Bockenheim Aktiv e.V. ▪ Marburger Str. 28 ▪ 60487 Frankfurt Teilnahmebedingungen Leipziger Straßenfest 2015 Bockenheim Aktiv e.V. Marburger Straße 28 60487 Frankfurt Telefon: 069 97080318 Telefax: 069 97080319 E-Mail: [email protected] Internet: www. leipziger-strassenfest.de Frankfurter Volksbank eG Konto: 13 13 18 - BLZ: 501 900 00 IBAN: DE73 5019 0000 0000 1313 18 BIC: FFVBDEFFXXX Frankfurt am Main, im März 2015 ZIELE Diese Veranstaltung soll die Attraktivität Bockenheims für Bockenheimer Bürger und ein überregionales Publikum steigern und das Interesse für den Stadtteil Bockenheim, d. h. für Bockenheimer Einzelhändler und Dienstleister, Bockenheimer Institutionen, Verbände und Vereine, wecken. Hauptziel ist, interessierte Menschen nach Bockenheim zu ziehen und an den Stadtteil zu binden. Wir denken dies ist wichtiger denn je. Etwaige Überschüsse aus der Veranstaltung verbleiben im Verein und werden gemäß dem satzungsmäßigen Vereinszweck verwendet. VERANSTALTER Die Veranstaltung und Organisation übernimmt der Verein Bockenheim Aktiv e.V. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Der Verein Bockenheim Aktiv e.V. lädt die Gewerbetreibenden, Handwerksbetriebe, Verbände, Kirchen, Vereine und Institutionen Bockenheims ein an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahme bedingen eine verbindliche Anmeldung, die Zahlung der aus der Anmeldung resultierenden Kosten, sowie die Zustimmung des Vereins über die Teilnahme. Dem Vorstand von Bockenheim Aktiv e.V. obliegt das alleinige Recht die aus der Anmeldung resultierenden Kosten und weitere Beträge abschließend festzulegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann ohne Angabe von Gründen von Seiten des Veranstalters abgelehnt werden. Die Zuteilung der Stände wird durch den Verein geplant und vorgenommen. Für ansässige Unternehmen sollen die Stände möglichst in unmittelbarer Nähe der eigenen Betriebsstätte platziert werden. Die Versorgung mit Strom und Wasser soll über die ansässigen Betriebe durchgeführt werden. Der Bedarf ist beim Veranstalter anzumelden. Die Versorgung wird dann nach Absprache mit den Anliegerbetrieben organisiert. Für die notwendigen Kabel und Schläuche hat der Standbetreiber selbst zu sorgen. Eine Bewachung des Straßenfestes wird vom Verein nicht organisiert. Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Unwetter, kriegerischer- oder politischer Unruhe oder terroristischer Gefahren beeinträchtigt oder verhindert, so haftet der Verein nicht. Sollte die Veranstaltung aus anderen Gründen, für die der Veranstalter zu haften hat, nicht durchgeführt werden, so erstattet der Verein die geleisteten Zahlungen. Der Verein sorgt für die zur Durchführung der Stände notwendigen Anmeldungen bei den zuständigen Behörden. Für die Einhaltung der darüber hinausgehenden gesetzlichen Bestimmungen hat der Standbetreiber selbst Sorge zu tragen. Der Betrieb von Gasflaschen unterliegt besonderen Sicherheitsauflagen, für deren Einhaltung der Standbetreiber selbst verantwortlich ist. Gastronomie-Standbetreiber (auch in Kombination von Gastronomieangeboten mit andern Standangeboten) haben das Hessische Gastronomiegesetz (HGastG) zu beachten. Für deren Einhaltung ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Falls die Ordnungsbehörde bei Kontrollen eine Betriebsuntersagung ausspricht, bleiben die Vertragsbedingungen zwischen Standbetreiber und Veranstalter hiervon unberührt. Im Antragsverfahren muss der Veranstalter gegenüber der Genehmigungsbehörde umfangreiche Informationen zu den Standbetreibern abgegeben, weshalb im Anmeldeformular das Warenangebot und die Standgröße erfragt werden. Falls Vorstand gem. § 26 BGB: Holger Wessendorf ▪ Kai Waibel ▪ Gunnar Härtter ▪ Ruth Krämer-Klink ▪ Isabelle Routisseau Eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt unter VR 13660 – Steuernummer 045 227 31038 beim Finanzamt Frankfurt Sie Gasflaschen zum Betrieb Ihres Standes verwenden, geben Sie dies bitte unbedingt an! Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten sind aus sicherheitstechnischen Gründen Standtiefen von mehr als 3 Meter nicht zulässig. Zur Sicherung der Rettungswege sind an besonders engen Gehwegstellen der Leipziger Straße auch nur 2,50 Meter Standtiefe zulässig. Dies ist unbedingt zu beachten! Sollte Ihre Standtiefe über 3 Meter hinaus reichen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter. In einigen wenigen Fällen ist ein für größere Standtiefen geeigneter Standort möglich. Allerdings muss dies vorher zwingend mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Andernfalls kann die Teilnahme am Straßenfest vom Veranstalter untersagt werden. Die Verwendung von Musik- und/oder Beschallungsanlagen gleich welcher Art ist untersagt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbotes kann der Stand durch den Veranstalter geschlossen werden. Eventuelle Ansprüche Dritter (z.B. GEMA) gehen ausschließlich zu Lasten des Standbetreibers. Der vorzeitige Abbau von Infoständen reißt Lücken in die Standzeilen, was zu einem unvorteilhaften Gesamtbild des Straßenfestes führt. Für Infostände besteht daher bis 21:00 Uhr Präsenzpflicht. Für die sachgerechte Entsorgung der Abfälle und die Reinigung des Standbereiches hat der Standbetreiber selbst zu sorgen; er ist für die Sauberkeit seines Standes bis zur Mitte der Straße verantwortlich. Sollten die entsprechenden Maßnahmen nicht zufriedenstellend durchgeführt werden, so lässt der Verein diese durchführen und stellt hieraus entstandene Kosten dem Standbetreiber in Rechnung. Dazu wird vom Standbetreiber eine Müllkaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Reinigung und Abnahme rückerstattet wird. Der Verein hat als Veranstalter das Hausrecht. Er hat das Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern inne. Die Teilnehmer bestätigen schriftlich ihr Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen mit der Unterzeichnung der verbindlichen Anmeldung. Der Veranstalter nimmt die verbindliche Anmeldung nur an, wenn diese vollständig und den Angebotsangaben entsprechend richtig ausgefüllt ist. Nachdeklarationen nimmt der Veranstalter bis zu Beginn der Veranstaltung entgegen. Nachberechnungen erfolgen, soweit Nachmeldungen gegenüber dem Veranstalter erfolgen oder der Veranstalter erweiterte und vorher nicht angemeldete Angebote des Standbetreibers feststellt. Die verbindliche Anmeldung erfolgt mittels ausgefüllter Rücksendung des Anmeldeformulars bis spätestens 31.07.2015. Die Teilnahmekosten sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen zu überweisen. Sind die Teilnahmekosten nicht fristgerecht beim Verein eingegangen (Kontoinhaber: Bockenheim Aktiv e.V., Konto: 131318, BLZ: 50190000, IBAN: DE73 5019 0000 0000 1313 18, BIC: FFVBDEFFXXX, bei der Frankfurter Volksbank eG), so ist dieser berechtigt, von der Teilnahme am Straßenfest auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. TEILNAHMEKOSTEN Die Teilnahmekosten richten sich nach der in der Anlage zur verbindlichen Anmeldung eingruppierten Standkategorie. Dabei wird bei Mischnutzung immer von der jeweils höchsten Standkategorie ausgegangen. Für den Fall, dass am Tag der Veranstaltung durch den Standbetreiber eine nicht der Anmeldung entsprechende Nutzung stattfindet, behält sich der Veranstalter die Untersagung der nicht angemeldeten Nutzung oder eine Nachberechnung der umgruppierten Standkategorie vor. RÜCKTRITT Nach verbindlicher Anmeldung besteht Zahlungspflicht. Diese Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei Nichtteilnahme bestehen. Bei Nichtteilnahme nach erfolgter Zahlung besteht kein Rückerstattungsanspruch. VERSICHERUNG Der Verein schließt eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ab. Von der Haftung ausgeschlossen sind die jeweiligen Standflächen. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung. Wir empfehlen den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung für den eigenen Standbereich. GERICHTSSTAND Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Bockenheim Aktiv e.V. Der Vorstand Vorstand gem. § 26 BGB: Holger Wessendorf ▪ Kai Waibel ▪ Gunnar Härtter ▪ Ruth Krämer-Klink ▪ Isabelle Routisseau Eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt unter VR 13660 – Steuernummer 045 227 31038 beim Finanzamt Frankfurt
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