STANDANMELDUNG zum 6. Hammer Hundetag am 14.06.2015 Thomas Vehlow Silcherstraße 29 59069 Hamm Telefon 02385 4294231 Telefax 02385 4295146 [email protected] www.hammerhundetag.de Anmeldeschluss: 08.05.2015 AUSSTELLER Firma Name Straße PLZ/Ort Internet E-Mail Ansprechpartner Telefon Fax Welche Ware stellen Sie aus? STANDGEBÜHR / STANDGRÖßE Die Standgebühr beträg 8,50,- € + 19 % MwSt. je qm. Standgröße (mindestens 9 qm) Insgesamt qm m breit x m tief Wir sind eine Tierschutzorganisation. Einen Informationsstand (3x3m) erhalten wir pauschal für 17,- € + 19 % MwSt. Den Verkauf von Waren schließen wir aus. Ich benötige einen Stromanschluss. Die Stromgebühren betragen einmalig 20,- € + 19 % MwSt. Daten für Veröffentlichungen (z. B. Internet/Broschüre) Bitte reichen Sie fehlende Angaben und/oder Ihr Logo bis spätestens zum 15.05.15 unaufgefordert nach. Nach diesem Termin kann keine Veröffentlichung mehr erfolgen. Bitte übernehmen Sie die Kontaktdaten wie unter Punkt Aussteller angegeben. Bitte verwenden Sie nachstehende Kontaktdaten für die Veröffentlichung. Firma Name Straße PLZ/Ort Internet E-Mail Ansprechpartner Telefon Fax Ihr Logo Bitte senden Sie Ihr Logo in einem zur Online-Darstellung geeigneten Format (z. B. jpg, png) per E-Mail an: [email protected] Werbebanner Sie haben die Möglichkeit einen Werbebanner aufhängen zu lassen (z. B. über der Freiluft-Cafeteria). Die Kosten betragen 4,- € + 19 % MwSt. je Meter. Die Bannerhöhe darf max. 1,20 m betragen. Ja, mich möchte einen Werbebanner aufhängen. Platzierungswunsch (ohne Garantie) max. 1,20 m Bannerhöhe x m Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter Thomas Vehlow, Silcherstraße 29, 59069 Hamm 2. Veranstaltungsort Reitverein Rhynern, Holthöfener Weg 1A, 59069 Hamm 3. Öffnungszeit Sonntag 14.06.2015 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr 4. Teilnehmer Teilnehmen mit Ständen können Firmen und Gesellschaften die eingetragen sind. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Erfüllung seiner etwaigen behördlichen Auflagen und Vorschriften. Eine Haftung des Veranstalters ist hier ausgeschlossen. 5. Standgebühr Die Kosten der Standgebühr belaufen sich auf 8,50 € + 19 % MwSt. pro qm. Strom und Stromverbrauch einmalig 20,- € + 19 % MwSt. 6. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Der Veranstalter hat das Ziel, ein möglichst vielseitiges Informations-, Service- und Warenangebot rund um den Hund anzubieten. Aus diesem Grund behält sich der Veranstalter Absagen bei zu vielen gleichen Interessengruppen vor. Auch nach bereits erfolgten Teilnahmebestätigungen kann der Veranstalter Teilnehmer ablehnen, wenn ihm Gründe bekannt werden, die der Absicht der Veranstaltung entgegenstehen. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. 7. Aufbau/Abbau Auf- und Abbau erfolgen durch die Teilnehmer/Standbetreiber nach Anweisung/Vorgaben des Veranstalters. Der Aufbau beginnt am Veranstaltungstag um 7:00 Uhr. Vorgegebene Platz-Begrenzungen sind beim Aufbau einzuhalten. Der Abbau muss sofort nach Ende der Veranstaltung erfolgen und darf nicht vor 17.00 Uhr beginnen. Dies beinhaltet, dass der Standplatz komplett geräumt und sauber zu verlassen ist. Abfälle sind von den Standbetreibern selbst zu entsorgen. Sollten den Veranstalter zusätzliche Reinigungskosten für Standplätze entstehen, werden diese dem Verursacher in Rechnung gestellt. 8. Zahlungsbedingungen/Rücktrittsrechte und Stornogebühren Die mit der Anmeldung vereinbarte Standgebühr muss bis spätestens 15.05.2015 dem Bankkonto des Veranstalters gutgeschrieben sein. Standbetreiber können bis 8 Wochen vor der Veranstaltung von ihrer Anmeldung gegen eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Standgebühr zurücktreten. Bei einer Absage ab 4 Wochen vor der Veranstaltung betragen die Stornogebühr 100 % der Standmiete. