Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Iserlohn beabsichtigt, im Namen und auf Rechnung des Märkischen Stadtbetriebes Iserlohn / Hemer (SIH) folgende Arbeiten nach den Vergabegrundsätzen der VOL/A zu vergeben: 033/16 - Rahmenvertrag „Öffnen und Schließen von Sperrpfosten in der Iserlohner Innenstadt“ Arbeitsumfang: Öffnen und Schließen von Sperrpfosten an 12 verschiedenen Standorten in Iserlohn Westergraben, Steinstraße, Von-Scheibler-Straße, Am Dicken Turm (My House), Am Dicken Turm (Altenheim), Vinckestraße, Gartenstraße, Am Bilstein, Wasserstraße, Wermingser Straße, Mendener Straße, Stadtbahnhof, von montags - sonntags zu verschiedenen Uhrzeiten: 03.30 - 4.00 Uhr, 06.45 - 07.00 Uhr, 17.30 - 18.00 Uhr, 19.30 - 20.00 Uhr, 20.00 - 20.15 Uhr 21.00 - 21.15 Uhr Vertragsdauer: Ende der Zuschlagsfrist: Vervielfältigungskosten: 01. April 2016 – 31. März 2019 16. April 2016 18,00 € (nur Verrechnungsscheck) Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Angebotsunterlagen sind ab sofort bei der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Zentrale Verdingungsstelle, Werner-Jacobi-Platz 12, in 58636 Iserlohn, erhältlich. Sie sind dort im Zimmer U 204 bis zum Donnerstag, 17. März 2016 - 11.00 Uhr ausgefüllt zurückzugeben. Das Risiko der Postzustellung trägt der Bewerber. Anschließend ist Öffnung der fristgerecht eingegangenen Angebote. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 VOL/A nicht zugelassen. Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: - Referenzen über Inhalt vergleichbarer Maßnahmen in den letzten drei Geschäftsjahren mit jeweiligem Leistungsumfang unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers und Ansprechpartners (in Form einer Eigenerklärung) - Nachweis über eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden von jeweils 1,5 Mio. € sowie für Vermögensschäden in Höhe von 25.000,00 € Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die Beurteilung der Eignung eine Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben. Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, spätestens bei der Angebotsabgabe führen. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabeordnung kann sich der Bieter an den Landrat des Märkischen Kreises, Rechts- u. Ordnungsamt, Postfach 20 80, 58505 Lüdenscheid, wenden. Iserlohn, 18.02.2016 - Der Bürgermeister Im Auftrage Smarza
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