Anlage 1 zum Vertrag bei kommerziellen Teilnehmern oder Sponsoren Teilnahmebedingungen für ideelle Aussteller, aktiv teilnehmende Sponsoren, kommerzielle Teilnehmer und Teilnehmer an Einsatzvorführungen am zentralen Tag der offen Tür der Berliner Feuerwehr 2016 Veranstaltungsleitung: Björn Radünz Berliner Feuerwehr Stab - Kommunikation Voltairestraße 2 10179 Berlin Postanschrift: 12105 Berlin Tel.: +49 30 387 10 932 Mobil: +49 175 1124765 Fax: +49 30 387 10 939 [email protected] www.berliner-feuerwehr.de Die nachfolgenden Ausführungen sind verbindliche Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmer. Sie ersetzten jedoch nicht geltende Rechtsvorschriften, die den jeweiligen Standbetreiber betreffen könnten. 1 Veranstaltungsleitung am Veranstaltungstag Veranstaltungsleiter ist Björn Radünz. Die Veranstaltungsleitung befindet sich im neuen Büro des Fahrerpool der Dir W im Wachgebäude der FW 3600 (im Plan Nr. 1). Das Büro ist unter der Rufnummer 030 387 30 471 erreichbar. Die Gesamtveranstaltung wird zentral von einer Führungsgruppe geleitet. Die Führungsgruppe wird am 17. Juli in der Zeit von 6:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr aktiviert und setzt sich folgendermaßen zusammen: Leitung Büro der Veranstaltungsleitung Einsatzvorführungen Sicherheit Kommunikation Infrastruktur VIP-Bereich Björn Radünz Stab K 2 Jörg Hohmeier, WeL FF Zehlendorf Silvia Darmstädter, WeL-V FF Zehlendorf Sven Gerling Stab K 12 Carsten Schaefer, W 131 Marco Fischer IT Jörg Gärtner, BIM Gabriele Heider Stab LBD B 2 / 0151 1124765 / 030 387 30 471 / 0151 1800 3340 Besondere Vorkommnisse und Probleme am Veranstaltungstag sind unverzüglich dem Büro der Veranstaltungsleitung mitzuteilen. Auf- und Abbauzeiten Die Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Im Einzelfall kann ein Aufbau bereits am Freitag oder Samstag erfolgen. Eine Haftung für abgestellte Gegenstände wird nicht übernommen. Bei Bedarf bitte beim Veranstaltungsleiter anfragen. Tag Freitag Datum 15.07. Uhrzeit ab 9:00 Aufgabe Gelände NGW räumen Aufbau Tribüne, Beschallung Freitag 15.07. ab 16:00 Samstag 16.07. ab 9:00 Samstag 16.07. ab 14:00 Umsetzung Einsatzfahrzeuge Nikolaus-Groß-Weg Aufbau Gitter, VIP-Bereich, Wasser, Strom, Tribüne, etc. Aufbau ideelle Stände (nicht am Gebäudeteil B und E möglich) Generalprobe Vereidigung Sonntag Sonntag Sonntag Sonntag 17.07. 17.07 17.07 17.07 7:00 – 9:30 10:00 – 18:00 18:00 – 20:00 20:00 – 22:00 Einweisung und Aufbau Stände Veranstaltung Abbau Endreinigung Wer? Dir West, SE IT, SE FG, TD 1, FI MM, Fachfirmen Dir West, SE IT, SE FG, TD 1, Stab K, SE AF, TD 1, FI MM, Fachfirmen Stab K, BFRA, JF, Fw-Musikzug Alle Alle Alle Über BIM 2 Fahrzeuge auf dem Festgelände / Einsatzvorführungen Nur Fahrzeuge mit Zufahrtsberechtigung werden vom Sicherheitsdienst auf das Gelände gelassen. Alle Fahrzeuge, die nicht Ausstellungsfahrzeug der Veranstaltung und nicht in der Standfläche der Teilnehmer erforderlich sind, müssen am Sonntag bis 09:30 Uhr das Festgelände verlassen haben und dürfen erst zum Abbau ab 18:30 Uhr wieder in den Veranstaltungsraum fahren! Fahrzeuge, die an Einsatzvorführungen beteiligt sind, fahren mindestens 45 Minuten vor Beginn ihrer ersten Vorführung (siehe Programm) den Veranstaltungsbereich über die Alarmausfahrt am Nikolaus-Groß-Weg (erste Einfahrt vor der Feuerwache) an und melden sich anschließend im Büro der Veranstaltungsleitung an. Einweisung Am Veranstaltungstag findet die Einweisung der Teilnehmer durch die Veranstaltungsleitung zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr an der Ecke Nikolaus-Groß-Weg / Siemensdamm statt. Zur schnelleren Abfertigung bitte die Einfahrgenehmigungen bereithalten! Standplätze Die jeweiligen Standplätze sind zunächst dem Lageplan zu entnehmen. Aber: Änderungen sind noch möglich! Am Veranstaltungstage wird der tatsächliche Standplatz auf dem Boden des Geländes mit der Nummer