verlinkte Anmeldeformular

STANDANMELDUNG zum
6. Hammer Hundetag am 14.06.2015
Thomas Vehlow
Silcherstraße 29
59069 Hamm
Telefon 02385 4294231
Telefax 02385 4295146
[email protected]
www.hammerhundetag.de
Anmeldeschluss: 08.05.2015
AUSSTELLER
Firma
Name
Straße
PLZ/Ort
Internet
E-Mail
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Welche Ware stellen Sie aus?
STANDGEBÜHR / STANDGRÖßE
Die Standgebühr beträg 8,50,- € + 19 % MwSt. je qm.
Standgröße (mindestens 9 qm)
Insgesamt
qm
m breit x
m tief
Wir sind eine Tierschutzorganisation. Einen Informationsstand (3x3m) erhalten wir pauschal für
17,- € + 19 % MwSt. Den Verkauf von Waren schließen wir aus.
Ich benötige einen Stromanschluss. Die Stromgebühren betragen einmalig 20,- € + 19 % MwSt.
Daten für Veröffentlichungen (z. B. Internet/Broschüre)
Bitte reichen Sie fehlende Angaben und/oder Ihr Logo bis spätestens zum 15.05.15 unaufgefordert
nach. Nach diesem Termin kann keine Veröffentlichung mehr erfolgen.
Bitte übernehmen Sie die Kontaktdaten wie unter Punkt Aussteller angegeben.
Bitte verwenden Sie nachstehende Kontaktdaten für die Veröffentlichung.
Firma
Name
Straße
PLZ/Ort
Internet
E-Mail
Ansprechpartner
Telefon
Fax
Ihr Logo
Bitte senden Sie Ihr Logo in einem zur Online-Darstellung geeigneten Format (z. B. jpg, png)
per E-Mail an: [email protected]
Werbebanner
Sie haben die Möglichkeit einen Werbebanner aufhängen zu lassen (z. B. über der Freiluft-Cafeteria).
Die Kosten betragen 4,- € + 19 % MwSt. je Meter. Die Bannerhöhe darf max. 1,20 m betragen.
Ja, mich möchte einen Werbebanner aufhängen.
Platzierungswunsch (ohne Garantie)
max. 1,20 m Bannerhöhe x
m
Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Thomas Vehlow, Silcherstraße 29, 59069 Hamm
2. Veranstaltungsort
Reitverein Rhynern, Holthöfener Weg 1A, 59069 Hamm
3. Öffnungszeit
Sonntag 14.06.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
4. Teilnehmer
Teilnehmen mit Ständen können Firmen und Gesellschaften die eingetragen sind. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner etwaigen behördlichen Auflagen und Vorschriften. Eine Haftung des Veranstalters ist
hier ausgeschlossen.
5. Standgebühr
Die Kosten der Standgebühr belaufen sich auf 8,50 € + 19 % MwSt. pro qm. Strom und Stromverbrauch einmalig
20,- € + 19 % MwSt.
6. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Der Veranstalter hat das Ziel, ein möglichst vielseitiges Informations-, Service- und Warenangebot rund um den Hund anzubieten. Aus diesem Grund behält sich der Veranstalter Absagen bei zu vielen gleichen Interessengruppen vor. Auch nach bereits erfolgten Teilnahmebestätigungen kann der
Veranstalter Teilnehmer ablehnen, wenn ihm Gründe bekannt werden, die der Absicht der Veranstaltung entgegenstehen. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
7. Aufbau/Abbau
Auf- und Abbau erfolgen durch die Teilnehmer/Standbetreiber nach Anweisung/Vorgaben des Veranstalters. Der
Aufbau beginnt am Veranstaltungstag um 7:00 Uhr. Vorgegebene Platz-Begrenzungen sind beim Aufbau einzuhalten.
Der Abbau muss sofort nach Ende der Veranstaltung erfolgen und darf nicht vor 17.00 Uhr beginnen. Dies beinhaltet,
dass der Standplatz komplett geräumt und sauber zu verlassen ist. Abfälle sind von den Standbetreibern selbst zu
entsorgen. Sollten den Veranstalter zusätzliche Reinigungskosten für Standplätze entstehen, werden diese dem
Verursacher in Rechnung gestellt.
