Informationsblatt IndiBe

Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf
von Menschen mit Behinderung
Unabhängige Abklärungsstelle
für den individuellen Bedarf von Menschen
mit Behinderung
IndiBe ermittelt den individuellen Bedarf an Pflege und Betreuung
von erwachsenen Menschen mit Behinderung. Die unabhängige,
nicht gewinnorientierte Organisation führt diese Abklärungen im
Auftrag des Kantons Bern durch.
Die Ziele
Mit der individuellen Bedarfsabklärung verfolgt der Kanton Bern folgende Ziele:
–– Menschen mit einer Behinderung können ihre Pflegeund Betreuungsdienstleister (private Assistenten oder
Institutionen) frei wählen. Damit werden die Eigenverantwortung, die Selbstbestimmung und die soziale
Teilhabe gestärkt.
–– Die finanziellen Mittel werden bedarfsgerecht zugeteilt.
–– Für gleiche Pflege- und Betreuungsleistungen in
verschiedenen Institutionen werden gleiche Preise
bezahlt.
–– Mit der individuellen Abklärung entspricht der Kanton
der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen und den Bestrebungen des Bundes, das selbstbestimmte Leben zu stärken.
Der individuelle Bedarf
Mit der individuellen Abklärung ändert der Kanton Bern
die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen. Bisher haben die einzelnen Institutionen, wie zum
Beispiel Heime und Werkstätten, den Betreuungsbedarf
von Menschen mit einer Behinderung erhoben und für
die entsprechenden Leistungen Geld erhalten. Statt den
Institutionen erhebt neu die unabhängige Abklärungsstelle IndiBe den Betreuungsbedarf. Das Abklärungsergebnis wird der betroffenen Person vom Alters- und
Behindertenamt des Kantons Bern mitgeteilt. Wenn sie
damit einverstanden ist, erhält sie die entsprechende
Kostengutsprache. Die behinderte Person kann frei
entscheiden, bei welchem Leistungserbringer (Privatperson, Heim oder Werkstätte) sie damit Betreuungs- oder
Assistenzleistungen einkaufen will.
Die Abklärung
Die behinderte Person füllt, alleine oder mit einer selbst
gewählten Vertrauensperson, einen standardisierten
Fragebogen aus. Darin gibt sie ihren Unterstützungsbedarf an – unabhängig davon, ob ihre Beeinträchtigung
körperlich, psychisch oder geistig ist. Diese Selbsteinschätzung zeigt auf, welche Unterstützung die behinderte Person benötigt, um ihren Alltag meistern und
gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben
zu können.
Nach dem Ausfüllen des Fragebogens findet zu Hause
und/oder am Arbeitsplatz ein persönliches Abklärungsgespräch zwischen Fachpersonen von IndiBe und der
betroffenen Person statt. Abgeklärt wird der Bedarf in
den beiden Lebensbereichen «Wohnen/Freizeit» und
«Arbeit». Der Fragebogen sowie das Abklärungsgespräch umfassen folgende Module:
–– Kommunikation, Alltagsbewältigung, Organisation
und Planung
–– Wohnen
–– Freizeit
–– Arbeit (inkl. Tagesstruktur, Beschäftigung, Aus- und
Weiterbildung, gemeinnützige Tätigkeit)
–– Kindererziehung
–– Persönliche Überwachung am Tag / Nachtdienst
–– Anderes / Materielle Leistungen
Wenn nötig, holt IndiBe zusätzlich ergänzende Informationen bei Bezugspersonen und Institutionen ein.
Weitere Informationen
IndiBe
Postfach 231, 3000 Bern 6
T 031 352 21 21
[email protected]
www.indibe.ch
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Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf
von Menschen mit Behinderung
Fragen und Antworten
Wer kann seinen individuellen Bedarf
abklären lassen?
In den nächsten Jahren, bis die gesetzliche Grundlage steht, ist die individuelle
Bedarfsabklärung freiwillig. Teilnehmen
können Personen, die eine IV-Rente beziehen und die vom Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern zu den Pilotprojekten eingeladen werden. Voraussichtlich ab
2019, nach der Revision des Sozialhilfegesetzes, wird die individuelle Bedarfsabklärung für alle Personen, die eine IV-Rente
oder eine Hilflosenentschädigung beziehen und Leistungen in Anspruch nehmen
wollen, obligatorisch.
