10. OEffnen_und_Schliessen_von_Sperrpfosten

Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn / Hemer (SIH) folgende Arbeiten nach den Vergabegrundsätzen der
VOL/A zu vergeben:
033/16 - Rahmenvertrag „Öffnen und Schließen von Sperrpfosten in der Iserlohner
Innenstadt“
Arbeitsumfang:
Öffnen und Schließen von Sperrpfosten an 12 verschiedenen Standorten in Iserlohn
Westergraben, Steinstraße, Von-Scheibler-Straße, Am Dicken Turm (My House), Am
Dicken Turm (Altenheim), Vinckestraße, Gartenstraße, Am Bilstein, Wasserstraße,
Wermingser Straße, Mendener Straße, Stadtbahnhof,
von montags - sonntags zu verschiedenen Uhrzeiten:
03.30 - 4.00 Uhr, 06.45 - 07.00 Uhr, 17.30 - 18.00 Uhr, 19.30 - 20.00 Uhr,
20.00 - 20.15 Uhr 21.00 - 21.15 Uhr
Vertragsdauer:
Ende der Zuschlagsfrist:
Vervielfältigungskosten:
01. April 2016 – 31. März 2019
16. April 2016
18,00 € (nur Verrechnungsscheck)
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Angebotsunterlagen sind ab sofort bei der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Zentrale Verdingungsstelle, Werner-Jacobi-Platz 12, in 58636 Iserlohn, erhältlich. Sie sind dort im
Zimmer U 204 bis zum
Donnerstag, 17. März 2016 - 11.00 Uhr
ausgefüllt zurückzugeben. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bewerber.
Anschließend ist Öffnung der fristgerecht eingegangenen Angebote. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 VOL/A nicht zugelassen.
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Referenzen über Inhalt vergleichbarer Maßnahmen in den letzten drei Geschäftsjahren
mit jeweiligem Leistungsumfang unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers und Ansprechpartners (in Form einer Eigenerklärung)
- Nachweis über eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und
Sachschäden von jeweils 1,5 Mio. € sowie für Vermögensschäden in Höhe von
25.000,00 €
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die Beurteilung
der Eignung eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
abzugeben.
Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, die als bevorzugte Bieter
berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabeordnung kann sich der Bieter
an den Landrat des Märkischen Kreises, Rechts- u. Ordnungsamt, Postfach 20 80,
58505 Lüdenscheid, wenden.
Iserlohn, 18.02.2016
- Der Bürgermeister Im Auftrage
Smarza