Merkblatt Teilnahmebedingungen

Anlage 1 zum Vertrag bei
kommerziellen Teilnehmern
oder Sponsoren
Teilnahmebedingungen
für
 ideelle Aussteller,
 aktiv teilnehmende Sponsoren,
 kommerzielle Teilnehmer
und
 Teilnehmer an Einsatzvorführungen
am zentralen Tag der offen Tür der
Berliner Feuerwehr 2016
Veranstaltungsleitung:
Björn Radünz
Berliner Feuerwehr
Stab - Kommunikation
Voltairestraße 2
10179 Berlin
Postanschrift: 12105 Berlin
Tel.: +49 30 387 10 932
Mobil: +49 175 1124765
Fax: +49 30 387 10 939
[email protected]
www.berliner-feuerwehr.de
Die nachfolgenden Ausführungen sind verbindliche Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmer.
Sie ersetzten jedoch nicht geltende Rechtsvorschriften, die den jeweiligen Standbetreiber betreffen könnten.
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Veranstaltungsleitung am Veranstaltungstag
Veranstaltungsleiter ist Björn Radünz. Die Veranstaltungsleitung befindet sich im neuen Büro des
Fahrerpool der Dir W im Wachgebäude der FW 3600 (im Plan Nr. 1). Das Büro ist unter der Rufnummer 030 387 30 471 erreichbar. Die Gesamtveranstaltung wird zentral von einer Führungsgruppe geleitet. Die Führungsgruppe wird am 17. Juli in der Zeit von 6:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr
aktiviert und setzt sich folgendermaßen zusammen:
Leitung
Büro der
Veranstaltungsleitung
Einsatzvorführungen
Sicherheit
Kommunikation
Infrastruktur
VIP-Bereich
Björn Radünz Stab K 2
Jörg Hohmeier, WeL FF Zehlendorf
Silvia Darmstädter, WeL-V FF Zehlendorf
Sven Gerling Stab K 12
Carsten Schaefer, W 131
Marco Fischer IT
Jörg Gärtner, BIM
Gabriele Heider Stab LBD B 2
/ 0151 1124765
/ 030 387 30 471
/ 0151 1800 3340
Besondere Vorkommnisse und Probleme am Veranstaltungstag sind unverzüglich dem Büro der
Veranstaltungsleitung mitzuteilen.
Auf- und Abbauzeiten
Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Im Einzelfall kann ein Aufbau bereits am Freitag oder
Samstag erfolgen. Eine Haftung für abgestellte Gegenstände wird nicht übernommen. Bei Bedarf
bitte beim Veranstaltungsleiter anfragen.
Tag
Freitag
Datum
15.07.
Uhrzeit
ab 9:00
Aufgabe
Gelände NGW räumen
Aufbau Tribüne, Beschallung
Freitag
15.07.
ab 16:00
Samstag
16.07.
ab 9:00
Samstag
16.07.
ab 14:00
Umsetzung Einsatzfahrzeuge
Nikolaus-Groß-Weg
Aufbau Gitter, VIP-Bereich, Wasser, Strom,
Tribüne, etc.
Aufbau ideelle Stände
(nicht am Gebäudeteil B und E möglich)
Generalprobe Vereidigung
Sonntag
Sonntag
Sonntag
Sonntag
17.07.
17.07
17.07
17.07
7:00 – 9:30
10:00 – 18:00
18:00 – 20:00
20:00 – 22:00
Einweisung und Aufbau Stände
Veranstaltung
Abbau
Endreinigung
Wer?
Dir West,
SE IT, SE FG, TD 1,
FI MM, Fachfirmen
Dir West,
SE IT, SE FG, TD 1,
Stab K, SE AF, TD 1,
FI MM, Fachfirmen
Stab K, BFRA, JF,
Fw-Musikzug
Alle
Alle
Alle
Über BIM
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Fahrzeuge auf dem Festgelände / Einsatzvorführungen
Nur Fahrzeuge mit Zufahrtsberechtigung werden vom Sicherheitsdienst auf das Gelände gelassen.
Alle Fahrzeuge, die nicht Ausstellungsfahrzeug der Veranstaltung und nicht in der Standfläche der
Teilnehmer erforderlich sind, müssen am Sonntag bis 09:30 Uhr das Festgelände verlassen haben
und dürfen erst zum Abbau ab 18:30 Uhr wieder in den Veranstaltungsraum fahren!
