WANDZEITUNG www.lcgb.lu blog.lcgb.lu Tél.: 49 94 24-1 Steuerreform 2017 ≠ wahre Steuerreform, sondern eher punktuelle Maßnahmen. die dem Steuerzahler Entlastungen bringen sollen Forderungen des LCGB: • Wiedereinführung der regelmäßigen Anpassung der Steuersätze an die Entwicklung der Inflation um zukünftige Gehältereinbußen zu verhindern • Der nicht-qualifizierte soziale Mindestlohn muss steuerfrei werden = 5,1 % Erhöhung des verfügbaren Nettolohns • Die Staffelung der Steuersätze muss angepasst werden, um die Entwicklung der verschiedenen Steuertarife abzuflachen, damit die Arbeitnehmer erst später in eine höhere Steuerklasse kommen und der marginale Satz von 39 % erst bei einem höheren Gehaltsniveau als jetzt zum Tragen kommt • Ungerechtigkeit der Steuerklasse 1a, welche Alleinerziehende und verwitwete Eheleute im Vergleich zu Junggesellen (Klasse 1) oder Eheleuten (Klasse 2) benachteiligt, muss angepasst werden - Durch die Anpassung des Steuersätze dieser Klasse - Durch seine Abschaffung (Alleinerziehende in Klasse 2) • Überlegungen zur Wiedereinführung der Berücksichtigung der Anzahl an Kindern innerhalb der Steuersätze aufgrund der Fusion der Familienzulage und des Kinderboni im Zuge der Reform der Familienleistungen = Positive Maßnahme unter anderem für Alleinerziehende • Die Arbeitnehmer- (CIS) und Rentner- (CIP) Steuergutschrift: Keine komplette Degressivität des CIS und CIP sowie Erhalt des Steuerkredits von min. 300€ /Jahr • Angaben bezüglich der Berechnung des CIS / CIP für besteuerbare Einkommen zwischen 40.000€ und 80.000€ • Ausarbeiten eines Zeitplans für die schrittweise Anpassung der verschiedenen Anschaffungskosten, Sonderausgaben und Zulagen (Mindestpauschale bei Anschaffungskosten, Fahrtgeld pro Kilometer, usw.) • Die Rentenversicherung der Sozialversicherung (1. Säule der Altersversicherung) sollte Priorität genießen sein. Wenn der Staat finanzielle Mittel in die Altersvorsorge investieren will, kann er genauso gut die Sozialversicherung durch Steuererleichterungen stärken • Aufwertung der Essensgutschein auf 12,00 €, mit einem steuerfreien Betrag von 8,00 € • Eine Verminderung der Steuerlast für Unternehmen sollte mit einer dreiseitigen Finanzierung der luxemburgischen Sozialversicherung einhergehen: - Überlegungen der UEL, dass die Unternehmen sich aus der CNS lösen müssen eingestellt werden - Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung der Pflegeversicherung - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und vor allem der Jugend- arbeitslosigkeit durch die Unternehmen Begrüßenswerte Maßnahmen: • Verdoppelung der Arbeitnehmer- (CIS) und Rentner- (CIP) Steuergutschrift • Verdoppelung, unter Vorbehalt, des Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM). Aber: gegen jede Begrenzung des CIM für Eltern, die keine Alimente erhalten • Steuerbefreiung der Waisenrente • Die optionale Individualisierung für Eheleute, jedoch gegen eine obligatorische Individualisierung falls diese zur einer Verschlechterung der Finanzlage des Paares führen sollte • Erhöhung der Zinsobergrenze für Hypotheken auf ein Maximum von 2.000 €. Aber: Im Falle einer Indexierung, müsste dieser Betrag bei 2.455 € liegen • Obergrenze für Sonderausgaben = Verschlechterung im Falle einer Zusammenlegung der absetzbaren Zinsen und Versicherungsprämien mit r e t inis B M G r mie des LC e r en P ngen d n eru fa e d i r r B Fo den
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