Bekanntmachung der Absicht der Teileinziehung einer Straße Im

Bekanntmachung
der Absicht der Teileinziehung einer Straße
Im Rahmen der barrierefreien Anbindung an den Fuß- und Radweg ist es in der
Aloysiusstraße zu einem Grundstückstausch zwischen der katholischen Kirche und
der Stadt Iserlohn gekommen. Dadurch hat eine ca. 152 qm große Teilfläche des
Grundstücks Gemarkung Iserlohn, Flur 50, Flurstück 200 keine Verkehrsbedeutung
mehr.
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt daher die Einziehung dieser Teilfläche. Die
Einziehung erfolgt nach ' 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und bezieht sich auf eine ca. 152 qm große
Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Iserlohn, Flur 50, Flurstück 200.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß ' 7 Absatz 4 StrWG NRW bekannt gemacht, um
Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Ein Übersichtsplan kann im Bereich Stadtbauwesen, Abteilung Beiträge und
Gebühren, Rathaus II, Zimmer 125 – 127, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn
eingesehen werden.
Iserlohn, 27.07.2015
STADT ISERLOHN
Katrin Brenner
Erste Beigeordnete