Ihrer Anmeldung markiert sein. Bei Abweichungen gilt die Markierung. Bitte unbedingt nur innerhalb der jeweiligen Markierung aufbauen! Ein Austausch des zugeteilten Platzes mit einem anderen Standbetreiber sowie einer teilweisen oder vollständigen Überlassung des Platzes an Dritte ist ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht gestattet. Stände Die Teilnehmer sind für Ausstattung und Aufbau ihrer Stände selbst verantwortlich. Sandsäcke können zur Beschwerung gegen Wind in begrenzten Umfang bei der Veranstaltungsleitung ausgeliehen werden. Die Sandsäcke bitte nach der Veranstaltung wieder zurück bringen. Stände, von denen eine Brandgefahr ausgeht, haben geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (mind. ein Feuerlöscher). Nach Beendigung der Veranstaltung ist die Standfläche bis 20:00 Uhr zu räumen und sauber zu hinterlassen. Die beworbenen Waren müssen zu marktüblichen Preisen angeboten werden. Strom Der Veranstalter lässt auf dem Festgelände ausreichend Verteilerschränke zur Stromversorgung aufstellen, die Kapazität richtet sich nach den Angaben der Standbetreiber. Für die Verbindung zwischen Festplatzverteiler und dem jeweiligen Verkaufsstand und innerhalb des Verkaufsstandes (Verlängerungskabel) ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Die eingesetzten Elektrofirmen sind nur für die Versorgung bis zu den Verteilerschränken zuständig. Für Störungen und Defekte an der mitgebrachten Stromversorgung, sind die Standbetreiber selbst 3 verantwortlich. Die anfallenden Stromkosten (Stromverbrauch) sind bei Buchung eines Stromanschlusses inklusive. 4 Wasser Die Versorgung mit Frischwasser auf dem Festgelände wird für alle Standbetreiber über zugängliche Zapfrohre in regelmäßigen Abständen im Gelände gewährleistet. Müllentsorgung Jeder Teilnehmer ist in seinem Bereich dafür verantwortlich, anfallenden Müll in geeigneten Behältnissen zu sammeln. Die Veranstalterin stellt, über das Gelände verteilt ausreichend Müllcontainer auf. Alle Teilnehmer werden gebeten, nach Veranstaltungsende den gesammelten Müll zu entsorgen. Der Veranstalter behält sich bei Missachtung vor, Aussteller von künftigen Veranstaltungen auszuschließen. Parken Der Parkraum ist sehr begrenzt. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge von Teilnehmern mit Parkberechtigung und für Dienstfahrzeuge bestehen in geringem Umfang auf dem gegenüber liegenden Siemens-Parkplatz. Bitte Parkberechtigung deutlich sichtbar platzieren. Die Parkberechtigung stellt keinen Anspruch für einen Parkplatz dar! Teilnehmer Am Tage der Veranstaltung darf es auf dem Gelände der Berliner Feuerwehr zu keinerlei Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss kommen. Die einzelnen Stände müssen ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Jeder Standbetreiber ist für die Sicherheit seines Standes und die auf seiner Standfläche angebotenen Aktionen verantwortlich. Ideelle Teilnehmer Ideelle Aussteller dürfen Essen und Getränke nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung der Veranstaltungsleitung ausgeben bzw. verkaufen. Die einzelnen Stände müssen ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Aktiv teilnehmende Sponsoren An Sponsorenständen zum Zwecke der Unternehmenspräsentation dürfen keine Speisen und Getränke ausgeben bzw. verkauft werden. Die Sponsorin darf an diesem Stand für ihre Produkte werben und hierzu auch entsprechendes Prospektmaterial verteilen. Kommerzielle Teilnehmer Kommerzielle Teilnehmer haben sich an ihre angebotene Produktpalette zu halten. Die einzelnen Verkaufsstände und Fahrgeschäfte und ähnliches müssen ordentlich ausgestaltet sein und den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle lebensmittelrechtlichen Vor- 5 schriften sind einzuhalten. Hat ein Teilnehmer mehrere Stände, so sind die Preise an seinen Ständen einheitlich für die gleichen Produkte zuhalten. 