Fahrzeuge, die an Einsatzvorführungen beteiligt sind, fahren mindestens 45 Minuten vor Beginn
ihrer ersten Vorführung (siehe Programm) den Veranstaltungsbereich über die Alarmausfahrt am
Nikolaus-Groß-Weg (erste Einfahrt vor der Feuerwache) an und melden sich anschließend im Büro
der Veranstaltungsleitung an.
Einweisung
Am Veranstaltungstag findet die Einweisung der Teilnehmer durch die Veranstaltungsleitung zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr an der Ecke Nikolaus-Groß-Weg / Siemensdamm statt. Zur schnelleren Abfertigung bitte die Einfahrgenehmigungen bereithalten!
Standplätze
Die jeweiligen Standplätze sind zunächst dem Lageplan zu entnehmen. Aber: Änderungen sind
noch möglich! Am Veranstaltungstage wird der tatsächliche Standplatz auf dem Boden des Geländes mit der Nummer Ihrer Anmeldung markiert sein. Bei Abweichungen gilt die Markierung.
Bitte unbedingt nur innerhalb der jeweiligen Markierung aufbauen! Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Standbetreiber sowie einer teilweisen oder vollständigen Überlassung des Platzes an Dritte ist ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht gestattet.
Stände
Die Teilnehmer sind für Ausstattung und Aufbau ihrer Stände selbst verantwortlich. Sandsäcke
können zur Beschwerung gegen Wind in begrenzten Umfang bei der Veranstaltungsleitung ausgeliehen werden. Die Sandsäcke bitte nach der Veranstaltung wieder zurück bringen.
Stände, von denen eine Brandgefahr ausgeht, haben geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (mind. ein Feuerlöscher). Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Standfläche bis 20:00 Uhr
zu räumen und sauber zu hinterlassen. Die beworbenen Waren müssen zu marktüblichen Preisen
angeboten werden.
Strom
Der Veranstalter lässt auf dem Festgelände ausreichend Verteilerschränke zur Stromversorgung
aufstellen, die Kapazität richtet sich nach den Angaben der Standbetreiber.
Für die Verbindung zwischen Festplatzverteiler und dem jeweiligen Verkaufsstand und innerhalb
des Verkaufsstandes (Verlängerungskabel) ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Die eingesetzten Elektrofirmen sind nur für die Versorgung bis zu den Verteilerschränken zuständig. Für
Störungen und Defekte an der mitgebrachten Stromversorgung, sind die Standbetreiber selbst
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verantwortlich. Die anfallenden Stromkosten (Stromverbrauch) sind bei Buchung eines Stromanschlusses inklusive.
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Wasser
Die Versorgung mit Frischwasser auf dem Festgelände wird für alle Standbetreiber über zugängliche Zapfrohre in regelmäßigen Abständen im Gelände gewährleistet.
Müllentsorgung
Jeder Teilnehmer ist in seinem Bereich dafür verantwortlich, anfallenden Müll in geeigneten Behältnissen zu sammeln. Die Veranstalterin stellt, über das Gelände verteilt ausreichend Müllcontainer auf. Alle Teilnehmer werden gebeten, nach Veranstaltungsende den gesammelten Müll zu
entsorgen. Der Veranstalter behält sich bei Missachtung vor, Aussteller von künftigen Veranstaltungen auszuschließen.
Parken
Der Parkraum ist sehr begrenzt. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge von Teilnehmern mit Parkberechtigung und für Dienstfahrzeuge bestehen in geringem Umfang auf dem gegenüber liegenden
Siemens-Parkplatz. Bitte Parkberechtigung deutlich sichtbar platzieren. Die Parkberechtigung
stellt keinen Anspruch für einen Parkplatz dar!
Teilnehmer
Am Tage der Veranstaltung darf es auf dem Gelände der Berliner Feuerwehr zu keinerlei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss kommen. Die einzelnen Stände müssen ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Jeder Standbetreiber ist für die Sicherheit
seines Standes und die auf seiner Standfläche angebotenen Aktionen verantwortlich.
 Ideelle Teilnehmer
Ideelle Aussteller dürfen Essen und Getränke nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der Veranstaltungsleitung ausgeben bzw. verkaufen. Die einzelnen Stände müssen
ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle geltenden
lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
 Aktiv teilnehmende Sponsoren
An Sponsorenständen zum Zwecke der Unternehmenspräsentation dürfen keine Speisen
und Getränke ausgeben bzw. verkauft werden. Die Sponsorin darf an diesem Stand für ihre
Produkte werben und hierzu auch entsprechendes Prospektmaterial verteilen.