8. Zahlungsbedingungen/Rücktrittsrechte und Stornogebühren
Die mit der Anmeldung vereinbarte Standgebühr muss bis spätestens 15.05.2015 dem Bankkonto des Veranstalters
gutgeschrieben sein. Standbetreiber können bis 8 Wochen vor der Veranstaltung von ihrer Anmeldung gegen eine
Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Standgebühr zurücktreten. Bei einer Absage ab 4 Wochen vor der Veranstaltung betragen die Stornogebühr 100 % der Standmiete. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die
Veranstaltung aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, abzusagen oder den Termin zu verlegen (z. B. Tollwut
im Stadtgebiet, behördliche Anweisungen oder höhere Gewalt). Findet die Veranstaltung ohne Verschulden des
Veranstalters nicht statt oder muss sie verkürzt werden, so kann der Veranstalter hierfür nicht in Haftung genommen
bzw. können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Werbung/Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Internetseiten von allen Teilnehmern der Veranstaltung Hammer Hundetag also
von Programmteilnehmern und Standbetreibern auf seiner Internetseite zu verlinken und zu veröffentlichen. Auch die
werbewirksame Benennung von Teilnehmern z. B. gegenüber Medien, ist dem Veranstalter gestattet. Ein Anspruch
von Teilnehmern darauf besteht jedoch nicht. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind außerdem mit der
Veröffentlichung von Fotos, Filmen, Interviews in den Medien und mit sonstigen Dokumentationen über die
Veranstaltung einverstanden. Der Veranstalter stellt Flyer und Plakate auf Anfrage zur Verfügung. Eigenwerbung ist
nur Standbetreibern gestattet und darf nur innerhalb des eigenen Standes erfolgen. Das verteilen und anbringen von
Werbung/Werbeflyern außerhalb der Stände z. B. an Besucherfahrzeugen auf dem Parkplätzen ist untersagt.
Offensichtliche Zuwiderhandlung berechtigten den Veranstalter zu Schadensersatzforderungen. Der Verursacher trägt
die Reinigungskosten für weggeworfene Werbematerialien. Beschallung durch Musik an den Ständen ist nicht
gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Beschallungen auf dem gesamten Gelände vorzunehmen; z. B. zur
Moderation an den Vorführflächen sowie Durchsagen.
10. Tiere
Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet, Voraussetzung ist eine gültige Impfbescheinigung sowie eine
Haftpflichtversicherung. Für eine tierschutzgerechte Unterbringung (z. B. Schatten) und Versorgung (z. B. Wasser und
Futter) ist Sorge zu tragen. Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht, Hunde sind während des gesamten
Aufenthalts zu beaufsichtigen. Hundekot ist unverzüglich zu entfernen. Der Verkauf und die sonstige Weitergabe/
Übergabe von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt.
11. Hausrecht des Veranstalters/Haftungsklausel
Der Veranstalter hat am Tage der Veranstaltung das Hausrecht und ist berechtigt, Platzverweise auszusprechen, die
das gesamte Veranstaltungsgelände betreffen. Jeder Standbetreiber/Mitwirkende ist verpflichtet, sich an die
Ausstellungsbedingungen zu halten. Standbetreiber und ihre Helfer sind selbst verpflichtet, ihre Stände unfallsicher
und wetterfest aufzubauen und z. B. Stolpergefahren zu vermeiden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen,
Sachschäden und Verlust, die von Standbetreibern während der Veranstaltungszeit inkl. Auf- und Abbau gegenüber
Dritten verursacht werden oder Ihnen selbst entstehen. Der Abschluss einer Ausstellungshaftpflichtversicherung wird
vom Veranstalter ausdrücklich empfohlen.
12. Bewachung
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.
13. Verkauf
Der Verkauf von Arzneimitteln ist nicht gestattet. Für selbst hergestelltes Futter muss eine Futtermittelbescheinigung
für Landesamt und Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) oder der zuständigen Behörde anderer
Bundesländer in Fotokopie dem Veranstalter vorgelegt werden.
Alle zur Ausstellung kommende Gegenstände oder Artikel sind Eigentum des Ausstellers.
14. Einverständnis
Alle Teilnehmer erklären bereits mit der Anmeldung diese Teilnahmebedingung gelesen zu haben und ausnahmslos
anzuerkennen. Für nicht geregelte Vorgänge und für den Fall, das vereinbarte Klauseln unwirksam sind oder werden,
gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen.
15. Kontakt
Thomas Vehlow, Telefon 02385 4294231, Handy: 0173 1903448, Fax: 02385 4295146, E-Mail: [email protected]
16. Kontodaten
Kontoinhaber Thomas Vehlow
IBAN: DE51441600140921442700
BIC: GENODEM1DOR
Kreditinstitut: Dortmunder Volksbank
Verwendungszweck (Bitte unbedingt angeben): Hammer Hundetag und Name des Ausstellers
Ich erkenne die vorstehenden Teilnahmebedingungen an, versichere die Richtigkeit meiner Angaben und erkläre hiermit
meine/unsere verbindliche Anmeldung.
Ort / Datum
Unterschrift