6 Erste Hilfe Im Bereich des Haupteingangs/Pförtnerloge befindet sich ein Sanitätsdienst. Ferner gibt es Fußstreifen mit Sanitätsausrüstung. Für Krankenhaustransporte steht ein Rettungswagen der Berliner Feuerwehr bereit. Notrufmeldungen sind unbedingt an die Veranstaltungsleitung abzusetzen! Dabei bitte zur besseren Orientierung die im Plan und vor Ort an den Gebäuden angebrachten Nummern der Gebäudeecken angeben. Kindersammelstelle Eine Kindersammelstelle ist im Erste-Hilfe-Bereich am Haupteingang eingerichtet. Wickel- und Stillstelle Eine Wickel und Stillmöglichkeit ist im Erste-Hilfe-Bereich am Haupteingang eingerichtet. Bootsrundfahrten Im Bereich der „Alten Schleuse“ führt das THW Bootsfahrten durch. Hier sind auch das Löschboot sowie ein Polizeiboot präsent. Der Transfer der Besucher zur Alten Schleuse erfolgt mit MTF´s der Berliner Feuerwehr vom Haupteingang aus. Mittagsverpflegung für ehrenamtliche Helfer Die Helferverpflegung einschließlich Getränke für die ehrenamtlichen Helfer wird im Bereich H ausgegeben. Die Essensausgabe erfolgt nur gegen Abgabe des Verzehrbons. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Verzehrbons am Veranstaltungstage nicht ausgegeben werden können. Absage der Veranstaltung Wird die Durchführung der Veranstaltung „zentraler Tag der offenen Tür 2016“ im Vorfeld oder während der Veranstaltung abgesagt, ist die Veranstalterin berechtigt, vom Vertrag mit dem Standbetreiber kostenfrei zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt unverzüglich nach Bekanntgabe der Nichtdurchführung des Festes. Schadenersatzansprüche des Standbetreibers jeglicher Art und aus jedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von der Veranstalterin grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Schlechtes Wetter oder die Verlegung des Festes auf einen Ersatztermin oder die endgültige Absage der Veranstaltung rechtfertigen keinen Schadenersatzanspruch. Hausrecht und Weisungen 7 Die Veranstaltungsleitung übt über die Dauer der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauzeiten das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Anordnung im Rahmen des Hausrechts berechtigen die Veranstaltungsleitung zur sofortigen Schließung des Standes, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht unverzüglich eingestellt werden. Den Weisungen der Polizei, der Feuerwehr und dem Sanitäts- und Sicherheitsdienst der Veranstaltung, und sonstiger weisungsberechtigter Personen ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten. Von diesen Weisungen ist die Veranstaltungsleitung unverzüglich zu informieren. Haftung Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung jeglichen Materials. Die Standbetreiber haften während des Standbetriebes auch für alle Schäden an Dritten, die durch Ihren Umgang mit dem Material entstehen. Der Standbetreiber haftet für alle Personen- und Sachschäden die durch die Betreibung des Standes entstehen, welche von ihm oder seinen Beauftragten verursacht werden. Er stellt die Veranstalterin insoweit von jeglichen Ersatzansprüchen frei. Dasselbe gilt auch für den Verkaufsstand einschließlich Zubehör, das der Standbetreiber in das Festgelände gebracht und dort aufgestellt hat. Der Standbetreiber haftet ebenfalls für Schäden, die durch die Belieferung der Verkaufsstände (Zu- und Abfahrt) entstehen. Der Standbetreiber haftet gegenüber der Veranstalterin entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen. Die Veranstalterin trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Standbetreibers. Der Standbetreiber wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungspflicht hingewiesen. Die Veranstaltungsleitung Im Auftrag Björn Radünz Diese Ausführungen sind verbindliche Teilnahmebedingungen für alle Teilnehmer. Sie ersetzten jedoch nicht geltende Rechtsvorschriften, die den jeweiligen Standbetreiber betreffen könnten. 8
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