 Kommerzielle Teilnehmer
Kommerzielle Teilnehmer haben sich an ihre angebotene Produktpalette zu halten. Die
einzelnen Verkaufsstände und Fahrgeschäfte und ähnliches müssen ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle lebensmittelrechtlichen Vor-
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schriften sind einzuhalten. Hat ein Teilnehmer mehrere Stände, so sind die Preise an seinen Ständen einheitlich für die gleichen Produkte zuhalten.
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Erste Hilfe
Im Bereich des Haupteingangs/Pförtnerloge befindet sich ein Sanitätsdienst. Ferner gibt es Fußstreifen mit Sanitätsausrüstung. Für Krankenhaustransporte steht ein Rettungswagen der Berliner
Feuerwehr bereit. Notrufmeldungen sind unbedingt an die Veranstaltungsleitung abzusetzen!
Dabei bitte zur besseren Orientierung die im Plan und vor Ort an den Gebäuden angebrachten
Nummern der Gebäudeecken angeben.
Kindersammelstelle
Eine Kindersammelstelle ist im Erste-Hilfe-Bereich am Haupteingang eingerichtet.
Wickel- und Stillstelle
Eine Wickel und Stillmöglichkeit ist im Erste-Hilfe-Bereich am Haupteingang eingerichtet.
Bootsrundfahrten
Im Bereich der „Alten Schleuse“ führt das THW Bootsfahrten durch. Hier sind auch das Löschboot
sowie ein Polizeiboot präsent. Der Transfer der Besucher zur Alten Schleuse erfolgt mit MTF´s der
Berliner Feuerwehr vom Haupteingang aus.
Mittagsverpflegung für ehrenamtliche Helfer
Die Helferverpflegung einschließlich Getränke für die ehrenamtlichen Helfer wird im Bereich H
ausgegeben. Die Essensausgabe erfolgt nur gegen Abgabe des Verzehrbons. Bitte beachten Sie,
dass zusätzliche Verzehrbons am Veranstaltungstage nicht ausgegeben werden können.
Absage der Veranstaltung
Wird die Durchführung der Veranstaltung „zentraler Tag der offenen Tür 2016“ im Vorfeld oder
während der Veranstaltung abgesagt, ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag mit dem
Standbetreiber kostenfrei zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt unverzüglich nach Bekanntgabe der Nichtdurchführung des Festes. Schadenersatzansprüche des Standbetreibers jeglicher Art und aus jedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von der
Veranstalterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Schlechtes Wetter oder die Verlegung des Festes auf einen Ersatztermin oder die endgültige Absage
der Veranstaltung rechtfertigen keinen Schadenersatzanspruch.
Hausrecht und Weisungen
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Die Veranstaltungsleitung übt über die Dauer der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauzeiten
das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Verstöße
gegen die Teilnahmebedingungen, gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Anordnung im Rahmen des Hausrechts berechtigen die Veranstaltungsleitung zur sofortigen Schließung des Standes,
wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht unverzüglich eingestellt werden.
Den Weisungen der Polizei, der Feuerwehr und dem Sanitäts- und Sicherheitsdienst der Veranstaltung, und sonstiger weisungsberechtigter Personen ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Von diesen Weisungen ist die Veranstaltungsleitung unverzüglich zu informieren.
Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung jeglichen Materials. Die Standbetreiber haften während des Standbetriebes auch für alle Schäden an Dritten, die durch Ihren Umgang
mit dem Material entstehen. Der Standbetreiber haftet für alle Personen- und Sachschäden die
durch die Betreibung des Standes entstehen, welche von ihm oder seinen Beauftragten verursacht
werden. Er stellt die Veranstalterin insoweit von jeglichen Ersatzansprüchen frei. Dasselbe gilt
auch für den Verkaufsstand einschließlich Zubehör, das der Standbetreiber in das Festgelände
gebracht und dort aufgestellt hat. Der Standbetreiber haftet ebenfalls für Schäden, die durch die
Belieferung der Verkaufsstände (Zu- und Abfahrt) entstehen. Der Standbetreiber haftet gegenüber
der Veranstalterin entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Versicherung
wird empfohlen. Die Veranstalterin trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Standbetreibers. Der
Standbetreiber wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungspflicht hingewiesen.
Die Veranstaltungsleitung
Im Auftrag
Björn Radünz
Diese Ausführungen sind verbindliche Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmer.
Sie ersetzten jedoch nicht geltende Rechtsvorschriften, die den jeweiligen Standbetreiber betreffen könnten.
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