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WANDZEITUNG
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Steuerreform 2017
≠ wahre Steuerreform, sondern eher punktuelle Maßnahmen.
die dem Steuerzahler Entlastungen bringen sollen
Forderungen des LCGB:
• Wiedereinführung der regelmäßigen Anpassung der Steuersätze
an die Entwicklung der Inflation um zukünftige Gehältereinbußen zu
verhindern
• Der nicht-qualifizierte soziale Mindestlohn muss steuerfrei werden
= 5,1 % Erhöhung des verfügbaren Nettolohns
• Die Staffelung der Steuersätze muss angepasst werden, um die
Entwicklung der verschiedenen Steuertarife abzuflachen, damit
die Arbeitnehmer erst später in eine höhere Steuerklasse kommen und
der marginale Satz von 39 % erst bei einem höheren Gehaltsniveau als
jetzt zum Tragen kommt
• Ungerechtigkeit der Steuerklasse 1a, welche Alleinerziehende und
verwitwete Eheleute im Vergleich zu Junggesellen (Klasse 1) oder
Eheleuten (Klasse 2) benachteiligt, muss angepasst werden
- Durch die Anpassung des Steuersätze dieser Klasse
- Durch seine Abschaffung (Alleinerziehende in Klasse 2)
• Überlegungen zur Wiedereinführung der Berücksichtigung der
Anzahl an Kindern innerhalb der Steuersätze aufgrund der Fusion
der Familienzulage und des Kinderboni im Zuge der Reform der
Familienleistungen
= Positive Maßnahme unter anderem für Alleinerziehende • Die Arbeitnehmer- (CIS) und Rentner- (CIP) Steuergutschrift:
Keine komplette Degressivität des CIS und CIP sowie Erhalt des
Steuerkredits von min. 300€ /Jahr
• Angaben bezüglich der Berechnung des CIS / CIP für besteuerbare
Einkommen zwischen 40.000€ und 80.000€
• Ausarbeiten eines Zeitplans für die schrittweise Anpassung der
verschiedenen Anschaffungskosten, Sonderausgaben und Zulagen
(Mindestpauschale bei Anschaffungskosten, Fahrtgeld pro Kilometer, usw.)
• Die Rentenversicherung der Sozialversicherung (1. Säule der
Altersversicherung) sollte Priorität genießen sein. Wenn der Staat
finanzielle Mittel in die Altersvorsorge investieren will, kann er genauso
gut die Sozialversicherung durch Steuererleichterungen stärken
• Aufwertung der Essensgutschein auf 12,00 €, mit einem steuerfreien
Betrag von 8,00 €
• Eine Verminderung der Steuerlast für Unternehmen sollte mit
einer dreiseitigen Finanzierung der luxemburgischen
Sozialversicherung einhergehen:
- Überlegungen der UEL, dass die Unternehmen sich aus der CNS lösen müssen eingestellt werden
- Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung der Pflegeversicherung
- Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und vor allem der Jugend-
arbeitslosigkeit durch die Unternehmen
Begrüßenswerte Maßnahmen:
• Verdoppelung der Arbeitnehmer- (CIS) und Rentner- (CIP)
Steuergutschrift
• Verdoppelung, unter Vorbehalt, des Steuergutschrift für
Alleinerziehende (CIM). Aber: gegen jede Begrenzung des CIM
für Eltern, die keine Alimente erhalten
• Steuerbefreiung der Waisenrente
• Die optionale Individualisierung für Eheleute, jedoch gegen
eine obligatorische Individualisierung falls diese zur einer
Verschlechterung der Finanzlage des Paares führen sollte
• Erhöhung der Zinsobergrenze für Hypotheken auf ein Maximum von
2.000 €. Aber: Im Falle einer Indexierung, müsste dieser Betrag
bei 2.455 € liegen
• Obergrenze für Sonderausgaben = Verschlechterung im
Falle einer Zusammenlegung der absetzbaren Zinsen und
Versicherungsprämien
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