Bekanntmachung der Absicht der Teileinziehung einer Straße Im Rahmen der barrierefreien Anbindung an den Fuß- und Radweg ist es in der Aloysiusstraße zu einem Grundstückstausch zwischen der katholischen Kirche und der Stadt Iserlohn gekommen. Dadurch hat eine ca. 152 qm große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Iserlohn, Flur 50, Flurstück 200 keine Verkehrsbedeutung mehr. Die Stadt Iserlohn beabsichtigt daher die Einziehung dieser Teilfläche. Die Einziehung erfolgt nach ' 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und bezieht sich auf eine ca. 152 qm große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Iserlohn, Flur 50, Flurstück 200. Das Vorhaben wird hiermit gemäß ' 7 Absatz 4 StrWG NRW bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Übersichtsplan kann im Bereich Stadtbauwesen, Abteilung Beiträge und Gebühren, Rathaus II, Zimmer 125 – 127, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn eingesehen werden. Iserlohn, 27.07.2015 STADT ISERLOHN Katrin Brenner Erste Beigeordnete
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