Wer führt die Abklärung durch?
Fachpersonen der unabhängigen Abklärungsstelle IndiBe.
Wo findet die Abklärung statt?
An Ihrem Wohn- und/oder Arbeitsort.
Damit kann sich die Abklärungsperson ein
genaues Bild Ihres Unterstützungsbedarfs
machen.
Werden bei der Abklärung auch private
Fragen gestellt?
Im Fragebogen und im Abklärungsgespräch werden Sie auch zu privaten und
intimen Themen befragt. Wir wissen, dass
dies unangenehm sein kann. Die Fragen
sind nötig, um Ihren gesamten Unterstützungsbedarf abklären zu können.
Wo finde ich den Fragebogen für die
Bedarfsabklärung?
Unter www.indibe.ch/downloads
Wie fülle ich den Fragebogen aus?
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie unter www.indibe.ch/
downloads. Geben Sie im Fragebogen den
Bedarf an, wie Sie ihn einschätzen.
Wer kann mir beim Ausfüllen des
Fragebogens helfen?
Vertrauenspersonen aus dem privaten
Umfeld, gesetzliche Vertreter oder Personen, die sie bis jetzt unterstützt haben,
können Ihnen helfen, den Bedarf genau
anzugeben. Für die Abklärung am Arbeitsort ist ein Einbezug Ihres Vorgesetzten
oder ihrer Betreuungsperson zwingend.
Welcher Zusammenhang besteht
zwischen IV-Rente und individuellem
Bedarf?
Die Abklärung des individuellen Pflegeund Betreuungsbedarfs ist organisatorisch und finanziell unabhängig von der IV.
Die IV-Rente sichert den Erwerbsersatz.
Ihr individueller Bedarf wird abgeklärt,
damit Sie sich Ihre nötige Unterstützungsleistung selbst einkaufen können.
Wer kann Leistungserbringer sein?
Bei wem kann ich nach der Bedarfs­
abklärung Leistungen einkaufen?
Sie können mit der Kostengutsprache
selbst entscheiden, wo Sie Ihre Unterstützungsleistungen einkaufen: bei institutionellen Leistungsanbietern (Wohnheime,
Werkstätten), bei privaten Anbietern, bei
Angehörigen oder bei Nachbarn.
Warum sollte ich mitmachen? Was sind
die Chancen?
Sie können selbst bestimmen, wo Sie
welche Leistungen beziehen wollen. Sie
helfen mit, ein neues System zu gestalten
und weiterzuentwickeln, und sind bei
einem schweizweit einzigartigen Pionierprojekt dabei.
Welche Nachteile habe ich, wenn ich
mitmache?
Sie haben etwas mehr Aufwand für die
Abrechnung. Sie werden hierzu aber geschult und erhalten Unterstützung.
An wen kann ich mich bei Fragen
wenden?
Bei Fragen zur Abklärung können Sie
sich an die unabhängige Abklärungsstelle
IndiBe wenden. Bei Fragen zum Behindertenkonzept, zur Subjektfinanzierung und
zur Abrechnung stehen Ihnen die Selbsthilfe- und Fachberatungsorganisationen
– beispielsweise insieme und Pro Infirmis
– sowie die Wohnheime und Werkstätten
gerne zur Verfügung.
Wer hat Einblick in die Abklärungsergebnisse?
Die Abklärungsergebnisse werden dem
Alters- und Behindertenamt zugestellt.
Dieses leitet sie Ihnen und allenfalls
Ihrem gesetzlichen Vertreter weiter. Die
Detailergebnisse bleiben bei der Abklärungsstelle und werden nach zehn Jahren
gelöscht.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Abklärungsstelle untersteht strengen
Datenschutzregelungen. Es ist gewährleistet, dass keine unbefugten Personen
Zugriff auf Daten haben. Die Abklärungsergebnisse werden nach zehn Jahren
gelöscht.
Was ist das Behindertenkonzept?
Das Behindertenkonzept ist die Planungsgrundlage des Kantons. Es gibt die Sto­ss­
richtung vor, wie der Kanton Menschen
mit einer Behinderung begegnen und sie
in ihrem Alltag unterstützen will. Abrufbar
unter www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/behinderung/erwachsene.html
Weitere Informationen
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