friedhofsamt der Gemeinde Heidenrod: Erdwahlgrabstätten sind Familiengrabstätten, in denen ein Sarg und zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Nutzungsdauer kann bei Bedarf verlängert werden. Die Grabanlage können Sie nach ihren eigenen Ideen gestalten (Satzung ist zu beachten). Nutzungsrecht: 30 Jahre* Herr Meuer ℡ 06120 / 79-27 Doppelerdwahlgrabstätten sind Familiengrabstätten, in denen zwei Särge und vier Urnen beigesetzt werden können. Die Nutzungsdauer kann bei Bedarf verlängert werden. Die Grabanlage können sie nach ihren eigenen Ideen gestalten (Satzung ist zu beachten). Nutzungsrecht: 30 Jahre* Gemeinde Heidenrod Friedhofsamt Rathausstraße 9 65321 Heidenrod-Laufenselden *Das Nutzungsrecht kann bei diesen Grabstätten gegen eine Gebühr verlängert werden. Friedhöfe der Gemeinde Heidenrod Herr Behrendt ℡ 06120 / 79-22 06120 / 79-55 [email protected] Die Gemeinde Heidenrod liegt um das hochgelegene Waldgebiet der Kemeler Heide und besteht aus insgesamt 19 Ortschaften, in denen ca. 8.000 Heidenroder Bürgerinnen und Bürger leben. In fast jeder Ortschaft steht ein gemeindeeigener Friedhof für die letzte Ruhe bereit. Ob eine ruhige Ortsrandlage, direkt am Waldrand gelegen oder ganz klassisch um eine Kirche herum errichtet, bietet jeder seinen ganz eigenen Reiz.
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