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, abzusagen oder den Termin zu verlegen (z. B. Tollwut im Stadtgebiet, behördliche Anweisungen oder höhere Gewalt). Findet die Veranstaltung ohne Verschulden des Veranstalters nicht statt oder muss sie verkürzt werden, so kann der Veranstalter hierfür nicht in Haftung genommen bzw. können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 9. Werbung/Datenschutz Der Veranstalter ist berechtigt, die Internetseiten von allen Teilnehmern der Veranstaltung Hammer Hundetag also von Programmteilnehmern und Standbetreibern auf seiner Internetseite zu verlinken und zu veröffentlichen. Auch die werbewirksame Benennung von Teilnehmern z. B. gegenüber Medien, ist dem Veranstalter gestattet. Ein Anspruch von Teilnehmern darauf besteht jedoch nicht. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind außerdem mit der Veröffentlichung von Fotos, Filmen, Interviews in den Medien und mit sonstigen Dokumentationen über die Veranstaltung einverstanden. Der Veranstalter stellt Flyer und Plakate auf Anfrage zur Verfügung. Eigenwerbung ist nur Standbetreibern gestattet und darf nur innerhalb des eigenen Standes erfolgen. Das verteilen und anbringen von Werbung/Werbeflyern außerhalb der Stände z. B. an Besucherfahrzeugen auf dem Parkplätzen ist untersagt. Offensichtliche Zuwiderhandlung berechtigten den Veranstalter zu Schadensersatzforderungen. Der Verursacher trägt die Reinigungskosten für weggeworfene Werbematerialien. Beschallung durch Musik an den Ständen ist nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Beschallungen auf dem gesamten Gelände vorzunehmen; z. B. zur Moderation an den Vorführflächen sowie Durchsagen. 10. Tiere Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet, Voraussetzung ist eine gültige Impfbescheinigung sowie eine Haftpflichtversicherung. Für eine tierschutzgerechte Unterbringung (z. B. Schatten) und Versorgung (z. B. Wasser und Futter) ist Sorge zu tragen. Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht, Hunde sind während des gesamten Aufenthalts zu beaufsichtigen. Hundekot ist unverzüglich zu entfernen. Der Verkauf und die sonstige Weitergabe/ Übergabe von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist strikt untersagt. 11. Hausrecht des Veranstalters/Haftungsklausel Der Veranstalter hat am Tage der Veranstaltung das Hausrecht und ist berechtigt, Platzverweise auszusprechen, die das gesamte Veranstaltungsgelände betreffen. Jeder Standbetreiber/Mitwirkende ist verpflichtet, sich an die Ausstellungsbedingungen zu halten. Standbetreiber und ihre Helfer sind selbst verpflichtet, ihre Stände unfallsicher und wetterfest aufzubauen und z. B. Stolpergefahren zu vermeiden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen, Sachschäden und Verlust, die von Standbetreibern während der Veranstaltungszeit inkl. Auf- und Abbau gegenüber Dritten verursacht werden oder Ihnen selbst entstehen. Der Abschluss einer Ausstellungshaftpflichtversicherung wird vom Veranstalter ausdrücklich empfohlen. 12. Bewachung Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. 13. Verkauf Der Verkauf von Arzneimitteln ist nicht gestattet. Für selbst hergestelltes Futter muss eine Futtermittelbescheinigung für Landesamt und Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) oder der zuständigen Behörde anderer Bundesländer in Fotokopie dem Veranstalter vorgelegt werden. Alle zur Ausstellung kommende Gegenstände oder Artikel sind Eigentum des Ausstellers. 14. Einverständnis Alle Teilnehmer erklären bereits mit der Anmeldung diese Teilnahmebedingung gelesen zu haben und ausnahmslos anzuerkennen. Für nicht geregelte Vorgänge und für den Fall, das vereinbarte Klauseln unwirksam sind oder werden, gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen. 15. Kontakt Thomas Vehlow, Telefon 02385 4294231, Handy: 0173 1903448, Fax: 02385 4295146, E-Mail: [email protected] 16. Kontodaten Kontoinhaber Thomas Vehlow IBAN: DE51441600140921442700 BIC: GENODEM1DOR Kreditinstitut: Dortmunder Volksbank Verwendungszweck (Bitte unbedingt angeben): Hammer Hundetag und Name des Ausstellers Ich erkenne die vorstehenden Teilnahmebedingungen an, versichere die Richtigkeit meiner Angaben und erkläre hiermit meine/unsere verbindliche Anmeldung. Ort / Datum Unterschrift
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