Flyer - Heidenrod

Die nachfolgenden Bestattungsarten sind
auf fast allen Friedhöfen möglich. Ausnahmen werden mit Angabe der Örtlichkeit ergänzt.
Urnengrabstätten:
Anonyme Urnengrabstätte sind Grabstätten in einem anonymen Grabfeld für
eine Beisetzung. Es besteht nur aus einer
Rasenfläche ohne Hinweise auf die verstorbene Person. Die Art der Bestattung
wird ausschließlich in Kemel und
Laufenselden angeboten.
Nutzungsrecht: 15 Jahre
Rasenurnengrabstätten sind pflegeleichte Grabanlagen für eine Beisetzung.
In die Rasenfläche wird eine Grabplatte
mit der Größe von 40 x 40cm eingelassen.
Die Rasenfläche wird regelmäßig durch
die Gemeinde gemäht und es bedarf
keiner weiteren Pflege durch Angehörige
(keine Möglichkeit Grabschmuck abzulegen).
Nutzungsrecht: 15 Jahre
Urnenwahlgrabstätten sind Familiengrabstätten, in denen bis zu 4 Urnen beigesetzt werden können. Die Nutzungsdauer kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Grabanlage können Sie nach ihren
eigenen Ideen gestalten (Satzung ist zu
beachten).
Nutzungsrecht: 20 Jahre*
Urnenkammer sind Urnengrabstätten in der Urnenwand. Jede dieser Kammern kann mit bis zu 2 Urnen belegt werden. Die Urnenkammer kann bei Interesse vorab
erworben werden. In diesem Fall bietet die Gemeinde Heidenrod an, sich
eine Grabkammer in der Urnenwand
auszusuchen. Die Urnenwand steht
auf dem Friedhof in Laufenselden.
Nutzungsrecht: 20 Jahre*
Baumbestattungen:
Baumbestattungen sind Urnengrabstätten im Heidenroder Bestattungswald. Hier besteht die Möglichkeit der freien Grabwahl. Es
werden 13 Bäume (Kiefer, Eiche,
Hain- und Rotbuche) zur Beisetzung angeboten.
Der Bestattungswald befindet sich
im Anschluss an den Friedhof in
Watzelhain.
Die Möglichkeit des Vorverkaufes
einer Grabstätte wird angeboten.
Nutzungsrecht: 20 Jahre*
Erdgrabstätten:
Anonyme Erdgrabstätte sind Grabstätten in einem anonymen Grabfeld für
eine Beisetzung. Es besteht nur aus einer Rasenfläche ohne Hinweise auf die
verstorbene Person. Die Art der Bestattung wird ausschließlich in Kemel angeboten.
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Rasenerdgrabstätten
sind
pflegeleichte Grabanlagen für eine Beisetzung. In die Rasenfläche wird eine
Grabplatte mit der Größe von 40 x 40cm
eingelassen. Die Beisetzung von einer
Urne ist möglich, wenn die restliche
Nutzungsdauer noch 15 Jahre beträgt.
Die Rasenfläche wird regelmäßig durch
die Gemeinde gemäht und es bedarf
keiner weiteren Pflege durch Angehörige
(keine Möglichkeit Grabschmuck abzulegen).
Nutzungsrecht: 30 Jahre
Für nähere Informationen können
Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir beantworten Ihre
Fragen und beraten Sie gerne.
Ihre Gemeinde Heidenrod
Volker Diefenbach
Bürgermeister
Ansprechpartner im Friedhofsamt
der Gemeinde Heidenrod:
Erdwahlgrabstätten
sind
Familiengrabstätten, in denen ein Sarg und zwei
Urnen beigesetzt werden können. Die
Nutzungsdauer kann bei Bedarf verlängert werden. Die Grabanlage können
Sie nach ihren eigenen Ideen gestalten
(Satzung ist zu beachten).
Nutzungsrecht: 30 Jahre*
Herr Meuer
℡ 06120 / 79-27
Doppelerdwahlgrabstätten sind Familiengrabstätten, in denen zwei Särge und
vier Urnen beigesetzt werden können.
Die Nutzungsdauer kann bei Bedarf
verlängert werden. Die Grabanlage
können sie nach ihren eigenen Ideen
gestalten (Satzung ist zu beachten).
Nutzungsrecht: 30 Jahre*
Gemeinde Heidenrod
Friedhofsamt
Rathausstraße 9
65321 Heidenrod-Laufenselden
*Das Nutzungsrecht kann bei diesen
Grabstätten gegen eine Gebühr verlängert werden.
Friedhöfe der Gemeinde Heidenrod
Herr Behrendt
℡ 06120 / 79-22
06120 / 79-55
[email protected]
Die Gemeinde Heidenrod liegt um
das hochgelegene Waldgebiet der
Kemeler Heide und besteht aus insgesamt 19 Ortschaften, in denen ca.
8.000 Heidenroder Bürgerinnen und
Bürger leben.
In fast jeder Ortschaft steht ein gemeindeeigener Friedhof für die letzte
Ruhe bereit. Ob eine ruhige Ortsrandlage, direkt am Waldrand gelegen oder ganz klassisch um eine
Kirche herum errichtet, bietet jeder
seinen ganz eigenen Reiz.