Bestimmungen für Partnergrab

Bestimmungen für die Partnergräber
auf dem Friedhof Markranstädt
Die Partnergräber werden der Reihe nach vergeben und in 3 Bepflanzungsvarianten ohne Grabmal
von der Friedhofsverwaltung angeboten.
Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung je Reihe einheitlich bodendeckend und zwischen
den Gräbern mit einer/m Staude/Kleingehölz bepflanzt. Eine individuelle oder Wechselbepflanzung (außer Variante II+III) der einzelnen Gräber ist nicht vorgesehen. Die Gestaltung der
Wechselbepflanzungsfläche (z.B. Rund, Rechteckig, Dreieckig, Quadratisch, u.s.w.) erfolgt nach
Absprache mit der Friedhofsverwaltung. Nicht zulässig sind sonstige Zutaten, die die Bepflanzung
auf der Grabstätte beeinträchtigen. Für individuellen Blumenschmuck in Form von Sträußen (keine
Kunstblumen) sind Steckvasen zu nutzen.
Das Abräumen des Partnergrabes erfolgt nach Ablauf der Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung angelegt, bepflanzt und für die Dauer
der Nutzungszeit gepflegt. Die Wege zwischen den Grabreihen sind Rasenwege. Auch ihre Pflege
obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
Das Grabmal kann von den Angehörigen bei einem zugelassenem Steinmetz nach Genehmigung
von der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben werden. Die Aufstellung des Grabmals erfolgt
mindestens 15 cm von der oberen Grabkante entfernt in der Pflanzfläche.
In einer Partnergrabstätte dürfen zwei Urnen bestattet werden. Die/das Ruhezeit/Nutzungsrecht
beträgt 20 Jahre. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. Eine Vorlösung des Grabes sowie
Umbettung innerhalb des Friedhofes bzw. zu einem anderen Friedhof ist nicht möglich.
Das Nutzungsrecht an einer Partnergrabstätte für Urnenbeisetzungen in einem solchen Grabfeld
wird nach den in der Friedhofsordnung aufgestellten Bedingungen auf Antrag vergeben.
Die Gräber werden in folgenden Varianten Angeboten:
I. ohne Wechselbepflanzung
Gebühr für 20 Jahre: 2.811,- €
Verlängerung pro Jahr: 140,55 €
II. mit Wechselbepflanzung
(Frühjahr-Sommer-Herbst)
Gebühr für 20 Jahre: 3.676,- €
Verlängerung pro Jahr: 183,80 €
III. mit Wechselbepflanzung
(Frühjahr-Sommer-Herbst-Winterabdeckung)
Gebühr für 20 Jahre: 3.936,- €
Verlängerung pro Jahr: 196,80 €
In den Gebühren sind enthalten:
Nutzungsgebühr / Friedhofsunterhaltungsgebühr / Bepflanzung /
Grabpflege / Beräumung der Grabstelle nach Nutzungszeit
Die Beisetzungsgebühr kommt je Beisetzung noch hinzu.
Die Vergabe des Nutzungsrechtes wird abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung
der Friedhofsordnung.
Friedhofsverwaltung Markranstädter Land